Kitas bleiben geöffnet

Heute Spätnachmittag hat sich Ministerpräsident Volker Bouffier nochmals deutlich zur Situation in den Kitas eingelassen.

Zusammengefasst heißt das für uns in Hohenstein:

  1. Es wird kein Betretungsverbot geben. Die Kitas bleiben geöffnet, wie wir es in den vergangenen Wochen praktiziert haben.
  2. Ein dringender Appell an alle Eltern: Die Kinder sollen nach Möglichkeit nicht in die Kita gehen, sondern zu Hause, in kleinen familiären, freundschafts- oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften betreut werden. Freilich ist dies abhängig von Beruf und Arbeitgeber. Daher bleiben die Einrichtungen grundsätzlich geöffnet. Es gibt keinen Notbetrieb, wie wir ihn aus dem Frühjahr kennen.
  3. Es verbleibt bei den in den Hohensteiner Kitas der Elternschaft bekannten Schließzeiten um Weihnachten.

Wir kommen morgen nochmals mit den Kitaleitungen zusammen und werden uns auch darüber verständigen, den Betreuungsbedarf bei den Eltern abzufragen.

Wasserrohrbruch Schwalbacher Straße

Update: Der Schaden konnte heute Abend noch provisorisch behoben werden, die Wasserversorgung ist wiederhergestellt. Allerdings kann es am morgigen Dienstag neuerlich zu kurzfristigen Beeinträchtigungen in der Wasserversorgung aufgrund der Reparaturarbeiten kommen. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Aufgrund eines Wasserrohrbruchs in der Schwalbacher Straße in Breithardt sind momentan Teile der Schwalbacher Straße von der Wasserversorgung abgeschnitten. Die Gemeinde hohenstein arbeitet mit Hochdruck daran, die Wasserversorgung wiederherzustellen.

Ausgangssperre ab 16.12.

Aufgrund der neuen Festlegungen im Eskalationsplan des Landes Hessen, wird im Rheingau-Taunus-Kreis eine neue Allgemeinverfügung erarbeitet, deren Inhalt insbesondere eine Ausgangssperre von 21 – 5 Uhr im gesamten Kreisgebiet, also auch bei uns in Hohenstein beinhalten wird.

Die (vorbereitete) Allgemeinverfügung des Kreises sieht vor:

  1. In der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 5:00 Uhr früh darf die eigene Wohnung nur noch aus gewichtigen Gründen verlassen werden (nächtliche Ausgangsbeschränkung).
    Gewichtige Gründe sind insbesondere,
  • die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
  • die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  • die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • die Begleitung Sterbender,
  • die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen,
  • die Versorgung von Tieren sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention.

und

  • Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist ganztägig untersagt.

Die Allgemeinverfügung tritt ab 16.12. in Kraft. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises unter www.rheingau-taunus.de/corona

Ampel in Breithardt wird ab 8.12. abgebaut

Bezüglich der Sanierung der Langgasse wird derzeit der Verkehr in der Adolfstrasse mittels einer Ampelanlage gesteuert. Den Kanal im 1. BA haben wurde verlegt, der Graben wird noch verfüllt und die aufgebrochene Fläche provisorisch mit einer Tragdeckschicht befestigt. Dadurch ist es möglich, dass der Verkehr wieder als Einbahnverkehr im Bereich der Adolfstrasse und Glockengasse geführt werden kann. Die Ampel wird ab 08.12.2020 zurück gebaut und voraussichtlich Ende des 1. Quartals im Jahr 2021 nochmals für den finalen Strassenbau benötigt.

Fallzahlen in Hohenstein weiter niedrig

Anbei die neue Aufstellung zur 7-Tage Inzidenz im Rheingau-Taunus-Kreis. Auch wenn Hohenstein aktuell die niedrigsten Fallzahlen hat, gibt es keinen Grund zur Freude. Die Inzidenz liegt bei über 220 Fälle pro 100.000 Einwohner. Bitte bleiben Sie weiterhin vorsichtig, bitte bleiben Sie gesund.

Umleitung wird kurzfristig verändert

Da aktuell noch immer die Gehwege im Bereich der Langgasse zwischen Tannenstraße und Gronauer Straße nicht hergestellt sind, wurde heute mit Hessen Mobil erörtert, die Umleitung in Richtung Gewerbegebiet Altwiese nochmals kurzfristig zu verändern. Die Beschilderung wird, so ist unsere Hoffnung, kurzfristig bis zum Ende der Woche erfolgen. Sie wird sich in den Grundzügen an der bis zum Ende der vergangenen Woche geltenden Umleitung orientieren. Sobald uns die verkehrsrechtlichen Anordnungen vorliegen, werden wir Sie informieren.

Umleitung in Breithardt

Zwischen Adolfstraße und Tannenstraße wurde die Feindecke gefahren. Seit Anfang dieser Woche gilt eine neue Umleitung über die Tannenstraße und Langgasse mit einer Ampelschaltung durch die Adolfstraße. Zwar ist es derzeit noch etwas chaotisch, weil offenbar die Beschilderung an einigen Stellen unzureichend ist, dies haben wir gegenüber der ausführenden Firma jedoch angemerkt und gehen von einer zeitnahen Verbesserung aus. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten. Es ist unser Bestreben, bis spätestens zu Weihnachten die Langgasse auch im vorderen Bereich zwischen Adolfstraße und Glockengasse fertiggestellt zu haben. Bitte unterstützen Sie insbesondere in der jetzigen Zeit die Geschäfte in der Langgasse. Das Kaufhaus Emich, den Multishop Watzal, die Metzgerei Stoll, Elektro Noack, die Bäckereien Huth und Wick, die Blumenfee und die Gaststätte Aspendos. Alle Geschäfte sind uneingeschränkt anfahrbar. Die Inhaber sind auch auf Ihre Unterstützung angewiesen!

Hallen für Sportbetrieb und private Feiern gesperrt

Aus aktuellem Anlass weist die Gemeinde Hohenstein darauf hin, dass die gemeindlichen Einrichtung für jeglichen Sportbetrieb und private Feiern, sowie alle Sportanlagen bis zum 30. November 2020 gesperrt sind. Hintergrund ist die aktuelle Verordnungslage des Landes Hessen, nachzulesen unter www.hessen.de.

Dienstliche Veranstaltung sowie Veranstaltungen mit dringendem öffentlichen Interesse können auf Anfrage durchgeführt werden.

Kreis hebt mit einer Ausnahme eigene Allgemeinverordnung auf

Landrat Kilian lobt schnelles Handeln der Landesregierung / Maskenpflicht in bestimmten Fußgängerzonen bleibt

„Nach der raschen Entscheidung der hessischen Landesregierung zum aktuellen Corona-Geschehen kann der Rheingau-Taunus-Kreise seine zuletzt veröffentlichten Allgemeinverordnungen – bis auf eine – wieder aufheben“, berichtet Landrat Frank Kilian. Die einzige Verordnung, die weiterhin Bestand hat, regelt die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen von Rüdesheim, Geisenheim, Eltville und Idstein, da sie sich konkret an Straßen orientiert und so weitergehend ist. Landrat Kilian: „Nach der gemeinsamen Veröffentlichung der Bundeskanzlerin, der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten mussten wir davon ausgehen, dass die bundesweiten Verordnungen erst zum 4. November 2020 in Kraft treten.“

Dadurch hätte ein Regelungsvakuum am 2. und 3. November 2020 auftreten können, das der Rheingau-Taunus-Kreis auf jeden Fall vermeiden musste. So habe der Kreis in der vergangenen Woche insgesamt acht Allgemeinverfügungen erlassen. „Durch das lobenswert schnelle Handeln der Hessischen Landesregierung sind unsere Allgemeinverordnungen, bis auf jene, die die Maskenpflicht in Fußgängerzonen betrifft, obsolet und werden nun zeitnah aufgehoben“, berichtet Kilian. Zumal die landesrechtlichen Regelungen vergleichbar oder weitergehender sind, als die bisherigen Verordnungen des Kreises. Kilian. „Wir brauchen einheitliche Regelungen in Hessen und vor allem im Rhein-Main-Gebiet; auch mit Blick auf die vielen Pendler.“

Insbesondere die Regelungen, wie das Verbot zum Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum in der Zeit von 23 bis 6 Uhr, die Regelungen über das Verbot von nicht vollständig an die Gesichtshaut anliegende Bedeckungen von Mund und Nase, sowie Maskenpflicht in diversen öffentlichen Bereichen und für das Personal in Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Flüchtlingsunterkünfte), und die Maskenpflicht in der Schule, sind nun entweder vergleichbar oder schärfer landesrechtlich geregelt. Positiv bewertet der Rheingau-Taunus-Kreis die Tatsache, dass sich das Land die Regelung des Kreises zu den Gesichtsvisieren zu Eigen gemacht hat.

„Der Rheingau-Taunus-Kreis hat mit den eigenen, umfangreichen Allgemeinverfügungen in den vergangenen Tagen einen nahtlosen Schutz der Bevölkerung zu jeder Zeit sichergestellt“, betont Landrat Frank Kilian, der diesem Zusammenhang an die Vernunft der Mitbürgerinnen und Mitbürger appelliert: „Der von Bundes- und Landesregierung verordnete Teil-Lockdown im November 2020 ist notwendig, um die Infektionsketten zu durchbrechen und das Gesundheitswesen nicht zu überlasten. Deshalb sollen sich alle Menschen trotz der Maßnahmen strikt daran halten.“ Das Ziel muss sein, den rapiden Anstieg der Infektionszahlen zu stoppen. Die nun vorgelegten Maßnahmen sind Teil eines Konzeptes, um die Corona-Pandemie endlich eindämmen zu können.