Es gilt: Genauigkeit vor Schnelligkeit

Die Gemeinde Hohenstein wird über den Rheingau-Taunus-Kreis mit Informationen hinsichtlich einer geplanten Verordnungslage des Landes Hessen informiert. Der Kreis erhält seine Informationen im Regelfall über den Hessischen Landkreistag oder direkt von den zuständigen Ministerien oder Regierungspräsidien. In den vergangenen Wochen war es der Regelfall, dass Verordnungen weitergeleitet wurden, die dann auch umzusetzen waren. Diese Verordnungen wurden zwar auch häufig “mit der heißen Nadel gestrickt”, aber waren stets abgestimmt und sind dann in Umlauf gekommen.

Im Falle der uns zugeleiteten 8. Änderungsverordnung scheint es allerdings noch Klarstellungs- und Gesprächsbedarf zu geben, denn nachdem die Verordnung uns zugeleitet wurde, gibt es auf hessen.de Ankündigungen, dass sich nach dem Gespräch des Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am Donnerstag, den 30.4. noch Änderungen ergeben könnten, die dann einzuarbeiten seien. Insbesondere die Regelungen hinsichtlich der Öffnung von Friseursalons und ggf. weiterer Betriebe scheint nicht abschließend behandelt und beantwortet. Wir haben uns deswegen entschlossen, unsere Berichterstattung von der Homepage zu nehmen. Gerne hätten wir in Zeiten der Unsicherheit den Betrieben und Bürger*innen mehr Sicherheit und Planungsvorlauf gegeben. Der eingeschlagene Weg war eigentlich gut, leider ist in der Angelegenheit zu viel Dynamik. Wir werden Sie umgehend informieren, wenn uns neue und gesicherte Erkenntnisse über die 8. Verordnung vorliegen.

Wiesenmeisterschaft 2020 findet statt

Bewerbungsfrist verlängert bis zum 15. Mai

Wer hat die bunteste und schönste Wiese im Landkreis?

 Der Landschaftspflegeverband Rheingau-Taunus e.V. (LPV) spürt mit seiner Wiesenmeisterschaft alljährlich immer wieder neue Schätze in unserer Kulturlandschaft auf. Die Wiesenmeisterschaft stellt Leistungen der regionalen Landwirtschaft heraus, die dem Natur- und Artenschutz dienen und damit letztendlich auch unsere Lebensgrundlagen schützen. Teilnehmen können alle Landwirte und Landbewirtschafter im Rheingau-Taunus-Kreis mit ihren schönsten und buntesten Wiesen. Einzige Voraussetzung ist, dass die Wiese mindestens 2.000 m² groß ist und im Außenbereich liegt. Mitmachen lohnt sich, denn es sind wieder attraktive Preise zu gewinnen!

Die Bewerbungsfrist ist bis zum 15. Mai verlängert.

Bei einer botanischen Aufnahme wird die vorhandene Vielfalt an Gräsern, Kräutern und Blumen gesichtet und vielleicht auch so manche seltene, schützenswerte Pflanzenart aufgespürt. Artenreiche, bunt blühende Wiesen sind ein gut besuchter, attraktiver Lebensraum für viele Insektenarten wie z.B. Bienen und Schmetterlinge. Auch die Vogelwelt und Kleintiere profitieren vom reich gedeckten Tisch, den sie dort vorfinden. Für die Biologische Vielfalt sind artenreiche Wiesen daher unersetzlich. Nicht zuletzt in diesen Tagen und Wochen verlegen wir alle unsere ansonsten stark limitierten Freizeitaktivitäten gerne ins Freie und erfreuen uns an den schönen, vielgestaltigen und lebendigen Wiesen, die dieser Wettbewerb sucht.

Trauen Sie sich mitzumachen, denn für die drei schönsten Wiesen sind wieder Preise im Wert von 500, 300 bzw. 200 Euro zu gewinnen. Zusätzlich stellt die Bürgerstiftung Unser Land! Rheingau und Taunus erneut einen Sonderpreis in Höhe von 300 Euro zur Verfügung.

Die Anmeldung erfolgt über einen einfachen Meldebogen, der von der Homepage des Landschaftspflegeverbandes unter www.lpv-rtk.de heruntergeladen werden kann oder bei der Geschäftsstelle per E-Mail bei info@lpv-rtk.de oder telefonisch unter 06124 -510 306 angefordert werden kann.

Kontakt

Sonja Kraft

Landschaftspflegeverband Rheingau-Taunus e.V. (LPV)

Heimbacher Str. 7

65307 Bad Schwalbach

Tel:  06124-510 306

Fax: 06124-510 470

E-Mail: info@lpv-rtk.de

Ampelschaltung bis 11. Mai

Aufgrund des Baufortschritts in der Langgasse wird es kurzfristig notwendig, dass die Ampelschaltung an der Glockengasse / Adolfstraße in Breithardt eingerichtet wird. Die Arbeiten sollen bis zum 11. Mai erledigt sein. Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

Schaumteppich auf den Klärteichen

In dieser Woche wurde festgestellt, dass sich auf den Klärteichen der Kläranlage in Strinz-Margarethä vor allem in den Morgenstunden ein Schaumteppich gebildet hat. Erste Untersuchungen lassen den Schluss zu, dass es sich um Tenside handelt, wie sie in Waschmitteln vorkommen. Die Untere Wasserbehörde wurde über den Vorfall unterrichtet und gemeinsam wurde entschieden, die Entwicklung sehr engmaschig zu beobachten. Ein Gewässeralarm musste bislang wegen der Rückbildung im Laufe des Vormittages und der bisher vorliegenden Laboruntersuchungen nicht ausgelöst werden.

Die Gemeinde Hohenstein weißt darauf hin, dass u. a. Waschmittel nicht unverdünnt in den Kanal eingebracht werden dürfen.

Hohenstein sammelt!

Liebe Hohensteinerinnen und Hohensteiner,

in den vergangenen Tagen durften unsere Gewerbetreibenden weitestgehend den Betrieb wieder aufnehmen und in der kommenden Woche beginnt wenigstens für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse wieder der Unterricht in der Geschwister-Grimm-Schule. Auch die 9. Klasse Hauptschule und die 10. Klasse Realschule werden wieder in den Unterricht gehen können. Nach wie vor sind die Kindertagesstätten der Gemeinde Hohenstein nur im Notbetrieb, mittlerweile aufgrund der angemeldeten Kinder an den Standorten Breithardt und Born. Das Rathaus ist noch immer für den Publikumsverkehr geschlossen, alle Anfragen werden aber telefonisch entgegengenommen. Die Zahl der Infizierten in Hohenstein liegt weiterhin bei sechs, wovon drei bereits wieder genesen sind. Im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis sind derzeit 30 Personen an Covid-19 erkrankt und in häuslicher Quarantäne. Trotzdem gibt es keinen Grund, Entwarnung zu geben. Die leichten Lockerungen haben wir uns alle mit dem disziplinierten Verhalten verdient und es gilt weiter standhaft zu bleiben und die Hygienemaßnahmen und das social distancing zu beherzigen.

Gemeinde Hohenstein startet Wettbewerb

Natürlich ist es für die Eltern, deren Kinder derzeit noch nicht die Kindertagesstätte oder Schule besuchen dürfen sehr anstrengend, neben Homeoffice und Haushalt weiter den Schulstoff zu Hause mit den Kindern zu bearbeiten. Um für Entspannung zu sorgen, gehen viele Hohensteinerinnen und Hohensteiner regelmäßig spazieren. Sicherlich ist es Ihnen auch schon aufgefallen, dass leider viel Müll und Unrat an den Wege- und Bachrändern liegt. Wir haben uns deswegen überlegt, einen Wettbewerb hierzu zu starten. Wenn Sie spazieren gehen, nehmen Sie doch bitte einen Müllbeutel mit und entlasten Sie die Umwelt von diesem Unrat. Machen Sie dabei ein Foto und senden Sie dies per Email an info@hohenstein-hessen.de. Die zehn witzigsten und besten Bilder erhalten einen Einkaufsgutschein eines Hohensteiner Geschäftes. Damit tun Sie etwas Gutes für die Natur, Ihre Kinder werden an den Umweltschutz erinnert und die Gemeinde unterstützt die Hohensteiner Geschäfte. Sind Sie dabei? Einsendeschluß ist der 11. Mai und ausgeschlossen mitzumachen ist niemand!

Ihr
Daniel Bauer
Bürgermeister

Hohe Waldbrandgefahr in Hohenstein

Umweltministerium ruft Alarmstufe A aus


„In weiten Teilen Hessens hat es seit Wochen nicht geregnet. Durch die anhaltende Trockenheit ist die Waldbrandgefahr in ganz Hessen erhöht. Die für die Jahreszeit hohen Temperaturen und der intensive Wind verschärfen die Situation. Ergiebige Niederschläge sind vorerst nicht in Sicht. Deshalb haben wir heute erstmals in diesem Jahr die erste von zwei Alarmstufen, Alarmstufe A, ausgerufen“, sagte Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.
Für die nächsten Tage besteht nach aktuellen Prognosedaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in weiten Teilen Hessens mittlere bis hohe Waldbrandgefahr. Mit dem Ausrufen der Alarmstufe A wird sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen. Im Einzelfall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen. Für diese Maßnahmen wird die Bevölkerung bereits jetzt um Verständnis gebeten.
„Unser Wald ist durch den Klimawandel geschwächt: Die Trockenheit der letzten Jahre, Stürme und der Borkenkäfer haben ihm stark zugesetzt. Reisig und Laub sowie abgestorbene Bäume des Vorjahres sind inzwischen stark ausgetrocknet und sind somit leicht entzündbares Material dar. Dies alles begünstigt Waldbrände. Seit Jahresbeginn hat es in Hessen bereits über 20 Waldbrände mit einer Schadfläche von rund 2 Hektar gegeben. Ich bitte deshalb alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit“, ergänzte Ministerin Hinz.
Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Das Grillen an öffentlichen Plätzen ist momentan aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht zulässig. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber insbesondere auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt
werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Wer einen
Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.
Hintergrund
Auf Grundlage der täglich aktualisierten Waldbrandgefahrenprognose des DWD sowie
weiterer Faktoren, wie z.B. der Bodenfeuchte, dem bisherigen Witterungsverlauf und
Brandgeschehen sowie Einschätzung der Großwetterlage wird vom Hessischen
Umweltministerium eine der beiden Hessischen Alarmstufen ausgelöst. Das Ausrufen der
Alarmstufe A bedeutet, dass in Hessen oder Teilen Hessens eine fortgesetzt hohe
Waldbrandgefahr besteht. Die Alarmstufe A ist eine Vorstufe zur Alarmstufe B. Bei
Alarmstufe B herrscht fortgesetzt eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die u.a. die Möglichkeit
zur flächendeckenden Sperrung von Grillplätzen, Waldwegen und Waldflächen beinhaltet.

Wertstoffhöfe wieder geöffnet

Große Wertstoffhöfe in Taunusstein, Idstein und Eltville heute wieder geöffnet

Nachdem die Wertstoffhöfe des Rheingau-Taunus-Kreises am 19.03.2020 aufgrund der erlassenen Beschränkungen geschlossen wurden, teilt die Betriebsleitung des Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus nunmehr mit, dass in Abstimmung mit Landrat Frank Kilian und Abfallwirtschaftsdezernent Karl Ottes die Wertstoffhöfe in Taunusstein-Orlen, Idstein (Heftricher Straße) und Eltville ab heute wieder geöffnet sind.

In Taunusstein und Idstein sind die Öffnungszeiten wie bisher von 07:30 bis 16:00 Uhr, Samstag von 08:00 bis 16:00 Uhr. In Eltville ist der Wertstoffhof in dieser Woche von 10:00 bis 18:00 Uhr und am Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. Ab nächster Woche gelten hier auch wieder die ursprünglichen Öffnungszeiten.

Um das Infektionsrisiko weiterhin zu minimieren und Besucher und Personal zu schützen, wird es an den Wertstoffhöfen zu einer Blockabfertigung kommen. Nur eine begrenzte Anzahl von Anlieferern darf zur gleichen Zeit auf die Wertstoffhöfe. Daher ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Dem Personal des EAW ist Folge zu leisten, Abstandsmarkierungen sind zu beachten und wenn möglich, ein bargeldloser Zahlungsverkehr zu nutzen. Sofern möglich, sollten die Wertstoffe schon Zuhause vorsortiert werden, um längere Aufenthaltszeiten auf den Wertstoffhöfen zu vermeiden.

Es werden nur Abfälle aus dem Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises angenommen. Fremdanlieferungen aus Kommunen außerhalb des Kreisgebietes sind nicht erlaubt. Die Verschenkboxen sind bis auf Weiteres geschlossen.

Die Betriebsleitung weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass, wie bisher auch, die Möglichkeit besteht, Sperrmüll und Elektrogroßgeräte abholen zu lassen. Die entsprechenden Telefonnummern für die Anmeldung sind dem Abfallkalender zu entnehmen. Ebenfalls wird auf die über 100 Grünschnittsammelstellen im Kreisgebiet verwiesen.

Die übrigen kleineren Wertstoffhöfe bleiben zunächst geschlossen, weil dort die erforderlichen Hygienevorschriften nicht eingehalten werden können.

Gewerbetreibende unterstützen!

Liebe Hohensteinerinnen und Hohensteiner,

die Osterfeiertage waren in diesem Jahr einmal ganz anders, als wir es bisher kannten. Unsere persönlichen Kontakte sind noch immer auf ein Mindestmaß reduziert, doch dreht sich die Welt auch heute noch weiter. Unsere Gewerbebetreibenden haben zum Teil mit erheblichen Einbußen zu leben, sei es, weil der Betrieb von staatlicher Seite einzustellen war, sei es weil das Konsumverhalten sich verändert. Und gerade deswegen ist es wichtig, die Hohensteiner Unternehmen heute zu unterstützen. Sie können in allen Geschäften, bei Gewerbetreibenden und Gaststätten Gutscheine für die Zeit „nach Corona“ erwerben, sie können die Geschäfte und Gaststätten aber auch schon heute unterstützen. Seien es die Metzgereien Stoll und Wüst, die Bäckereien Wick und Huth, die Nahversorger nah und gut und das Kaufhaus Emich. Die Blumenfee in Breithardt bietet einen Lieferservice an. Im Multishop Watzal und Prinzi’s buntem Spielzeugshop können Sie u.a. Gutscheine erwerben. Gaststätten wie das 8-Eck, Aspendos, Lindenbrunnen und Zum Taunus bieten einen Abholservice und teilweise auch Lieferservice an. Das Hofgut Georgenthal bietet einen Weinlieferdienst an. Vergessen Sie auch nicht unsere zahlreichen Handwerksbetriebe und (Physio-) Praxen, die ihre Dienstleistungen nach wie vor anbieten. Bei zahlreichen Kleingewerbetreibenden besteht überdies die Möglichkeit, sie mit Gutscheinkäufen zu unterstützen. Machen Sie davon bitte zahlreich Gebrauch, damit wir auch „nach Corona“ die Angebotsvielfalt in Hohenstein haben, die wir „vor Corona“ geschätzt haben.

Ihr
Daniel Bauer
Bürgermeister

Der Handel darf bald wieder öffnen

Gestern haben die Bundeskanzlerin und der Hessische Ministerpräsident bereits ausführlich über die Lockerungen insbesondere für den wirtschaftlichen Betrieb gesprochen. Auch in Hohenstein hat dies Relevanz, denn ab kommender Woche dürfen Einzelhändler wieder ihre Geschäfte öffnen und ab 4. Mai auch Friseure wieder den Betrieb aufnehmen. Das ist gut und begrüßenswert. Auch die Strinzer Bücherstubb wird ihren Betrieb alsbald wieder aufnehmen können. Bitte beachten Sie aber die dringenden Ratschläge hinsichtlich der Hygienemaßnahmen und zum Tragen von Mundschutz.

Die Notbetreuung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Hohenstein wird nach wie vor aufrecht erhalten und ggf. erweitert, sofern dies von der Hessischen Landesregierung erlaubt wird. Wir werden Sie dazu auf den bekannten Kanälen informieren.

Wie mit der Öffnung des Rathauses für den Publikumsverkehr verfahren wird, entscheidet sich im Laufe der nächsten Tage in Abstimmung mit dem Rheingau-Taunus-Kreis und den Kommunen. Uns ist es wichtig, wie bisher auch abgestimmt mit den gleichen Leitlinien aller Kommunen und des Kreises die Aufgaben zu bewältigen. Nach wie vor ist es möglich, in dringenden Fällen auch persönlich (mit telefonischer Voranmeldung) im Rathaus vorstellig zu werden. Wir sind bemüht unter Einhaltung aller Sicherheitsstandards ihr dringliches Anliegen zu bearbeiten. Beispielsweise können Zusatzmüllsäcke erworben werden, dringliche Ummeldungen sind ebenfalls möglich. Telefonisch stehen wir Ihnen wie gewohnt zu den Dienstzeiten zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme und wünschen, dass Sie gesund bleiben und aus der Pandemie gestärkt hervorgehen.

Daniel Bauer
Bürgermeister

Die Zahl der Genesenen steigt!

Heute wurden die neuen Zahlen der Infizierten vom Rheingau-Taunus-Kreis veröffentlicht. Nach wie vor sind / waren in Hohenstein sechs Personen mit dem Coronavirus infiziert, drei sind mittlerweile wieder genesen. Im Rheingau-Taunus-Kreis gibt es insgesamt 180 Infizierte, davon sind 111 wieder genesen. Leider sind auch drei Todesfälle zu beklagen. Vielen Dank an alle, die sich in den vergangenen Wochen so streng an die Vorgaben gehalten haben. Wir erwarten heute nach dem Gespräch der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin neue Informationen, wie es weitergehen wird.

Übersicht der Covid-19 Infizierten im RTK