Reisepässe

Abteilung: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschreibung: Für die Ausstellung eines Reisepasses gilt folgendes:
- Jede(r) Deutsche Staatsbürger(in) ab 6 Jahren ist verpflichtet, bei Beantragung eines elektronischen Passes einen Fingerabdruck zu hinterlassen, ab 10 Jahren muss eine Unterschrift geleistet werden.
- Änderung der Gültigkeitsdauer von 5 auf 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren (bisher 26 Jahren)
- Antragsteller ab 24 Jahren erhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.

Mitzubringende Unterlagen:
- Identitätsnachweis (alter Reisepass, Personalausweis, wenn keine Ausweisdokumente vorhanden sind:
Original Geburts- bzw. Heiratsurkunde)
- 1 aktuelles biometrisches Foto (Fotografen haben Fotomustertafel)


Gebühren:
- die Verwaltungsgebühr vor Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt 37,50 Euro,
danach 70,00 Euro (seit 01.01.2024).
- Die Verwaltungsgebühr für den Expresspass beträgt zusätzlich 32,00 Euro
- Die Verwaltungsgebühr für den 48 Seiten-Pass beträgt zusätzlich 22,00 Euro.

Dauer und Gültigkeit:
Der beantragte Reisepass ohne Express dauert in der Regel zwischen 3 - 4 Wochen
Der Expresspass (Gültigkeit wie bei einem normalen Reisepass) kann innerhalb von 72 Stunden abgeholt werden.
Mitarbeiter/in:
Machalsky, Katja
06120/29-26
Lenz, Simone
06120 / 29-29
Simon, Sonja
06120 / 29-25
Jones, Jilan
06120 / 29-54