Baugrundstücke und Immobilien in einer der waldreichsten Gemeinden des Rhein-Main Gebietes.
Veräußerung eines gemeindeeigenen Grundstücks im Wege des Höchstgebotsverfahrens
Die Gemeinde veräußert ein im ehemaligen Neubaugebiet „Wolfenborn II“ gelegenes Grundstück, das nach Rückübertragung an die Gemeinde erneut zum Verkauf steht. Der Verkauf erfolgt im Rahmen eines Höchstgebotsverfahrens. Der Mindestkaufpreis beträgt 173.922 €.
- Beginn der Angebotsabgabe
Angebote können ab dem 8. Mai 2026 eingereicht werden.
- Angebotsfrist
Die Angebotsfrist beträgt 3 Wochen und endet am 29. Mai 2026 um 12:00 Uhr. Nur innerhalb dieser Frist eingehende Gebote werden berücksichtigt.
- Reservierungsgebühr
Für die Teilnahme am Verfahren ist eine Reservierungsgebühr in Höhe von 0,5 % des abgegebenen Gebots zu entrichten.
Die Reservierungsgebühr ist bis zum letzten Tag der Angebotsfrist auf das Konto der Gemeinde zu überweisen.
Bankverbindung: Nassauische Sparkasse, IBAN:DE69510500150420000006
- Verwendungszweck: Gebot – Nachname, Vorname
- Ein Gebot ist nur gültig, wenn die Reservierungsgebühr fristgerecht eingegangen ist.
- Die Reservierungsgebühr wird beim erfolgreichen Bieter vollständig auf den Kaufpreis angerechnet.
- Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, erhalten die Reservierungsgebühr vollständig zurückerstattet.
- Zuschlagserteilung
Die Bekanntgabe des erfolgreichen Bieters erfolgt am 16. Juni 2026.
- Hinweise zum Verfahren
- Maßgeblich ist das schriftlich eingereichte Gebot in Verbindung mit dem fristgerechten Zahlungseingang der Reservierungsgebühr.
- Der Zuschlag wird an den Höchstbietenden erteilt, sofern alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind.
- Die Gemeinde behält sich vor, das Verfahren aus wichtigem Grund aufzuheben.
- Dem vollständigen Exposé sind Grundstücksdaten, Lageinformationen und weitere Details zu entnehmen.
Exposé zum Grundstück Wolfenborn II (PDF)
Naherholungsgebiet Hohenstein im Untertaunus
Ruhige Lage, in jedem Ortsteil eine Kindertagesstätte , Mobilität durch gemeindeeigene Nahverkehrsmittel mit “Tür-zu-Tür”-Bedienung durch das Hohensteiner Bus’je und Anbindung an die Städte Taunusstein und Bad Schwalbach sowie ein vielfältiges Freizeitangebot für Jung und Alt durch Vereine sind das Markenzeichen der Gemeinde Hohenstein.
Hier zu leben lohnt sich – Wohnraum für alle Generationen!
Derzeit sind leider keine Baugrundstücke verfügbar.
Nähere Auskünfte zu den Planungen sowie zu den Bewerbungskriterien erhalten Sie in der Bauverwaltung, Telefon: 06120/2933 oder 2934.
Unsere Grundstückspreise sind Endpreise, Erschließungskosten und Beiträge für Wasser und Kanal sind in den Quadratmeterpreisen enthalten.
Interessensbekundung für Baugrundstücke in der Gemeinde Hohenstein
Die Gemeinde Hohenstein plant die Erschließung neuer Baugebiete zur Schaffung attraktiver Bauflächen für Bürgerinnen und Bürger, die ihren Lebensmittelpunkt in unserer lebens- und liebenswerten Gemeinde gestalten möchten.
Um den konkreten Bedarf besser einschätzen und die weitere Planung zielgerichtet vorantreiben zu können, bitten wir Sie, unverbindlich ihr Interesse zu bekunden.
Was wir benötigen:
- Name und Kontaktdaten
- Gewünschte Grundstücksgröße (falls bekannt)
- Nutzung: z. B. Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Mehrgenerationenhaus etc.
- Besonderheiten oder Wünsche (optional)
Wie können Sie Ihre Interessenbekundung einreichen?
- Per E-Mail an: baugrundstuecke@hohenstein-hessen.de
Oder schriftlich an:
Gemeinde Hohenstein
Schwalbacher Straße 1
65329 Hohenstein
Betreff: „Interessenbekundung Baugrundstück”
Bitte beachten Sie: Die Interessenbekundung ist unverbindlich und stellt noch keine Bewerbung oder Reservierung für ein Baugrundstück dar. Sie dient ausschließlich als Planungsgrundlage für die Gemeinde Hohenstein.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung – gemeinsam gestalten wir die Zukunft von Hohenstein.
Ihr Bürgermeister Patrick Berghüser
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