Wahlen

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Informationen zur Kommunalwahl am 15.03.2026


Bei der Kommunalwahl werden die Vertreterinnen und Vertreter für die Gemeindevertretung sowie für die Ortsbeiräte der Gemeinde Hohenstein gewählt.

Gewählt werden bei der Wahl der Gemeindevertretung 25 Gemeindevertreter. In den Ortsteilen Breithardt, Holzhausen über Aar und Strinz-Margarethä je 7 Ortsbeiratsmitglieder und in den Ortsteilen Burg-Hohenstein, Born, Hennethal und Steckenroth je 5 Ortsbeiratsmitglieder.

Gleichzeitig findet die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für den Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises statt. Es werden 61 Kreistagsabgeordnete gewählt.

Jede Wählerin / jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.

Allgemeine Hinweise:

Am 15.03.2026 finden die Kommunalwahlen statt. In der Gemeinde Hohenstein sind folgende Gremien neu zu wählen:

  • Gemeindevertretung
  • 7 Ortsbeiräte

Wer ist wahlberechtigt?

Für die Kommunalwahlen sind alle Personen wahlberechtigt, die

  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (spätestens am 15.03.2008 geboren)
  • seit mindestens 6 Wochen ihren Hauptwohnsitz in Hohenstein haben (also seit mindestens 01.02.2026)
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen.

Was ist ein Wahlkreis?

Den Wahlkreis bildet bei der Wahl

  • zur Gemeindevertretung die Gemeinde Hohenstein
  • zum Ortsbeirat der Ortsbezirk
  • zum Kreistag der Rheingau-Taunus-Kreis

Was ist ein Wahlbezirk?

Das Gemeindegebiet Hohenstein wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke unterteilt.

01 Breithardt
02 Burg-Hohenstein
03 Holzhausen ü. Aar
04 Strinz-Margarethä
05 Born
06 Hennethal
07 Steckenroth

Musterstimmzettel

Auf Grund einer Änderung des Kommunalwahlgesetzes ist eine Verteilung von Musterstimmzettel an alle Haushalte nicht mehr vorgesehen.

Mit den anhängenden amtlichen Musterstimmzetteln für die Wahl des Kreistages, die Gemeindevertretung- sowie die Ortsbeiratswahl können sich Wähler bereits vor dem Wahltag mit den amtlichen Stimmzetteln befassen. Die Musterstimmzettel erhalten Sie in Papierform auch im Bürgerbüro des Rathauses während der Öffnungszeiten.

Selbstverständlich dürfen die Musterstimmzettel, die nur zur rechtzeitigen Information dienen, nicht für die eigentliche Wahl verwendet werden. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält im Wahllokal am Wahlsonntag die Originalstimmzettel.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Landeswahlleiters im Internet unter www.wahlen.hessen.de unter dem Themenportal „Kommunalwahlen 2026“.

Musterstimmzettel Ortsbeirat Breithardt (PDF)
Musterstimmzettel Ortsbeirat Burg-Hohenstein (PDF)
Musterstimmzettel Ortsbeirat Holzhausen ü. Aar (PDF)
Musterstimmzettel Ortsbeirat Strinz-Margarethä (PDF)
Musterstimmzettel Ortsbeirat Born (PDF)
Musterstimmzettel Ortsbeirat Hennethal (PDF)
Musterstimmzettel Ortsbeirat Steckenroth (PDF)

Musterstimmzettel Gemeindevertretung Hohenstein (PDF)

Musterstimmzettel Kreistag Rheingau-Taunus-Kreis Seite 1 (PDF)
Musterstimmzettel Kreistag Rheingau-Taunus-Kreis Seite 2 (PDF)

 

Auch können Sie hier einen fiktiven interaktiven Musterstimmzettel nutzen.

 

Wahlbenachrichtigungen 

Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet die Wahlberechtigten u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Die Wahlbenachrichtigungen müssen spätestens am 21. Tag (22.02.2026) vor der Wahl dem Wahlberechtigten zugestellt sein. Falls Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Hohenstein, Tel.: 06120-2920, tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de, um Ihre Wahlberechtigung zu prüfen.

Gewählt werden kann durch persönliche Stimmabgabe in den Wahllokalen oder durch Briefwahl.

Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, für den gibt es natürlich auch bei der Kommunalwahl die Möglichkeit der Briefwahl.

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich frühestens ab dem 02.02.2026.

Wie erhalten Sie die Briefwahlunterlagen?

Scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung

Ab dem 02.02.2026 ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch ohne Wahlbenachrichtigung online hier möglich: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6439006

Kommen Sie zu den oben angegebenen Öffnungszeiten persönlich in das Wahlbüro. Wichtig ist, dass Sie Ihren gültigen Ausweis und die Wahlbenachrichtigung vorlegen, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten. Diese können Sie dann entweder zu Hause ausfüllen oder Sie wählen in der vorgesehenen Wahlkabine im Rathaus.

Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen schriftlich. Hierzu füllen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig aus und geben den von Ihnen unterschriebenen Bogen im Wahlbüro ab oder Sie senden ihn in einem frankierten Umschlag dem Wahlbüro zu.

Die Schriftform gilt auch durch Post, Fax, E-Mail, oder sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig.

Die Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur an die wahlberechtigte Person selbst ausgegeben oder versandt werden. Die Abholung der Unterlagen durch Bevollmächtigte ist zulässig, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die oder der Bevollmächtigte nicht für mehr als vier Vollmachtgeberinnen oder Vollmachtgeber auftritt. Dies muss die oder der Bevollmächtigte dem Wahlamt bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern.

Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingeht. Sie können den Wahlbrief auch dort abgeben. Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 12.03.2026) bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden.

Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief so frühzeitig wie möglich aufgegeben werden. Der Wahlbrief ist in diesen Fällen ausreichend zu frankieren. Dafür ist das im Einlieferungsland zu entrichtendem Entgelt zu zahlen.

Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Hinweise für Briefwählerinnen und Briefwähler vor der Wahl

In akuten Krankheitsfällen können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch noch kurzfristig, von Bevollmächtigten, am Wahltag selbst bis 15.00 Uhr im Hohensteiner Rathaus beantragt und abgeholt werden. Bis 18.00 Uhr können die Wahlbriefe dann noch in den Briefkasten des Hohensteiner Rathauses eingeworfen werden. Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr beginnt die Auszählung aller bis dahin abgegebenen Stimmen.

Hinweis zu Wohnungsänderungen und Berichtigungen (Achtung! Sie können bei einer Neuanmeldung nicht automatisch in Hohenstein wählen.)

Alle Wahlberechtigten, die am 42. Tag vor der Wahl (01.02.2026) bei der Gemeinde Hohenstein mit einem Hauptwohnsitz gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Wenn Sie wahlberechtigt sind und sich ab dem 02.02.2026 bis zum 22.02.2026 an-, ab- oder ummelden, hat dies möglicherweise Auswirkungen auf Ihr Wahlrecht.

Sie ziehen aus einer Kommune des Rheingau-Taunus-Kreises zu?

Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres alten Wahlbezirks in der Fortzugsgemeinde eingetragen. Ein Umzug innerhalb des Rheingau-Taunus-Kreises führt bei der Kreistagswahl nicht zum Verlust des Wahlrechts.

In das Wählerverzeichnis seines neuen Wohnorts wird der wahlberechtigte Umgezogene aber nur auf Antrag eingetragen, § 9 Abs. 2 Satz 3 KWO. Der neue Gemeindevorstand unterrichtet hiervon unverzüglich

Der Antrag ist spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (22. Februar 2026) zu stellen.

Sie ziehen aus einer Kommune außerhalb des Rheingau-Taunus-Kreises zu?

Mit dem Umzug verlieren Sie Ihr Wahlrecht, da Sie die sechswöchige Niederlassungsdauer nicht erfüllen.

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Hohenstein um?

Sie sind bereits in das Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen und bleiben dort auch wahlberechtigt. Eine Änderung ist nicht möglich.

Sie können am Wahlsonntag in dem Wahllokal wählen gehen, welches auf ihrer Wahlbenachrichtigung vermerkt ist. Alternativ können Sie auch einen Wahlschein beantragen und damit in einem anderen Wahllokal Ihres Wahlkreises oder per Briefwahl wählen.

Achtung: Sie bleiben für die Ortsbeiratswahl nur wahlberechtigt, wenn Sie innerhalb Ihres Ortsbezirkes umziehen. Ziehen Sie in einen anderen Ortsbezirk, verlieren Sie mit Ihrem Umzug das Wahlrecht für die Ortsbeiratswahl.

 

Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (PDF)
Zugelassene Wahlvorschläge Ortsbeiräte (PDF)
Zugelassene Wahlvorschläge Gemeindevertretung (PDF)
Wahlbekanntmachung (PDF)

 

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