Die Ausgabe Nr. 27 vom 03.07.2026 finden Sie hier zum Download
Waldbrandgefahr
Die Waldbrandgefahr ist derzeit aufgrund der anhaltenden Trockenheit und steigender Temperaturen sehr hoch.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat im Bereich Hohenstein (Messstation Geisenheim) die Waldbrandgefahrenstufe 4 von 5 ausgerufen. Das bedeutet: Hohe Waldbrandgefahr.
Schon ein kleiner Funke – beispielsweise durch eine Zigarette, ein Grillfeuer oder einen heißen Fahrzeugkatalysator – kann einen Wald- oder Vegetationsbrand auslösen.
Bitte beachten Sie:
- Nicht im Wald rauchen.
- Kein offenes Feuer oder Grillen im oder in unmittelbarer Nähe des Waldes.
- Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras oder Feldern abstellen.
- Feuerwehrzufahrten und Waldwege freihalten.
- Rauch oder Feuer sofort über den Notruf 112 melden.
Auch wenn derzeit keine landesweite Waldbrand-Alarmstufe ausgerufen wurde, ist aufgrund der aktuellen Wetterlage besondere Vorsicht geboten.
Helfen Sie mit, unsere Natur zu schützen. Mit umsichtigem Verhalten können wir gemeinsam Wald- und Flächenbrände verhindern.
Halteverbote während der Erntesaison 2026
Um den Landwirten während der Erntesaison 2026 ein geordnetes An- und Abfahren zu ihren landwirtschaftlichen Flächen zu gewährleisten wird für die Dauer vom 29.06. bis längstens 01.09.2026 in folgenden Ortsteilen und Straßenbereichen jeweils ein absolutes Haltverbot angeordnet:
Breithardt:
- K694 „Schwalbacher Straße“ aufwärts von Hausnummer 8 bis Einmündung Tannenstraße
- K694 „Schwalbacher Straße“ abwärts ab Hausnummer 27 bis Einmündung Lindenstraße
- L3373 „Lindenstraße“ von Schwalbacher Straße bis Bleidenstadter Weg (beidseitig)
- L3373 / L3274 Adolfstraße komplett (beidseitig)
- L3274 „Glockengasse“ von Einmündung L3373 „Langgasse“ bis nach Nr.12 (beidseitig)
- Gronauer Straße 21 bzw. 27 bis Feldrand (beidseitig)
- Gronauer Straße Bergstraße 24a, Mündungsbereich (beidseitig)
Hennethal:
- Zwischen den Mühlen (Michelbacher Weg), im Bereich der Bebauung (beidseitig)
Holzhausen über Aar:
- L3373 „Klosterstraße“ komplett inkl. Parkflächen (beidseitig)
- „Festerbachstraße“ bis Einmündung Bohlenstraße aus Richtung Breithardt kommend (beidseitig)
- „Bohlenstraße“ komplett
- „Steinweg“ komplett
- „Am Roten Berg“ abwärts ab Nr. 11
- „Daisbacher Weg“ (beidseitig)
Ich weise darauf hin, dass das Halten und Parken in einigen Straßen der Gemeinde Hohenstein wegen der ohnehin geringen Restfahrbahnbreite grundsätzlich nicht möglich ist. Ein Halten oder Parken ist nur bei einer mindestens verbleibenden Restfahrbahnbreite von 3,05 m erlaubt. Ebenso ist das Halten oder Parken auf Gehwegen nicht gestattet sofern dies nicht durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist.
Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs werden die angeordneten Haltverbote regelmäßig kontrolliert. Sollte die Ernte früher abgeschlossen sein, werden die eingerichteten Haltverbotsregelungen vorzeitig durch das Ordnungsamt außer Kraft gesetzt.
Ich bitte die Bevölkerung um Kenntnisnahme und Beachtung hinsichtlich der Verkehrsbeschränkungen und bedanke mich für Ihr Verständnis.
Hohenstein, den 19.06.2026
Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
Änderung der Verkehrsführung der K682 „Neuer Weg“ in Burg-Hohenstein
Um die Verkehrssicherheit in Burg-Hohenstein zu verbessern, wurde die Verkehrsführung auf der K682 im Neuen Weg in Burg-Hohenstein geändert.
Im Kreuzungsbereich der K682 wurde die Verkehrsführung dahingehend geändert, dass der Verkehr nun entgegen der bisherigen Regelung in Fahrtrichtung Schloßbrücke und umgekehrt geleitet wird.
Auf der K682 aus Richtung Burg bzw. Kindergarten wurde an der bisherigen abknickenden Vorfahrt eine Haltlinie angebracht, der Verkehr der aus Richtung B54 oder Schloßbrücke kommt nun Vorrang, der Verkehrsteilnehmer aus Richtung Burg muss warten.
Des Weiteren wurde auf der kompletten K682 „Neuer Weg“ die Vorfahrtregelung aufgehoben und es gilt Rechts vor Links, ausgenommen im Kreuzungsbereich.
Wir bitten um Beachtung und hoffen damit etwas für die Verkehrssicherheit in Burg Hohenstein getan zu haben.
Interessenbekundungsverfahren für das Ehrenamt des Inklusionsbeauftragten der Gemeinde Hohenstein sowie für bis zu zwei Stellvertretungen
Die Gemeinde Hohenstein möchte die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter stärken und die Belange von Inklusion und Barrierefreiheit künftig noch sichtbarer in die kommunale Arbeit einbinden.
Auf Grundlage der Satzung für die Bestellung und die Aufgaben eines ehrenamtlichen Inklusionsbeauftragten der Gemeinde Hohenstein sollen daher ein Inklusionsbeauftragter sowie bis zu zwei Stellvertretungen bestellt werden. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein. Grundlage der Wahl sind die eingegangenen Bewerbungen sowie die nach § 55 Hessische Gemeindeordnung eingebrachten Wahlvorschläge.
Aufgabe des Inklusionsbeauftragten
Der Inklusionsbeauftragte soll die Interessen von Menschen mit Behinderung in Hohenstein wahrnehmen und als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und politische Gremien zur Verfügung stehen.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- das Hinwirken auf gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung,
- die Mitwirkung bei Fragen der Barrierefreiheit, insbesondere beim Bauen, Wohnen, Verkehr und ÖPNV,
- die Unterstützung bei Anliegen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung,
- die Förderung der Teilhabe an Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten,
- die Vermittlung von Ansprechpartnern bei Beratungsbedarf,
- die vertrauliche Entgegennahme von Anliegen und Beschwerden,
- die Durchführung einer regelmäßigen Sprechstunde,
- die Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden, Diensten und Hilfsorganisationen,
- die Mitwirkung an Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung,
- sowie eine jährliche Berichterstattung gegenüber der Gemeindevertretung.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Personen, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- ihren Hauptwohnsitz in Hohenstein haben,
- die Gewähr dafür bieten, die Aufgabe sachkundig, zuverlässig und unparteiisch wahrzunehmen.
Eine unmittelbare oder mittelbare persönliche Betroffenheit ist ausdrücklich erwünscht, aber keine Voraussetzung.
Nicht gewählt werden können Mitglieder der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstands oder eines Ortsbeirats der Gemeinde Hohenstein.
Rechtsstellung und Entschädigung
Die Tätigkeit wird ehrenamtlich, unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch ausgeübt. Der Inklusionsbeauftragte sowie die Stellvertretungen sind zur Verschwiegenheit über persönliche Angelegenheiten und vertraulich zu behandelnde Tatsachen verpflichtet.
Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Satzung gewährt. Der Inklusionsbeauftragte erhält eine regelmäßige Aufwandsentschädigung in Höhe der Entschädigung eines ehrenamtlichen Beigeordneten (aktuell 58 Euro im Monat). Die Stellvertretungen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Hälfte dieser regelmäßigen Aufwandsentschädigung.
Wahlzeit
Die Wahlzeit beträgt vier Jahre. Die Gemeindevertretung bestimmt bei der Wahl zugleich die Reihenfolge der Stellvertretungen.
Inhalt der Interessenbekundung
Die Interessenbekundung sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift und Kontaktdaten,
- Geburtsdatum,
- kurzer persönlicher Hintergrund,
- Motivation für die Übernahme des Ehrenamtes,
- gegebenenfalls Erfahrungen, Kenntnisse oder Berührungspunkte im Bereich Inklusion, Teilhabe, Barrierefreiheit, soziale Arbeit, Pflege, Bildung, Ehrenamt oder Selbstvertretung,
- Angabe, ob die Bewerbung für das Amt des Inklusionsbeauftragten, für eine Stellvertretung oder für beide Funktionen erfolgen soll.
Einreichung
Interessenbekundungen können schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden bei:
Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein
Schwalbacher Straße 1
65329 Hohenstein
oder per E-Mail an:
buergermeister@hohenstein-hessen.de
Die Frist zur Einreichung der Interessenbekundungen endet am: 31. Juli 2026
Nach Ablauf der Frist werden die eingegangenen Bewerbungen ausgewertet und den zuständigen Gremien zur weiteren Beratung und Wahl vorgelegt.
Hinweis zum Verfahren
Die Einreichung einer Interessenbekundung begründet keinen Anspruch auf Wahl oder Bestellung. Die Entscheidung über die Wahl des Inklusionsbeauftragten sowie der Stellvertretungen trifft die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein.
Einweihung des Natur-Erlebnispfades im Forstrevier Breithardt
Am Donnerstag, 18. Juni 2026, laden die Gemeinde Hohenstein und HessenForst herzlich zur offiziellen Einweihung des neuen Natur-Erlebnispfades im Forstrevier Breithardt ein.
Treffpunkt ist um 16.00 Uhr am Parkplatz des Sportplatzes in Breithardt.
Gemeinsam mit Revierförsterin Alina Lustermann geht es zum Startpunkt des Pfades, wo die offizielle Einweihung stattfindet. Anschließend erwartet die Besucherinnen und Besucher eine geführte Tour entlang des neuen Natur-Erlebnispfades. Freuen Sie sich auf spannende Einblicke in die heimische Natur und einen abwechslungsreichen Nachmittag im Hohensteiner Wald.
Erich-Fill-Triathlon: Verkehrsbeeinträchtigungen am 13. Juni 2026
Aufgrund des Erich-Fill-Triathlons kommt es am Samstag, 13. Juni 2026 zwischen ca. 7:30 Uhr und 15:00 Uhr zu umfangreichen Straßensperrungen.
Betroffen sind insbesondere die Bereiche Taunusstein-Hahn, Watzhahn, Breithardt und Steckenroth.
Die für den Radwettbewerb genutzen Straßen sind während des Veranstaltungszeitraums voll gesperrt und können nicht befahren werden.
Verkehrsteilnehmer werden gebeten, ihre Fahrten entsprechend zu planen und die ausgeschilderten Hinweise vor Ort zu beachten. Für Anwohnerinnen und Anwohner kann es während der Veranstaltung zu Einschränkungen und längeren Fahrzeiten kommen.
Einladung zur Bürgerversammlung zur geplanten Vollsperrung der Kreisstraße K 682 von Oberdorf Burg-Hohenstein zur Aarstraße (B54) während der Sommerferien
Der Rheingau-Taunus-Kreis und die Gemeinde Hohenstein laden alle Bürgerinnen und Bürger von Burg-Hohenstein Oberdorf und Unterdorf zu einer Bürgerversammlung ein, um über die geplante Vollsperrung der Kreisstraße K 682 von Oberdorf zur Aarstraße (B54) während der Sommerferien zu informieren.
Im Rahmen der Veranstaltung werden die Hintergründe der Baumaßnahme, der vorgesehene Zeitplan sowie die geplanten Umleitungsstrecken vorgestellt. Vertreter des Rheingau-Taunus-Kreises und der Gemeinde Hohenstein werden die Maßnahme erläutern und für Fragen aus der Bevölkerung zur Verfügung stehen.
Die Vollsperrung ist notwendig, um dringend erforderliche Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen und die Verkehrssicherheit langfristig zu gewährleisten. Da die Arbeiten erhebliche Auswirkungen auf den Verkehr, Anwohnerinnen und Anwohner sowie örtliche Betriebe haben können, ist dem Rheingau-Taunus-Kreis und der Gemeinde Hohenstein eine frühzeitige und transparente Information besonders wichtig.
Termin der Bürgerversammlung:
25.06.2026
Uhrzeit:
19.30 Uhr
Ort:
Gemeindehalle Burg-Hohenstein
Alle Interessierten sind eingeladen, sich über die geplanten Maßnahmen zu informieren, Anregungen einzubringen und Fragen zu stellen.
Der Rheingau-Taunus-Kreis und die Gemeinde Hohenstein freuen sich auf einen konstruktiven Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Gemeinsame Bürgersprechstunde der Polizei und des Ordnungsamtes in Hohenstein
Bad Schwalbach (ots)
Am Mittwoch, den 01.07.2026, bietet die Polizei Bad Schwalbach gemeinsam mit dem Ordnungsamt Hohenstein, eine Bürgersprechstunde im Rathaus der Gemeinde an.
Zwischen 14 Uhr und 18 Uhr stehen die Schutzfrau vor Ort der Polizeistation Bad Schwalbach, Polizeioberkommissarin Nicole Fischer, sowie die Leiterin des Ordnungsamtes Hohenstein, Frau Jadatz und der stellvertretende Leiter, Herr Rejszer, für Fragen und Anliegen zum Thema Sicherheit und Ordnung zur Verfügung.
Für die Bürgersprechstunde ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Hierzu wenden Sie sich bitte vorab an die zuständige Schutzfrau vor Ort bei der Polizei Bad Schwalbach:
Nicole Fischer
Tel.: 06124 / 7078 – 181 E-Mail: svo-bad-schwalbach-pst.ppwh@polizei.hessen.de
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westhessen – Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Pressestelle
Telefon: (0611) 345-1043/1041/1042
E-Mail: pressestelle.ppwh@polizei.hessen.de
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Tausende bei “Fahr zur Aar” unterwegs im Aartal
Der Tag begann zwar regnerisch, doch das Wetter besserte sich schnell und so verwandelte sich die B54 zwischen Diez und Taunusstein-Bleidenstadt am Sonntag, 31. Mai 2026, wieder in eine große autofreie Erlebnisstrecke. Mehrere tausend Menschen nutzten die Gelegenheit, das Aartal einen Tag lang ohne Autos zu erleben – auf dem Fahrrad, mit dem E-Bike, auf Inlinern oder einfach zu Fuß.
Von 10 bis 18 Uhr gehörte die rund 39 Kilometer lange Strecke ganz den Besucherinnen und Besuchern. Familien mit Kindern, Freizeitsportler, Seniorinnen und Senioren sowie viele Gruppen aus der Region genossen die entspannte Atmosphäre entlang der Aar. Besonders beliebt war erneut das flache Streckenprofil, das sich ideal für einen gemütlichen Ausflug eignet.
Nach der Absage im vergangenen Jahr wegen verschärfter Sicherheitsauflagen zeigten sich die Veranstalter erleichtert über den gelungenen Neustart. Die Landkreise Rhein-Lahn und Rheingau-Taunus hatten gemeinsam mit den Kommunen entlang der Strecke ein neues Sicherheitskonzept erarbeitet, das sich während des gesamten Tages bewährte.
Der offizielle Startschuss fiel am Vormittag in Aarbergen-Kettenbach. Dort erwartete die Gäste neben einem Gottesdienst auch Musik des Bläserquartetts „Brass4Spass“, Informationsstände und Vorführungen des Technischen Hilfswerks Heidenrod. Bereits kurz nach Beginn füllte sich die Strecke sichtbar.
Auch in den Orten entlang der Aar war einiges los. In Flacht lud die Brennerei Langschied zum Schaubrennen ein, während der Imkerverein Untere Aar in Oberneisen über Bienen und Honig informierte. Viele Besucher legten dort eine Pause ein.
Ein besonderer Anziehungspunkt war erneut der alte Bahnhof in Hahnstätten. Kinderschminken, Draisinenfahrten des Arbeitskreises Aartalbahn sowie verschiedene Vereinsstände sorgten dort für viel Betrieb. Gut besucht war auch die Kulturinsel im Kreml-Kulturhaus mit Livemusik der Band „Jazz for fun“ sowie Spiel- und Kreativangeboten für Kinder.
Großes Interesse gab es außerdem bei Schaefer Kalk. Zahlreiche Gäste nutzten die Gelegenheit, mehr über das Werk zu erfahren und einen Blick in den rund 140 Meter tiefen Laybruch zu werfen.
Entlang der gesamten Strecke sorgten Vereine, Feuerwehren und viele ehrenamtliche Helfer für Verpflegung, Sicherheit und Betreuung. Fahrrad-Pannenstationen, Erste-Hilfe-Angebote und Rastplätze wurden von den Teilnehmern dankbar angenommen.
Daniel Schmidt, Tourismusmanager der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, zog am Ende des Tages ein positives Fazit: „Es war schön zu sehen, wie viele Menschen gemeinsam unterwegs waren und das Aartal entspannt genießen konnten. Die Stimmung entlang der Strecke war hervorragend. Genau dafür steht ‚Fahr zur Aar‘.“
Zum Foto: Zu sehen sind Marion Janssen (Bürgermeisterin Aarbergen), Volker Diefenbach (Bürgermeister Heidenrod), Maren Busch (Bürgermeisterin VG Diez), Klaus-Peter Willsch (Bundestagsabgeordneter aus dem Rheingau-Taunus-Kreis), Daniel Schmidt (Tourismusmanager VG Aar-Einrich), Lars Denninghoff (Bürgermeister VG Aar-Einrich), Jörg-Michael Barber (1. Beigeordneter Gemeinde Hohenstein), Manuela Schrader (Tourismus Gemeinde Aarbergen), Jens Rejszer (Tourismus Hohenstein) sowie Petra Mergner (Tourismus Bad Schwalbach).
Bild- & Textquelle: Entwicklungsagentur Aar-Einrich

