Kinderreisepass

Abteilung: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschreibung: Durch das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) wurde geregelt, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 entfällt.

Stattdessen wird ab diesem Zeitpunkt für Kinder jeden Alters ein elektronischer Reisepass oder Personalausweis ausgestellt. Bei Reisen innerhalb der EU genügt in der Regel ein Personalausweis. Reisepass und Personalausweis sind für Kinder 6 Jahre gültig. Allerdings sollte ein neues Dokument auch vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden, falls sich das Aussehen des Kindes so stark verändert hat, dass es nicht zweifelsfrei durch das Bild im Dokument identifiziert werden kann. Dies vermeidet etwaige Probleme bei Reisen.

Bitte prüfen Sie vor jeder Reise, mit welchem Dokument eine Einreise in das jeweilige Land möglich ist. Informationen finden Sie hierzu in den Einreisebestimmungen des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Mitarbeiter/in:
Machalsky, Katja
06120/29-26
N. N.
06120 / 29-29
Simon, Sonja
06120 / 29-25
Jones, Jilan
06120 / 29-54