Kinderreisepass

Abteilung: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschreibung: Der Kinderreisepass ersetzt den früheren Kinderausweis. Einige wenige Staaten erkennen den Kinderreisepass gar nicht oder nur eingeschränkt an. Informieren Sie sich daher bitte vor der Reise unter www.diplo.de über Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Achtung: Für die Einreise in die USA benötigen Sie einen regulären Europass.

Neue Regelung seit dem 01.11.2007: Die Kinderreisepässe werden nicht mehr bis zum Alter von 16 Jahren, sondern nur noch bis zu einem Alter von 12 Jahren ausgestellt bzw. verlängert.


Mitzubringende Unterlagen:
- Original Geburtsurkunde oder bisheriger Kinderausweis
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- eine formlose Einverständniserklärung des nicht mitkommenden, sorgeberechtigten Elternteils (entfällt, wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben)

Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind persönlich unterschreiben.

Die Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13,00 Euro.

Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt. Er hat eine Gültigkeit von einem Jahr, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Mitarbeiter/in:
Machalsky, Katja
06120/29-26
Lenz, Simone
06120 / 29-29
Simon, Sonja
06120 / 29-25
Jones, Jilan
06120 / 29-54