Hier finden Sie alle Informationen zu aktuellen Wahlen
Informationen zur Bundestagswahl
Vorläufige Ergebnisse der Bundestagswahl
Die vorläufigen Ergebnisse der Bundestagswahl können Sie über https://votemanager-da.ekom21cdn.de/2025-02-23/06439006/praesentation/index.html einsehen.
Am 23. Februar 2025 wird der Bundestag neu gewählt – und es wird eine außergewöhnliche Wahl. Für die Vorbereitung und Durchführung gelten verkürzte Fristen, die sich insbesondere auf die Briefwahl auswirken.
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 müssen bis 02. Februar 2025 zugestellt sein. Aber auch ohne Wahlbenachrichtigung können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt online oder formlos schriftlich einen Wahlschein beantragen, wenn sie an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen möchten. Die Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen können aber erst versendet werden, sobald die Stimmzettel gedruckt und an die Kommunen verteilt wurden. Dies wird frühestens Anfang Februar der Fall sein.
Falls Sie bis Anfang Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Hohenstein, Tel. 06120-2920, tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de, um Ihre Wahlberechtigung zu prüfen.
Gewählt werden kann durch persönliche Stimmabgabe in den Wahllokalen oder durch Briefwahl.
Briefwahl beantragen
Sie haben als wahlberechtigte/r Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, online einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises zu beantragen.
Um Briefwahl beantragen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung etwa 3 Wochen vor der Wahl informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte der Wahlbenachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich. Dieser kann mündlich (persönlich im Wahlbüro) oder schriftlich gestellt werden. Eine Beantragung ist möglich über:
- Antrag für einen Wahlschein → auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- Per Email an tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de
- Wahlschein online beantragen
- Formlos schriftlich
Sobald die Briefwahlunterlagen im Wahlbüro vorliegen, können Sie auch persönlich (unter Vorlage des Ausweises) im Wahlbüro abgeholt werden. Dies wird vermutlich frühestens ab der 6. Kalenderwoche möglich sein. Dort kann auch auf Wunsch die Briefwahl vor Ort – unter Wahrung des Wahlgeheimnisses – durchgeführt werden. Die Briefwahlunterlagen können auch für vier weitere Wahlberechtigte abgeholt werden – mit entsprechender Vollmacht. Wahlbriefe können direkt bei der Gemeinde Hohenstein abgegeben, aber auch per Post versendet werden. Dabei ist die Dauer der Postzustellung zu beachten.
Der ausgefüllte Wahlschein muss rechtzeitig in einen Briefkasten der Deutschen Post oder im Briefkasten des Rathauses der Gemeinde Hohenstein eingeworfen werden. Auf jeden Fall müssen die Unterlagen bis zum Wahltag um 18 Uhr im Hohensteiner Rathaus angekommen sein. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Hinweise für Briefwählerinnen & -wähler vor der Wahl
In akuten Krankheitsfällen können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen auch noch kurzfristig, von Bevollmächtigten, am Wahltag selbst bis 15.00 Uhr im Wahlbüro beantragt und abgeholt werden. Bis 18 Uhr können die Wahlbriefe dann noch in den Briefkasten des Hohensteiner Rathauses eingeworfen werden. Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr beginnt die Auszählung aller bis dahin abgegebenen Stimmen.
Öffnungszeiten des Wahlbüros:
Montag bis Freitag von 8:00 11:30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch von 15:30 bis 18:30 Uhr
Freitag den 21.02.2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr
Samstag den 22.02.2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr
Sonntag den 23.02.2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr
Briefwahlunterlagen dürfen am 22.02. und 23.02.2025 aber nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ausgestellt werden.
Informationen zur Bürgermeisterwahl
Bekanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses der Direktwahl des Bürgermeisters am 26. Januar 2025
So hat Hohenstein gewählt:
In Hohenstein fand am Sonntag, den 26. Januar 2025 die Wahl des Bürgermeisters statt.
2.318 Wählerinnen und Wähler gingen zur Urne und gaben ihre Stimme persönlich ab, während 956 Personen die Möglichkeit der Briefwahl nutzten. Die Wahlbeteiligung lag bei 67,2 %.
In den einzelnen Ortsteilen kam es zu folgenden Ergebnissen:
Ortsteil |
Wahlberechtigte |
D. Bauer |
P. Berghüser |
Breithardt |
1.284 |
239/36,8% |
411/63,2 % |
Burg-Hohenstein |
467 |
106/48,6% |
112/51,4% |
Holzhausen |
889 |
181/42,9% |
241/57,1% |
Strinz-Margarethä |
850 |
169/44,8% |
208/55,2% |
Born |
625 |
146/54,7% |
121/45,3% |
Hennethal |
313 |
79/52,0% |
73/48,0% |
Steckenroth |
442 |
83/37,7% |
137/62,3% |
Briefwahl |
|
452/47,7% |
496/52,3% |
Gesamt |
4.870 |
1.455/44,7% |
1.799/55,3% |
Besonderer Dank gilt den Helferinnen und Helfern, die durch ihre Mitarbeit in den Wahllokalen für einen reibungslosen Verlauf der Wahl gesorgt haben.
Hinweis: In der Ausgabe des Hohensteiner Blättche 05/2025 ist bei der Übertragung der Prozentzahlen der Gesamtstimmen ein Fehler unterlaufen.
Hohenstein, 27.01.2025
Tatjana Jadatz
Bes. Gemeindewahlleiterin