An-, Ab- und Ummeldungen

Abteilung: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschreibung: Bei einer An- und Ummeldung sind der Personalausweis, eventuell Reisepass und Kinderausweis mitzubringen sowie eine Wohnungsgeberbescheinigung (bei Wohneigentum den Kaufvertrag).
Werden Minderjährige bei einem Elternteil mit Hauptwohnsitz angemeldet, wird eine Erklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils benötigt, dass dieser Kenntnis über den Umzug hat.
Falls für das Kind/die Kinder noch kein Dokument ausgestellt wurde ist die Geburtsurkunde mitzubringen.

Eine Abmeldung ist nur bei Wegzug ins Ausland erforderlich.
An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei.
Mitarbeiter/in:
Machalsky, Katja
06120/29-26
N. N.
06120 / 29-29
Simon, Sonja
06120 / 29-25
Jones, Jilan
06120 / 29-54