Reisepässe Department: Öffentliche Sicherheit und Ordnung Email buergerbuero@hohenstein-hessen.de Description: Für die Ausstellung eines Reisepasses gilt folgendes: - Jede(r) Deutsche Staatsbürger(in) ab 6 Jahren ist verpflichtet, bei Beantragung eines elektronischen Passes einen Fingerabdruck zu hinterlassen, ab 10 Jahren muss eine Unterschrift geleistet werden. - Änderung der Gültigkeitsdauer von 5 auf 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren (bisher 26 Jahren) - Antragsteller ab 24 Jahren erhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Mitzubringende Unterlagen: - Identitätsnachweis (alter Reisepass, Personalausweis, wenn keine Ausweisdokumente vorhanden sind: Original Geburts- bzw. Heiratsurkunde) - 1 aktuelles biometrisches Foto (Fotografen haben Fotomustertafel) Gebühren: - die Verwaltungsgebühr vor Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt 37,50 Euro, danach 70,00 Euro (seit 01.01.2024). - Die Verwaltungsgebühr für den Expresspass beträgt zusätzlich 32,00 Euro - Die Verwaltungsgebühr für den 48 Seiten-Pass beträgt zusätzlich 22,00 Euro. Dauer und Gültigkeit: Der beantragte Reisepass ohne Express dauert in der Regel zwischen 3 - 4 Wochen Der Expresspass (Gültigkeit wie bei einem normalen Reisepass) kann innerhalb von 72 Stunden abgeholt werden. Employee: Machalsky, Katja katja.machalsky@hohenstein-hessen.de 06120/29-26 N. N. 06120 / 29-29 Simon, Sonja sonja.simon@hohenstein-hessen.de 06120 / 29-25 Jones, Jilan jilan.jones@hohenstein-hessen.de 06120 / 29-54