Vermietung gemeindlicher Einrichtungen

Department: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Description: Personen ab dem 18. Lebensjahr können gemeindeeigene Räumlichkeiten anmieten. Die verschiedenen Räumlichkeiten haben je nach Größe unterschiedliche Preise, außerdem ist eine Gebühr für die Reinigung zu zahlen. Ist der schriftliche Antrag gestellt, erhalten Sie eine schriftliche Zu- oder Absage der Gemeindeverwaltung. In allen Ortsteilen (außer Breithardt) erfolgt die Reservierung über den Hausmeister, bzw. sind die Anträge über die Hausmeister weiterzuleiten.
Employee:
Rejszer, Jens
06120 / 29-23