NEUE HÄRTEBEREICHE FÜR TRINKWASSER
Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz -WRMG) beschlossen.
Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
Härtebereich weich:
weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
Härtebereich mittel:
1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
Härtebereich hart:
mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)
Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist).
Härtebereich | Härtegrad °dH | mmol/l | |
Breithardt | mittel | 11,7 | 2,09 |
Burg-Hohenstein | mittel | 13,5 | 2,41 |
Holzhausen | mittel | 10,6 | 1,89 |
Strinz-Margarethä | mittel | 10,7 | 1,91 |
Born | hart | 14,4 | 2,57 |
Hennethal | mittel | 11,1 | 1,98 |
Steckenroth | weich | 8,3 | 1,47 |
Wir als Wasserversorger müssen dafür sorgen, dass wir unseren Kunden ein hygienisch einwandfreies Trinkwasser zur Verfügung stellen.
Eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, ist aus zu schließen.
Nach Absprache mit dem Gesundheitsamt wird in den Ortsteilen Holzhausen das Trinkwasser mit Natriumhypochlorit bzw. in Breithardt mit Chlordioxid desinfiziert auch dann, wenn die bakteriologische Beanstandung nur gelegentlich Anlass dazu gibt, dass das Rohwasser mit Krankheitserregern verunreinigt sein könnte.
Der Chlorgehalt unseres Trinkwassers liegt jedoch immer unterhalb des Grenzwertes, der uns durch die Trinkwasserverordnung vorgeschrieben wird.
Stand: 2024