Führungszeugnisse

Abteilung: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschreibung: Für die Beantragung eines Führungszeugnisses ist der Personalausweis mitzubringen, die Gebühr beträgt 13,- €. Wird das Führungszeugnis für behördliche Zwecke benötigt, sind der Verwendungszweck, das Aktenzeichen und die Anschrift der Behörde anzugeben. Der Antragsteller muss persönlich erscheinen, eine Vollmacht ist nicht ausreichend.

Seit dem 1. September 2014 können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister auch online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.
Mitarbeiter/in:
N. N.
06120 / 29-29
Simon, Sonja
06120 / 29-25
Jones, Jilan
06120 / 29-54
Machalsky, Katja
06120/29-26