Verpflichtung zum Winterdienst

Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Straßen mit einseitigem Gehweg

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet (§ 10 Abs. 2 StrRS).

Bei unbebauten Grundstücken ist der Eigentümer für die Räumung vor diesen zuständig.

Die in Frage kommende Gehwegfläche bestimmt sich nach § 7 Abs. 1 der Satzung, wobei bei den gegenüberliegenden Grundstücken deren Grundstücksbreite auf die Gehwegseite zu projizieren ist. (§ 10 Abs. 3 StrRS)

Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen. (§ 10 Abs. 6 StrRS)

Schnee und Eis darf nicht auf den öffentlichen Verkehrswegen gelagert oder auf die Straße geworfen werden!

Abstellen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum

Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, Ihre Fahrzeuge nach Möglichkeit auf privaten Stellplätzen und/oder in ihren Garagen zu parken. Somit ist eine bessere Räumung durch den Winterdienst möglich. Sollte ein Räumfahrzeug bei der Durchfahrt gehindert werden, kann der Fahrer des Räumfahrzeuges die Räumung auf diesem Teilstück der Straße einstellen um mögliche Beschädigungen zu vermeiden.

Besonders sollte darauf geachtet werden, dass an folgenden Engstellen in Strinz-Margarethä nicht geparkt wird:

  • Waldstraße zwischen Nr. 58 und 64
  • Fichtenstraße zwischen Nr. 25 und 39
  • Pfalzstraße zwischen Nr. 34 und 44
  • Sonnenhang (Rundweg)

Die Verkehrsbehörde der Gemeinde Hohenstein behält sich vor, bei auftretenden Problemen, kurzfristig Haltverbote einzurichten.

K 700: Verschiebung der Sanierungsmaßnahme zwischen Hohenstein-Born, Einmündung Am Mühlweg, und Einmündung zur B 54

Hessen Mobil informiert: Die Sanierung der K 700 zwischen der Einmündung zur Straße Am Mühlweg bei Hohenstein-Born und der Einmündung zur B 54 wird verschoben. Die Arbeiten sollten ursprünglich zwischen dem 19.11. und dem 25.11.2019 stattfinden. Ein neuer Termin für die Durchführung der Baumaßnahme steht aktuell noch nicht fest.

Die geplante Vollsperrung der K 700 wäre parallel zu einer Vollsperrung der B 54 bei Adolfseck verlaufen. Damit wäre es für die Bürgerinnen und Bürger zu weiteren Beeinträchtigungen gekommen. Die Sanierung an der K 700 soll nun erst nach Beendigung der Felssicherungsarbeiten auf der B 54 vorgenommen werden. Das Ende dieser Arbeiten ist für Anfang 2020 geplant.

Mehr Informationen zu Hessen Mobil unter mobil.hessen.de oder verkehrsservice.hessen.de.

Sanierungsarbeiten an Kreisstraßen im Rheingau-Taunus-Kreis

Der Rheingau-Taunus-Kreis teilt mit:
Ab 14. November 2019 wird mit verschiedenen kleinteiligen Sanierungsmaßnahmen an Kreisstraßen begonnen, teilt die Pressestelle der Kreisverwaltung mit. Aufgrund der geltenden verschärften Sicherheitsbestimmungen auf Baustellen, müssen die Arbeiten teilweise unter Vollsperrung ausgeführt werden, da ansonsten der einzuhaltende Sicherheitsraum nicht eingehalten werden kann. Die Kreisstraße K 533 erhält innerhalb der Ortsdurchfahrt Heidenrod-Laufenselden im Kreuzungsbereich zur L 3031 eine neue Fahrbahndecke. Die Vollsperrung beginnt am 14. November und endet voraussichtlich am 18. November 2019. Die Umleitung erfolgt über Reckenroth, Dörsdorf, Berndroth und zurück.

An der Kreisstraße K 700 werden die abgängigen Fahrbahnränder ab der Einmündung zur B 54 bis kurz vor der Ortsdurchfahrt Hohenstein-Born in Teilbereichen neu aufgebaut. Die Vollsperrung beginnt am 19. November und endet voraussichtlich am 25. November 2019. Die Umleitung hierzu wird über Taunusstein-Watzhahn sowie Taunusstein-Bleidenstadt und zurück eingerichtet.

Die Kreisstraße K 597 erhält zwischen der Rettungswache des ASB und Heidenrod-Egenroth eine neue Fahrbahndecke. Die Vollsperrung hierzu beginnt am 26. November und soll am 2. Dezember 2019 enden. Die Umleitung erfolgt über die B 260 und Heidenrod-Grebenroth.

Auf der K 709, Wiesbadener Straße, in Idstein wird zwischen Friedensstraße und Schillerstraße in den Bereichen der Fußgängerquerungen die Fahrbahndecke saniert. Die Arbeiten werden unter halbseitiger Sperrung ab 2. Dezember durchgeführt. Am 6. Dezember 2019 sollen die Arbeiten beendet sein.

Die Kreisverwaltung bittet die Verkehrsteilnehmer und Anlieger während der Bautätigkeit um Verständnis. Weitere Fragen beantwortet: Fachdienst Verkehr der Kreisverwaltung, Karl-Heinz Gamber, Tel. 06124 510-460.

Austausch der DRK-Container für Altkleidersammlung

Voraussichtlich ab dem 21.11.2019  werden die derzeitigen „alten“ Container durch neue Container ausgetauscht. Die neuen moderneren und schöner gestalteten Container sind mit einer GPS-gestützten Füllstandanzeige ausgestattet. Das bedeutet, dass das “ Überlaufen“ eines Containers durch eine ggf. erforderliche Zwischenleerung vermieden werden kann. Somit wird die Sauberkeit der Plätze erhalten/verbessert.  Das Deutsche Rote Kreuz ist bemüht und setzt alles daran, dass der Austausch der Container möglichst reibungslos erfolgt.

Behördennummer 115 – Sie haben Fragen – wir haben die Antworten!

Die Behördennummer 115 ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art.

Wir beantworten die häufigsten Bürgeranfragen – von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung.  Egal, wer in Kommune, Land oder Bund zuständig ist.

Die Vorteile der 115
Mit der Behördennummer entfällt für Sie die aufwendige Suche nach dem zuständigen Amt, den Telefonnummern und Öffnungszeiten.
Die freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 115-Servicecenter können schnell und kompetent zuverlässige Antworten auf Ihre Fragen geben.


Was kostet der Anruf bei der Behördennummer 115?
Sie erreichen die 115 zum Ortstarif. Sie ist in vielen Flatrates enthalten.


Unser 115 Serviceversprechen an Sie ist:
– Die 115 ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.
– 75 Prozent der 115-Anrufe werden innerhalb von 30 Sekunden durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter angenommen.
– 65 Prozent der 115-Anrufe werden beim ersten Kontakt beantwortet.
– Wenn nicht, dann erhält der Anrufer innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Rückmeldung, je nach Wunsch per E-Mail, Fax oder Rückruf.

Weitere Informationen zur 115 erhalten Sie unter
www.115.de