Neue Corona-Regeln (Stand 19.7.2021)

Das Corona Kabinett des Landes Hessen hat heute die neuen Regelungen im Umgang mit der Corona Pandemie beschlossen.
 
Die wichtigsten Änderungen im Überblick. Sie gelten in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 35.
Veranstaltungen (ab 25 Personen):
Veranstaltungen können genehmigungsfrei wieder mit mehr Teilnehmern stattfinden. In geschlossenen Räumen wird die Obergrenze von 250 auf 750 Teilnehmer angehoben. Im Freien sind künftig 1.500 statt bislang 500 Teilnehmer möglich. Geimpfte und Genesene zählen bei dieser Zahl nicht mit. Größere Veranstaltungen bleiben genehmigungspflichtig.
Bei Veranstaltungen in Innenräumen entfällt zukünftig die Testpflicht, wenn nicht mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (einschließlich geimpfter und genesener Personen) eingelassen werden.
Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen muss die Kontaktdatenerfassung nur noch bei gastronomischen Angeboten erfolgen.
 
Hotels und Übernachtungen:
Bei Anreise muss bei touristischen Übernachtungen weiterhin ein aktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden. Die bisherige wöchentliche Testpflicht bei längeren Aufenthalten entfällt.
 
Gastronomie:
Die Testpflicht in der Innengastronomie wird aufgehoben. Es bleibt die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.
 
Bibliotheken und Archive:
Maskenpflicht besteht nur noch bis zum Sitzplatz.
 
Großveranstaltungen:
Hessen übernimmt die Regelungen für Großveranstaltungen, die auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien vereinbart wurden. Demnach ist ab einer Zuschauerzahl von 5.000 eine 50-prozentige Auslastung zulässig, maximal jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher.
 
Clubs / Discotheken:
Weiterhin sind Tanzveranstaltungen in Clubs und Discotheken nur im Freien zulässig. Allerdings wird die Zugangsregelung gelockert. Künftig ist eine Person je 5 qm möglich. Bislang ist es eine Person je 10 qm Veranstaltungsfläche.
 
Sollte die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigen, entfallen diese Lockerungen und es gelten die bisherigen Maßnahmen.
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.hessen.de.

Temporäre Sperrung der Klinghohl

Aufgrund mehrerer Unfälle in diesem Jahr, bei denen z.T. die Gemeinde Hohenstein in Regress genommen wurde und einen an fremden Eigentum entstandenen Schaden zu regulieren hatten, musste die Gemeinde Hohenstein kurzfristig im Sinne der Gefahrenabwehr tätig werden. Deswegen haben wir am vergangenen Freitag, den 2. Juli spontan die Entscheidung getroffen, die Klinghohl für den PKW Verkehr zu sperren. Ziel der Gemeinde Hohenstein ist nicht eine dauerhafte Sperrung, sondern vielmehr die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Schutz von Eigentum.

Was haben wir konkret geplant?

  1. Im unteren Bereich wird eine Schutzplanke angebracht.
  2. Durch Beschilderung wird sichergestellt, dass nur Anlieger die Klinghohl nutzen.
  3. Es wird geprüft, ob mittels Bodenschwellern die Geschwindigkeit auf ein Mindestmaß reduziert werden kann.
  4. Es wird geprüft, ob in den Wintermonaten die Klinghohl komplett gesperrt werden muss.

Es ist bedauerlich, dass die Sperrung so kurzfristig erfolgen musste, wir sehen uns allerdings aufgrund der Maßgaben zur Verkehrssicherungspflicht dringend veranlasst, zunächst eine schnelle Lösung zu finden, die uns die Zeit verschafft, o.g. Maßnahmen umzusetzen. Sobald dies geschehen ist, werden wir die Klinghohl wieder für den Verkehr freigeben. Wir bitten um Ihr Verständnis.