IHK Aktion “Heimat shoppen”

Auch in diesem Jahr wird wieder die erfolgreiche, bundesweite IHK-Aktion “Heimat shoppen” stattfinden. Die Aktion, die bereits 2014 ins Leben gerufen wurde, hat sich deutschlandweit zur größten Imagekampagne für den stationären Einzelhandel sowie für Dienstleister und Gastronomen entwickelt. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website: https://www.heimat-shoppen.de/ sowie auf der Homepage der IHK Wiesbaden für den regionalen Bezug.

Am zweiten Wochenende im September (8. und 9. September) sollen gemeinsam mit den Wirtschaftsförderungen und Gewerbevereinen der stationäre Handel sowie die Gastronomie in ein besonderes Licht gerückt werden und die Bevölkerung auf das vielfältige Angebot vor der Haustür aufmerksam gemacht werden. Nach erfolgreichen Aktionen der beiden vergangenen Jahre möchte die IHK Wiesbaden wieder gemeinsam mit den Städten und Gemeinden die lokalen Betriebe unterstützen, denn sie leisten einen großen Beitrag, damit unsere Gemeinde und unsere Heimat lebenswert und attraktiv sind.

Organisierte Shopping-Touren, eine Stadtrallye, Rabatte und Gutscheine sind nur einige der möglichen Aktionen, die beim „Heimat shoppen“ von den Teilnehmenden realisiert werden könnten. Daneben werden unter anderem Einkaufstüten im „Heimat shoppen“-Design oder Bierdeckel mit passenden Motiven auf die Aktion aufmerksam machen.

Die Gemeinde Hohenstein wird in diesem Jahr erstmalig an der Aktion teilnehmen, die Veranstaltung ist für die teilnehmenden Händler und Gastronomen kostenfrei.

Wenn Sie mit Ihrem Betrieb also Lust haben, an der Aktion teilzunehmen, geben Sie uns bitte bis zum 08. März 2023 schriftlich eine Rückmeldung:

Per Post an die Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Straße 1, 65329 Hohenstein oder per E-Mail an simone.lenz@hohenstein-hessen.de.

Bürger pflanzen mit HessenForst neue Bäume

50 Jahre besteht Hohenstein und der umfangreiche Wald der Gemeinde ist im schwierigsten Zustand seit der Gründung. Ursache dafür sind Hitze, Trockenheit und dadurch begünstigt der Borkenkäfer. Unser Forstdienstleister, HessenForst, arbeitet intensiv an einer Trendwende. Und Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, einschließlich Kindern, können mithelfen. Denn HessenForst möchte mit Ihnen am 18. März, ab 11.00 Uhr, in der Abteilung 102, hauptsächlich Eichen pflanzen. Wer kann, bringt gerne einen Spaten oder Hacke mit, aber es sind auch Pflanzgeräte vorhanden. An waldtaugliche Kleidung und festes Schuhwerk denken Sie bitte. Parken Sie am Parkplatz des Ruheforstes oder, wenn Sie gegenüber in den Wald fahren, nach 300 m auf dem freien Platz vor der Hackschnitzelhalle. Folgen Sie zu Fuß dem festen Waldweg, der an der Halle nach rechts abknickt. Hier folgen Sie der Beschilderung noch weitere 400 m und sind an der Fläche, die bepflanzt werden soll.  Offizielle Anfangszeiten sind 11.00 und 13.00 Uhr, Sie können aber auch zwischendurch einsteigen, Ende der Veranstaltung ist um 15.00 Uhr.

Aus organisatorischen Gründen ist es wichtig, dass Sie sich bei der Gemeindeverwaltung bei Frau Tatjana Jadatz unter 06120-2920 oder tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de bis zum 1. März für die Veranstaltung anmelden. Vielen Dank für ihre Mithilfe.

Vorschläge zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen sowie zur Wahl von Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt  8  Frauen und Männer, die am Amtsgericht Bad Schwalbach und Landgericht Wiesbaden als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2023 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) und für das Amt eines Jugendschöffen bis zum 17. März 2023 beim Bürgerbüro der Gemeinde Hohenstein, (Tel.: 06120/2926). Ein Formular und weitere Informationen können von der Internetseite  www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

 

Neuer Sachbereich in der Gemeinde Hohenstein

Mit Beschluss der Gemeindevertretung im Dezember 2022 wurde die Verwaltung damit beauftragt, neue Aufgabenstellungen für die bislang das Jugend- und Seniorenreferat zuständige Mitarbeiterin zu definieren. Bedarfe wurden ermittelt und nun in einem neuen Sachbereich gebündelt. Unter der Bezeichnung „Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben“ bedient die Mitarbeiterin ab sofort abteilungsübergreifend vielfältige Angelegenheiten. Insbesondere ist sie mit Koordinationsaufgaben und Öffentlichkeitsarbeit betraut.

Kontakt: Beate Heiler-Thomas, Telefon: 06120/2924.