Fahrzeiten Bus´je an den Kerbewochenenden

An den kommenden Kerbewochenenden fährt das Hohensteiner Bus´je zu folgenden Zeiten:

Freitag, 06.10.2023 für die Kerb in Hennethal:  20:00 bis 02:00 Uhr

Samstag, 07.10.2023 für die Kerb in Burg-Hohenstein:  20:00 bis 02:00 Uhr

Samstag, 14.10.2023 für die Kerb in Holzhausen:  20:00 bis 02:00 Uhr

Samstag, 21.10.2023 für die Kerb in Breithardt: 20:00 bis 02:00 Uhr

Samstag, 28.10.2023 für die Kerb in Strinz-Margarethä:  20:00 bis 02:00 Uhr

Vorbestellungen werden, wie gewohnt, unter der Telefonnummer 06120/290 entgegengenommen.

Bestellungen an dem Abend nehmen die Fahrer unter 0151/11655330 auf.

Wir wünschen allen eine schöne Kerbezeit!

Gemeindeverwaltung “zwischen den Jahren” geschlossen

Gemäß Beschluss des Gemeindevorstandes vom 20. September 2023 ist das Rathaus der Gemeinde Hohenstein in der Zeit vom 27. Dezember 2023 bis einschließlich 29. Dezember 2023 geschlossen.

In dringenden Fällen (Notfällen) erreichen Sie die Mitarbeiterin im  Bereich Friedhofsamt wie folgt: Telefon: 0151-67755505 (Frau Barth).

Am 02. Januar 2024 stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Hohenstein wieder zu den gewohnten Sprechstunden im Rathaus zur Verfügung.

Hohenstein, 21. September 2023

Daniel Bauer, Bürgermeister

Bundesweiter Warntag am 14.09.2023

Landrat Sandro Zehner weist auf bundesweite Aktion hin

Am Donnerstag, 14. September, um elf Uhr, findet erneut der bundesweite Warntag statt: Auch im Rheingau-Taunus-Kreis werden die Sirenen in den Städten und Gemeinden ausgelöst. Außerdem wird bundesweit zentral über das Modulare Warnsystem ein Warntext an alle angeschlossenen Radio- und Fernsehsender ausgegeben. Zusätzlich ertönt über Cell Broadcast auf allen Smartphones ein lauter Warnton, dafür muss eigene keine App installiert sein.

Aus technischen Gründen werden die Sirenen im Kreisgebiet zeitversetzt ausgelöst: Der Warnton sollte je nach Gemeinde zwischen elf Uhr und 11:15 Uhr zu hören sein. In Heidenrod, Hünstetten und Kiedrich wird anstelle des Warntons „Warnung der Bevölkerung“ (durchgehender auf- und abschwellender Ton) aus technischen Gründen der Sirenenton „Alarmierung der Feuerwehr“ (dreimal zwölf Sekunden Dauerton) zu hören sein.

Die Entwarnung ist für 11:45 Uhr vorgesehen. Der Zeitplan ist bundesweit einheitlich vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vorgegeben.

Ziel des Warntags ist es, die Menschen in Deutschland über die Bedeutung der Warnung zu informieren und dafür zu sensibilisieren. Außerdem können Bund, Länder, Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden dadurch in dieser gemeinsamen Übung ihre Warnmittel testen und auf Funktion sowie mögliche Schwachstellen prüfen.

„Nutzen auch Sie den Warntag, um sicherzustellen, dass Sie die Warnsignale hören, wissen, was Sie bedeuten und wie Sie im Ernstfall handeln müssten“, appelliert Landrat Sandro Zehner an die Bevölkerung.  „Ganz wichtig: Wählen Sie bei Alarm niemals die Notrufe 110 oder 112, um nach weiteren Informationen zu fragen. Halten Sie die Leitung frei für echte Notfälle, schalten Sie das Radio ein und warten Sie auf weitere Vorgaben von offiziellen Stellen“, so Zehner abschließend.

Wer keine Warnung via Cell Broadcast erhält, sollte die Einstellungen seines Smartphones überprüfen. Je nach Endgerät findet man die Aktivierung für Notfallbenachrichtigung in den Einstellungen.

Der Warnmittelmix sorgt dafür, dass die Warnung möglichst viele Menschen erreicht. Je größer die Bandbreite an Warnmitteln ist, desto größer ist auch der Teil der Bevölkerung, der erreicht wird. Und desto sicherer ist das gesamte Warnsystem.

Wichtig für die Bevölkerung ist, dass im Ernstfall die Anweisungen der warnenden Behörden befolgt werden. Weitere Informationen folgen über die Presse oder offizielle Social-Media-Kanäle.

Weitere Informationen unter: www.warnung-der-bevoelkerung.de und

www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/vorsorge_node.html

Brennholzverkauf der Gemeinde Hohenstein

Das Brennholzbestellformular ist ab sofort im Hohensteiner Blättchen, unter diesem Link oder den Menüpunkt “Formulare” auf dieser Seite erhältlich. 
 
Ab der Brennholzsaison 2023/2024 ist, in Absprache mit dem Forstamt Bad Schwalbach, eine Mindestabnahme von 5 RM je Baumart maßgebend für die Brennholzbestellung. Die maximale Abgabemenge pro Haushalt ist auf 10 RM begrenzt (Es können nur RM bestellt werden, das gerückte Brennholz wird entsprechend umgerechnet). Sollten Sie einen höheren Bedarf haben, ist es möglich Nadelholz zusätzlich zu bestellen. 
Sofern Sie eine Holzheizung als Alleinheizungsmöglichkeit haben, bitten wir um einen Hinweis, damit wir dies berücksichtigen können (bis zu 15 Rm). 
 
Ihre Brennholzbestellung können Sie vom 01. September bis 30. November 2023 bei der Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Str. 1, 65329 Hohenstein einreichen oder uns per Fax 06120-2940 oder E-Mail an tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de zukommen lassen. 
Aufgrund der hohen Brennholz-Nachfrage des Vorjahres bitten wir um Vorlage Ihrer Feuerstättenbescheinigung, sowie falls noch nicht vorliegend eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägen-Lehrgang am liegenden Holz. 
 
Nach der Loseinteilung durch den Forstbetrieb (frühestens ab Mitte Februar 2024) erhält der Kunde eine Rechnung über die bestellte Menge und eine Lagekarte. Innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist hat der Kunde die Möglichkeit das Brennholz in Augenschein zu nehmen. Eine Einweisung vor Ort durch die Revierleitung findet nicht statt. Von Rückfragen und Sonderwünschen bitten wir abzusehen. Diese können im Ausnahmefall berücksichtigt werden, verzögern aber in der Regel den Bereitstellungszeitpunkt der jeweiligen Bestellung. 
 
Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der Gemeindekasse Hohenstein und dem Erhalt des Abfuhrscheins kann der Kunde mit der Aufarbeitung beginnen.
Die Brennholzpreise für Selbstwerber sind wie folgt:
 
  Selbstwerber in der Fläche Maßeinheit Raummeter Brennholz am Weg Maßeinheit Festmeter
Buche- und Hartlaubholz 30,- € 60,- €
Eiche 25,- € 50,- €
Nadelholz 15,- € 40,- €
 
 
Eiche ist in diesem Jahr aufgrund des Eichenprachtkäferbefalls ausschließlich als Industrieholz erhältlich. Nach Bereitstellung ist das Holz innerhalb von 4 Wochen abzufahren. 
Die Brennholz-Aufarbeitung von Schlagabraum ist in der Zeit vom 16.08.-31.10.2023 gestattet. Die Aufarbeitungs-Pause ist vom 01.11.-15.12.23. Für die kommende Brennholzsaison beginnt die Brennholz-Aufarbeitung von Schlagabraum wieder am 16.12.2023 – 31.05.2024, Aufarbeitungspause vom 01.06 – 15.08.2024. Dies gilt nicht für gerücktes Industrieholz am Weg. 
 
Ihr Ordnungsamt 
der Gemeinde Hohenstein