Taunus Wildwest – touristische Freizeit- und Aktivregion Untertaunus

Wie Entwickelt sich der Tourismus im Untertaunus? Welche Projekte und Vorhaben werden umgesetzt und wo liegen die Schwerpunkte in der Region? Diese und weitere Informationen stellt der Tourismuskoordinator des Untertaunus, Robert Carrera, am Montag, 15.04.2024 von 17:30 – 19:30 Uhr in der Bornbachhalle, Wiesbadener Straße 17, in Heidenrod-Laufenselden vor.

Seit rund drei Jahren sind die fünf Aar-Kommunen Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod und Hohenstein und Taunusstein Mitglied der Tourismuskooperation Untertaunus. Hierbei handelt es sich um eine kommunale Zusammenarbeit im Bereich Tourismus, mit dem Ziel, die Region touristisch aufzuwerten und die Angebote der Tourismus- und Freizeitinfrastruktur auszubauen.

Für die Umsetzung dieses Projektes wurde Robert Carrera vom Planungsbüro Konzept Wandern als Tourismuskoordinator beauftragt. In den Jahren 2014 bis 2019 setzte Carrera gemeinsam mit fünf Kommunen aus dem Untertaunus und dem Rheingau die „Wisper-Trails“ im Wispertaunus um, die über die Region hinaus bekannte Rundwanderwege und beliebte Ausflugsziele für Wanderbegeisterte sind.

Zu den derzeit wichtigsten Projekten gehören u. a. die „TaunusRunden“ ein touristisches Radwegekonzept, das in der gesamten touristischen Destination Taunus umgesetzt werden wird. Im Bereich Wandern wurden gemeinsam mit örtlichen Akteuren aus den Kommunen die sogenannten „Aar-Schleifen“ entwickelt, zertifizierte Rundwanderwege nach dem Prinzip der Wisper-Trails.

Ein besonderes Augenmerkt liegt auf dem Limes als verbindendes Element im Taunus. Das Projekt sieht vor, den zertifizierten Limeserlebnispfad aufzuwerten, u.a. durch die Erweiterung des Wegeverlaufes bis zum Limeskastell Pohl im benachbarten Rheinland-Pfalz. Ergänzt wird dieses Vorhaben durch verschiedene auf Familien ausgerichtete Rundwege, den „Limesspuren“. Besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Rundweg am Zugmantel. Mittels Augemented Reality soll dort vor allem Kindern, die Welt der Römer nähergebracht werden.

In Ergänzung dazu setzt der Naturpark-RheinTaunus das neue Freizeitwegekonzept, mit dem Ziel einer besseren und vor allem einheitlichen Beschilderung in der Region, gemeinsam mit Akteuren aus den Kommunen um. Im Ergebnis steht ein Freizeitwegenetz, das ebenso individuelle Touren wie Tourenvorschläge beinhaltet.

Wie sich die Region durch diese und andere Projekte und Vorhaben langsam zu einer touristischen Freizeitregion entwickeln wird, erfahren Sie im Rahmen der öffentlichen Informationsveranstaltung.

Angeleint durch Wald und Feld: Regeln während der Brut- und Setzzeit

Brut- und Setzzeit seit 1. März
Wenn andere Tiere Nachwuchs bekommen, dann gelten für Hund und Halter besondere Regeln. „Während dieser sogenannten Brut- und Setzzeit sollte der Hund vor allem bei Spaziergängen im Wald und in freier Natur angeleint sein“. Die Brut- und Setzzeit beginnt Anfang März und geht bis zum 15. Juli, jedoch sollte auch außerhalb dieser Zeit Rücksicht auf Brütende- oder Jungtiere genommen werden. Im Bundesjagdgesetz heißt es: „In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständig werden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.“ Dazu gilt für die Hundehaltung in dieser Zeit eine besondere Aufsichtspflicht über Hunde auf und an allen Grünflächen. Wiesen, Felder und Wälder inner- und außerorts, d. h. der gesamte Feld-, Flur- und Waldbereich, insbesondere auch an Bach- und Flussläufen sowie Seeufern, sind betroffen.
Der Grund für die Sonderrregeln während der Brut- und Setzzeit besteht darin, dass der Jagdtrieb des Hundes eine Gefahr für trächtige Tiere und den Nachwuchs darstellen kann.
Alle wild lebenden Tiere brauchen in der sensiblen Phase Ruhe
Spaziergänger abseits der befestigten Wege und freilaufende Hunde stören sowohl die Vögel beim Brüten als auch die Jungenaufzucht von Feldhase und Co. Werden die Vögel beim Brüten in Unruhe versetzt, kann es passieren, dass sie das Nest verlassen, die Eier auskühlen und der Nachwuchs abstirbt. Leider ist es immer wieder zu beobachten, dass viele Hundehalter ihre Hunde unkontrolliert laufen lassen.
Auf Jungtiere achten
Sollte einem Landwirt oder sonst einem Bürger ein Wildtier das alleine oder Verlassen ist auffallen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Jagdpächter oder Jagdaufseher, Telefonnummern können beim Ordnungsamt der Gemeinde Hohenstein erfragt werden.
Bei Rehkitzen informieren Sie bitte die Kitzrettung Rheingau-Taunus e.V.
Mail: kontakt@kitzrettung-rheingau-taunus.de Tel.: 0178 / 160 07 20 weitere Infos finden Sie auch unter: http://www.kitzrettung-rheingau-taunus.de/

Bundeswehrübung in Hohenstein

Aufgrund zahlreicher Anfragen möchten wir Sie darüber informieren, dass die Bundeswehr voraussichtlich bis Ende dieser Woche im Rahmen des NATO-Manövers auch in Hohenstein Übungen durchführt. Die Übungen sind uns angekündigt, es besteht daher kein Grund zur Sorge!

 

Sirenenprobealarm am 30.03.2024

Die Warnung der Bevölkerung in einem Ereignisfall, wie z. B. einem Großbrand oder einem Unfall ist von jeder Stadt oder Gemeinde zu gewährleisten.

Um jedem das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung vor besonderen Gefahren“ vertraut zu machen und zu überprüfen, ob die Sirenen in allen Ortsteilen funktionieren, findet am letzten Samstag im März im Rheingau-Taunus-Kreis ein Sirenenprobealarm statt.

Der nächste Probealarm ist somit am Samstag, 30. März 2024 um die Mittagszeit. Die Entwarnung der Bevölkerung ist ca. 30 Minuten nach dem Probealarm.

Es wird ein Heulton von einer Minute Dauer zu hören sein, der im Realfall für die Bevölkerung folgendes bedeutet:

  • Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten
  • Nachbarn verständigen
  • Kinder ins Haus holen

Kurze Zeit später ertönt ein Dauerton von einer Minute zur Entwarnung.

Eine symbolische Darstellung der unterschiedlichen Sirenensignale sehen Sie oben.