Hohe Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens

Umweltministerium ruft erste von zwei Alarmstufen aus

Das Hessische Umweltministerium hat ab heute die erste von zwei Alarmstufen,
Alarmstufe A, für die Forstverwaltung in Hessen ausgerufen. Die Aussicht auf ein
Anhalten der Wetterlage ohne ergiebige landesweite Niederschläge macht diesen
vorsorgenden Schritt erforderlich. Für die nächsten Tage besteht nach aktuellen
Prognosedaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Hessen überwiegend hohe
Waldbrandgefahr. Die für Mitte der Woche vorhergesagten, gewittrigen Niederschläge
führen nach erster Einschätzung zu keiner anhaltenden Verbesserung der Situation.
Weite Teile Hessens sind seit Wochen ohne größere Niederschläge geblieben. Nach
unterdurchschnittlichen Niederschlägen in den Monaten März, Mai und Juni setzte sich
dieser Trend auch im Juli bislang fort. Bedingt durch das Andauern der trockenen
Witterung bei gleichzeitig hohen Temperaturen verschärft sich die Waldbrandgefahr in
ganz Hessen.
Bereits die schwierigen Bedingungen der Jahre 2018 bis 2020 mit umfangreichen
Sturm-, Trocken- und Borkenkäferschäden haben den Wald stark belastet. Durch die
aktuelle Witterung sind die Oberböden im Wald weitestgehend ausgetrocknet. Das
inzwischen stark ausgetrocknete Kronenrestholz, Reisigmaterial und abgestorbene
Bäume bilden in vielen Teilen des Landes ein leicht entzündbares Material.
Das Ministerium bittet daher alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte
Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein
Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein
Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig
gelöscht wird.
Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders
brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird bereits jetzt um
Verständnis gebeten. Bereits bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten.
Im Ausnahmefall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und
Waldflächen nicht ausgeschlossen.
Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch
durch entlang von Straßen achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus.
Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege
in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den
ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über
trockenem Bodenbewuchs stehen. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird
unter anderem sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt
überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft
sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112)
zu informieren.
Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr und den Alarmstufen finden Sie
hier: https://umwelt.hessen.de/wald/klimastabiler-wald/waldbrandgefah

Einladung zur Bürgerversammlung

(gem. §8a Hessische Gemeindeordnung)

Dienstag, 26. Juli 2022 ab 19.00 Uhr (Einlass ab 18.30 Uhr)
Aubachhalle in Strinz-Margarethä

Tagesordnung

  1.  Eröffnung und Begrüßung
  2. Grundsteuerreform (Vortrag von Jochen Kilp vom Bund der Steuerzahler Hessen)
  3. Fragen zur Arbeit der Gemeindevertretung
  4. Verschiedenes

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen!

 

Sebastian Reischmann, Vorsitzender der Gemeindevertretung
Daniel Bauer, Bürgermeister

Halteverbote während der Erntesaison 2022

Um den Landwirten während der Erntesaison 2022 ein geordnetes An- und Abfahren zu ihren landwirtschaftlichen Flächen zu gewährleisten wird für die Dauer vom 04.07. bis längstens 01.09.2022 in folgenden Ortsteilen und Straßenbereichen jeweils ein absolutes Haltverbot angeordnet:

Breithardt:

• K694 „Schwalbacher Straße“ aufwärts von Nr. 8 bis Einmündung Tannenstraße
• K694 „Schwalbacher Straße“ abwärts von Nr. 11 bis Einmündung Lindenstraße
• L3373 „Lindenstraße“ von Nr. 9 bis 13 (beidseitig)
• L3274 „Glockengasse“ von Einmündung L3373 “Langgasse” bis nach Nr. 8 (beidseitig)

Hennethal:

• Zwischen den Mühlen (Michelbacher Weg), im Bereich der Bebauung (beidseitig)

Holzhausen über Aar:

• L3373 „Klosterstraße“ komplett inkl. Parkflächen (beidseitig)
• „Festerbachstraße“ bis Einmündung Bohlenstraße aus Richtung Breithardt kommend (beidseitig)
• „Bohlenstraße“ komplett
• „Steinweg“ komplett
• „Am Roten Berg“ abwärts vom Feld kommend bis nach Nr. 11
• „Daisbacher Weg“ (eingezeichnete Parkplätze)

Ich weise darauf hin, dass das Halten und Parken in einigen Straßen der Gemeinde Hohenstein wegen der ohnehin geringen Restfahrbahnbreite grundsätzlich nicht möglich ist. Ein Halten oder Parken ist nur bei einer mindestens verbleibenden Restfahrbahnbreite von 3,05 m erlaubt. Ebenso ist das Halten oder Parken auf Gehwegen nicht gestattet sofern dies nicht durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist.

Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs werden die angeordneten Haltverbote regelmäßig kontrolliert. Sollte die Ernte früher abgeschlossen sein, werden die eingerichteten Haltverbotsregelungen vorzeitig durch das Ordnungsamt außer Kraft gesetzt.

Ich bitte die Bevölkerung um Kenntnisnahme und Beachtung hinsichtlich der Verkehrsbeschränkungen und bedanke mich für Ihr Verständnis.

Hohenstein, den 01.07.2022

Der Bürgermeister
als örtliche Ordnungsbehörde