Vorerst Entspannung der Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens

Umweltministerium hebt Alarmstufe A auf

Die Waldbrandgefahrenlage in Hessens Wäldern hat sich etwas entspannt. Vor allem die
landesweiten und meist ergiebigen Niederschläge in Verbindung mit einem leichten
Temperaturrückgang führen in weiten Teilen Hessens zu einem spürbaren Rückgang der
akuten Waldbrandgefahr. Auch für die nächsten Tage ist nach der aktuellen Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes nicht mit einer erneuten flächendeckenden und anhaltenden Zunahme der Waldbrandgefährdung auf kritische Werte zu rechnen. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hebt daher die am 6. August 2020 in Kraft gesetzte Waldbrandalarmstufe A, die zweithöchste Stufe, mit sofortiger Wirkung auf. Damit gilt aktuell keine Alarmstufe mehr.


Die Bevölkerung wird aber weiterhin um vorsichtiges Verhalten gebeten. Vertrocknete
Vegetation und Blätter stellen trotz der ersten Regenfälle weiterhin eine potentielle Gefahr dar. Die lange Phase der Trockenheit ist bislang noch nicht überwunden. Für die im Einzelfall nach wie vor erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird um Verständnis gebeten.
Bereits der Juli war viel zu trocken, seit Anfang August kam es zu einer deutlichen Zunahme der Waldbrandgefahr. Allein in diesem Zeitraum gab es knapp 20 Waldbrände auf einer Gesamtfläche von rund 20 Hektar. Seit Jahresbeginn kam es zu etwa 90 Waldbränden mit einer Schadfläche von rund 25 Hektar.

Öffentliche Bekanntmachung: Vorlage der Wertermittlung und Ladung zum Planwunschtermin. Flurbereinigung Strinz-Margarethä

Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn für folgende Geltungsbereiche: Gemeinden Hohenstein, Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hünstetten und Taunusstein.

Amt für Bodenmanagement, Limburg a. d. Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg a. d. Lahn, Telefon: 06431/9105-0, Telefax: 0611/327605-600, email: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

Flurbereinigungsverfahren: Hohenstein – Strinz-Margarethä
Aktenzeichen: F 1936

Öffentliche Bekanntmachung
Vorlage der Wertermittlung und Ladung zum Planwunschtermin

Im Flurbereinigungsverfahren Hohenstein – Strinz-Margarethä werden allen Eigentümern der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten (Teilnehmer) folgende Termine bekanntgegeben.

Auf eine Teilnehmerversammlung im Vorfeld wird aufgrund der aktuellen Situation verzichtet. Stattdessen können Informationen zur Wertermittlung sowie zum Nachweis des Alten Bestandes im Internet unter www.hvbg.hessen.de/F1936 aufgerufen werden.

Die Teilnehmer werden dringend gebeten, die dort zur Verfügung stehenden Folien vor der Teilnahme an den folgenden Terminen zu lesen.

Wenn Sie über keinen Internetanschluss verfügen und die Folien auf analogem Wege erhalten wollen, wenden Sie sich bitte mit dem Kennzeichen „F 1936 Planwunsch und Wertermittlung“ an das Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, Berner Str. 11, 65552 Limburg a. d. Lahn oder per Telefon unter 06431 9105 -6229 oder -6135.

  1. Vorlage der Ergebnisse der Wertermittlung und Planwunschtermin

In der Zeit von 21.09.2020 bis 13.11.2020 liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), in der jeweils geltenden Fassung zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Feuerwehrhaus, Schulstraße in 65329 Hohenstein, Ortsteil Strinz-Margarethä (Tel.: 06431/9105 – 6229) aus. Zur Auskunftserteilung werden Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde anwesend sein.

Verbunden mit dem Auskunftstermin ist der Abfindungswunschtermin gemäß § 57 FlurbG. Zweck des Abfindungswunschtermins ist die Anhörung der Teilnehmer über ihre Abfindungswünsche. Die Teilnehmer werden gebeten zu diesem Termin den ihnen im Vorfeld zugesendeten ausgefüllten Abfindungswunschbogen sowie den Nachweis des Alten Bestandes mitzubringen. Der Planwunschbogen kann auch schriftlich zurückgesandt werden.

Hygiene- und Schutzmaßnahmen:

Zu diesem Termin werden, bedingt durch Corona, die Beteiligten individuell per Post geladen. Ein Erscheinen ohne Termin im Verhandlungslokal ist zur Vermeidung von Menschenansammlungen nicht gestattet.

Wir bitten Sie, zum Termin einen eigenen Kugelschreiber sowie die im August / September zugesendeten Unterlagen mitzubringen und den geltenden Sicherheitsabstand von 1,5 m einzuhalten.

  1. Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke

Am Dienstag, den 17. November 2020 um 15.00 Uhr findet der Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 FlurbG im Dorfgemeinschaftshaus Strinz-Margarethä, Wiesenweg 1 in 65329 Hohenstein, Ortsteil Strinz-Margarethä statt, in dem die Ergebnisse der Wertermittlung von einem Angehörigen des Amtes, im Beisein eines landwirtschaftlichen Sachverständigen, erläutert werden.

Hygiene- und Schutzmaßnahmen:

Zur Wahrung der Hygienevorschriften im Zusammenhang mit Covid 19 bitten wir um vorherige Anmeldung! Bedingt durch Corona bitten wir Sie, Ihre Adresse und Kontaktdaten bei Betreten des Saals zu hinterlegen, einen Mundschutz zu tragen, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen und den geltenden Sicherheitsabstand von 1,5 m einzuhalten.

 

Zum Termin wird mit folgendem Hinweis geladen:

Beteiligte, die Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung haben, werden gebeten, diese in dem Anhörungstermin vorzubringen. Teilnehmer, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind und Einwendungen gegen die Wertermittlung vorbringen möchten, können sich durch eine/n Bevollmächtigte/n im Anhörungstermin vertreten lassen. Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ist dann erforderlich.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese Einwendungen bis zum 18. Dezember 2020 schriftlich beim Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg a.d. Lahn zu erheben.

Die erhobenen Einwendungen werden überprüft. Soweit sie begründet sind, wird ihnen abgeholfen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einwendungen nicht als Widersprüche gegen die Wertermittlung anzusehen sind.

Nach Überprüfung der Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung fest­gestellt. Diese Feststellung wird öffentlich bekannt gemacht. Hiergegen ist der Widerspruch möglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse für das gesamte Verfahrensgebiet gegenüber allen Beteiligten gilt. Nach Unanfechtbarkeit der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung bilden diese die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung sowie der Geld- und Sachbeiträge.

Den Beteiligten wird deshalb ausdrücklich empfohlen, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da eine Landabfindung auch außerhalb des Bereiches des Altbesitzes erfolgen kann. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.

Für Teilnehmer, die keine Einwendungen gegen die Wertermittlung vorbringen möchten, ist die Teilnahme am Anhörungstermin nicht unbedingt erforderlich.

Teilnehmer, die im Flurbereinigungsverfahren bereits für ihren gesamten Besitz einer Abfindung in Geld zugestimmt haben, brauchen an dem genannten Termin nicht teilzunehmen.

  1. Veröffentlichung

Diese öffentliche Bekanntmachung wird in den Gemeinde Hohenstein und in den angrenzenden Gemeinden Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hünstetten und Taunusstein öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die Bekanntmachung sowie weitere Informationen zum Verfahren über die Internetadresse hvbg.hessen.de/F1936 abrufbar.

Limburg, 06.08.2020

Im Auftrag                   
gez. Albrecht

Verkehrsführung in Breithardt

Hier finden Sie die Umleitungspläne zur Verkehrsführung in Breithardt aufgrund der Baumaßnahme Langgasse. Die Verkehrsführung wird voraussichtlich bis zum 30.11.2020 bestehen.

Umleitungsplan I (PDF): Die Umleitung von der B 54 kommend verläuft über: An der Altwiese – Römersberg – Sonnenstraße – Gronauer Straße – Bergstraße – Am Reuterweg – Tannenstraße.

Umleitungsplan II (PDF): Die Umleitung von der Tannenstraße kommend verläuft über: Am Reuterweg – Schöne Aussicht – Bergstraße – Gronauer Straße – Sonnenstraße – Römersberg – An der Altwiese.

 

Burg Hohenstein vom 10.-14.8. geschlossen

Zur Restaurierung des Torturmes ist das Aufstellen eines Gerüstes notwendig, weswegen die Burg Hohenstein vom 10. – 14.8.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen werden muss.

Für den obengenannten Zeitraum ist daher der Zutritt nicht möglich. Sobald das Gerüst aufgestellt ist und die Verkehrswege gesichert sind ist der Zugang zur Burg wieder wie gewohnt möglich.