Wasserrohrbruch in Breithardt

Wichtige Informationen für Breithardt: Aufgrund eines Wasserrohrbruchs muss für ca. 3 Stunden das Wasser in der Talstraße, Schönen Aussicht und im Reuterweg abgestellt werden. Wir bitten um Beachtung.

Zuschüsse des Rheingau-Taunus-Kreises für Seniorengruppen

Alle Hohensteiner Seniorengruppen haben die Möglichkeit, für ihre Arbeit Zuschüsse vom Rheingau-Taunus-Kreis zu bekommen. Außerdem plant die Kreisverwaltung die Gruppenangebote auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Die neue Regelung gilbt am 01. August 2024.

Der finanzielle Zuschuss beträgt 5 € pro Person, gemessen an der durchschnittlichen Anzahl der Teilnehmenden im laufenden Jahr. Jährlich stellt die Kreisverwaltung maximal 2.500 € an Fördermitteln zur Verfügung. Der Antrag muss im Oktober gestellt werden. 

Für die Aufnahme der Daten auf die Kreisseite muss eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin der Kreisverwaltung, Frau Anne Göbel. Sie ist zuständig für die offene Altenhilfe. Kontakt 06124/5109580 oder per Email a.goebel@rheingau-taunus.de

Halteverbote während der Erntesaison 2024

Um den Landwirten während der Erntesaison 2024 ein geordnetes An- und Abfahren zu ihren landwirtschaftlichen Flächen zu gewährleisten wird für die Dauer vom 12.07. bis längstens 01.09.2024 in folgenden Ortsteilen und Straßenbereichen jeweils ein absolutes Haltverbot angeordnet:

Breithardt:

• K694 „Schwalbacher Straße“ aufwärts von Nr. 8 bis Einmündung Tannenstraße
• K694 „Schwalbacher Straße“ abwärts von Nr. 11 bis Einmündung Lindenstraße
• L3373 „Lindenstraße“ von Nr. 9 bis 13 (beidseitig)
• Adolfstraße komplett (beidseitig)
• L3274 „Glockengasse“ von Einmündung L3373 „Langgasse“ bis nach Nr.12 (beidseitig)
• Gronauer Straße 21 bzw. 27 bis Feldrand (beidseitig)
• Gronauer Straße Bergstraße 24a, Mündungsbereich (beidseitig)

Hennethal:

• Zwischen den Mühlen (Michelbacher Weg), im Bereich der Bebauung (beidseitig)

Holzhausen über Aar:

• L3373 „Klosterstraße“ komplett inkl. Parkflächen (beidseitig)
• „Festerbachstraße“ bis Einmündung Bohlenstraße aus Richtung Breithardt kommend (beidseitig)
• „Bohlenstraße“ komplett
• „Steinweg“ komplett
• „Am Roten Berg“ abwärts ab Nr. 11
• „Daisbacher Weg“ (beidseitig)

Ich weise darauf hin, dass das Halten und Parken in einigen Straßen der Gemeinde Hohenstein wegen der ohnehin geringen Restfahrbahnbreite grundsätzlich nicht möglich ist. Ein Halten oder Parken ist nur bei einer mindestens verbleibenden Restfahrbahnbreite von 3,05 m erlaubt. Ebenso ist das Halten oder Parken auf Gehwegen nicht gestattet sofern dies nicht durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist.

Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs werden die angeordneten Haltverbote regelmäßig kontrolliert. Sollte die Ernte früher abgeschlossen sein, werden die eingerichteten Haltverbotsregelungen vorzeitig durch das Ordnungsamt außer Kraft gesetzt.

Ich bitte die Bevölkerung um Kenntnisnahme und Beachtung hinsichtlich der Verkehrsbeschränkungen und bedanke mich für Ihr Verständnis.

Hohenstein, den 08.07.2024


Der Bürgermeister
als örtliche Ordnungsbehörde