Brennholzverkauf der Gemeinde Hohenstein

In Absprache mit dem Forstamt Bad Schwalbach, ist eine Mindestabnahme von 5 RM je Baumart maßgebend für die Brennholzbestellung. Die maximale Abgabemenge pro Haushalt ist auf 15 RM begrenzt (Es können nur RM bestellt werden, das gerückte Brennholz wird entsprechend umgerechnet). Sollten Sie einen höheren Bedarf haben, ist es möglich Nadelholz zusätzlich zu bestellen.

Sofern Sie eine Holzheizung als Alleinheizungsmöglichkeit haben, bitten wir um einen Hinweis, damit wir dies berücksichtigen können.

Ihre Brennholzbestellung können Sie vom ab sofort bis 30. November 2026 bei der Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Str. 1 einreichen, oder uns per Fax 06120-2940 oder E-Mail an tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de zukommen lassen.

Das Formular finden Sie hier (PDF-Datei) oder unter über den Menüpunkt Gemeinde/Formulare und Anträge/Brennholzbestellformular 2026-2027.

Aufgrund der hohen Brennholz-Nachfrage der Vorjahre, bitten wir um Vorlage Ihrer Feuerstättenbescheinigung, sowie falls noch nicht vorliegend eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägen-Lehrgang am liegenden Holz, falls uns diese aus dem Vorjahr nicht vorliegen.  

Nach der Loseinteilung durch den Forstbetrieb (frühestens ab Mitte Februar 2027) erhält der Kunde eine Rechnung über die bestellte Menge und eine Lagekarte. Innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist hat der Kunde die Möglichkeit das Brennholz in Augenschein zu nehmen. Eine Einweisung vor Ort durch die Revierleitung findet nicht statt. Von Rückfragen und Sonderwünschen bitten wir abzusehen. Diese können im Ausnahmefall berücksichtigt werden, verzögern aber in der Regel den Bereitstellungszeitpunkt der jeweiligen Bestellung.

Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der Gemeindekasse Hohenstein und dem Erhalt des Abfuhrscheins kann der Kunde mit der Aufarbeitung beginnen.

Die Brennholzpreise für Selbstwerber sind wie folgt.

 

Selbstwerber in der Fläche Maßeinheit Raummeter

Brennholz am Weg Maßeinheit Raummeter

 

Buche, Eiche u. s. Hartlaubholz

35,- €

46,- €

Eiche

40,- €

Nadelholz

22,50 €

31,- €

Die Brennholz-Aufarbeitung von Schlagabraum ist in der Zeit vom 16.08.-31.10.2026 gestattet. Die Aufarbeitungs-Pause ist vom 01.11.-15.12.26. Für die kommende Brennholzsaison beginnt die Brennholz-Aufarbeitung von Schlagabraum wieder am 16.12.2026 – 31.05.2027, Aufarbeitungspause vom 01.06 – 15.08.2027. Dies gilt nicht für gerücktes Industrieholz am Weg.

Ihr Ordnungsamt 

Hohe Waldbrandgefahr – Alarmstufe A ausgerufen

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sommerlichen Temperaturen hat das Hessische Forstministerium die Alarmstufe A des Waldbrand-Alarmplans ausgerufen. In weiten Teilen Hessens besteht derzeit eine hohe Waldbrandgefahr.

Jede und Jeder kann mit verantwortungsvollem Handeln dazu beitragen, Waldbrände zu verhindern und unsere Natur zu schützen.

K 682 Burg-Hohenstein: Vollsperrung wegen Fahrbahnsanierung verlängert sich

  • Ungenügende Untergrundverhältnisse verzögern die geplanten Asphaltarbeiten auf Donnerstag, 30. Juli, und Freitag, 31. Juli 2026
  • Für die anschließenden Arbeiten (Bankettregulierung, Markierung) wird die Vollsperrung auch in der letzten Ferienwoche noch benötigt
  • Bei früherem Abschluss der Arbeiten wird die Sperrung entsprechend vorzeitig aufgehoben

Die Vollsperrung der K 682 bei Burg-Hohenstein wegen der Fahrbahnsanierung verlängert sich: Im Zuge der Deckensanierung wurden unzureichende Untergrundverhältnisse festgestellt. Dadurch müssen die geplanten Asphaltarbeiten auf Donnerstag, den 30. Juli 2026, und Freitag, den 31. Juli 2026, verschoben werden. Für die darauffolgenden Arbeiten wie Bankettregulierung und Markierung wird die Vollsperrung voraussichtlich auch in der letzten Ferienwoche noch benötigt. Sollten die Arbeiten früher abgeschlossen sein, wird die Vollsperrung entsprechend früher aufgehoben.

Damit die neue Fahrbahndecke dauerhaft hält, muss nach dem Einbau eine Ruhe- und Auskühlzeit eingehalten werden. Wird die neue Fahrbahndecke zu früh befahren, kann das den Verbund mit der darunterliegenden Schicht beeinträchtigen und die Lebensdauer der neuen Decke erheblich verkürzen. Im schlimmsten Fall bildet sich das ursprüngliche Schadensbild bereits nach kurzer Zeit erneut. Der Rheingau-Taunus-Kreis bittet daher darum, das Befahren der frisch hergestellten Fahrbahn unbedingt zu vermeiden – auch dann, wenn auf der Strecke keine Bautätigkeiten mehr erkennbar sind, die Baustelle bereits geräumt wurde und nur noch die Absperreinrichtungen stehen.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie die Anwohnerinnen und Anwohner, die Absperrungen uneingeschränkt zu beachten und die Strecke erst nach der offiziellen Verkehrsfreigabe wieder zu befahren.

L 3321: Hessen Mobil setzt Brücke zwischen Burg-Hohenstein und Heidenrod instand – Vollsperrung ab 20. Juli

Hessen Mobil setzt ab 20. Juli eine Brücke zwischen Burg-Hohenstein und Heidenrod-Laufenselden instand. Die Brücke führt über die Aar und verbindet die Landesstraße 3321 mit der Bundesstraße 54. Die Arbeiten dauern bis Mitte November und erfolgen unter Vollsperrung.

Umleitung:
Die Umleitung erfolgt für Pkw durch Reckenroth über die L 322. Lkw werden aufgrund der beengten Verhältnisse großräumig umgeleitet. Hier erfolgt die Umleitung über Katzenelnbogen und Aarbergen-Kettenbach über die Bundesstraßen 274 und 54.

Mehr zu Hessen Mobil und zum Verkehr auf Landesebene finden Sie unter mobil.hessen.de.

Vollsperrung der K682 zwischen B54 und Burg-Hohenstein Oberdorf – Sanierungsarbeiten vom 20. bis 31. Juli 2026

  • Vollsperrung der Kreisstraße 682 bis Ende Juli geplant
  • Umleitung für PKW und Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen über Burg-Hohenstein Unterdorf
  • LKW über 7,5 Tonnen benötigen Sondergenehmigung

Der Rheingau-Taunus-Kreis führt aufgrund erheblicher Fahrbahnschäden eine oberflächennahe Sanierung der K682 durch. Die Straße von der B54 nach Burg-Hohenstein Oberdorf wird dafür vom 20. bis 31. Juli 2026 voll gesperrt – vorbehaltlich geeigneter Witterung. Die Maßnahme ist erforderlich, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen und die derzeit bestehenden Verkehrsbeschränkungen dauerhaft aufheben zu können.

Für PKW und Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen wird eine Umleitung über die Straße von der B54 nach Burg-Hohenstein Unterdorf eingerichtet. Die Umleitungsstrecke wird frühzeitig ausgeschildert, damit sich Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf die während der Sperrung geänderte Verkehrsführung einstellen können.

Wichtig: Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen ist die Umleitungsstrecke über Burg-Hohenstein Unterdorf nicht freigegeben. Der LKW-Verkehr muss stattdessen eine Sondergenehmigung bei HessenForst beantragen. Mit der Genehmigung wird dann eine gesonderte Ausweichstrecke bekanntgegeben. Anträge sind bitte bis zum 13. Juli 2026 per E-Mail an HoheitFABadSchwalbach@forst.hessen.de zu richten.

Die Müllabfuhr ist während des gesamten Sanierungszeitraums sichergestellt. Ebenso verkehren die Buslinien planmäßig, so dass die Erreichbarkeit des Ortsteils gewährleistet bleibt.

Der Rheingau-Taunus-Kreis bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie die Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für die mit der Baumaßnahme verbundenen Einschränkungen. Ziel ist es, die Arbeiten zügig abzuschließen und die K682 schnellstmöglich wieder uneingeschränkt für den Verkehr freizugeben.

 

Waldbrandgefahr

Die Waldbrandgefahr ist derzeit aufgrund der anhaltenden Trockenheit und steigender Temperaturen sehr hoch.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat im Bereich Hohenstein (Messstation Geisenheim) die Waldbrandgefahrenstufe 4 von 5 ausgerufen. Das bedeutet: Hohe Waldbrandgefahr.

Schon ein kleiner Funke – beispielsweise durch eine Zigarette, ein Grillfeuer oder einen heißen Fahrzeugkatalysator – kann einen Wald- oder Vegetationsbrand auslösen.

Bitte beachten Sie:

  • Nicht im Wald rauchen.
  • Kein offenes Feuer oder Grillen im oder in unmittelbarer Nähe des Waldes.
  • Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras oder Feldern abstellen.
  • Feuerwehrzufahrten und Waldwege freihalten.
  • Rauch oder Feuer sofort über den Notruf 112 melden.

Auch wenn derzeit keine landesweite Waldbrand-Alarmstufe ausgerufen wurde, ist aufgrund der aktuellen Wetterlage besondere Vorsicht geboten.

Helfen Sie mit, unsere Natur zu schützen. Mit umsichtigem Verhalten können wir gemeinsam Wald- und Flächenbrände verhindern.

Halteverbote während der Erntesaison 2026

Um den Landwirten während der Erntesaison 2026 ein geordnetes An- und Abfahren zu ihren landwirtschaftlichen Flächen zu gewährleisten wird für die Dauer vom 29.06. bis längstens 01.09.2026 in folgenden Ortsteilen und Straßenbereichen jeweils ein absolutes Haltverbot angeordnet:

Breithardt:

  • K694 „Schwalbacher Straße“ aufwärts von Hausnummer 8 bis Einmündung Tannenstraße
  • K694 „Schwalbacher Straße“ abwärts ab Hausnummer 27 bis Einmündung Lindenstraße
  • L3373 „Lindenstraße“ von Schwalbacher Straße bis Bleidenstadter Weg (beidseitig)
  • L3373 / L3274 Adolfstraße komplett (beidseitig)
  • L3274 „Glockengasse“ von Einmündung L3373 „Langgasse“ bis nach Nr.12 (beidseitig)
  • Gronauer Straße 21 bzw. 27 bis Feldrand (beidseitig)
  • Gronauer Straße Bergstraße 24a, Mündungsbereich (beidseitig)
  • Gronauer Straße von L3274 “Langgasse” kommend (linksseitig) mit Ausnahme der bereits erwähnten Stelle die doppelseitig beschildert ist.

Hennethal:

  • Zwischen den Mühlen (Michelbacher Weg), im Bereich der Bebauung (beidseitig)

Holzhausen über Aar:

  • L3373 „Klosterstraße“ komplett inkl. Parkflächen (beidseitig)
  • „Festerbachstraße“ bis Einmündung Bohlenstraße aus Richtung Breithardt kommend (beidseitig)
  • „Bohlenstraße“ komplett
  • „Steinweg“ komplett
  • „Am Roten Berg“ abwärts ab Nr. 11
  • „Daisbacher Weg“ (beidseitig)

Ich weise darauf hin, dass das Halten und Parken in einigen Straßen der Gemeinde Hohenstein wegen der ohnehin geringen Restfahrbahnbreite grundsätzlich nicht möglich ist. Ein Halten oder Parken ist nur bei einer mindestens verbleibenden Restfahrbahnbreite von 3,05 m erlaubt. Ebenso ist das Halten oder Parken auf Gehwegen nicht gestattet sofern dies nicht durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist.

Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs werden die angeordneten Haltverbote regelmäßig kontrolliert. Sollte die Ernte früher abgeschlossen sein, werden die eingerichteten Haltverbotsregelungen vorzeitig durch das Ordnungsamt außer Kraft gesetzt.

Ich bitte die Bevölkerung um Kenntnisnahme und Beachtung hinsichtlich der Verkehrsbeschränkungen und bedanke mich für Ihr Verständnis.

Hohenstein, den 19.06.2026

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde