Einführung einer Wasserampel in Hohenstein – Achtung! Aktuell steht die Wasserampel auf Rot!

Die Wasserampel soll über den Trinkwasserverbrauch in der Gemeinde Hohenstein informieren, zeigt auf einen Blick, wie es um die aktuelle Trinkwasserversorgung steht und hilft dabei, verantwortungsvoll mit der Ressource Trinkwasser umzugehen. Ein einfaches Farbsystem informiert Sie über die aktuelle Situation: Grün steht für eine entspannte Versorgungslage, Gelb mahnt zu einem sparsamen Umgang mit Wasser und Rot weist auf eine angespannte Situation hin, in der der Wasserverbrauch möglichst reduziert werden sollte. Der Wassernotstand beschreibt eine kritische Versorgungslage. Mit der Wasserampel werden Sie regelmäßig über die aktuelle Lage informiert und für einen bewussten und nachhaltigen Umgang mit Trinkwasser sensibilisiert.

Den aktuellen Stand der Wasserampel veröffentlichen wir hier sowie über unsere Social-Media-Kanäle (Facebook und Instagram).

Hohe Waldbrandgefahr – Alarmstufe A ausgerufen

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sommerlichen Temperaturen hat das Hessische Forstministerium die Alarmstufe A des Waldbrand-Alarmplans ausgerufen. In weiten Teilen Hessens besteht derzeit eine hohe Waldbrandgefahr.

Jede und Jeder kann mit verantwortungsvollem Handeln dazu beitragen, Waldbrände zu verhindern und unsere Natur zu schützen.

K 682 Burg-Hohenstein: Vollsperrung wegen Fahrbahnsanierung verlängert sich

  • Ungenügende Untergrundverhältnisse verzögern die geplanten Asphaltarbeiten auf Donnerstag, 30. Juli, und Freitag, 31. Juli 2026
  • Für die anschließenden Arbeiten (Bankettregulierung, Markierung) wird die Vollsperrung auch in der letzten Ferienwoche noch benötigt
  • Bei früherem Abschluss der Arbeiten wird die Sperrung entsprechend vorzeitig aufgehoben

Die Vollsperrung der K 682 bei Burg-Hohenstein wegen der Fahrbahnsanierung verlängert sich: Im Zuge der Deckensanierung wurden unzureichende Untergrundverhältnisse festgestellt. Dadurch müssen die geplanten Asphaltarbeiten auf Donnerstag, den 30. Juli 2026, und Freitag, den 31. Juli 2026, verschoben werden. Für die darauffolgenden Arbeiten wie Bankettregulierung und Markierung wird die Vollsperrung voraussichtlich auch in der letzten Ferienwoche noch benötigt. Sollten die Arbeiten früher abgeschlossen sein, wird die Vollsperrung entsprechend früher aufgehoben.

Damit die neue Fahrbahndecke dauerhaft hält, muss nach dem Einbau eine Ruhe- und Auskühlzeit eingehalten werden. Wird die neue Fahrbahndecke zu früh befahren, kann das den Verbund mit der darunterliegenden Schicht beeinträchtigen und die Lebensdauer der neuen Decke erheblich verkürzen. Im schlimmsten Fall bildet sich das ursprüngliche Schadensbild bereits nach kurzer Zeit erneut. Der Rheingau-Taunus-Kreis bittet daher darum, das Befahren der frisch hergestellten Fahrbahn unbedingt zu vermeiden – auch dann, wenn auf der Strecke keine Bautätigkeiten mehr erkennbar sind, die Baustelle bereits geräumt wurde und nur noch die Absperreinrichtungen stehen.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie die Anwohnerinnen und Anwohner, die Absperrungen uneingeschränkt zu beachten und die Strecke erst nach der offiziellen Verkehrsfreigabe wieder zu befahren.

L 3321: Hessen Mobil setzt Brücke zwischen Burg-Hohenstein und Heidenrod instand – Vollsperrung ab 20. Juli

Hessen Mobil setzt ab 20. Juli eine Brücke zwischen Burg-Hohenstein und Heidenrod-Laufenselden instand. Die Brücke führt über die Aar und verbindet die Landesstraße 3321 mit der Bundesstraße 54. Die Arbeiten dauern bis Mitte November und erfolgen unter Vollsperrung.

Umleitung:
Die Umleitung erfolgt für Pkw durch Reckenroth über die L 322. Lkw werden aufgrund der beengten Verhältnisse großräumig umgeleitet. Hier erfolgt die Umleitung über Katzenelnbogen und Aarbergen-Kettenbach über die Bundesstraßen 274 und 54.

Mehr zu Hessen Mobil und zum Verkehr auf Landesebene finden Sie unter mobil.hessen.de.

Vollsperrung der K682 zwischen B54 und Burg-Hohenstein Oberdorf – Sanierungsarbeiten vom 20. bis 31. Juli 2026

  • Vollsperrung der Kreisstraße 682 bis Ende Juli geplant
  • Umleitung für PKW und Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen über Burg-Hohenstein Unterdorf
  • LKW über 7,5 Tonnen benötigen Sondergenehmigung

Der Rheingau-Taunus-Kreis führt aufgrund erheblicher Fahrbahnschäden eine oberflächennahe Sanierung der K682 durch. Die Straße von der B54 nach Burg-Hohenstein Oberdorf wird dafür vom 20. bis 31. Juli 2026 voll gesperrt – vorbehaltlich geeigneter Witterung. Die Maßnahme ist erforderlich, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen und die derzeit bestehenden Verkehrsbeschränkungen dauerhaft aufheben zu können.

Für PKW und Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen wird eine Umleitung über die Straße von der B54 nach Burg-Hohenstein Unterdorf eingerichtet. Die Umleitungsstrecke wird frühzeitig ausgeschildert, damit sich Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf die während der Sperrung geänderte Verkehrsführung einstellen können.

Wichtig: Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen ist die Umleitungsstrecke über Burg-Hohenstein Unterdorf nicht freigegeben. Der LKW-Verkehr muss stattdessen eine Sondergenehmigung bei HessenForst beantragen. Mit der Genehmigung wird dann eine gesonderte Ausweichstrecke bekanntgegeben. Anträge sind bitte bis zum 13. Juli 2026 per E-Mail an HoheitFABadSchwalbach@forst.hessen.de zu richten.

Die Müllabfuhr ist während des gesamten Sanierungszeitraums sichergestellt. Ebenso verkehren die Buslinien planmäßig, so dass die Erreichbarkeit des Ortsteils gewährleistet bleibt.

Der Rheingau-Taunus-Kreis bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie die Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis für die mit der Baumaßnahme verbundenen Einschränkungen. Ziel ist es, die Arbeiten zügig abzuschließen und die K682 schnellstmöglich wieder uneingeschränkt für den Verkehr freizugeben.

 

Waldbrandgefahr

Die Waldbrandgefahr ist derzeit aufgrund der anhaltenden Trockenheit und steigender Temperaturen sehr hoch.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat im Bereich Hohenstein (Messstation Geisenheim) die Waldbrandgefahrenstufe 4 von 5 ausgerufen. Das bedeutet: Hohe Waldbrandgefahr.

Schon ein kleiner Funke – beispielsweise durch eine Zigarette, ein Grillfeuer oder einen heißen Fahrzeugkatalysator – kann einen Wald- oder Vegetationsbrand auslösen.

Bitte beachten Sie:

  • Nicht im Wald rauchen.
  • Kein offenes Feuer oder Grillen im oder in unmittelbarer Nähe des Waldes.
  • Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras oder Feldern abstellen.
  • Feuerwehrzufahrten und Waldwege freihalten.
  • Rauch oder Feuer sofort über den Notruf 112 melden.

Auch wenn derzeit keine landesweite Waldbrand-Alarmstufe ausgerufen wurde, ist aufgrund der aktuellen Wetterlage besondere Vorsicht geboten.

Helfen Sie mit, unsere Natur zu schützen. Mit umsichtigem Verhalten können wir gemeinsam Wald- und Flächenbrände verhindern.

Halteverbote während der Erntesaison 2026

Um den Landwirten während der Erntesaison 2026 ein geordnetes An- und Abfahren zu ihren landwirtschaftlichen Flächen zu gewährleisten wird für die Dauer vom 29.06. bis längstens 01.09.2026 in folgenden Ortsteilen und Straßenbereichen jeweils ein absolutes Haltverbot angeordnet:

Breithardt:

  • K694 „Schwalbacher Straße“ aufwärts von Hausnummer 8 bis Einmündung Tannenstraße
  • K694 „Schwalbacher Straße“ abwärts ab Hausnummer 27 bis Einmündung Lindenstraße
  • L3373 „Lindenstraße“ von Schwalbacher Straße bis Bleidenstadter Weg (beidseitig)
  • L3373 / L3274 Adolfstraße komplett (beidseitig)
  • L3274 „Glockengasse“ von Einmündung L3373 „Langgasse“ bis nach Nr.12 (beidseitig)
  • Gronauer Straße 21 bzw. 27 bis Feldrand (beidseitig)
  • Gronauer Straße Bergstraße 24a, Mündungsbereich (beidseitig)
  • Gronauer Straße von L3274 “Langgasse” kommend (linksseitig) mit Ausnahme der bereits erwähnten Stelle die doppelseitig beschildert ist.

Hennethal:

  • Zwischen den Mühlen (Michelbacher Weg), im Bereich der Bebauung (beidseitig)

Holzhausen über Aar:

  • L3373 „Klosterstraße“ komplett inkl. Parkflächen (beidseitig)
  • „Festerbachstraße“ bis Einmündung Bohlenstraße aus Richtung Breithardt kommend (beidseitig)
  • „Bohlenstraße“ komplett
  • „Steinweg“ komplett
  • „Am Roten Berg“ abwärts ab Nr. 11
  • „Daisbacher Weg“ (beidseitig)

Ich weise darauf hin, dass das Halten und Parken in einigen Straßen der Gemeinde Hohenstein wegen der ohnehin geringen Restfahrbahnbreite grundsätzlich nicht möglich ist. Ein Halten oder Parken ist nur bei einer mindestens verbleibenden Restfahrbahnbreite von 3,05 m erlaubt. Ebenso ist das Halten oder Parken auf Gehwegen nicht gestattet sofern dies nicht durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist.

Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs werden die angeordneten Haltverbote regelmäßig kontrolliert. Sollte die Ernte früher abgeschlossen sein, werden die eingerichteten Haltverbotsregelungen vorzeitig durch das Ordnungsamt außer Kraft gesetzt.

Ich bitte die Bevölkerung um Kenntnisnahme und Beachtung hinsichtlich der Verkehrsbeschränkungen und bedanke mich für Ihr Verständnis.

Hohenstein, den 19.06.2026

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde

Änderung der Verkehrsführung der K682 „Neuer Weg“ in Burg-Hohenstein

Um die Verkehrssicherheit in Burg-Hohenstein zu verbessern, wurde die Verkehrsführung auf der K682 im Neuen Weg in Burg-Hohenstein geändert.

Im Kreuzungsbereich der K682 wurde die Verkehrsführung dahingehend geändert, dass der Verkehr nun entgegen der bisherigen Regelung in Fahrtrichtung Schloßbrücke und umgekehrt geleitet wird.

Auf der K682 aus Richtung Burg bzw. Kindergarten wurde an der bisherigen abknickenden Vorfahrt eine Haltlinie angebracht, der Verkehr der aus Richtung B54 oder Schloßbrücke kommt nun Vorrang, der Verkehrsteilnehmer aus Richtung Burg muss warten.

Des Weiteren wurde auf der kompletten K682 „Neuer Weg“ die Vorfahrtregelung aufgehoben und es gilt Rechts vor Links, ausgenommen im Kreuzungsbereich.

Wir bitten um Beachtung und hoffen damit etwas für die Verkehrssicherheit in Burg Hohenstein getan zu haben.

Interessenbekundungsverfahren für das Ehrenamt des Inklusionsbeauftragten der Gemeinde Hohenstein sowie für bis zu zwei Stellvertretungen

Die Gemeinde Hohenstein möchte die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung weiter stärken und die Belange von Inklusion und Barrierefreiheit künftig noch sichtbarer in die kommunale Arbeit einbinden.

Auf Grundlage der Satzung für die Bestellung und die Aufgaben eines ehrenamtlichen Inklusionsbeauftragten der Gemeinde Hohenstein sollen daher ein Inklusionsbeauftragter sowie bis zu zwei Stellvertretungen bestellt werden. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein. Grundlage der Wahl sind die eingegangenen Bewerbungen sowie die nach § 55 Hessische Gemeindeordnung eingebrachten Wahlvorschläge.

Aufgabe des Inklusionsbeauftragten

Der Inklusionsbeauftragte soll die Interessen von Menschen mit Behinderung in Hohenstein wahrnehmen und als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und politische Gremien zur Verfügung stehen.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • das Hinwirken auf gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung,
  • die Mitwirkung bei Fragen der Barrierefreiheit, insbesondere beim Bauen, Wohnen, Verkehr und ÖPNV,
  • die Unterstützung bei Anliegen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung,
  • die Förderung der Teilhabe an Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten,
  • die Vermittlung von Ansprechpartnern bei Beratungsbedarf,
  • die vertrauliche Entgegennahme von Anliegen und Beschwerden,
  • die Durchführung einer regelmäßigen Sprechstunde,
  • die Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden, Diensten und Hilfsorganisationen,
  • die Mitwirkung an Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung,
  • sowie eine jährliche Berichterstattung gegenüber der Gemeindevertretung.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Personen, die

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. ihren Hauptwohnsitz in Hohenstein haben,
  3. die Gewähr dafür bieten, die Aufgabe sachkundig, zuverlässig und unparteiisch wahrzunehmen.

Eine unmittelbare oder mittelbare persönliche Betroffenheit ist ausdrücklich erwünscht, aber keine Voraussetzung.

Nicht gewählt werden können Mitglieder der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstands oder eines Ortsbeirats der Gemeinde Hohenstein.

Rechtsstellung und Entschädigung

Die Tätigkeit wird ehrenamtlich, unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch ausgeübt. Der Inklusionsbeauftragte sowie die Stellvertretungen sind zur Verschwiegenheit über persönliche Angelegenheiten und vertraulich zu behandelnde Tatsachen verpflichtet.

Für die Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Satzung gewährt. Der Inklusionsbeauftragte erhält eine regelmäßige Aufwandsentschädigung in Höhe der Entschädigung eines ehrenamtlichen Beigeordneten (aktuell 58 Euro im Monat). Die Stellvertretungen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Hälfte dieser regelmäßigen Aufwandsentschädigung.

Wahlzeit

Die Wahlzeit beträgt vier Jahre. Die Gemeindevertretung bestimmt bei der Wahl zugleich die Reihenfolge der Stellvertretungen.

Inhalt der Interessenbekundung

Die Interessenbekundung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name, Anschrift und Kontaktdaten,
  • Geburtsdatum,
  • kurzer persönlicher Hintergrund,
  • Motivation für die Übernahme des Ehrenamtes,
  • gegebenenfalls Erfahrungen, Kenntnisse oder Berührungspunkte im Bereich Inklusion, Teilhabe, Barrierefreiheit, soziale Arbeit, Pflege, Bildung, Ehrenamt oder Selbstvertretung,
  • Angabe, ob die Bewerbung für das Amt des Inklusionsbeauftragten, für eine Stellvertretung oder für beide Funktionen erfolgen soll.

Einreichung

Interessenbekundungen können schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden bei:

Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein
Schwalbacher Straße 1
65329 Hohenstein

oder per E-Mail an:
buergermeister@hohenstein-hessen.de

Die Frist zur Einreichung der Interessenbekundungen endet am: 31. Juli 2026

Nach Ablauf der Frist werden die eingegangenen Bewerbungen ausgewertet und den zuständigen Gremien zur weiteren Beratung und Wahl vorgelegt.

Hinweis zum Verfahren

Die Einreichung einer Interessenbekundung begründet keinen Anspruch auf Wahl oder Bestellung. Die Entscheidung über die Wahl des Inklusionsbeauftragten sowie der Stellvertretungen trifft die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein.