Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Hohenstein

Feststellungen zur Kommunalwahl am 15. März 2026

hier: Nachrücken in die Gemeindevertretung Hohenstein

Nachdem die bei der Kommunalwahl am 15. März 2026 gewählten Gemeindevertreter

des Wahlvorschlages der CDU

lfd. Nr. 3 Silvia Ohlemacher, Hohenstein

lfd. Nr. 5 Klaus Beisiegel, Hohenstein

lfd. Nr. 8 Michael Barber, Hohenstein

des Wahlvorschlages der SPD

lfd. Nr. 4 Halvor Boller, Hohenstein

lfd. Nr. 10 Hannes Opfer, Hohenstein

in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 20. April 2026 in den Gemeindevorstand gewählt wurden und ihr Mandat in der Gemeindevertretung niedergelegt haben, stelle ich als nächste Bewerber des

Wahlvorschlages der CDU

lfd. Nr. 11 Stefan Rosar, Hohenstein

lfd. Nr. 17 Uwe Ries, Hohenstein

lfd. Nr. 14 Andreas Pulch, Hohenstein

Wahlvorschlages der SPD

lfd. Nr. 15 Markus Hieß, Hohenstein

fest.

Gegen die vorstehenden Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlbezirkes Hohenstein binnen zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Tatjana Jadatz, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Hohenstein, 29.04.2026

Die Besondere Wahlleiterin

Tatjana Jadatz

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Hohenstein

Feststellung zur Kommunalwahl am 15. März 2026

hier: Nachrücken in den Ortsbeirat Steckenroth

Gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung.

Der bei den Kommunalwahlen in den Ortsbeirat Steckenroth der Gemeinde Hohenstein gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag: Nr. 1 – Steckenrother für Steckenroth, (SfS)

lfd. Nr. 2, Herr Klaus Beisiegel hat mit Schreiben vom 20.04.2026 sein Mandat niedergelegt. Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Steckenroth der Gemeinde Hohenstein nachrückt:

Nr. 1 – Steckenrother für Steckenroth, (SfS)

lfd. Nr. 6, Herr Oliver Schauß, Hohenstein, 54 Stimmen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Steckenroth binnen zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG).

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Tatjana Jadatz, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Hohenstein, 29.04.2026

 

Die Besondere Wahlleiterin der Gemeinde Hohenstein

Tatjana Jadatz

 

Fahr zur Aar am 31.05.2026

Am Sonntag, 31. Mai 2026 heißt es wieder “Fahr zur Aar”!

Die Programmpunkte finden Sie direkt unter www.fahr-zur-aar.de
Bitte beachten: Ab 9.30 Uhr ist die Strecke von Diez bis Taunusstein-Bleidenstadt bis ca. 18.30 Uhr für alle Kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge gesperrt (Elektro-Rollstühle ausgenommen).
Die Streckenfreigabe erfolgt nach Befahrung durch die Polizei. 

Eröffnung der Wandersaison 2026 am 26. April 2026 Geführte Wanderung auf der Aar-Schleife Hohensteiner Burggeflüster

Nach dem erfolgreichen Auftakt im Vorjahr finden in diesem Jahr zum Start der Wandersaison fünf exklusiv geführte Touren auf den neuen „Limesspuren“ und den zertifizierten „Aar-Schleifen“ statt.

Ob sportliche Herausforderung oder entspannter Familienausflug – mit Streckenlängen zwischen 7,1 km und 11,3 km ist das Programm so gestaltet, dass für jede Altersgruppe etwas Passendes dabei ist. Im Anschluss an jede Wanderung ist entweder eine Verpflegung vor Ort oder eine Einkehrmöglichkeit vorgesehen.

Am 26. April geht es auf der 10,6 km langen Aar-Schleife Hohensteiner Burggeflüster rund um Burg Hohenstein. Spannende Pfadpassagen und grandiose Aussichten prägen den ersten Teil des Weges, bevor es in die Tiefen des wildromantischen Lahnerbachtals bis zum Aartal geht. Nach dem steilen Aufstieg zur „Neuen Welt“ geht es durch den Kahlberg, der abschließend einen fantastischen Blick auf die Burg Hohenstein bietet. Im Anschluss an die Wanderung ist eine Einkehr im Landgasthof Wiesenmühle vorgesehen.

Die Aar-Schleife „Hohensteiner Burggeflüster“ ist eine von inzwischen sechs Aar-Schleifen, die alle nach dem Prinzip der Wisper Trails geplant und ausgestattet wurden. Das Angebot ist das Ergebnis einer engen touristischen Zusammenarbeit der fünf Kommunen Aarbergen, Bad Schwalbach, Heidenrod, Hohenstein und Taunusstein. Als Westtaunus Touristik haben sie den westlichen Untertaunus zu einer Top-Adresse für Wanderer entwickelt.

Datum/Uhrzeit:             Sonntag, 26.04.26 / 11:00 – 15:00

Treffpunkt:                     Parkplatz der Burg Hohenstein

Länge / Steigung:         10,6 km / 300 Hm im Aufstieg

Reine Gehzeit:              ca. 3 Stunden (ohne Pausen) / ca. 4 Stunden (mit Pausen)

Die Wanderung ist kostenfrei und findet bei jedem Wetter statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Hunde können gerne angeleint mitgeführt werden. Alle Details zu weiteren Wanderungen im Rahmender Saisoneröffnung finden Sie unter www.westtaunus-touristik.de/veranstaltungen/

Veranstaltungsort: Parkplatz der Burg Hohenstein

Veranstalter: Touristische Arbeitsgemeinschaft Westtaunus Touristik

Kontaktdaten: Tourismuskoordinator Robert Carrera, robert.carrera@westtaunus-touristik.de, Mobil: 0163 4 399 244

 


 

Tag der offenen Tür auf dem Bauhof der Gemeinde Hohenstein

Die Gemeinde Hohenstein lädt alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste herzlich zum Tag der offenen Tür am Freitag, den 25. April 2026, auf dem Bauhofgelände ein.

Unter dem Motto „Gemeinde erleben – hinter die Kulissen schauen“ präsentieren sich die verschiedenen Arbeitsbereiche der Gemeinde und geben spannende Einblicke in ihre tägliche Arbeit.

Freuen Sie sich auf:

  • Einblicke in die Bereiche Bauhof, Wasserversorgung und Abwasserbehandlung,
  • Informationen rund um den Forstbetrieb
  • Vorführungen und Technik zum Anfassen
  • Ausgestellte Fahrzeuge und Maschinen
  • Mitmachangebote und Vorführungen an den einzelnen Ständen

Auch für unsere kleinen Gäste ist bestens gesorgt: Eine Hüpfburg, Spielmöglichkeiten sowie spannende Aktionen sorgen für Spaß und Unterhaltung.

Für das leibliche Wohl stehen Essen und Getränke bereit.

Nutzen Sie die Gelegenheit, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde ins Gespräch zu kommen und mehr über die vielfältigen Aufgaben hinter den Kulissen zu erfahren. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


Angeleint durch Wald und Feld: Regeln während der Brut- und Setzzeit

Beginn der Brut- und Setzzeit ab 1. März

Wenn andere Tiere Nachwuchs bekommen, dann gelten für Hund und Halter besondere Regeln. „Während dieser sogenannten Brut- und Setzzeit sollte der Hund vor allem bei Spaziergängen im Wald und in freier Natur angeleint sein“. Die Brut- und Setzzeit beginnt Anfang März und geht bis zum 15. Juli, jedoch sollte auch außerhalb dieser Zeit Rücksicht auf Brütende- oder Jungtiere genommen werden. Im Bundesjagdgesetz heißt es: „In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständig werden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.“ Dazu gilt für die Hundehaltung in dieser Zeit eine besondere Aufsichtspflicht über Hunde auf und an allen Grünflächen. Wiesen, Felder und Wälder inner- und außerorts, d. h. der gesamte Feld-, Flur- und Waldbereich, insbesondere auch an Bach- und Flussläufen sowie Seeufern, sind betroffen.

Der Grund für die Sonderrregeln während der Brut- und Setzzeit besteht darin, dass der Jagdtrieb des Hundes eine Gefahr für trächtige Tiere und den Nachwuchs darstellen kann.

Alle wild lebenden Tiere brauchen in der sensiblen Phase Ruhe

Spaziergänger abseits der befestigten Wege und freilaufende Hunde stören sowohl die Vögel beim Brüten als auch die Jungenaufzucht von Feldhase und Co. Werden die Vögel beim Brüten in Unruhe versetzt, kann es passieren, dass sie das Nest verlassen, die Eier auskühlen und der Nachwuchs abstirbt. Leider ist es immer wieder zu beobachten, dass viele Hundehalter ihre Hunde unkontrolliert laufen lassen.

Auf Jungtiere achten

Sollte einem Landwirt oder sonst einem Bürger ein Wildtier das alleine oder Verlassen ist auffallen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Jagdpächter oder Jagdaufseher, Telefonnummern können beim Ordnungsamt der Gemeinde Hohenstein erfragt werden.
Bei Rehkitzen informieren Sie bitte die Kitzrettung Rheingau-Taunus e.V.
Mail: kontakt@kitzrettung-rheingau-taunus.de Tel.: 0178 / 160 07 20 weitere Infos finden Sie auch unter: http://www.kitzrettung-rheingau-taunus.de/