Das Brennholzbestellformular ist ab sofort im Hohensteiner Blättchen oder auf dieser homepage unter Formulare & Anträge erhältlich.
Ab der Brennholzsaison 2021/2022 ist, in Absprache mit dem Forstamt Bad Schwalbach, eine Mindestabnahme von 5 FM und/oder 5 RM maßgebend für die Brennholzbestellung.
Ihre Brennholzbestellung können Sie bis spätestens 30.11.2021 bei der Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Str. 1 einreichen, oder uns per Fax 06120-2940 oder email an tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de zukommen lassen.
Der Bestellung ist eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägen-Lehrgang am liegenden Holz beizufügen.
Nach der Loseinteilung durch den Forstbetrieb (frühestens ab Mitte Januar 2022) erhält der Kunde eine Rechnung über die bestellte Menge und eine Lagekarte. Innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist hat der Kunde die Möglichkeit das Brennholz in Augenschein zu nehmen. Eine Einweisung vor Ort durch die Revierleitung findet nicht statt.
Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der Gemeindekasse Hohenstein und dem Erhalt des Abfuhrscheins kann der Kunde mit der Aufarbeitung beginnen.
Die Preise für Laubholz bleiben zum Vorjahr unverändert, der Preis für Fichtenkäferholz beträgt 20,00 € / Fm.
Die Brennholz-Aufarbeitung ist ein der Zeit vom 16.08.-31.10.2021 gestattet. Die Aufarbeitungs-Pause ist vom 01.11.-15.12.21.
Für die kommende Brennholzsaison beginnt die Brennholz-Aufarbeitung wieder am 16.12.2021 – 31.05.2022, Aufarbeitungspause vom 01.06 – 15.08.2022.
Ihr Ordnungsamt
der Gemeinde Hohenstein