Änderung der Kitasatzung und der Öffnungszeiten

Nach zahlreichen Sitzungen in einem eigens eingerichteten Arbeitskreis hat die Gemeindevertretung gestern für das neue Kita-Jahr ab 1.8.2023 veränderte Öffnungszeiten und neue Gebühren für die Hohensteiner Kindertagesstätten beschlossen.

Die Kindertagesstätten in Breithardt, Holzhausen über Aar und Strinz-Margarethä haben Mo.-Do. von 7:30 bis 17 Uhr, Fr. von 7:30 bis 15 Uhr geöffnet. Die Kindertagesstätten Burg-Hohenstein und Born haben täglich von 7:30 Uhr bis 15 Uhr geöffnet. Die Kindertagesstätte in Steckenroth hat fünf Tage von 7:30 bis 13:30 Uhr geöffnet.

Wählbar ist in allen Kindertagesstätten jeweils die Regelbetreuungszeit von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr und entsprechend der maximalen Öffnungszeit der Kindertagesstätten eine Nachmittagsbetreuung bis 15 Uhr (nur Born und Burg-Hohenstein) oder eine Ganztagesbetreuung bis 17 Uhr (nur Breithardt, Holzhausen über Aar und Strinz-Margarethä)

Die zukünftigen Gebühren werden nur moderat erhöht:

Ü3 mit 6 Betreuungsstunden (13.30 Uhr) = komplett beitragsfrei (unverändert)

Ü3 mit 7,5 Betreuungsstunden (15 Uhr) = 62,50 Euro (neues Angebot)

Ü3 mit 9,5 / Fr. 7,5 Betreuungsstunden (17/ Fr. 15 Uhr) = 129,16 Euro (bisher 67,16 Euro)

 

U3 mit 6 Betreuungsstunden (13.30 Uhr) = 250 Euro (bisher 175 Euro)

U3 mit 7,5 Betreuungsstunden (15 Uhr) = 310 Euro (neues Angebot)

U3 mit 9,5 / Fr. 7,5 Betreuungsstunden (17/ Fr. 15 Uhr) = 390 Euro (bisher 332,50 Euro)

Die Geschwisterrabatte bleiben unverändert. Sofern das nachgewiesene Haushaltseinkommen niedriger als monatlich 3.000 Euro brutto ist, kann auf Antrag ein Rabatt in Höhe von 30% gewährt werden. Ist das Haushaltseinkommen niedriger als 4.500 Euro brutto, kann ein Rabatt von 15% gewährt werden. Der Nachweis hierüber erfolgt durch geeignete Unterlagen. Wenn kein Antrag auf einen Rabatt gestellt wird muss das Haushaltseinkommen selbstverständlich nicht nachgewiesen werden. Damit wird die Kita-Gebühr in Hohenstein erstmals einkommensabhängig erhoben.