Das Brennholzbestellformular ist ab sofort im Hohensteiner Blättchen oder auf dieser Seite unter Formulare bzw. hier als PDF-Datei erhältlich.
In Absprache mit dem Forstamt Bad Schwalbach, ist eine Mindestabnahme von 5 RM je Baumart maßgebend für die Brennholzbestellung. Die maximale Abgabemenge pro Haushalt ist auf 10 RM begrenzt (Es können nur RM bestellt werden, das gerückte Brennholz wird entsprechend umgerechnet). Sollten Sie einen höheren Bedarf haben, ist es möglich Nadelholz zusätzlich zu bestellen.
Sofern Sie eine Holzheizung als Alleinheizungsmöglichkeit haben, bitten wir um einen Hinweis, damit wir dies berücksichtigen können (bis zu 15 Rm).
Ihre Brennholzbestellung können Sie ab sofort bis 30. November 2024 bei der Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Str. 1 einreichen, oder uns per Fax 06120-2940 oder E-Mail an tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de zukommen lassen.
Aufgrund der hohen Brennholz-Nachfrage der Vorjahre, bitten wir um Vorlage Ihrer Feuerstättenbescheinigung, sowie falls noch nicht vorliegend eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägen-Lehrgang am liegenden Holz, falls uns diese aus dem Vorjahr nicht vorliegen.
Nach der Loseinteilung durch den Forstbetrieb (frühestens ab Mitte Februar 2025) erhält der Kunde eine Rechnung über die bestellte Menge und eine Lagekarte. Innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist hat der Kunde die Möglichkeit das Brennholz in Augenschein zu nehmen. Eine Einweisung vor Ort durch die Revierleitung findet nicht statt. Von Rückfragen und Sonderwünschen bitten wir abzusehen. Diese können im Ausnahmefall berücksichtigt werden, verzögern aber in der Regel den Bereitstellungszeitpunkt der jeweiligen Bestellung.
Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der Gemeindekasse Hohenstein und dem Erhalt des Abfuhrscheins kann der Kunde mit der Aufarbeitung beginnen.
Die Brennholzpreise für Selbstwerber sind wie folgt:
|
Selbstwerber in der Fläche Maßeinheit Raummeter |
Brennholz am Weg Maßeinheit Festmeter |
Buche u. s. Hartlaubholz |
30,- € |
60,- € |
Eiche |
25,- € |
50,- € |
Nadelholz |
15,- € |
40,- € |
Die Brennholz-Aufarbeitung von Schlagabraum ist in der Zeit vom 16.08.-31.10.2024 gestattet. Die Aufarbeitungs-Pause ist vom 01.11.-15.12.24. Für die kommende Brennholzsaison beginnt die Brennholz-Aufarbeitung von Schlagabraum wieder am 16.12.2024 – 31.05.2025, Aufarbeitungspause vom 01.06 – 15.08.2025. Dies gilt nicht für gerücktes Industrieholz am Weg.
Ihr Ordnungsamt