Angeleint durch Wald und Feld: Regeln während der Brut- und Setzzeit

Brut- und Setzzeit seit 1. März
Wenn andere Tiere Nachwuchs bekommen, dann gelten für Hund und Halter besondere Regeln. „Während dieser sogenannten Brut- und Setzzeit sollte der Hund vor allem bei Spaziergängen im Wald und in freier Natur angeleint sein“. Die Brut- und Setzzeit beginnt Anfang März und geht bis zum 15. Juli, jedoch sollte auch außerhalb dieser Zeit Rücksicht auf Brütende- oder Jungtiere genommen werden. Im Bundesjagdgesetz heißt es: „In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständig werden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.“ Dazu gilt für die Hundehaltung in dieser Zeit eine besondere Aufsichtspflicht über Hunde auf und an allen Grünflächen. Wiesen, Felder und Wälder inner- und außerorts, d. h. der gesamte Feld-, Flur- und Waldbereich, insbesondere auch an Bach- und Flussläufen sowie Seeufern, sind betroffen.
Der Grund für die Sonderrregeln während der Brut- und Setzzeit besteht darin, dass der Jagdtrieb des Hundes eine Gefahr für trächtige Tiere und den Nachwuchs darstellen kann.
Alle wild lebenden Tiere brauchen in der sensiblen Phase Ruhe
Spaziergänger abseits der befestigten Wege und freilaufende Hunde stören sowohl die Vögel beim Brüten als auch die Jungenaufzucht von Feldhase und Co. Werden die Vögel beim Brüten in Unruhe versetzt, kann es passieren, dass sie das Nest verlassen, die Eier auskühlen und der Nachwuchs abstirbt. Leider ist es immer wieder zu beobachten, dass viele Hundehalter ihre Hunde unkontrolliert laufen lassen.
Auf Jungtiere achten
Sollte einem Landwirt oder sonst einem Bürger ein Wildtier das alleine oder Verlassen ist auffallen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Jagdpächter oder Jagdaufseher, Telefonnummern können beim Ordnungsamt der Gemeinde Hohenstein erfragt werden.
Bei Rehkitzen informieren Sie bitte die Kitzrettung Rheingau-Taunus e.V.
Mail: kontakt@kitzrettung-rheingau-taunus.de Tel.: 0178 / 160 07 20 weitere Infos finden Sie auch unter: http://www.kitzrettung-rheingau-taunus.de/

Bundeswehrübung in Hohenstein

Aufgrund zahlreicher Anfragen möchten wir Sie darüber informieren, dass die Bundeswehr voraussichtlich bis Ende dieser Woche im Rahmen des NATO-Manövers auch in Hohenstein Übungen durchführt. Die Übungen sind uns angekündigt, es besteht daher kein Grund zur Sorge!

 

Sirenenprobealarm am 30.03.2024

Die Warnung der Bevölkerung in einem Ereignisfall, wie z. B. einem Großbrand oder einem Unfall ist von jeder Stadt oder Gemeinde zu gewährleisten.

Um jedem das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung vor besonderen Gefahren“ vertraut zu machen und zu überprüfen, ob die Sirenen in allen Ortsteilen funktionieren, findet am letzten Samstag im März im Rheingau-Taunus-Kreis ein Sirenenprobealarm statt.

Der nächste Probealarm ist somit am Samstag, 30. März 2024 um die Mittagszeit. Die Entwarnung der Bevölkerung ist ca. 30 Minuten nach dem Probealarm.

Es wird ein Heulton von einer Minute Dauer zu hören sein, der im Realfall für die Bevölkerung folgendes bedeutet:

  • Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten
  • Nachbarn verständigen
  • Kinder ins Haus holen

Kurze Zeit später ertönt ein Dauerton von einer Minute zur Entwarnung.

Eine symbolische Darstellung der unterschiedlichen Sirenensignale sehen Sie oben.

Motorsägenlehrgang am 05.04.2024

Der Forstbetrieb der Gemeinde Hohenstein bietet am 05.04.2024 von 8:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr einen Motorsägenkurs im Rathaus, Sitzungsraum, Schwalbacher Str. 1 in Hohenstein Breithardt an. Wichtig ist, dass dieser Lehrgang nur zur Brennholzaufarbeitung im Hohensteiner Wald berechtigt.
Die Teilnehmerzahl ist auf 14 Personen begrenzt. Vormittags erfolgt eine theoretische Unterweisung zu den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und zur Motorsägentechnik.
Nachmittags werden praktische Übungen im Wald durchgeführt. Die Teilnehmer versorgen sich selbst mit Pausenvesper.
Jeder Teilnehmer bringt seine eigene Motorsäge und Schutzausrüstung mit. Diese besteht aus:
• Helm mit Sicht- und Gehörschutz
• Handschuhe
• Schnittschutzhose
• Schnittschutzstiefel (Sicherheitsschuhe mit reiner Stahlkappe sind nicht ausreichend).

Der Erwerb des Zertifikates ist für Teilnehmer ab 18 Jahre möglich.
Der Erwerb dieses Zertifikats berechtigt lediglich zur Aufarbeitung von Brennholz im Hohensteiner Wald.
Kosten 95,- €

Anmeldung: PDF-Datei

Die ausgefüllten Anmeldebögen senden Sie bitte an die Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Str. 1. 65329 Hohenstein, oder per Fax: 06120-2940 oder Email: tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de
Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Die Bewerber erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldungsbestätigung oder -absage. Die Teilnahme ist nur nach Eingang der Teilnehmergebühr möglich.
Vorreservierungen sind nicht möglich!

 

 

 

Straßensperrung zwischen Hennethal und Daisbach

Aufgrund einer kurzfristigen und dringend erforderlich gewordenen Verkehrssicherungsmaßnahme ist die Straße zwischen Hennethal und Daisbach ab Freitag, den 2.2.24 bis voraussichtlich Samstag Nachmittag voll gesperrt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Öffnung der Kitas trotz möglicher witterungsbedingter Einschränkungen


Wir möchten Sie informieren, dass die Hohensteiner Kindertagesstätten morgen, Donnerstag den 18.1.2024, planmäßig geöffnet sind. Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse kann es jedoch zu kurzfristigen, unvorhergesehenen Einschränkungen kommen. Wir bitten um Verständnis für eventuelle Unannehmlichkeiten und danken für Ihre Kooperation.

Update: Kitas bleiben am Mittwoch geschlossen

Aufgrund der vom Deutschen Wetterdienst nun herausgegebenen Unwetterwarnung für den morgigen Mittwoch, den 17. Januar 2024 haben wir uns entschieden, dass die Hohensteiner Kindertagesstätten am Mittwoch geschlossen bleiben. Dem Vernehmen nach werden alle umliegenden Grund- und Weiterführenden Schulen es ebenso tun. Es ist nach aktueller Lage davon auszugehen, dass während der Regel-Betreuungszeiten Eisregen einsetzen wird, der sowohl die Abholung Ihrer Kinder, als auch das Nachhausekommen unserer Erzieherinnen stark erschwert bis unmöglich macht. Die Entscheidung haben wir uns nicht leicht gemacht, denn auch wir wissen, dass Eltern auf die Betreuungsmöglichkeit angewiesen sind. Gleichwohl sind wir unserer Verantwortung gegenüber Ihnen, Ihren Kindern und auch den Erzieherinnen der Gemeinde Hohenstein bewusst und haben uns nun so früh als möglich dazu entschlossen, Ihnen dies mitzuteilen. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

Unwetterwarnung: Möglicherweise eingeschränkte Betreuungszeiten

Aufgrund der für ab morgen früh vom Deutschen Wetterdienst durch Unwetterwarnungen angekündigten Wetterfront mit Schneemengen zwischen 10-15 cm in 6 Stunden und erwarteten gefrierendem Regen, möchten wir schon jetzt darauf hinweisen, dass wir am Mittwoch, den 17. Januar 2024 die Betreuung in unseren Kindertagesstätten voraussichtlich nur bis 13.30 Uhr sicherstellen können. Wir behalten Witterungslage im festen Blick und werden uns alsbald möglich mit weiteren Informationen, sofern eine Sicherstellung der normalerweise in Ihrer Kita angebotenen Betreuungszeiten möglich wird, an Sie wenden. Wir bitten um Ihr Verständnis.