RTK: 7-Tage-Inzidenz bei 54

Seit heute ist die 7-Tage Inzidenz im Rheingau-Taunus-Kreis bei 54. Das bedeutet, dass es weitere, verschärfende Maßnahmen geben wird. Aktuell berät der Krisenstab des Rheingau-Taunus-Kreises mit dem Ministerium über das weitere Vorgehen. Heute Nachmittag werden die Bürgermeister mit dem Landrat konferieren, um diese Maßnahmen final zu besprechen. Wir werden Sie an dieser Stelle über alle Neuigkeiten informieren.

Aktuell liegen noch keine konkreten Maßnahmen auf dem Tisch. Wir erwarten konkrete Ergebnisse erst in den frühen Abendstunden.

Infektionszahlen steigen auch im Rheingau-Taunus-Kreis weiter stark an

Rheingau-Taunus-Kreis erreicht dritte Warnstufe des Eskalationskonzeptes des Landes / Am Wochenende 40 neue CoVid-Fälle

Im Rheingau-Taunus-Kreis steigen die Infektionszahlen immer schneller an. Alleine am Wochenende wurden 40 neue Personen gemeldet, die sich mit dem CoVid-19-Virus infizierten. Die 7-Tage-Inzidenzstieg in der Nacht auf Montag auf den Wert von knapp über 36, womit der Kreis die dritte Warnstufe des Eskalationskonzeptesdes Landes Hessen erreichte. Der Inzidenzwert legt das Infektionsgeschehen in den vergangenen sieben Tagen dar.

„Der Krisenstab des Rheingau-Taunus-Kreises hat sich mit der Entwicklung und den rasant steigenden Zahlen heute eingehend und ausführlich beschäftigt“, berichtet Landrat Frank Kilian. Er fordert zugleich die Bürgerinnen und Bürger des Kreises ausdrücklich auf, sich ganz strikt an die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln zu halten. „Wenn die Zahl an Infizierten auch in den kommenden Tagen weiter deutlich ansteigt, müssen wir strengere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in unserem Kreis ergreifen“, erklärt der Landrat nach der Sitzung des Krisenstabes. Der Kreis arbeitet derzeit an einem solchen Katalog mit Maßnahmen.

Während in den vergangenen Wochen Reiserückkehrer vor allem für das Infektionsgeschehen verantwortlich zeichneten, verändert sich das Bild – laut Krisenstab -derzeit: „Wir haben kleinere und größere Hotspots im Kreis, für die ganz unterschiedliche Anlässe der Grund sind.“ Familien- und private Feiern – mit bis 150, 200 Gästen – dienen vermehrt als Ansteckungsherd, ebenso wie Veranstaltungen, bei denen sich die Organisatoren nicht an ihr, dem Kreis-Gesundheitsamt vorgelegtes, Hygienekonzept halten. „In einem Restaurant im Kreis gab es unter den 74 Gästen aus dem In- und Ausland sowie dem Personal einen Corona-Ausbruch, der große Auswirkungen hatte, so dass das Personal des Gesundheitsamtes tagelang nur mit diesem einen Fall gebunden war“, so Kilian.

„Es gibt positive Corona-Infektionen in unterschiedlichen Orten im Kreisgebiet, etwa Gemeinschaftsunterkünften, in Kindertagesstätten und in weiteren Einrichtungen, die einen riesigen Arbeitsaufwand für das Gesundheitsamt zur Folge habe, den wiederum viele Außenstehende nicht erkennen können“, berichtete Liane Schmidt, zuständige Fachbereichsleiterin in der Kreisverwaltung. In den vergangenen Tagen musste, so die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Renate Wilhelm, das Amt zirka 300 Quarantäne-Anordnungen schreiben und dann an die betroffenen Personen übergeben. Hinzu kommt die Nachverfolgung von Kontaktpersonen am Telefon. Dabei klären die Mitarbeitenden, ob es sich um Kontaktpersonen ersten und zweiten Grades handelt.

Landrat Kilian: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreis-Gesundheitsamtes sind an ihrer Belastungsgrenze angelangt. Wechselnd arbeiten bis spät abends und sind am folgenden Tag bereits ab 6.30 Uhr wieder an ihren Arbeitsplätzen zu finden. Sie leisten seit Beginn der Pandemie mit Hochdruck wichtige Tätigkeiten, etwa bei der Kontaktpersonennachverfolgung und das Anordnen von Quarantänemaßnahmen, um damit das Corona-Ausbruchsgeschehen einzudämmen. Sie setzen sich mit großem Engagement für die Menschen in ihrer Region ein. Zahlreiche Mitarbeitende aus den weiteren Fachbereichen der Kreisverwaltung haben sich des Weiteren freiwillig gemeldet, um das Amt bei der Kontaktnachverfolgung oder beim Bürgertelefon aktiv zu unterstützen.“ Gerade auch beim Bürgertelefon registriert die Kreisverwaltung eine stark ansteigende Anzahl an Anrufen von besorgten Bürgern. „Derzeit steht das Thema innerdeutsche Hotspots ganz oben auf der Liste“, so Simone Witzel.

Trotz stark ansteigender Zahl an Corona-Infizierten in den vergangenen Tagen scheinen einige Mitbürgerinnen und Mitbürger leider immer noch nicht den Ernst der Lage erkannt zu haben. „Uns fehlt jedes Verständnis dafür, dass im Kreisgebiet Flyer kursieren, in denen die Verfasser beispielsweise gegen das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken polemisieren und dabei mit einem angeblichen Pseudowissen aufwarten“, berichtet die Gesundheits-Dezernentin Monika Merkert. „Diese Verschwörungstheoretiker wollen einzig und alleine zur Verunsicherung der Bevölkerung beitragen. Ihre Aussagen sind absurd und verantwortungslos“, so Landrat Kilian: „Das Gesundheitsamt kümmert sich um jene, die an Corona erkrankt sind und versucht so die Pandemie einzudämmen.“

Kein Verständnis zeigt der Krisenstab auch für Besitzer von Gaststätten und Restaurants, die sich nicht an die Abstands- und Hygieneregeln halten. „Uns wurden Fälle von einem Bürgermeister übermittelt, bei denen die Tische in den – namentlich bekannten – Gaststätten eng beieinanderstanden, bei denen keine Desinfektion von Tisch und Speisekarte erfolgten und bei denen die Kontaktdaten der Gäste nicht aufgenommen, bzw. nicht nachgeprüft wurden.“ Mit Hilfe der Bürgermeister soll vor Ort diesen Hinweisen nachgegangen werden. Kilian und Merkert: „Die große Zahl an Besitzern von Restaurants und Gaststätten halten sich sehr penibel an die Regeln und verringern somit ihre Einnahmen, wodurch deren Existenz bedroht ist. Es gibt aber leider einige ‚schwarze Schafe‘ in der Branche, denen die Auswirkungen ihres Handelns vollkommen egal sind. Diese setzen sich über die vorgegebenen Vorsichtsmaßnahmen einfach hinweg. Das werden wir nicht hinnehmen!“

„Wir appellieren an die Vernunft aller Menschen, sich an die bekannten AHA-Regeln während der Corona-Pandemie zu halten; gerade auch aus Solidarität mit unseren Mitmenschen, die wir nicht mit dem Virus anstecken wollen. Wir brauchen die kluge Einsicht bei allen, diese Regeln im Alltag anzuwenden. Nur so kommen wir aus der Corona-Pandemie wieder heraus“, erklären die Mitglieder des Krisenstabes. Einig ist man sich auch, dass die weitere Vorgehensweise mit den 17 Bürgermeistern abgestimmt wird. Ein gemeinsames Handeln von Kreis und Städten ist in dieser prekären Situation wichtig.

Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn – Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach

für folgende Geltungsbereiche: Gemeinden Aarbergen, Hohenstein, Heidenrod, Hünfelden, Hünstetten und die Verbandsgemeinde Aar Einrich.

Amt für Bodenmanagement
Limburg a. d. Lahn
Berner Straße 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Telefon: (06431) 9105-0
Telefax: (0611) 327 605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach
Aktenzeichen: F 1941

Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

1. Im Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach, Rheingau-Taunus-Kreis, werden die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung wie folgt festgestellt:
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie vom 27. Juli bis 04. September 2020 im Clubraum des Dorfgemeinschaftshauses Michelbach, Kirchstraße 4 in 65326 Aarbergen, Ortsteil Michelbach offen gelegen haben. Zur Auskunftserteilung war ein Bediensteter der Flurbereinigungsbehörde anwesend. In dem anberaumten Anhörungstermin am 08. September 2020 im Dorfgemeinschaftshaus Michelbach, Kirchstraße 4 in 65326 Aarbergen, Ortsteil Michelbach wurden die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert. Die Ergebnisse der Wertermittlung werden für das gesamte Flurbereinigungsverfahren festgestellt.
2. Von den Teilnehmern wurden keine Einwendungen gegen die Wertermittlung erhoben. Somit ergeben sich keine Änderungen gegenüber der Offenlegung.

Begründung
Damit alle Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach mit Land von gleichem Wert abgefunden werden können, ist der Wert der von ihnen in das Verfahren eingebrachten alten Grundstücke zu ermitteln. Dies erfolgte so, dass der Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes ermittelt wurde (§ 27 ff. FlurbG).
Die Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach ist gemäß §§ 27 ff FlurbG abgeschlossen. Die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten offen gelegen und in einem Anhörungstermin sind die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert worden.
Nach § 32 FlurbG sind die Ergebnisse der Wertermittlung durch die Flurbereinigungsbehörde festzustellen. Sie sind Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches der Beteiligten und damit Grundlage für den Flurbereinigungsplan.

Veröffentlichung und Bekanntmachung
Diese öffentliche Bekanntmachung wird in der Gemeinde Aarbergen und in den angrenzenden Gemeinden Hohenstein, Heidenrod, Hünfelden, Hünstetten und in der Verbandsgemeinde Aar Einrich öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Bekanntmachung sowie weitere Informationen zum Verfahren über die Internetadresse hvbg.hessen.de/F1941 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, – Flurbereinigungsbehörde -, Berner Straße 11 , 65552 Limburg an der Lahn schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, – Obere Flurbereinigungsbehörde –, Schaperstraße 16 in 65195 Wiesbaden schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird.
Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruchs bei einer der vorgenannten Behörden maßgebend.

Limburg, den 28. September 2020

Im Auftrag
gez. Albrecht (Verfahrensleitung)

 

 

Abfahrtszeiten Bus’je ab 5. Oktober 2020

Ab Montag, den 05.10.2020, wird das Busje seinen regulären Betrieb wieder aufnehmen:

Montag bis Donnerstag:  07:30 bis 24:00 Uhr

Freitag:                                 07:30 bis 02:00 Uhr

Samstag:                              18:00 bis 02:00 Uhr    

Sonntag:                               15:30 bis 22:00 Uhr

Hohensteiner Geschäfte unterstützen

Liebe Hohensteinerinnen und Hohensteiner,

unsere Geschäfte drohen zu sterben! Es ist wichtig, dass möglichst viele Menschen sowohl in der Coronazeit, aber auch in Zeiten der Umleitung hier in Breithardt unsere örtlichen Gewerbetreibenden unterstützen. Wir möchten Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, weil einerseits durch die Pandemie viele Menschen dazu übergegangen sind, auch Dinge des täglichen Gebrauchs im Internet zu bestellen, oder sich größeren Einkaufszentren zuwenden, um viele Erledigungen möglichst zentral an einer Stelle zu besorgen. Für die Hohensteiner Gewerbetreibenden ist dies ein Problem, es fehlt der Umsatz, die Existenzgrundlage wird den Unternehmern und Mitarbeitenden entzogen.

Am Beispiel des „nah und gut Steinheimer“ in Breithardt kann man gut verdeutlichen, wie schwierig die Lage ist. Monatlich fehlen durch die Umleitung in Breithardt und die Corona Pandemie Umsätze im mittleren fünfstelligen Bereich, alleine im August kamen fast 2000 Kunden weniger, was zu einer akuten Existenzbedrohung führt. Wir möchten uns unsere Gemeinde nicht ohne direkte Einkaufsmöglichkeiten vorstellen.

Die Lage ist ernst! Wenn wir Hohensteinerinnen und Hohensteiner in den kommenden Wochen und Monaten nicht verstärkt auf unsere regionalen Einkaufsmöglichkeiten vom Einzelhändler bis zum Elektrofachgeschäft, vom Metzger bis zum Bäcker, vom Spielzeugladen bis zum Hofladen zurückgreifen, dann wird sich die Einkaufsmöglichkeit in Hohenstein in sehr kurzer Zeit stark verschlechtern und damit wird auch ein gutes Stück Lebensqualität für uns alle verloren gehen. Gleiches gilt auch für unsere Gastronomen. Sie können nach wie vor bei allen Gastronomen auch zur Abholung bestellen, wenn Sie derzeit nicht ein Lokal besuchen können oder möchten. Prüfen Sie sich doch bitte selbst, ob es nicht die paar Meter, beispielsweise wegen einer Umleitung oder ins Nachbarort, mehr wert sind, die Geschäfte und Arbeitsplätze in Hohenstein mit Ihrem Einkauf zu erhalten. Wir haben es selbst in der Hand, helfen Sie bitte mit!

Ihr

Daniel Bauer

Bürgermeister

Wasserversorgung sehr angespannt

Die Gemeinde Hohenstein ruft dringend zum Wassersparen auf! Bedingt durch die lang anhaltende Trockenheit sind die Pegel in unseren Tiefbrunnen gesunken und die gewonnenen Wassermengen aus den bodennahen Schürfungen drastisch zurückgegangen. Bitte verzichten Sie in der Zeit auf alle vermeidbaren Wasserentnahmen, sei es zur Bewässerung des Gartens oder zur Befüllung eines Schwimmbades o.ä..Die Lage ist ernst.

Bundesweiter Warntag am 10.09.2020

Am Donnerstag, dem 10. September 2020 findet erstmals ein bundesweiter „Warntag“ statt. Ziel dieses Warntages ist es, die Bevölkerung für die „Warnung der Bevölkerung“ zu sensibilisieren und auf die verschiedenen Warnmittel und auch auf die Alarmsignale aufmerksam zu machen.

Der Warntag am 10.09. wird in Hessen um 10:30 Uhr mit der Auslösung der WarnApp hessenWARN eingeleitet. Es folgt um 11:00 Uhr eine bundesweite Warnung über alle in Hessen vorhandenen Warnmedien.

Die im Rheingau-Taunus-Kreis der Gemeinde Hohenstein vorhandenen Sirenen werden hierbei ab 11:00 Uhr mit dem Signal „Warnung der Bevölkerung“ und ab 11:20 Uhr mit dem Signal „Entwarnung“ ausgelöst.

Sirenensignale in Deutschland (gemäß Empfehlung des Ausschusses AFKzV der Innenministerkonferenz):

Warnung: Einminütiger auf- und abschwellender Heulton
Bedeutung: Es besteht eine örtliche Gefahr für Personen oder Sachen – informieren sie sich hierzu in den Medien (regionale Radio-, ggf. auch Fernsender, Internet) -rufen sie hierzu NICHT die Notrufnummern 112 und 110 an.

Entwarnung: Einminütiger durchgängiger Dauerton
Bedeutung: Es besteht keine Gefahr mehr – die Warnung ist aufgehoben

Feueralarm: Einminütiger Dauerton, 2* unterbrochen
Bedeutung: Alarmierungssignal für die Feuerwehr

Ihr Ordnungsamt

 

Vorerst Entspannung der Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens

Umweltministerium hebt Alarmstufe A auf

Die Waldbrandgefahrenlage in Hessens Wäldern hat sich etwas entspannt. Vor allem die
landesweiten und meist ergiebigen Niederschläge in Verbindung mit einem leichten
Temperaturrückgang führen in weiten Teilen Hessens zu einem spürbaren Rückgang der
akuten Waldbrandgefahr. Auch für die nächsten Tage ist nach der aktuellen Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes nicht mit einer erneuten flächendeckenden und anhaltenden Zunahme der Waldbrandgefährdung auf kritische Werte zu rechnen. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hebt daher die am 6. August 2020 in Kraft gesetzte Waldbrandalarmstufe A, die zweithöchste Stufe, mit sofortiger Wirkung auf. Damit gilt aktuell keine Alarmstufe mehr.


Die Bevölkerung wird aber weiterhin um vorsichtiges Verhalten gebeten. Vertrocknete
Vegetation und Blätter stellen trotz der ersten Regenfälle weiterhin eine potentielle Gefahr dar. Die lange Phase der Trockenheit ist bislang noch nicht überwunden. Für die im Einzelfall nach wie vor erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird um Verständnis gebeten.
Bereits der Juli war viel zu trocken, seit Anfang August kam es zu einer deutlichen Zunahme der Waldbrandgefahr. Allein in diesem Zeitraum gab es knapp 20 Waldbrände auf einer Gesamtfläche von rund 20 Hektar. Seit Jahresbeginn kam es zu etwa 90 Waldbränden mit einer Schadfläche von rund 25 Hektar.