Ehrenamtliche Unterstützung & Wohnraum für geflüchtete Personen

Der Rheingau-Taunus-Kreis hat die Gemeinde Hohenstein mit einer wichtigen Aufgabe – die Unterstützung von geflüchteten Menschen, die in unserem Rheingau-Taunus-Kreis Schutz suchen, betraut. Der Rheingau-Taunus-Kreis kann die anstehenden Aufgaben aus vielerlei Gründen nicht mehr bewältigen und daher hat uns der Landrat nun die Aufgabe übertragen, die Betreuung und Orientierung der Geflüchteten zu übernehmen. In Zeiten klammer Kassen und bei zunehmender Personalnot ist der Rheingau-Taunus-Kreis auf die ehrenamtliche Unterstützung angewiesen, die über die Gemeinden organisiert und koordiniert werden soll.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind wir auf der Suche nach engagierten Ehrenamtlichen, die die Sprachen Ukrainisch, Afghanisch oder Arabisch beherrschen. Ihre Unterstützung ist von unschätzbarem Wert, um den geflüchteten Menschen die bestmögliche Integration und Orientierung in unserer Gemeinde zu ermöglichen. Hier sind einige der Aufgaben, bei denen Ihre Hilfe gebraucht wird:

  1. Unterstützung bei Behördengängen: Oftmals ist der Gang zu deutschen Behörden eine Herausforderung, insbesondere für Menschen, die die Landessprache noch nicht ausreichend beherrschen. Als Ehrenamtliche/r können Sie dabei helfen, notwendige Formulare auszufüllen und die Menschen bei ihren Behördengängen begleiten.
  2. Hilfe bei der Wohnungssuche: Das Finden einer geeigneten Unterkunft ist ein wichtiger Schritt bei der Integration. Ihre Unterstützung bei der Wohnungssuche kann den geflüchteten Menschen enorm helfen, ein stabiles Zuhause zu finden.
  3. Dolmetschertätigkeiten: Als ehrenamtliche Dolmetscherinnen und Dolmetscher können Sie in Gesprächen zwischen den Geflüchteten und deutschen Einrichtungen oder Dienstleistern vermitteln. Dies trägt dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden und die Kommunikation zu erleichtern.

Ihre Hilfe ist ein Zeichen der Solidarität und des Zusammenhalts in unserer Gemeinde. Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass die geflüchteten Menschen sich hier willkommen und gut aufgehoben fühlen. Es ist eine Gelegenheit, neue Freundschaften zu schließen, über Kulturen hinweg zu lernen und die Vielfalt unserer Gemeinde zu stärken.

Wenn Sie sich angesprochen fühlen und Ihre Unterstützung anbieten möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Ansprechpartnerin ist Frau Lenz (06120/2929, simone.lenz@hohenstein-hessen.de) oder über das Onlineformular unter: https://www.integration-rtk.de/formulare/hohenstein. Gemeinsam können wir viel bewegen und einen positiven Beitrag zur Integration und Unterstützung von Geflüchteten in Hohenstein leisten. Die anstehenden Herausforderungen sind gewaltig, aber wir nehmen sie an. Können Sie helfen?

 

 

Bürgersprechstunde des Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Am Donnerstag, 09.11. findet zwischen 18.00 und 19.00 Uhr die nächste Bürgersprechstunde des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Hohenstein, Sebastian Reischmann, statt. Jeder Bürger kann ohne Terminvereinbarung die Sprechstunde nutzen, um sich mit Fragen oder Anregungen zur Arbeit und zu den Beschlüssen der Gemeindevertretung an Herrn Reischmann zu wenden. Die Sprechstunde findet im Grünen Raum der Alten Schule in Breithardt statt.

Stark steigende Zuweisung Geflüchteter: Massive Herausforderungen für Kreis und Kommunen

Die Zuweisungsprognosen Geflüchteter durch das Land Hessen wurden erneut massiv erhöht. Die Kreisverwaltung arbeitet intensiv daran, Unterbringungsmöglichkeiten für die ankommenden Menschen zu schaffen sowie die gesetzlich verankerte Grundversorgung sicherzustellen. Die Bürgermeister der 17 Kreiskommunen haben zugesagt, vor Ort beim Ankommen und der Begleitung mit zentralen Ansprechpartnern zu unterstützen. Damit das gelingt, wird ehrenamtliche Unterstützung gebraucht.

„Die stark steigenden Zuweisungen Geflüchteter durch den Bund über die Landeserstaufnahmeeinrichtung stellt uns Kommunen vor große Herausforderungen: Wir müssen in sehr kurzer Zeit in großer Zahl Wohnraum schaffen sowie die behördlichen Aufgaben wie die Erfassung, Bearbeitung der Anträge oder Aufnahme in den Leistungsbezug sicherstellen“, so Landrat Sandro Zehner und betont: „Wir sind bereits heute über den Grenzen des Machbaren: Es gibt schlicht keinen freien Wohnraum, die Ausländerbehörde und unser Fachdienst Migration arbeiten seit Monaten über der Belastungsgrenze. Die finanziellen Belastungen für die Unterbringung und Versorgung der hohen Zahl Geflüchteter haben drastische Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte – obwohl die Vorgaben und Gesetze vom Bund kommen, übernimmt er lediglich einen Bruchteil der anfallenden Kosten.“ Bereits jetzt unterhalte und organisiere die Kreisverwaltung über 60 Gemeinschaftsunterkünfte mit über 2.300 Geflüchteten. Selbst wenn es gelänge, die Unterbringung zu leisten, seien die anschließenden Aufgaben nicht mehr durch die Kreisverwaltung allein zu leisten.


Lokale Unterstützung für Ankommende
„Das soziale und organisatorische Ankommen der Menschen vor Ort in den Städten und Gemeinden kann allein von unseren Sozialarbeitern in diesem Umfang nicht mehr sichergestellt werden – zumal die Strukturen, Versorgungsmöglichkeiten und Ansprechpartner im Kreisgebiet sehr unterschiedlich sind. Die Kommunen kennen die jeweiligen Bedarfe und Gegebenheiten am besten“, ergänzt Zehner. In einer gemeinsamen Sitzung haben sich Landrat und Bürgermeister darauf verständigt, dass jede Kommune verbindlich einen Beauftragten benennt, der sich um die Koordination und Organisation vor Ort kümmert.

Landrat und Bürgermeister rufen zudem weiterhin dazu auf, leerstehende Wohnungen oder Häuser an die Kreisverwaltung wohnraum@rheingau-taunus.de zu melden. „Wir werden alles versuchen, um unsere Aufgaben als Landkreis und Kommunen zu bewältigen – allerdings stehen wir und die Kolleginnen und Kollegen anderer Kreise und Städte an einem Kipppunkt. Ich bin in engem Kontakt mit den Spitzenverbänden und der Landesregierung: Wir brauchen jetzt Lösungen, um die Anzahl der Ankommenden wirkungsvoll zu begrenzen, um die Strukturen und die Menschen vor Ort nicht vollends zu überlasten“, so Zehner.

Leitfaden für Kommunen
Um die bereits im Landkreis angekommenen Geflüchteten schnell zu integrieren und damit wieder freie Plätze in den Unterkünften zu schaffen, hat die Stabstelle WIR (Wegweisende Integrationsansätze Realisieren) des Rheingau-Taunus-Kreises einen Handlungsleitfaden entwickelt, um den Kommunen praxiserprobte Maßnahmen und Vorgehensweisen dafür an die Hand zu geben und organisiert regelmäßige Treffen zum Austausch und zur Fortentwicklung. Ein Schwerpunkt ist dabei der Aufbau von Ehrenamtsnetzwerken, wie es sie bereits in einigen Kreiskommunen seit Jahren gibt. „Denn ohne die Unterstützung der Gesellschaft und ziviles Engagement in den Städten und Gemeinden ist die Aufgabe nicht zu bewältigen“, so Sandro Zehner und ergänzt: „Wir wollen den Ankommenden schnell Orientierung bieten, ihnen Alltagsstrukturen und Sprachkurse ermöglichen“, so Zehner und ergänzt: „Das sind Voraussetzungen, um an der Gesellschaft teilzuhaben und ein selbstständiges Leben zu führen. Ich danke allen, die ehrenamtlich dazu beitragen.“ Gebraucht werden in den Städten und Gemeinden Menschen, die bei Behördengängen oder Alltagserledigungen unterstützen, ebenso wie Bürgerinnen und Bürger, die übersetzen können sowie weiterhin leerstehender Wohnraum.

RegioGenuss – so schmeckt der Taunus

Premiere kulinarische Aktionswochen „RegioGenuss – so schmeckt der Taunus“

Vom 16. bis zum 29. Oktober 2023 findet die Premiere der kulinarischen Aktionswochen im Taunus statt. Gastronomen und Produzenten laden erstmalig gemeinsam dazu ein, die regionale Vielfalt, die der Taunus zu bieten hat, zu entdecken.

Ob Taunusrind aus artgerechter Tierhaltung oder Wild aus heimischen Wäldern, handgemachter Ziegenkäse oder Bio-Kartoffeln und Gemüse direkt vom Acker, Obstsäfte und Weine sowie Brände – die Herstellung dieser Lebensmittel auf den Bauernhöfen der Region ist transparent und nachvollziehbar und kurze Transportwege sind klimafreundlich.

Der gezielte Einsatz von regionalen Produkten in der Gastronomie ist von großer Bedeutung. Viele Besucher und Gäste legen zunehmend Wert auf die Regionalität. Regionaltypische Rezepte, aber auch die Klassiker, überzeugen besonders dann, wenn sie mit regionalen Produkten zubereitet werden.

Zwei Wochen lang können Gäste, Besucher, Neugierige und Leckermäuler die Vielfalt der regionalen Gerichte und Produkte in den Restaurants im Taunus kennenlernen, erleben und genießen. Die teilnehmenden Restaurants und Gasthäuser bieten bei ihrer Auswahl an Gerichten verschiedene Varianten an: traditionell oder modern kreativ und vorwiegend aus regionalen Produkten, deren Herkunft gekennzeichnet ist.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.taunus.info/g/regiogenuss

Teilnehmende Gastronomiebetriebe: hier als PDF-Datei

Teilnehmende Produzenten: hier als PDF-Datei

 

 

Fahrzeiten Bus´je an den Kerbewochenenden

An den kommenden Kerbewochenenden fährt das Hohensteiner Bus´je zu folgenden Zeiten:

Freitag, 06.10.2023 für die Kerb in Hennethal:  20:00 bis 02:00 Uhr

Samstag, 07.10.2023 für die Kerb in Burg-Hohenstein:  20:00 bis 02:00 Uhr

Samstag, 14.10.2023 für die Kerb in Holzhausen:  20:00 bis 02:00 Uhr

Samstag, 21.10.2023 für die Kerb in Breithardt: 20:00 bis 02:00 Uhr

Samstag, 28.10.2023 für die Kerb in Strinz-Margarethä:  20:00 bis 02:00 Uhr

Vorbestellungen werden, wie gewohnt, unter der Telefonnummer 06120/290 entgegengenommen.

Bestellungen an dem Abend nehmen die Fahrer unter 0151/11655330 auf.

Wir wünschen allen eine schöne Kerbezeit!

Gemeindeverwaltung “zwischen den Jahren” geschlossen

Gemäß Beschluss des Gemeindevorstandes vom 20. September 2023 ist das Rathaus der Gemeinde Hohenstein in der Zeit vom 27. Dezember 2023 bis einschließlich 29. Dezember 2023 geschlossen.

In dringenden Fällen (Notfällen) erreichen Sie die Mitarbeiterin im  Bereich Friedhofsamt wie folgt: Telefon: 0151-67755505 (Frau Barth).

Am 02. Januar 2024 stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Hohenstein wieder zu den gewohnten Sprechstunden im Rathaus zur Verfügung.

Hohenstein, 21. September 2023

Daniel Bauer, Bürgermeister

Bundesweiter Warntag am 14.09.2023

Landrat Sandro Zehner weist auf bundesweite Aktion hin

Am Donnerstag, 14. September, um elf Uhr, findet erneut der bundesweite Warntag statt: Auch im Rheingau-Taunus-Kreis werden die Sirenen in den Städten und Gemeinden ausgelöst. Außerdem wird bundesweit zentral über das Modulare Warnsystem ein Warntext an alle angeschlossenen Radio- und Fernsehsender ausgegeben. Zusätzlich ertönt über Cell Broadcast auf allen Smartphones ein lauter Warnton, dafür muss eigene keine App installiert sein.

Aus technischen Gründen werden die Sirenen im Kreisgebiet zeitversetzt ausgelöst: Der Warnton sollte je nach Gemeinde zwischen elf Uhr und 11:15 Uhr zu hören sein. In Heidenrod, Hünstetten und Kiedrich wird anstelle des Warntons „Warnung der Bevölkerung“ (durchgehender auf- und abschwellender Ton) aus technischen Gründen der Sirenenton „Alarmierung der Feuerwehr“ (dreimal zwölf Sekunden Dauerton) zu hören sein.

Die Entwarnung ist für 11:45 Uhr vorgesehen. Der Zeitplan ist bundesweit einheitlich vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vorgegeben.

Ziel des Warntags ist es, die Menschen in Deutschland über die Bedeutung der Warnung zu informieren und dafür zu sensibilisieren. Außerdem können Bund, Länder, Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden dadurch in dieser gemeinsamen Übung ihre Warnmittel testen und auf Funktion sowie mögliche Schwachstellen prüfen.

„Nutzen auch Sie den Warntag, um sicherzustellen, dass Sie die Warnsignale hören, wissen, was Sie bedeuten und wie Sie im Ernstfall handeln müssten“, appelliert Landrat Sandro Zehner an die Bevölkerung.  „Ganz wichtig: Wählen Sie bei Alarm niemals die Notrufe 110 oder 112, um nach weiteren Informationen zu fragen. Halten Sie die Leitung frei für echte Notfälle, schalten Sie das Radio ein und warten Sie auf weitere Vorgaben von offiziellen Stellen“, so Zehner abschließend.

Wer keine Warnung via Cell Broadcast erhält, sollte die Einstellungen seines Smartphones überprüfen. Je nach Endgerät findet man die Aktivierung für Notfallbenachrichtigung in den Einstellungen.

Der Warnmittelmix sorgt dafür, dass die Warnung möglichst viele Menschen erreicht. Je größer die Bandbreite an Warnmitteln ist, desto größer ist auch der Teil der Bevölkerung, der erreicht wird. Und desto sicherer ist das gesamte Warnsystem.

Wichtig für die Bevölkerung ist, dass im Ernstfall die Anweisungen der warnenden Behörden befolgt werden. Weitere Informationen folgen über die Presse oder offizielle Social-Media-Kanäle.

Weitere Informationen unter: www.warnung-der-bevoelkerung.de und

www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/vorsorge_node.html

Brennholzverkauf der Gemeinde Hohenstein

Das Brennholzbestellformular ist ab sofort im Hohensteiner Blättchen, unter diesem Link oder den Menüpunkt “Formulare” auf dieser Seite erhältlich. 
 
Ab der Brennholzsaison 2023/2024 ist, in Absprache mit dem Forstamt Bad Schwalbach, eine Mindestabnahme von 5 RM je Baumart maßgebend für die Brennholzbestellung. Die maximale Abgabemenge pro Haushalt ist auf 10 RM begrenzt (Es können nur RM bestellt werden, das gerückte Brennholz wird entsprechend umgerechnet). Sollten Sie einen höheren Bedarf haben, ist es möglich Nadelholz zusätzlich zu bestellen. 
Sofern Sie eine Holzheizung als Alleinheizungsmöglichkeit haben, bitten wir um einen Hinweis, damit wir dies berücksichtigen können (bis zu 15 Rm). 
 
Ihre Brennholzbestellung können Sie vom 01. September bis 30. November 2023 bei der Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Str. 1, 65329 Hohenstein einreichen oder uns per Fax 06120-2940 oder E-Mail an tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de zukommen lassen. 
Aufgrund der hohen Brennholz-Nachfrage des Vorjahres bitten wir um Vorlage Ihrer Feuerstättenbescheinigung, sowie falls noch nicht vorliegend eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägen-Lehrgang am liegenden Holz. 
 
Nach der Loseinteilung durch den Forstbetrieb (frühestens ab Mitte Februar 2024) erhält der Kunde eine Rechnung über die bestellte Menge und eine Lagekarte. Innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist hat der Kunde die Möglichkeit das Brennholz in Augenschein zu nehmen. Eine Einweisung vor Ort durch die Revierleitung findet nicht statt. Von Rückfragen und Sonderwünschen bitten wir abzusehen. Diese können im Ausnahmefall berücksichtigt werden, verzögern aber in der Regel den Bereitstellungszeitpunkt der jeweiligen Bestellung. 
 
Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der Gemeindekasse Hohenstein und dem Erhalt des Abfuhrscheins kann der Kunde mit der Aufarbeitung beginnen.
Die Brennholzpreise für Selbstwerber sind wie folgt:
 
  Selbstwerber in der Fläche Maßeinheit Raummeter Brennholz am Weg Maßeinheit Festmeter
Buche- und Hartlaubholz 30,- € 60,- €
Eiche 25,- € 50,- €
Nadelholz 15,- € 40,- €
 
 
Eiche ist in diesem Jahr aufgrund des Eichenprachtkäferbefalls ausschließlich als Industrieholz erhältlich. Nach Bereitstellung ist das Holz innerhalb von 4 Wochen abzufahren. 
Die Brennholz-Aufarbeitung von Schlagabraum ist in der Zeit vom 16.08.-31.10.2023 gestattet. Die Aufarbeitungs-Pause ist vom 01.11.-15.12.23. Für die kommende Brennholzsaison beginnt die Brennholz-Aufarbeitung von Schlagabraum wieder am 16.12.2023 – 31.05.2024, Aufarbeitungspause vom 01.06 – 15.08.2024. Dies gilt nicht für gerücktes Industrieholz am Weg. 
 
Ihr Ordnungsamt 
der Gemeinde Hohenstein