Sirenenprobealarm am 09.09.2021

Die Warnung der Bevölkerung in einem Ereignisfall, wie z. B. einem Großbrand oder einem Unfall ist von jeder Stadt oder Gemeinde zu gewährleisten.

Um jedem das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung vor besonderen Gefahren“ vertraut zu machen und zu überprüfen, ob die Sirenen in allen Ortsteilen funktionieren, findet am 2. Donnerstag im September im Rheingau-Taunus-Kreis ein Sirenenprobealarm statt.

Der nächste Probealarm ist somit am Donnerstag, 09. September 2021 um 11.00 Uhr. Die Entwarnung der Bevölkerung ist um 11.30 Uhr.

Es wird ein Heulton von einer Minute Dauer zu hören sein, der im Realfall für die Bevölkerung folgendes bedeutet:

  • Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten
  • Nachbarn verständigen
  • Kinder ins Haus holen

Kurze Zeit später ertönt ein Dauerton von einer Minute zur Entwarnung.

Eine symbolische Darstellung der unterschiedlichen Sirenensignale wird im Beitragsbild  angezeigt.

Bedarfsabfrage möglicher neuer Bushaltestellen des Hohensteiner Busje

Im Frühjahr 2022 wird die Verlängerung der Busje-Konzession beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt. Im Zuge dessen gibt es die Möglichkeit, neue Haltestellen genehmigen zu lassen.

Zur Zeit fährt das Busje innerhalb Hohenstein von Haus zu Haus und außerhalb Hohenstein werden folgende Haltestellen angefahren:

In Bad Schwalbach:

  • Kreishaus / Schwimmbad
  • Kino
  • Otto-Fricke-Krankenhaus
  • Helios MVZ
  • Kurhaus
  • Bahnhofstraße beidseitig (Höhe Schwälbchen)

 

In Bad Schwalbach-Adolfseck

  • Bushaltestelle

 

In Taunusstein-Bleidenstadt:

  • Aartalcenter
  • Gymnasium
  • Salontheater

 

In Taunusstein-Hahn:

  • ZOB
  • Gesamtschule Obere Aar
  • Ärztezentrum
  • Schwimmbad
  • Seniorenzentrum Lessingstraße
  • Ehrenmal

 

In Taunusstein-Watzhahn:

  • Bushaltestelle

 

In Taunusstein-Wingsbach

  • Bushaltestelle

 

In Aarbergen-Michelbach:

  • Krautfeld
  • Festerbach
  • Gesamtschule
  • Seniorenresidenz

 

Wir sind stets bestrebt, den Service des Hohensteiner Busje zu optimieren. Aus diesem Grund können Sie uns gerne bis zum 31.10.2021 schriftlich per E-Mail an buergerbuero@hohenstein-hessen.de oder Schreiben an die Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Straße 1, 65329 Hohenstein, Haltestellen vorschlagen, die Ihnen persönlich wichtig sind.

Nach Prüfung der eingereichten Vorschläge wird der Gemeindevortand der Gemeinde Hohenstein über die Erweiterung der Haltestellen beraten.

Weitere Anregungen zur Verbesserung unseres Service nehmen wir auch gerne entgegen.

 

Ihr Bürgerbüro

Neue Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises

Inzidenz über 100 – Neue Allgemeinverfügung greift ab Sonntag, 5. September 2021

Die Inzidenz im RTK hat gestern den Schwellenwert 100 überschritten. Gemäß Präventions- und Eskalationskonzept des Landes Hessen erlässt der RTK somit eine weitere Allgemeinverfügung, die am Sonntag, den 5. September 2021, in Kraft treten wird.

Die wichtigsten Veränderungen im Überblick:

🔷 Kontaktregel für Treffen im öffentlichen Raum: max. 10 Personen aus verschiedenen Hausständen oder aus zwei Hausständen in beliebiger Gruppengröße (Kinder bis 14 Jahre sowie Geimpfte & Genesene zählen nicht mit).
🔷 Schule: Pflicht zum Tragen medizinischer Masken, auch am Sitzplatz
🔷 Außen (!)- und Innengastronomie: nur mit Negativnachweis
🔷 Veranstaltungen: auch im Freien nur mit Negativnachweis, Teilnehmerbegrenzung im Freien auf 200 Personen, in Innenräumen auf 100 Personen
🔷 ÖPNV: Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ab 16 Jahren
🔷 Kultur-, Freizeiteinrichtungen und Sportstätten: Einlass nur mit Negativnachweis
🔷 Einzelhandel: Kundenbeschränkungen
🔷 Körpernahe Dienstleistungen: nur mit FFP2-Maske (nicht für Kinder unter 16 Jahren)
🔷 Clubs/Diskotheken: Einlass auf Außenflächen nur mit Negativnachweis (Ungeimpfte benötigen hier einen Negativnachweis mittels PCR-Test)

Unsere Pressemitteilung dazu finden Sie ab sofort auf unserer Homepage unter:
👉 https://www.rheingau-taunus.de/pressemitteilungen/detail/inzidenz-im-rheingau-taunus-kreis-ueber-100-neue-corona-regeln.html
Das Hessische Eskalationskonzept finden Sie hier:
👉 https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/2021-08-16_eskalationskonzept_hmsi_0.pdf

ℹ IMPFUNG:
Bis zum 30. September 2021 bleibt das Impfzentrum Eltville geöffnet. Bis dahin sind Erst- und Zweitimpfungen weiterhin ohne Termin möglich.
➡️Das heißt: Wenn Sie sich bis zum 9. September 2021 zum ersten Mal impfen lassen, können Sie auch die Zweitimpfung noch im Impfzentrum erhalten. 🤓