Hier die Ergebnisse der Kommunalwahl in Hohenstein:









Hier die Ergebnisse der Kommunalwahl in Hohenstein:









Die Ausgabe Nr. 12 vom 20.03.2026 finden Sie hier zum Download
Die Gemeindeverwaltung ist von Montag, 16. März bis einschließlich Mittwoch, 18. März 2026 zur Auszählung der Kommunalwahl geschlossen. Terminvereinbarungen sind ebenfalls nicht möglich.
Beginn der Brut- und Setzzeit ab 1. März
Wenn andere Tiere Nachwuchs bekommen, dann gelten für Hund und Halter besondere Regeln. „Während dieser sogenannten Brut- und Setzzeit sollte der Hund vor allem bei Spaziergängen im Wald und in freier Natur angeleint sein“. Die Brut- und Setzzeit beginnt Anfang März und geht bis zum 15. Juli, jedoch sollte auch außerhalb dieser Zeit Rücksicht auf Brütende- oder Jungtiere genommen werden. Im Bundesjagdgesetz heißt es: „In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständig werden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.“ Dazu gilt für die Hundehaltung in dieser Zeit eine besondere Aufsichtspflicht über Hunde auf und an allen Grünflächen. Wiesen, Felder und Wälder inner- und außerorts, d. h. der gesamte Feld-, Flur- und Waldbereich, insbesondere auch an Bach- und Flussläufen sowie Seeufern, sind betroffen.
Der Grund für die Sonderrregeln während der Brut- und Setzzeit besteht darin, dass der Jagdtrieb des Hundes eine Gefahr für trächtige Tiere und den Nachwuchs darstellen kann.
Alle wild lebenden Tiere brauchen in der sensiblen Phase Ruhe
Spaziergänger abseits der befestigten Wege und freilaufende Hunde stören sowohl die Vögel beim Brüten als auch die Jungenaufzucht von Feldhase und Co. Werden die Vögel beim Brüten in Unruhe versetzt, kann es passieren, dass sie das Nest verlassen, die Eier auskühlen und der Nachwuchs abstirbt. Leider ist es immer wieder zu beobachten, dass viele Hundehalter ihre Hunde unkontrolliert laufen lassen.
Auf Jungtiere achten
Sollte einem Landwirt oder sonst einem Bürger ein Wildtier das alleine oder Verlassen ist auffallen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Jagdpächter oder Jagdaufseher, Telefonnummern können beim Ordnungsamt der Gemeinde Hohenstein erfragt werden.
Bei Rehkitzen informieren Sie bitte die Kitzrettung Rheingau-Taunus e.V.
Mail: kontakt@kitzrettung-rheingau-taunus.de Tel.: 0178 / 160 07 20 weitere Infos finden Sie auch unter: http://www.kitzrettung-rheingau-taunus.de/
Am Sonntag, 31. Mai 2026 heißt es wieder “Fahr zur Aar”!
Die Programmpunkte finden Sie direkt unter www.fahr-zur-aar.de
Bitte beachten: Ab 9.30 Uhr ist die Strecke von Diez bis Taunusstein-Bleidenstadt bis ca. 18.30 Uhr für alle Kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge gesperrt (Elektro-Rollstühle ausgenommen).
Die Streckenfreigabe erfolgt nach Befahrung durch die Polizei.
Am Donnerstag, 12. März 2026, wird es laut: Der hessenweite Warntag findet statt. Ziel ist es, die Bevölkerung für Warnsignale zu sensibilisieren und die Warnmittel auf ihre Funktionalität zu überprüfen.
Warnung ab 10:00 Uhr, Entwarnung um 10:30 Uhr
Um 10:00 Uhr heulen die Sirenen im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis. Zeitgleich werden Warnmeldungen über das Modulare Warnsystem (MoWaS) an Radio- und Fernsehsender sowie über Cell Broadcast direkt auf Smartphones gesendet – dafür ist keine App erforderlich.
In jeder Stadt und Gemeinde wird um 10:00 Uhr der Warnton „Warnung der Bevölkerung“ sowie um 10:30 Uhr „Entwarnung“ über die Sirenen abgespielt.
Wichtige Infos im Ernstfall
Eine Warnung ist nicht nur ein Signal – sie geht mit fortlaufenden offiziellen Informationen und konkreten Verhaltenshinweisen einher. Im Rheingau-Taunus-Kreis werden diese über die Notfallseite www.rtk112.de sowie über den WhatsApp-Kanal der Gefahrenabwehr bereitgestellt. Jetzt abonnieren unter: https://t1p.de/rtk.
Im Ernstfall können außerdem Informationen mit Fahrzeugdurchsagen, im Radio oder auf den offiziellen Social-Media-Kanälen der Feuerwehr verteilt werden.
Warum der Warntag wichtig ist
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit den Warnsignalen vertraut zu machen und sicherzustellen, dass Sie im Ernstfall zuverlässig informiert werden. Bitte blockieren Sie nicht die Notrufnummern 110 oder 112 mit Nachfragen zu den Warnsignalen. Lassen Sie diese Leitungen für echte Notfälle frei und informieren Sie sich über offizielle Kanäle.
Vorsorge für den Ernstfall
Wer keine Warnung über Cell Broadcast erhält, sollte die Einstellungen seines Smartphones überprüfen. Notfallbenachrichtigungen lassen sich in den Geräteeinstellungen aktivieren.
Ein gut funktionierender Warnmittelmix sorgt dafür, dass möglichst viele Menschen erreicht werden. Je breiter die Palette an Warnmöglichkeiten, desto sicherer das System. Weitere Informationen zur Bevölkerungswarnung gibt es auf www.warnung-der-bevoelkerung.de und www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/vorsorge_node.html
