Gemeindeverwaltung zwischen den Jahren geschlossen

Das Rathaus sowie der Bauhof der Gemeinde Hohenstein sind in der Zeit vom 29. Dezember 2025 bis einschließlich 02. Januar 2026 geschlossen.

In dringenden Fällen (Notfällen) sind die Mitarbeiter/innen aus dem Bereich Friedhofsamt und Bauhof wie folgt telefonisch erreichbar:

Friedhofsamt: Frau Barth, 0151-67755505
Bauhof: Herr Guckes, 0160-3635061

Am 5. Januar 2026 stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Hohenstein wieder zu den gewohnten Sprech- und Öffnungszeiten zur Verfügung.

Winterdienst – Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Kurz & Wichtig

  • Räumen: 7:00–20:00 Uhr, bei Schneefall sofort
  • Gehweg räumen:
    • Verkehrsberuhigte Bereiche: 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze
    • Sonst gemäß Satzung
  • Zugang zum Haus / zur Fahrbahn: mindestens 1,25 m freihalten
  • Einseitiger Gehweg: Räumpflicht wechselt jährlich
    • Gerade Jahreszahl: Gehwegseite
    • Ungerade Jahreszahl: gegenüberliegende Seite
  • Schnee und Eis nicht auf öffentliche Verkehrsflächen werfen
  • Streuen: Sand/Splitt; Salz nur wenig
  • Parken: Bitte auf Privatflächen parken, um den Winterdienst nicht zu behindern
  1. Wer muss räumen?

Alle Räum- und Reinigungspflichtigen müssen bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in ausreichender Breite freiräumen, sodass der Verkehr nicht stärker als unvermeidbar beeinträchtigt wird.

In verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO), in denen kein Gehweg vorhanden ist, gilt ein 1,5 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.

Bei unbebauten Grundstücken ist der Eigentümer für den Winterdienst verantwortlich.

  1. Straßen mit einseitigem Gehweg

Bei einseitigen Gehwegen besteht eine jährliche Wechselpflicht:

  • Gerade Jahreszahl: Eigentümer bzw. Besitzer auf der Gehwegseite
  • Ungerade Jahreszahl: Eigentümer bzw. Besitzer auf der gegenüberliegenden Straßenseite
    (§ 10 Abs. 2 StrRS)

Die maßgebliche Gehwegfläche ergibt sich aus § 7 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung.
Bei gegenüberliegenden Grundstücken wird deren Grundstücksbreite auf die Gehwegseite zugerechnet (§ 10 Abs. 3 StrRS).

Für jedes Hausgrundstück ist zudem ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in mindestens 1,25 m Breite freizuhalten (§ 10 Abs. 6 StrRS).

  1. Verbot: Schnee und Eis auf Straßen lagern

Es ist nicht erlaubt, Schnee oder Eis auf die Fahrbahn oder andere öffentliche Verkehrsflächen zu werfen oder dort einzulagern.

  1. Parken im Winter

Damit der Winterdienst sicher und vollständig räumen kann, bitten wir:

Bitte parken Sie Ihre Fahrzeuge auf Privatflächen, um den Winterdienst nicht zu behindern.

Wenn ein Räumfahrzeug durch ein geparktes Fahrzeug blockiert wird, kann die Räumung auf diesem Straßenabschnitt eingestellt werden, um Schäden zu vermeiden.

Besonders enge Bereiche in Strinz-Margarethä

Hier sollte nicht geparkt werden:

  • Waldstraße (Nr. 58–64)
  • Fichtenstraße (Nr. 25–39)
  • Pfalzstraße (Nr. 34–44)
  • Sonnenhang (Rundweg)

Die Verkehrsbehörde kann bei Bedarf kurzfristig Haltverbote einrichten.

  1. Geeignete Streumaterialien

Zulässige Streumittel:

  • Sand
  • Splitt
  • andere abstumpfende Materialien

Salz darf lediglich in geringen Mengen und nur zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden.

Alle Streurückstände sind spätestens nach der Frostperiode durch die Pflichtigen zu entfernen.

  1. Räum- und Reinigungszeiten

Die Pflichten gelten:

  • täglich von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr
  • bei Schneefall ist unverzüglich zu räumen (§ 10 Abs. 10 StrRS)

Wenn kein Schnee liegt:

  • Vom 1. Oktober bis 31. März muss die Gehwegreinigung am Tag vor Sonn- und Feiertagen bis spätestens 16:00 Uhr erfolgen.
  1. Satzung einsehen

Die vollständige Straßenreinigungssatzung (StrRS) finden Sie:

  • auf der Homepage der Gemeinde Hohenstein unter Gemeinde → Satzungen → Straßenreinigungssatzung (14.03.2008)
  • oder zur Einsicht im Ordnungsamt der Gemeinde Hohenstein.

 

Wie parke ich im Winter richtig?

Hinweise der Gemeinde Hohenstein

Zu Beginn der kalten Jahreszeit möchte die Gemeinde Hohenstein die Bürgerinnen und Bürger auf folgendes hinweisen:

Um einen reibungslosen Winterdienst zu gewährleisten, müssen Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen und Wegen parken, so abgestellt sein, dass eine Durchfahrbreite von mindestens 3 Meter sichergestellt ist, da sonst eine Durchfahrt für die Räumfahrzeuge nicht möglich ist!

Sollte ein Räumfahrzeug bei der Durchfahrt gehindert werden, kann der Fahrer des Räumfahrzeuges die Räumung auf diesem Teilstück der Straße einstellen um mögliche Beschädigungen zu vermeiden.

Verkehrsbehinderungen in Breithardt

Aufgrund der derzeitigen Verlegung der Glasfaserkabel kann es zu kurzfristigen Verkehrsbehinderungen in allen Straßen in Breithardt kommen. Meist finden die Arbeiten im Gehweg oder bei halbseitiger Straßensperrung statt.

Im Bereich “Glockengasse” und “Adolfstraße” kann die Verlegung nur unter Vollsperrung erfolgen. Die Verkehrsregelung geschieht auf Anordnung der Verkehrsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises mittels Lichtsignalanlage in Umleitungsführung durch die jeweils freie Straße.

Wechsel des Entsorgers der Gelben Tonnen

Wie der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft mitteilt, werden zum 01.01.2026 die Leerung der gelben Tonnen durch das von den Dualen Systemen beauftragte Unternehmen K+R Umwelt GmbH übernommen.

Hierzu werden von der K+R Umwelt GmbH ab der nächsten Woche neue gelbe Tonnen
verteilt, die allerdings erst ab Januar 2026 zur Entsorgung bereitgestellt werden dürfen.
Ein entsprechender Aufkleber ist an den Tonnen angebracht. Die „alten“ gelben Tonnen werden vom bisher beauftragten Unternehmen, Remondis GmbH & Co. KG, nach der
letzten Leerung im Dezember sukzessive eingesammelt.
Weitere Infos finden Sie auf der Webseite der Fa. K+R-Umwelt: www.kr-umwelt.de

Hierzu auch noch die Pressemitteilung der Firma K+R Umwelt: Pressemitteilung

Informationen zur Veranstaltung zu den geplanten Windenergieanlagen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Donnerstag, 6. November 2025, fand eine Informationsveranstaltung der Firma NeXtWind Management GmbH gemeinsam mit HessenForst als Flächeneigentümer statt. Thema waren die geplanten Windenergieanlagen im Gebiet zwischen Burg-Hohenstein und Bad Schwalbach.

Die während der Veranstaltung gezeigte Präsentation können Sie hier ansehen: 2025_NxW Vorstellung Erweiterung Hohenstein_vShare 

Einladung zur Bürgerversammlung gemäß § 8a HGO

Wann: Dienstag, 04. November 2025 ab 19:30 Uhr (Einlass ab 19:00 Uhr)
Wo: Gemeindezentrum in Breithardt. 

Tagesordnung:

  1. Wasser – Abwasser
  2. Glasfaserausbau
  3. Flächendeckung Mobilfunknetz

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen.

gez. Sebastian Reischmann, Vorsitzender der Gemeindevertretung
gez. Patrick Berghüser, Bürgermeister