Eröffnung der Wandersaison 2025

Erstmals wird in diesem Jahr über den gesamten April hinweg die Wandersaison auf den Wisper Trails in Lorch und auf den neuen Aar-Schleifen und Limesspuren im Aartaunus eröffnet. Bei insgesamt vier Wanderveranstaltungen präsentieren sich die Stadt Lorch und die im September 2024 neu gegründete Touristische Arbeitsgemeinschaft – Westlicher Taunus – mit den beliebten Wisper Trails und den neuen Aar-Schleifen in Aarbergen und Taunusstein sowie den ebenfalls neuen Limesspuren in Taunusstein und Hohenstein gemeinsam. Mit diesem neuen Wanderangebot positioniert sich der westliche Untertaunus als attraktives Wandergebiet sowohl für die eigene Bürgerschaft als auch für Wanderer aus Wiesbaden, dem Rheingau und dem gesamten Rhein-Main Gebiet.

Die vier geführten Wanderungen finden statt

am 06.04.25 in Lorch auf dem Wisper Trail „Rhein-Wisper-Glück“ Start um 10 Uhr am Hilchenhaus in Lorch, Rheinstraße 48

am 12.04.25 im Hofgut Georgenthalt auf der Limesspur „Villa Rustica“ Start ist um 14 Uhr im Hofgut Georgenthal, Hohenstein

am 13.04.25 in Aarbergen-Rückershausen auf der Aar-Schleife „Aarway to Heaven“           Start ist um 10:30 Uhr am Bürgerhaus in Rückershausen

am 27.04.25 in Taunusstein-Hambach auf der Aar-Schleife „Augenweide“  Start ist um 11 Uhr am Salon Theater Taunusstein in Hambach.

Alle Details zu den Veranstaltungen finden Sie unter www.bad-schwalbach.de/wandern/.

 

 

Regeln während der Brut- und Setzzeit vom 01.03. – 15.07.2025

Wenn andere Tiere Nachwuchs bekommen, dann gelten für Hund und Halter besondere Regeln. „Während dieser sogenannten Brut- und Setzzeit sollte der Hund vor allem bei Spaziergängen im Wald und in freier Natur angeleint sein“. Die Brut- und Setzzeit beginnt Anfang März und geht bis zum 15. Juli, jedoch sollte auch außerhalb dieser Zeit Rücksicht auf Brütende- oder Jungtiere genommen werden. Im Bundesjagdgesetz heißt es: „In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständig werden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.“ Dazu gilt für die Hundehaltung in dieser Zeit eine besondere Aufsichtspflicht über Hunde auf und an allen Grünflächen. Wiesen, Felder und Wälder inner- und außerorts, d. h. der gesamte Feld-, Flur- und Waldbereich, insbesondere auch an Bach- und Flussläufen sowie Seeufern, sind betroffen.

Der Grund für die Sonderrregeln während der Brut- und Setzzeit besteht darin, dass der Jagdtrieb des Hundes eine Gefahr für trächtige Tiere und den Nachwuchs darstellen kann.

Alle wild lebenden Tiere brauchen in der sensiblen Phase Ruhe

Spaziergänger abseits der befestigten Wege und freilaufende Hunde stören sowohl die Vögel beim Brüten als auch die Jungenaufzucht von Feldhase und Co. Werden die Vögel beim Brüten in Unruhe versetzt, kann es passieren, dass sie das Nest verlassen, die Eier auskühlen und der Nachwuchs abstirbt. Leider ist es immer wieder zu beobachten, dass viele Hundehalter ihre Hunde unkontrolliert laufen lassen.

Auf Jungtiere achten

Sollte einem Landwirt oder sonst einem Bürger ein Wildtier das alleine oder Verlassen ist auffallen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Jagdpächter oder Jagdaufseher, Telefonnummern können beim Ordnungsamt der Gemeinde Hohenstein erfragt werden.
Bei Rehkitzen informieren Sie bitte die Kitzrettung Rheingau-Taunus e.V.
Mail: kontakt@kitzrettung-rheingau-taunus.de Tel.: 0178 / 160 07 20 weitere Infos finden Sie auch unter: http://www.kitzrettung-rheingau-taunus.de/

Schädlingsbekämpfung / Rattenbekämpfung

In der 14. Kalenderwoche lässt die Gemeinde Hohenstein die Firma Diefenbach Bautenschutz & Schädlingsbekämpfung die jährliche Rattenbekämpfung in der Kanalisation der Gemeinde Hohenstein durchführen. Die Rattenköder werden so ausgelegt, dass Kinder und Haustiere nicht mit Ihnen in Kontakt kommen können.

Sollten Sie verstärkt Rattenbefall im öffentlichen Kanalnetz feststellen, bitten wir um Mitteilung unter tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de oder 06120-2920.

Ihr Ordnungsamt

Glasfaserausbau in Hohenstein und Aarbergen

Die Gemeinden Hohenstein und Aarbergen möchten die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Stand des Glasfaserausbaus informieren und zugleich klarstellen, dass sie sich gegenüber den potenziellen Ausbauträgern neutral verhalten. Hintergrund ist, dass keine vertraglich einklagbaren Ausbaufristen vereinbart werden können, da der Ausbau eigenwirtschaftlich durch die Anbieter erfolgt, die Kosten hierfür also rein privatwirtschaftlich ausgebracht werden.

Die Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen GigaNetz (DGN) wurde beendet, da das Unternehmen im Rahmen des ‘Graue-Flecken’-Förderprogramms bis September 2024 keinen eigenwirtschaftlichen Ausbau angemeldet hatte. Die Firma UGG hingegen hat einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in diesem Programm angekündigt, sodass mit ihr eine Absichtserklärung geschlossen wurde. Im Dezember 2024 hat die DGN ihre aktualisierten Ausbaupläne erarbeitet und anschließend öffentlich kommuniziert. Aktuell zeichnet sich eine Entwicklung ab, die auf einen abschnittsweisen Ausbau durch die DGN hindeutet – teilweise unter Einbeziehung von Fördermitteln.

Der privatwirtschaftliche Ausbau erfolgt unabhängig von einer direkten Steuerung durch die Gemeinden. Zwischen den Kommunen und den TK-Unternehmen besteht im eigenwirtschaftlichen Ausbau kein Auftragsverhältnis. Aufgrund von Erfahrungen in anderen Regionen ist anzunehmen, dass letztlich nur ein Anbieter ausbauen wird. Die Gemeinden haben keinen Einfluss auf den Umfang oder die Geschwindigkeit des Ausbaus, da dieser eigenwirtschaftlich durch die jeweiligen Unternehmen erfolgt. Genehmigungen für Bauarbeiten müssen nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) innerhalb von drei Monaten erteilt werden. Verträge, die Bürgerinnen und Bürger mit einem Anbieter oder Provider abgeschlossen haben, können von den Gemeinden nicht gekündigt werden, es wird geraten, die Ausbautätigkeiten im Blick zu halten (wir halten Sie auf dem Laufenden) und Entscheidungen dahingehend auszurichten. Das neue Vorgehen der Gemeinden ist mit den Gemeindevorständen und Gemeindevertretungen abgestimmt.

Die Gemeinden haben keinen Einfluss auf die Pressemitteilungen der Glasfaserunternehmen. Der Glasfasermarkt in Deutschland ist aktuell durch eine hohe Dynamik geprägt. Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und des eigenwirtschaftlichen Charakters des Ausbaus haben die Gemeinden keine Möglichkeit, verbindliche Baufristen zu vereinbaren oder den Ausbaumfang bindend festzuschreiben.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Rahmenbedingungen und stehen für Fragen zur Verfügung.

Beachten Sie bitte auch unsere FAQ zum Thema Glasfaserausbau.

Bekanntmachung des vorläufigen Wahlergebnisses der Direktwahl des Bürgermeisters am 26. Januar 2025

So hat Hohenstein gewählt:

In Hohenstein fand am Sonntag, den 26. Januar 2025 die Wahl des Bürgermeisters statt.

2.318 Wählerinnen und Wähler gingen zur Urne und gaben ihre Stimme persönlich ab, während 956 Personen die Möglichkeit der Briefwahl nutzten. Die Wahlbeteiligung lag bei 67,2 %.

In den einzelnen Ortsteilen kam es zu folgenden Ergebnissen:

Ortsteil

Wahlberechtigte

D.  Bauer

P.  Berghüser

Breithardt

1.284

239/36,8%

411/63,2 %

Burg-Hohenstein

467

106/48,6%

112/51,4%

Holzhausen

889

181/42,9%

241/57,1%

Strinz-Margarethä

850

169/44,8%

208/55,2%    

Born

625

146/54,7%

121/45,3%

Hennethal

313

79/52,0%

73/48,0%

Steckenroth

442

83/37,7%      

137/62,3%

Briefwahl

 

452/47,7%

496/52,3%

Gesamt

4.870

1.455/44,7%

1.799/55,3%

Besonderer Dank gilt den Helferinnen und Helfern, die durch ihre Mitarbeit in den Wahllokalen für einen reibungslosen Verlauf der Wahl gesorgt haben.

Hinweis: In der Ausgabe des Hohensteiner Blättche 05/2025 ist bei der Übertragung der Prozentzahlen der Gesamtstimmen ein Fehler unterlaufen.

Hohenstein, 27.01.2025

Tatjana Jadatz
Bes. Gemeindewahlleiterin

Bus’je-Fahrer Erich Rettert verstorben

Uns erreichte heute die traurige Nachricht, dass unser Bus’je-Fahrer Erich Rettert im Alter von 75 Jahren plötzlich, unerwartet und viel zu früh verstorben ist.

Erich Rettert war seit 2013 mit Leib und Seele für die Hohensteinerinnen und Hohensteiner im Bus’je unterwegs. Seine freundliche und zugewandte Art war bei den Fahrgästen und bei den Kolleginnen und Kollegen sehr beliebt.

In diesen schweren Stunden sind wir in Gedanken bei seinen Angehörigen. Wir halten sein Andenken in Ehren.

Wegfall der Bereitstellung von Steuererklärungsvordrucken in den Kommunen

Zum 01.01.2025 wurde seitens der hessischen Finanzämter die Weiterleitung der Steuervordrucke an die Kommunen eingestellt. Somit können keine Formulare mehr bei der Gemeindeverwaltung ausgegeben werden.

Sofern Sie keine Online Steuererklärung (ELSTER) abgeben möchten, erhalten Sie Ihre Vordrucke nur noch über das Finanzamt Bad Schwalbach. Weitere Infos finden Sie hier.

https://finanzamt.hessen.de/service/finanzaemter-in-hessen/finanzamt-rheingau-taunus

https://finanzamt.hessen.de/service/finanzaemter-in-hessen/finanzamt-rheingau-taunus