Die Gemeindeverwaltung ist von Montag, 16. März bis einschließlich Mittwoch, 18. März 2026 zur Auszählung der Kommunalwahl geschlossen. Terminvereinbarungen sind ebenfalls nicht möglich.
Das neue Blättche ist online
Die Ausgabe Nr. 11 vom 13.03.2026 finden Sie hier zum Download
Angeleint durch Wald und Feld: Regeln während der Brut- und Setzzeit
Beginn der Brut- und Setzzeit ab 1. März
Wenn andere Tiere Nachwuchs bekommen, dann gelten für Hund und Halter besondere Regeln. „Während dieser sogenannten Brut- und Setzzeit sollte der Hund vor allem bei Spaziergängen im Wald und in freier Natur angeleint sein“. Die Brut- und Setzzeit beginnt Anfang März und geht bis zum 15. Juli, jedoch sollte auch außerhalb dieser Zeit Rücksicht auf Brütende- oder Jungtiere genommen werden. Im Bundesjagdgesetz heißt es: „In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständig werden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.“ Dazu gilt für die Hundehaltung in dieser Zeit eine besondere Aufsichtspflicht über Hunde auf und an allen Grünflächen. Wiesen, Felder und Wälder inner- und außerorts, d. h. der gesamte Feld-, Flur- und Waldbereich, insbesondere auch an Bach- und Flussläufen sowie Seeufern, sind betroffen.
Der Grund für die Sonderrregeln während der Brut- und Setzzeit besteht darin, dass der Jagdtrieb des Hundes eine Gefahr für trächtige Tiere und den Nachwuchs darstellen kann.
Alle wild lebenden Tiere brauchen in der sensiblen Phase Ruhe
Spaziergänger abseits der befestigten Wege und freilaufende Hunde stören sowohl die Vögel beim Brüten als auch die Jungenaufzucht von Feldhase und Co. Werden die Vögel beim Brüten in Unruhe versetzt, kann es passieren, dass sie das Nest verlassen, die Eier auskühlen und der Nachwuchs abstirbt. Leider ist es immer wieder zu beobachten, dass viele Hundehalter ihre Hunde unkontrolliert laufen lassen.
Auf Jungtiere achten
Sollte einem Landwirt oder sonst einem Bürger ein Wildtier das alleine oder Verlassen ist auffallen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Jagdpächter oder Jagdaufseher, Telefonnummern können beim Ordnungsamt der Gemeinde Hohenstein erfragt werden.
Bei Rehkitzen informieren Sie bitte die Kitzrettung Rheingau-Taunus e.V.
Mail: kontakt@kitzrettung-rheingau-taunus.de Tel.: 0178 / 160 07 20 weitere Infos finden Sie auch unter: http://www.kitzrettung-rheingau-taunus.de/
Fahr zur Aar am 31.05.2026
Am Sonntag, 31. Mai 2026 heißt es wieder “Fahr zur Aar”!
Die Programmpunkte finden Sie direkt unter www.fahr-zur-aar.de
Bitte beachten: Ab 9.30 Uhr ist die Strecke von Diez bis Taunusstein-Bleidenstadt bis ca. 18.30 Uhr für alle Kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge gesperrt (Elektro-Rollstühle ausgenommen).
Die Streckenfreigabe erfolgt nach Befahrung durch die Polizei.
Hessenweiter Warntag am 12. März 2026: Rheingau-Taunus-Kreis testet Warnsysteme
Am Donnerstag, 12. März 2026, wird es laut: Der hessenweite Warntag findet statt. Ziel ist es, die Bevölkerung für Warnsignale zu sensibilisieren und die Warnmittel auf ihre Funktionalität zu überprüfen.
Warnung ab 10:00 Uhr, Entwarnung um 10:30 Uhr
Um 10:00 Uhr heulen die Sirenen im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis. Zeitgleich werden Warnmeldungen über das Modulare Warnsystem (MoWaS) an Radio- und Fernsehsender sowie über Cell Broadcast direkt auf Smartphones gesendet – dafür ist keine App erforderlich.
In jeder Stadt und Gemeinde wird um 10:00 Uhr der Warnton „Warnung der Bevölkerung“ sowie um 10:30 Uhr „Entwarnung“ über die Sirenen abgespielt.
Wichtige Infos im Ernstfall
Eine Warnung ist nicht nur ein Signal – sie geht mit fortlaufenden offiziellen Informationen und konkreten Verhaltenshinweisen einher. Im Rheingau-Taunus-Kreis werden diese über die Notfallseite www.rtk112.de sowie über den WhatsApp-Kanal der Gefahrenabwehr bereitgestellt. Jetzt abonnieren unter: https://t1p.de/rtk.
Im Ernstfall können außerdem Informationen mit Fahrzeugdurchsagen, im Radio oder auf den offiziellen Social-Media-Kanälen der Feuerwehr verteilt werden.
Warum der Warntag wichtig ist
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit den Warnsignalen vertraut zu machen und sicherzustellen, dass Sie im Ernstfall zuverlässig informiert werden. Bitte blockieren Sie nicht die Notrufnummern 110 oder 112 mit Nachfragen zu den Warnsignalen. Lassen Sie diese Leitungen für echte Notfälle frei und informieren Sie sich über offizielle Kanäle.
Vorsorge für den Ernstfall
Wer keine Warnung über Cell Broadcast erhält, sollte die Einstellungen seines Smartphones überprüfen. Notfallbenachrichtigungen lassen sich in den Geräteeinstellungen aktivieren.
Ein gut funktionierender Warnmittelmix sorgt dafür, dass möglichst viele Menschen erreicht werden. Je breiter die Palette an Warnmöglichkeiten, desto sicherer das System. Weitere Informationen zur Bevölkerungswarnung gibt es auf www.warnung-der-bevoelkerung.de und www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/vorsorge_node.html

Probleme bei der Leerung der Gelben Tonnen
Der Eigenbetriebes Abfallwirtschaft hat uns folgende Informationen zur Situation der Leerung der Gelben Tonnen übermittelt:
Wir weisen darauf hin, dass der Rheingau-Taunus-Kreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nicht für die Sammlung der restentleerten Verpackungen bei den privaten Endverbrauchern zuständig ist. Der öffentliche Sektor fungiert nicht als Auftraggeber für die Einsammlung der Leichtverpackungen über die Gelbe Tonne. Die Sammlung der Leichtverpackungen ist auf Grundlage der Verpflichtung zur Produktverantwortung, die sich für Leichtverpackungen aus dem Verpackungsgesetz ergibt, als privatrechtlich organisiertes Rücknahmesystem durch die so genannten Dualen Systembetreiber organisiert. Für Anliegen bzgl. der Gelben Tonne wenden Sie sich daher bitte an den Auftragnehmer der Dualen Systeme:
K+R Umwelt GmbH, Erbacher Straße 23, 65343 Eltville am Rhein
Tel.: 0800 400 600 5
Mail: gelbe-tonne.rtk@kr-umwelt.de
Web: K+R Umwelt GmbH, Eltville am Rhein – Recycling . Entsorgung . Verwertung
Sofern Sie sich über den Auftragnehmer der Dualen Systeme beschweren wollen, wenden Sie sich bitte an den Auftraggeber, den aktuellen Verhandlungsführer für das Sammelgebiet Rheingau-Taunus-Kreis:
BellandVision GmbH, Bahnhofstraße 9. D-91257 Pegnitz
Tel.: +49 9241 4832 – 0
Fax: +49 9241 4832 – 444
E-Mail: info@bellandvision.de
Web: www.bellandvision.de
Ausschreibung Demografie-Preis 2026
Hessen braucht Ihre Ideen! Auch 2026 werden wieder vorbildliche Projekte aus dem ländlichen Raum gesucht, die den Herausforderungen des demografischen Wandels mit Kreativität und Engagement begegnen – ob Kommune, Unternehmen, Verein oder Initiative.
Sie haben ein spannendes Projekt? Dann bewerben Sie sich selbst – oder unterstützen Sie andere dabei, ihre Ideen einzureichen! Als Multiplikatorin oder Multiplikator helfen Sie mit, die Vielfalt der hessischen Ideenlandschaft zu stärken.
Bewerbungszeitraum: 10. Februar bis 24. März 2026
Alle Informationen finden Sie ab sofort unter: www.hessen.de
Infoblatt kurz und bündig (PDF)
Auslobungstext (PDF)
Musterbewerbungsbogen (PDF)
Aufgaben und Zuständigkeiten der Ortsgerichte
Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten. In Hohenstein gibt es drei Ortsgerichte. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte. Sie werden auf Vorschlag der Hohensteiner Gemeindevertretung von der Direktorin oder dem Direktor des Amtsgerichts Bad Schwalbach ernannt. Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden
- Sicherung von Nachlässen
- Aufstellung von Nachlassinventaren
- Erteilung von Sterbefallanzeigen
- Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf
Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
Bei Bedarf können sich die Bürger an das für ihren Ortsteil örtlich zuständige Ortsgericht wenden. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht über die für Hohenstein gebildeten drei Ortsgerichtsbezirke. Termine werden individuell über die nachstehenden Telefonnummern oder Mailadressen vereinbart.
Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.
Ortsgerichtsbezirk I
für die Ortsteile Breithardt, Burg-Hohenstein & Born
Ortsgerichtsvorsteherin Silvia Ohlemacher, 65329 Hohenstein Tel.: 0176 / 52316239
Ortsgerichtsbezirk II
für die Ortsteile Strinz-Margarethä & Steckenroth
Ortsgerichtsvorsteher Paul Hahn, 65329 Hohenstein Tel.: 06128/1279
Ortsgerichtsbezirk III
für die Ortsteile Holzhausen über Aar & Hennethal
Ortsgerichtsvorsteherin Marion Wilmes, 65329 Hohenstein Tel.: 06120/979737
Motorsägenlehrgang am 17. April 2026
Der Forstbetrieb der Gemeinde Hohenstein bietet am 17.04.2026 von 8:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr einen Motorsägenkurs im Rathaus, Sitzungsraum, Schwalbacher Str. 1 in Hohenstein Breithardt an. Wichtig ist, dass dieser Lehrgang nur zur Brennholzaufarbeitung im Hohensteiner Wald berechtigt.
Die Teilnehmerzahl ist auf 14 Personen begrenzt. Vormittags erfolgt eine theoretische Unterweisung zu den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und zur Motorsägentechnik.
Nachmittags werden praktische Übungen im Wald durchgeführt. Die Teilnehmer versorgen sich selbst mit Pausenvesper.
Jeder Teilnehmer bringt seine eigene Motorsäge inkl. Schärf-Werkzeug und Schutzausrüstung mit. Diese besteht aus:
- Helm mit Sicht- und Gehörschutz
- Handschuhe
- Schnittschutzhose
- Schnittschutzstiefel (Sicherheitsschuhe mit reiner Stahlkappe -sind nicht ausreichend).
Der Erwerb des Zertifikates ist für Teilnehmer ab 18 Jahre möglich.
Der Erwerb dieses Zertifikats berechtigt lediglich zur Aufarbeitung von Brennholz im Hohensteiner Wald.
Kosten 110,- €
Anmeldung: Den Anmeldebogen finden Sie hier als PDF-Datei
Die ausgefüllten Anmeldebögen senden Sie bitte an die Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Str. 1. 65329 Hohenstein, oder per Fax: 06120-2940 oder Email: tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de
Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Die Bewerber erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldungsbestätigung oder -absage. Die Teilnahme ist nur nach Eingang der Teilnehmergebühr möglich.
Vorreservierungen sind nicht möglich!
Update zur Abholung der Gelben Tonnen
Die Firma Remondis hat mitgeteilt, dass die Abholung der Gelben Tonnen in Hohenstein nun erst in der 7. KW – nicht wie ursprünglich mitgeteilt in der 6. KW – erfolgt. Es wird gebeten, die Tonnen gut zugänglich bereitzustellen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren.

