Probleme bei der Leerung der Gelben Tonnen

Der Eigenbetriebes Abfallwirtschaft hat uns folgende Informationen zur Situation der Leerung der Gelben Tonnen übermittelt:

Wir weisen darauf hin, dass der Rheingau-Taunus-Kreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nicht für die Sammlung der restentleerten Verpackungen bei den privaten Endverbrauchern zuständig ist. Der öffentliche Sektor fungiert nicht als Auftraggeber für die Einsammlung der Leichtverpackungen über die Gelbe Tonne. Die Sammlung der Leichtverpackungen ist auf Grundlage der Verpflichtung zur Produktverantwortung, die sich für Leichtverpackungen aus dem Verpackungsgesetz ergibt, als privatrechtlich organisiertes Rücknahmesystem durch die so genannten Dualen Systembetreiber organisiert. Für Anliegen bzgl. der Gelben Tonne wenden Sie sich daher bitte an den Auftragnehmer der Dualen Systeme:

K+R Umwelt GmbH, Erbacher Straße 23, 65343 Eltville am Rhein
Tel.: 0800 400 600 5
Mail: gelbe-tonne.rtk@kr-umwelt.de
Web: K+R Umwelt GmbH, Eltville am Rhein – Recycling . Entsorgung . Verwertung

Sofern Sie sich über den Auftragnehmer der Dualen Systeme beschweren wollen, wenden Sie sich bitte an den Auftraggeber, den aktuellen Verhandlungsführer für das Sammelgebiet Rheingau-Taunus-Kreis:

BellandVision GmbH, Bahnhofstraße 9. D-91257 Pegnitz
Tel.:   +49 9241 4832 – 0
Fax:    +49 9241 4832 – 444
E-Mail: info@bellandvision.de
Web:   www.bellandvision.de

 

Ausschreibung Demografie-Preis 2026

Hessen braucht Ihre Ideen! Auch 2026 werden wieder vorbildliche Projekte aus dem ländlichen Raum gesucht, die den Herausforderungen des demografischen Wandels mit Kreativität und Engagement begegnen – ob Kommune, Unternehmen, Verein oder Initiative. 

Sie haben ein spannendes Projekt? Dann bewerben Sie sich selbst – oder unterstützen Sie andere dabei, ihre Ideen einzureichen! Als Multiplikatorin oder Multiplikator helfen Sie mit, die Vielfalt der hessischen Ideenlandschaft zu stärken.

Bewerbungszeitraum: 10. Februar bis 24. März 2026
Alle Informationen finden Sie ab sofort unter: www.hessen.de

Infoblatt kurz und bündig (PDF)
Auslobungstext (PDF)
Musterbewerbungsbogen (PDF)

Aufgaben und Zuständigkeiten der Ortsgerichte

Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten. In Hohenstein gibt es drei Ortsgerichte. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte. Sie werden auf Vorschlag der Hohensteiner Gemeindevertretung von der Direktorin oder dem Direktor des Amtsgerichts Bad Schwalbach ernannt. Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:

  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden
  • Sicherung von Nachlässen
  • Aufstellung von Nachlassinventaren
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen
  • Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf

Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;

  • Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.

Bei Bedarf können sich die Bürger an das für ihren Ortsteil örtlich zuständige Ortsgericht wenden. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht über die für Hohenstein gebildeten drei Ortsgerichtsbezirke. Termine werden individuell über die nachstehenden Telefonnummern oder Mailadressen vereinbart.

Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.

Ortsgerichtsbezirk I

für die Ortsteile Breithardt, Burg-Hohenstein & Born

Ortsgerichtsvorsteherin Silvia Ohlemacher,  65329 Hohenstein Tel.: 0176 / 52316239

Ortsgerichtsbezirk II

für die Ortsteile Strinz-Margarethä & Steckenroth

Ortsgerichtsvorsteher Paul Hahn, 65329 Hohenstein Tel.: 06128/1279

Ortsgerichtsbezirk III

für die Ortsteile Holzhausen über Aar & Hennethal

Ortsgerichtsvorsteherin Marion Wilmes, 65329 Hohenstein Tel.: 06120/979737

 

Motorsägenlehrgang am 17. April 2026

Der Forstbetrieb der Gemeinde Hohenstein bietet am 17.04.2026 von 8:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr einen Motorsägenkurs im Rathaus, Sitzungsraum, Schwalbacher Str. 1 in Hohenstein Breithardt an. Wichtig ist, dass dieser Lehrgang nur zur Brennholzaufarbeitung im Hohensteiner Wald berechtigt.

Die Teilnehmerzahl ist auf 14 Personen begrenzt. Vormittags erfolgt eine theoretische Unterweisung zu den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und zur Motorsägentechnik.

Nachmittags werden praktische Übungen im Wald durchgeführt. Die Teilnehmer versorgen sich selbst mit Pausenvesper.

Jeder Teilnehmer bringt seine eigene Motorsäge inkl. Schärf-Werkzeug und Schutzausrüstung mit. Diese besteht aus:

  • Helm mit Sicht- und Gehörschutz
  • Handschuhe
  • Schnittschutzhose
  • Schnittschutzstiefel (Sicherheitsschuhe mit reiner Stahlkappe -sind nicht ausreichend).

Der Erwerb des Zertifikates ist für Teilnehmer ab 18 Jahre möglich.

Der Erwerb dieses Zertifikats berechtigt lediglich zur Aufarbeitung von Brennholz im Hohensteiner Wald.

Kosten 110,- €

Anmeldung: Den Anmeldebogen finden Sie hier als PDF-Datei

Die ausgefüllten Anmeldebögen senden Sie bitte an die Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Str. 1. 65329 Hohenstein, oder per Fax: 06120-2940 oder Email: tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de

Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Die Bewerber erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldungsbestätigung oder -absage. Die Teilnahme ist nur nach Eingang der Teilnehmergebühr möglich.

Vorreservierungen sind nicht möglich!

 

Update zur Abholung der Gelben Tonnen

Die Firma Remondis hat mitgeteilt, dass die Abholung der Gelben Tonnen in Hohenstein nun erst in der 7. KW – nicht wie ursprünglich mitgeteilt in der 6. KW – erfolgt. Es wird gebeten, die Tonnen gut zugänglich bereitzustellen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren.

Fit für die Zukunft: Hohensteiner Kitas bilden sich weiter

An drei intensiven Fortbildungstagen nahmen kürzlich alle pädagogischen Fachkräfte der Hohensteiner Kindertagesstätten teil. Im Mittelpunkt stand das Thema „Vom Ich und Wir – Die sozialen und emotionalen Kompetenzen der Kinder im pädagogischen Alltag stärken“, Modul 11 des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes.

Die Fortbildung setzte einen klaren Schwerpunkt auf Praxisnähe. Anhand vieler konkreter Beispiele aus dem Kita-Alltag wurden Möglichkeiten aufgezeigt, wie Kinder in ihrer emotionalen Entwicklung unterstützt und soziale Fähigkeiten gezielt gefördert werden können. Die Teilnehmenden erhielten praxisnahe Impulse, die sich direkt in den pädagogischen Alltag integrieren lassen – sei es im Umgang mit Konflikten, beim Begleiten von Gefühlen oder im gemeinsamen Miteinander in der Gruppe.

Besonders deutlich wurde während der Fortbildung, wie wichtig ein vertieftes Verständnis für die kindliche Entwicklung ist. Die Fachkräfte reflektierten ihre eigene pädagogische Haltung und tauschten sich intensiv über Erfahrungen aus den einzelnen Einrichtungen aus.

Ein zentrales Fazit der drei Tage:

Die Beziehung und Bindung zwischen pädagogischer Fachkraft und Kind ist die wichtigste Grundlage für erfolgreiches Lernen und eine gesunde Entwicklung der Kinder in der KiTa. Kinder, die sich gesehen, verstanden und emotional sicher fühlen, können ihre sozialen und emotionalen Kompetenzen besser entfalten.

Mit der gemeinsamen Fortbildung unterstreicht der Träger der Hohensteiner Kindertagesstätten den Anspruch auf qualitativ hochwertige Arbeit und eine kontinuierliche Weiterentwicklung der pädagogischen Fachkräfte im Sinne der Kinder und Familien.

Halbseitige Sperrung Steinweg

Vom 05.02.  bis 09.03.2026 wird eine halbseitige Sperrung im Steinweg (Holzhausen) aufgrund von Tiefbauarbeiten eingerichtet. Die Sperrung erfolgt von der Bohlenstraße kommen linksseitig, die Einfahrten zu den Häusern können wie gewohnt genutzt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.