Brennholzverkauf der Gemeinde Hohenstein

Das Brennholzbestellformular ist ab sofort im Hohensteiner Blättchen oder hier unter dem Menüpunkt Formulare erhältlich.

In Absprache mit dem Forstamt Bad Schwalbach, ist eine Mindestabnahme von 5 RM je Baumart maßgebend für die Brennholzbestellung. Die maximale Abgabemenge pro Haushalt ist auf 10 RM begrenzt (Es können nur RM bestellt werden, das gerückte Brennholz wird entsprechend umgerechnet). Sollten Sie einen höheren Bedarf haben, ist es möglich Nadelholz zusätzlich zu bestellen.

Sofern Sie eine Holzheizung als Alleinheizungsmöglichkeit haben, bitten wir um einen Hinweis, damit wir dies berücksichtigen können (bis zu 15 Rm).

Ihre Brennholzbestellung können Sie vom ab sofort bis 30. November 2025 bei der Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Str. 1 einreichen, oder uns per Fax 06120-2940 oder E-Mail an tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de zukommen lassen.

Aufgrund der hohen Brennholz-Nachfrage der Vorjahre, bitten wir um Vorlage Ihrer Feuerstättenbescheinigung, sowie falls noch nicht vorliegend eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägen-Lehrgang am liegenden Holz, falls uns diese aus dem Vorjahr nicht vorliegen.  

Nach der Loseinteilung durch den Forstbetrieb (frühestens ab Mitte Februar 2025) erhält der Kunde eine Rechnung über die bestellte Menge und eine Lagekarte. Innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist hat der Kunde die Möglichkeit das Brennholz in Augenschein zu nehmen. Eine Einweisung vor Ort durch die Revierleitung findet nicht statt. Von Rückfragen und Sonderwünschen bitten wir abzusehen. Diese können im Ausnahmefall berücksichtigt werden, verzögern aber in der Regel den Bereitstellungszeitpunkt der jeweiligen Bestellung.

Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der Gemeindekasse Hohenstein und dem Erhalt des Abfuhrscheins kann der Kunde mit der Aufarbeitung beginnen.

Die Brennholzpreise für Selbstwerber sind wie folgt.

 

Selbstwerber in der Fläche Maßeinheit Raummeter

Brennholz am Weg Maßeinheit Festmeter

Buche u. s. Hartlaubholz

30 €

60 €

Eiche

25 €

50 €

Nadelholz

15 €

40 €

 

Die Brennholz-Aufarbeitung von Schlagabraum ist in der Zeit vom 16.08.-31.10.2025 gestattet. Die Aufarbeitungs-Pause ist vom 01.11.-15.12.25. Für die kommende Brennholzsaison beginnt die Brennholz-Aufarbeitung von Schlagabraum wieder am 16.12.2025 – 31.05.2026, Aufarbeitungspause vom 01.06 – 15.08.2026. Dies gilt nicht für gerücktes Industrieholz am Weg.

Ihr Ordnungsamt

der Gemeinde Hohenstein

Verzögerte Biotonnenleerung

Wie der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft mitteilt, kommt es aufgrund von Fahrzeugdefekten aktuell zu Verzögerungen bei der Leerung der Bioabfalltonnen.

Bitte lassen Sie Ihre Biotonnen zur Leerung bereitstehen, das Entsorgungs­unternehmen fährt die Sammeltouren schnellstmöglich nach.

Vollsperrung der Neugasse in Holzhausen

Heute wurde festgestellt, dass es im Bereich der Neugasse in Holzhausen zu einer Unterhöhlung der Straßenfahrban gekommen ist. Aus diesem Grund mussten wir umgehend die Schadstelle sichern und absperren. Die Neugasse ist derzeit voll gesperrt.

Wir bemühen uns, die Ursache schnellstmöglich zu erörtern und den Schaden zu beheben.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

Gut gerüstet durch den Sommer – Schützen Sie sich vor Hitze!

Deutschland erlebt den heißesten Juni seit langem. Dieses Jahr gab es bereits vier Hitzetage. Aktuell befinden wir uns in einer Hitzewelle mit bis zu 6 Tagen in Folge. Auch ein Tag mit extremer Wärmebelastung wird erwartet.

Der Rheingau-Taunus-Kreis hat ein Hitzeportal eingerichtet, das unter dem Link https://www.rheingau-taunus.de/hitzeportal.de finden ist.

Dort finden sie den Hitzeaktionsplan des Kreises, einen Flyer zum Umgang mit Hitze sowie ein Hitzetelefon. Ebenfalls enthalten: Informationen über Wetterdaten und Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes in Offenbach. Das Hitzeportal enthält auch Hintergrundinformationen, einen Link zu den gerade vorhandenen Ozonwerten und viele weitere Informationen.

Um möglichst gut durch die Hitze zu kommen können Sie folgende Dinge tun:

  1. Körperliche Aktivitäten in die kühleren Abendstunden verlegen.
  2. Wohnung kühl halten. Am besten tagsüber Fenster und Rollläden geschlossen halten.
  3. Ausreichend Wasser trinken, bei Hitze die Trinkmenge deutlich erhöhen.
  4. Hohe Luftfeuchtigkeit vermeiden – möglichst keine Wäsche in der Wohnung aufhängen. Wenn das unbedingt sein muss, dann abends.
  5. Aufenthalt im Freien meiden. Wenn dieser notwendig sind folgen Dinge beachten:
  • Ausreichend Sonnenschutz – eincremen am besten mit Lichtschutzfaktor LSF 50+
  • Kopfbedeckung und Sonnenbrille mit ausreichend UV-Schutz tragen
    (mindestens UV 400)
  • Luftige Kleidung anziehen

Ganz wichtig: Achten Sie auf Ihre Mitmenschen! Helfen Sie, wenn Sie sehen, dass es einer Person in ihrem Umfeld nicht gut geht.

Folgende Symptome sind Warnzeichen:

  • starke Kopfschmerzen
  • trockene, heiße Haut
  • plötzliche Verwirrtheit
  • Körpertemperatur über 40 Grad
  • Wiederholtes, heftiges Erbrechen
  • Bewusstlosigkeit

Dies sollten Sie in einer solchen Notsituation ganz konkret tun:

  • bringen Sie die Person an einen kühlen, schattigen Ort.
  • zu trinken anbieten.
  • Körper kühlen: feuchte, kühle Tücher auf Stirn, Nacken, Arme und Beine legen.
  • bei schweren Symptomen über die 112 den Notarzt rufen.

Halteverbote während der Erntesaison 2025

Um den Landwirten während der Erntesaison 2025 ein geordnetes An- und Abfahren zu ihren landwirtschaftlichen Flächen zu gewährleisten wird für die Dauer vom 30.06. bis längstens 01.09.2025 in folgenden Ortsteilen und Straßenbereichen jeweils ein absolutes Haltverbot angeordnet:

Breithardt:

  • K694 „Schwalbacher Straße“ aufwärts von Nr. 8 bis Einmündung Tannenstraße
  • K694 „Schwalbacher Straße“ abwärts von Nr. 27 bis Einmündung Lindenstraße
  • L3373 „Lindenstraße“ von Nr. 9 bis 13 (beidseitig)
  • Adolfstraße komplett (beidseitig)
  • L3274 „Glockengasse“ von Einmündung L3373 „Langgasse“ bis nach Nr.12 (beidseitig)
  • Gronauer Straße 21 bzw. 27 bis Feldrand (beidseitig)
  • Gronauer Straße Bergstraße 24a, Mündungsbereich (beidseitig)

 

Hennethal:

  • Zwischen den Mühlen (Michelbacher Weg), im Bereich der Bebauung (beidseitig)

 

Holzhausen über Aar:

  • L3373 „Klosterstraße“ komplett inkl. Parkflächen (beidseitig)
  • „Festerbachstraße“ bis Einmündung Bohlenstraße aus Richtung Breithardt kommend (beidseitig)
  • „Bohlenstraße“ komplett
  • „Steinweg“ komplett
  • „Am Roten Berg“ abwärts ab Nr. 11
  • „Daisbacher Weg“ (beidseitig)

 

Ich weise darauf hin, dass das Halten und Parken in einigen Straßen der Gemeinde Hohenstein wegen der ohnehin geringen Restfahrbahnbreite grundsätzlich nicht möglich ist. Ein Halten oder Parken ist nur bei einer mindestens verbleibenden Restfahrbahnbreite von 3,05 m erlaubt. Ebenso ist das Halten oder Parken auf Gehwegen nicht gestattet sofern dies nicht durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist.

Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs werden die angeordneten Haltverbote regelmäßig kontrolliert. Sollte die Ernte früher abgeschlossen sein, werden die eingerichteten Haltverbotsregelungen vorzeitig durch das Ordnungsamt außer Kraft gesetzt.

Ich bitte die Bevölkerung um Kenntnisnahme und Beachtung hinsichtlich der Verkehrsbeschränkungen und bedanke mich für Ihr Verständnis.

Hohenstein, den 26.06.2025

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde