Bürgerbeteiligung Mobilitätskonzept: Ihre Stimme zählt!

Wie stellen Sie sich die künftige Verkehrssituation im Kreisgebiet vor? Bis zum 29. Februar 2020 können Sie online zum Thema “Mobilität” abstimmen.

Der Mobilitätsmarkt wandelt sich grundlegend und in rasantem Tempo, so auch im Rheingau-Taunus-Kreis. Jeden Tag erscheinen neue Angebote, Services und Technologien, welche die Mobilität revolutionieren sollen. Wie sieht ein attraktiver ÖPNV aus Bus und Bahn zukünftig aus? Wie garantieren wir Mobilität in ländlichen Gebieten? Fragen, die nicht nur die Politik beschäftigen, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger. Um die Bevölkerung stärker miteinbeziehen zu können, wurde nun das Online-Portal www.zusammen-zukunft.de freigeschaltet und ermöglicht allen Menschen im Kreisgebiet, sich an ausgewählten Themen zu beteiligen. „Pilot-Thema des neuen Online-Portals und der Bürgerforen ist deshalb die Mobilität im Landkreis“, erläutert Landrat Frank Kilian. Der Kreis hat die Erstellung eines zukunftsfähigen Mobilitätskonzeptes in Auftrag gegeben. Die Basis dafür ist die Analyse des derzeitigen Mobilitätsangebotes. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können konkrete Hinweise zu Schwachstellen im Verkehrsnetz geben und Vorschläge für ein Leitbild und für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation einbringen.

Das Portal ist ab sofort unter www.zusammen-zukunft.de freigeschaltet. Die Befragung zum Thema Mobilität ist bis zum 29. Februar 2020 online, die Antworten auf die Fragestellungen werden anschließend sofort ausgewertet und veröffentlicht. „Wir legen großen Wert auf die Meinung der Bürgerinnen und Bürger – so können wir miteinander mehr möglich machen“, so Landrat Frank Kilian. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich jetzt und bei zukünftigen Themen an den Online-Befragungen und Bürgerforen zu beteiligen.

Selbstablesung der Wasserzählerstände zum 31.12.2019

Die Ablesekarten werden in der 51. KW versandt. Wir bitten Sie, die Wasseruhren mit Stichtag 31.12.2019 abzulesen und die abgelesenen Daten bis spätestens 16. Januar 2020 an die Gemeindeverwaltung zurück zu senden.

Der Abschnitt kann auch im Rathaus abgegeben werden. Sie können den Zählerstand auch gerne per Fax (06120/2940) oder email (steueramt@hohenstein-hessen.de) melden. Oder Sie nutzen unser Online Formular unter dem Menüpunkt “Aktuelles”.

Sollte uns der Zählerstand bis zum 16.01.2020 nicht vorliegen wird der Verbrauch geschätzt.

Sirenenprobealarm

Die Warnung der Bevölkerung in einem Ereignisfall, wie z. B. einem Großbrand oder einem Unfall ist von jeder Stadt oder Gemeinde zu gewährleisten.

Um jedem das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung vor besonderen Gefahren“ vertraut zu machen und zu überprüfen, ob die Sirenen in allen Ortsteilen funktionieren, findet jedes Jahr am 2. Samstag im Juni und am 2. Samstag im Dezember im Rheingau-Taunus-Kreis ein Sirenenprobealarm statt. 

Der nächste Probealarm findet am 14. Dezember 2019 zwischen 12.00 Uhr und 12.15 Uhr statt. 

Es wird ein Heulton von einer Minute Dauer zu hören sein, der im Realfall für die Bevölkerung folgendes bedeutet:
-Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten
-Nachbarn verständigen
-Kinder ins Haus holen.

Kurze Zeit später ertönt ein Dauerton von einer Minute zur Entwarnung.

Eine symbolische Darstellung der unterschiedlichen Sirenensignale können Sie über den folgenden Link sehen:

Sirenensignale

Verpflichtung zum Winterdienst

Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.

Straßen mit einseitigem Gehweg

Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet (§ 10 Abs. 2 StrRS).

Bei unbebauten Grundstücken ist der Eigentümer für die Räumung vor diesen zuständig.

Die in Frage kommende Gehwegfläche bestimmt sich nach § 7 Abs. 1 der Satzung, wobei bei den gegenüberliegenden Grundstücken deren Grundstücksbreite auf die Gehwegseite zu projizieren ist. (§ 10 Abs. 3 StrRS)

Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen. (§ 10 Abs. 6 StrRS)

Schnee und Eis darf nicht auf den öffentlichen Verkehrswegen gelagert oder auf die Straße geworfen werden!

Abstellen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum

Die Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, Ihre Fahrzeuge nach Möglichkeit auf privaten Stellplätzen und/oder in ihren Garagen zu parken. Somit ist eine bessere Räumung durch den Winterdienst möglich. Sollte ein Räumfahrzeug bei der Durchfahrt gehindert werden, kann der Fahrer des Räumfahrzeuges die Räumung auf diesem Teilstück der Straße einstellen um mögliche Beschädigungen zu vermeiden.

Besonders sollte darauf geachtet werden, dass an folgenden Engstellen in Strinz-Margarethä nicht geparkt wird:

  • Waldstraße zwischen Nr. 58 und 64
  • Fichtenstraße zwischen Nr. 25 und 39
  • Pfalzstraße zwischen Nr. 34 und 44
  • Sonnenhang (Rundweg)

Die Verkehrsbehörde der Gemeinde Hohenstein behält sich vor, bei auftretenden Problemen, kurzfristig Haltverbote einzurichten.

K 700: Verschiebung der Sanierungsmaßnahme zwischen Hohenstein-Born, Einmündung Am Mühlweg, und Einmündung zur B 54

Hessen Mobil informiert: Die Sanierung der K 700 zwischen der Einmündung zur Straße Am Mühlweg bei Hohenstein-Born und der Einmündung zur B 54 wird verschoben. Die Arbeiten sollten ursprünglich zwischen dem 19.11. und dem 25.11.2019 stattfinden. Ein neuer Termin für die Durchführung der Baumaßnahme steht aktuell noch nicht fest.

Die geplante Vollsperrung der K 700 wäre parallel zu einer Vollsperrung der B 54 bei Adolfseck verlaufen. Damit wäre es für die Bürgerinnen und Bürger zu weiteren Beeinträchtigungen gekommen. Die Sanierung an der K 700 soll nun erst nach Beendigung der Felssicherungsarbeiten auf der B 54 vorgenommen werden. Das Ende dieser Arbeiten ist für Anfang 2020 geplant.

Mehr Informationen zu Hessen Mobil unter mobil.hessen.de oder verkehrsservice.hessen.de.

Sanierungsarbeiten an Kreisstraßen im Rheingau-Taunus-Kreis

Der Rheingau-Taunus-Kreis teilt mit:
Ab 14. November 2019 wird mit verschiedenen kleinteiligen Sanierungsmaßnahmen an Kreisstraßen begonnen, teilt die Pressestelle der Kreisverwaltung mit. Aufgrund der geltenden verschärften Sicherheitsbestimmungen auf Baustellen, müssen die Arbeiten teilweise unter Vollsperrung ausgeführt werden, da ansonsten der einzuhaltende Sicherheitsraum nicht eingehalten werden kann. Die Kreisstraße K 533 erhält innerhalb der Ortsdurchfahrt Heidenrod-Laufenselden im Kreuzungsbereich zur L 3031 eine neue Fahrbahndecke. Die Vollsperrung beginnt am 14. November und endet voraussichtlich am 18. November 2019. Die Umleitung erfolgt über Reckenroth, Dörsdorf, Berndroth und zurück.

An der Kreisstraße K 700 werden die abgängigen Fahrbahnränder ab der Einmündung zur B 54 bis kurz vor der Ortsdurchfahrt Hohenstein-Born in Teilbereichen neu aufgebaut. Die Vollsperrung beginnt am 19. November und endet voraussichtlich am 25. November 2019. Die Umleitung hierzu wird über Taunusstein-Watzhahn sowie Taunusstein-Bleidenstadt und zurück eingerichtet.

Die Kreisstraße K 597 erhält zwischen der Rettungswache des ASB und Heidenrod-Egenroth eine neue Fahrbahndecke. Die Vollsperrung hierzu beginnt am 26. November und soll am 2. Dezember 2019 enden. Die Umleitung erfolgt über die B 260 und Heidenrod-Grebenroth.

Auf der K 709, Wiesbadener Straße, in Idstein wird zwischen Friedensstraße und Schillerstraße in den Bereichen der Fußgängerquerungen die Fahrbahndecke saniert. Die Arbeiten werden unter halbseitiger Sperrung ab 2. Dezember durchgeführt. Am 6. Dezember 2019 sollen die Arbeiten beendet sein.

Die Kreisverwaltung bittet die Verkehrsteilnehmer und Anlieger während der Bautätigkeit um Verständnis. Weitere Fragen beantwortet: Fachdienst Verkehr der Kreisverwaltung, Karl-Heinz Gamber, Tel. 06124 510-460.

Austausch der DRK-Container für Altkleidersammlung

Voraussichtlich ab dem 21.11.2019  werden die derzeitigen „alten“ Container durch neue Container ausgetauscht. Die neuen moderneren und schöner gestalteten Container sind mit einer GPS-gestützten Füllstandanzeige ausgestattet. Das bedeutet, dass das “ Überlaufen“ eines Containers durch eine ggf. erforderliche Zwischenleerung vermieden werden kann. Somit wird die Sauberkeit der Plätze erhalten/verbessert.  Das Deutsche Rote Kreuz ist bemüht und setzt alles daran, dass der Austausch der Container möglichst reibungslos erfolgt.

Behördennummer 115 – Sie haben Fragen – wir haben die Antworten!

Die Behördennummer 115 ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art.

Wir beantworten die häufigsten Bürgeranfragen – von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung.  Egal, wer in Kommune, Land oder Bund zuständig ist.

Die Vorteile der 115
Mit der Behördennummer entfällt für Sie die aufwendige Suche nach dem zuständigen Amt, den Telefonnummern und Öffnungszeiten.
Die freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 115-Servicecenter können schnell und kompetent zuverlässige Antworten auf Ihre Fragen geben.


Was kostet der Anruf bei der Behördennummer 115?
Sie erreichen die 115 zum Ortstarif. Sie ist in vielen Flatrates enthalten.


Unser 115 Serviceversprechen an Sie ist:
– Die 115 ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.
– 75 Prozent der 115-Anrufe werden innerhalb von 30 Sekunden durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter angenommen.
– 65 Prozent der 115-Anrufe werden beim ersten Kontakt beantwortet.
– Wenn nicht, dann erhält der Anrufer innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Rückmeldung, je nach Wunsch per E-Mail, Fax oder Rückruf.

Weitere Informationen zur 115 erhalten Sie unter
www.115.de

B 54: Nächste Bauabschnitte der Felssicherung zwischen Bad Schwalbach und der K 694 bei Adolfseck beginnen bereits am 30.10.2019

Zügig voran geht es mit der Felssicherung zwischen Bad Schwalbach und der K694 bei Adolfseck. Der rund 100 Meter lange Teilbereich am nördlichen Ortsausgang von Adolfseck konnte jetzt bereits früher als ursprünglich vorgesehen fertiggestellt werden.  

Somit können die Arbeiten bereits am 31.10.2019 auf der B 54 südlich von Adolfseck fortgesetzt werden. Diese beginnen etwa 100 Meter nördlich der Einmündung nach Bad Schwalbach und enden an der Bushaltestelle/Einmündung Kunststofffabrik.  

Somit liegt das voll gesperrte Baufeld ab dem 30.10.2019 zwischen den Zufahrten der Gewerbetreibenden Sinit Kunststoffwerk und Simo-Trial, sodass nur der Anliegerverkehr zur Firma Simo-Trial weiterhin aus Süden (Bad Schwalbach / Taunusstein) angedient werden kann.

Für die Anwohner in Adolfseck und dem Anliegerverkehr zum Kunststoffwerk Sinit besteht die Erreichbarkeit ab dem 30.10.2019 bis zur witterungsabhängigen Winterpause aus nördlicher Richtung (Hohenstein/Aarbergen).        

Für die gesamte Baumaßnahme gilt weiterhin:
Der PKW Verkehr wird in Fahrtrichtung Süden über Breithardt, Wingsbach und Taunusstein geführt. In nördliche Fahrtrichtung wird über Bad Schwalbach, Kemel und Laufenselden umgeleitet.
 
Der LKW Verkehr wird in beide Fahrtrichtungen über Ketternschwalbach und Taunusstein geführt.

Komplett gesperrt werden jeweils nur die Teilbereiche in denen gearbeitet wird, so dass für die Anwohner die Zufahrt zu den Häusern weiterhin möglich bleibt.

Mehr Informationen zu Hessen Mobil unter mobil.hessen.de oder verkehrsservice.hessen.de

Brennholzverkauf

Aufgrund rechtlicher Vorgaben des Kartellamtes und des Datenschutzes wurde der komplette Holzverkauf von der Waldbetreuung entkoppelt. Dies betrifft auch den Brennholzverkauf, welcher bislang über die Revierförstereien abgewickelt wurde.
Durch diese Veränderungen ergeben sich für die Brennholzkunden der Gemeinde Hohenstein folgende Neuerungen:
Das Brennholzbestellformular ist ab dem 01.10.2019 nur noch im Bürgerbüro im Erdgeschoss des Rathauses in Papierform oder online auf dieser website (Menüpunkt Gemeinde/Formulare&Anträge) erhältlich.
Das ausgefüllte Formular ist bis zum 30.12.2019 entweder im Bürgerbüro abzugeben oder per Fax an die Nummer 06120 / 2940 oder als E-Mail an jens.rejszer@hohenstein-hessen.de zu senden.
Der Bestellung ist eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang am liegenden Holz beizufügen. Nach der Loseinteilung durch den Forstbetrieb erhält der Kunde eine Rechnung über die bestellte Menge und eine Lagekarte. Innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist hat der Kunde die Möglichkeit das Brennholz in Augenschein zu nehmen. Eine Einweisung vor Ort durch die Revierleitung findet nicht mehr statt.
Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der Gemeindekasse und dem Erhalt des Abfuhrscheins kann der Kunde mit der Aufarbeitung beginnen.
Die Preise für Laubholz bleiben zum Vorjahr unverändert, der Preis für Fichtenkäferholz beträgt 20,00 € / Fm.
Nähere Informationen können Sie dem Bestellformular entnehmen. Für weitere Fragen steht Ihnen im Rathaus Herr Rejszer unter der Telefonnummer 06120 / 2923 oder per E-Mail unter jens.rejszer@hohenstein-hessen.de zur Verfügung.