Brennholzverkauf

Aufgrund rechtlicher Vorgaben des Kartellamtes und des Datenschutzes wurde der komplette Holzverkauf von der Waldbetreuung entkoppelt. Dies betrifft auch den Brennholzverkauf, welcher bislang über die Revierförstereien abgewickelt wurde.
Durch diese Veränderungen ergeben sich für die Brennholzkunden der Gemeinde Hohenstein folgende Neuerungen:
Das Brennholzbestellformular ist ab dem 01.10.2019 nur noch im Bürgerbüro im Erdgeschoss des Rathauses in Papierform oder online auf dieser website (Menüpunkt Gemeinde/Formulare&Anträge) erhältlich.
Das ausgefüllte Formular ist bis zum 30.12.2019 entweder im Bürgerbüro abzugeben oder per Fax an die Nummer 06120 / 2940 oder als E-Mail an jens.rejszer@hohenstein-hessen.de zu senden.
Der Bestellung ist eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang am liegenden Holz beizufügen. Nach der Loseinteilung durch den Forstbetrieb erhält der Kunde eine Rechnung über die bestellte Menge und eine Lagekarte. Innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist hat der Kunde die Möglichkeit das Brennholz in Augenschein zu nehmen. Eine Einweisung vor Ort durch die Revierleitung findet nicht mehr statt.
Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der Gemeindekasse und dem Erhalt des Abfuhrscheins kann der Kunde mit der Aufarbeitung beginnen.
Die Preise für Laubholz bleiben zum Vorjahr unverändert, der Preis für Fichtenkäferholz beträgt 20,00 € / Fm.
Nähere Informationen können Sie dem Bestellformular entnehmen. Für weitere Fragen steht Ihnen im Rathaus Herr Rejszer unter der Telefonnummer 06120 / 2923 oder per E-Mail unter jens.rejszer@hohenstein-hessen.de zur Verfügung.

Die Gelbe Tonne kommt

Auf Wunsch der Firma Remondis möchten wir Sie informieren, dass im September mit der Austeilung der Gelben Tonnen im Rheingau-Taunus-Kreis begonnen wird.
Zunächst werden die Gemeinden im Untertaunus ausgestattet.
Die Tonnen sind ein Sammelsystem der “Dualen Systeme Deutschlands”(DSD). Die Austeilung und Leerung unterliegt der Verantwortung der Fa. Remondis mit Sitz in Hohenstein-Born. Diese ist der Vertragspartner des DSD, des privatwirtschaftlichen Rücknahmesystems der Verpackungsindustrie.
Die Sackverteilung wird zum Ende 201 9 eingestellt. Eine Grundverteilung wird 2020 nicht mehr stattfinden. Ab 01 .01 .2020 erfolgt die Entsorgung von Leichtverpackungen ausschließlich über die Gelbe Tonne.
Die Tonnengröße richtet sich nach der Größe der Altpapiertonne. Sofern festgestellt wird, dass Sie bei der Verteilung mit zu vielen Behältern ausgestattet worden sind, eine herrenlose Tonne melden wollen oder eine “Tonnengemeinschaft” mit der Nachbarschaft ewünscht wird, um Stellplatz zu sparen, können sie sich gerne bei der Firma Remondis melden:
Die Firma Remondis beantwortet Ihre Rückfragen bezüglich der Tönnengrößen und dem zeitlichen Ablauf der Austeilung unter der
Telefonnummer 06124 -70 61 0 , Mail: hohenstein@remondis.de.

Weitere Informationen der Firma Remondis hier als PDF

 

Sperrung der Grillplätze wieder aufgehoben!

Die Sperrung der Grillplätze im Gebiet der Gemeinde Hohenstein wird (bis auf Widerruf) mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Gemeinde Hohenstein behält sich vor, öffentliche Grillplätze im Fall des wiederholten Anstiegs der Waldbrandgefahr erneut zu sperren.

Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass das Rauchen im Wald zwischen dem 1. März und 31. Oktober grundsätzlich strikt untersagt ist.

Ihr Ordnungsamt

Grillplätze in Hohenstein gesperrt!

Wir teilen mit, dass vom Hess. Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Umweltministerium) aufgrund der anhaltend hohen Trockenheit eine erhöhte Warnstufe der Waldbrandgefahr ausgerufen hat.

Aufgrund der anhaltend trockenen Witterung sind die Grillplätze in Hohenstein bis auf weiteres gesperrt.

Bereits angemeldete Veranstaltungen für die Grillplätze müssen leider bis auf weiteres abgesagt werden!

Die Gefahr geht nicht nur vom Grillen aus, sondern auch von Lagerfeuern, offenem Licht und parkenden Fahrzeugen. Das Risiko für Wald- und Flächenbrände ist inzwischen so hoch, dass sich die Gemeinde zu diesem Schritt entschlossen hat.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass das Rauchen im Wald zwischen dem 1. März und  31. Oktober grundsätzlich und ohne besondere Verfügung der Behörden strikt untersagt ist.

Wer einen Waldbrand bemerkt, ist verpflichtet die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren. Dabei sollte möglichst genau der Ort des Brandes angegeben werden.

Hohenstein, den 18.07.2019
Ordnungsamt

Umweltministerium warnt vor hoher Waldbrandgefahr in hessischen Wäldern

Mittlere bis lokal sehr hohe Waldbrandgefahr in den folgenden Tagen

Angesichts des seit einigen Tagen heißen Wetters und ausbleibender Niederschläge warnt das Umweltministerium vor erhöhter Waldbrandgefahr. Mindestens bis zum Beginn der nächsten Woche besteht flächendeckend mittlere bis lokal sehr hohe Waldbrandgefahr. Ergiebige Niederschläge, die zur Entspannung der Situation führen könnten, sind nicht in Sicht.
Das Ministerium bittet alle Besucherinnen und Besucher der hessischen Wälder um Vorsicht und Aufmerksamkeit. Gerade auf Windwurfflächen und in den durch Borkenkäfer abgestorbenen Waldbeständen ist die Gefahr hoch, da hier viel trockenes Holz liegt. Gleiches gilt für die Waldrandbereiche, die durch erhöhte Sonneneinstrahlung und Wind stärker austrocknen.
Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird um Verständnis gebeten.
Rauchen ist im Wald grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfene Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. PKWs dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) oder die nächste Forstdienststelle zu informieren. Dabei kommt es auch auf eine präzise Ortsbeschreibung an, um die Feuerwehr gezielt zum Einsatzort zu führen (Rettungspunkte, allgemein bekannte Parkplätze oder ähnliches zur Beschreibung nutzen).
Seit Beginn des Jahres kam es zu etwa 40 Waldbränden mit einer Schadfläche von rund 10 Hektar. Im Vergleichsraum des Vorjahres waren es 25 Waldbrände mit einer Schadfläche von einem Hektar.

Sperrung der Kreisstraße L3373 Holzhausen – Michelbach

Die Verbindungsstraße zwischen Holzhausen über Aar und Michelbach wird auf Grund von Baumfällarbeiten im Straßenbereich von Donnerstag, den 10. Januar bis Samstag, den 12. Januar vollständig gesperrt. Autofahrer werden gebeten, die ausgeschilderte Umleitung über Breithardt und die B 54 zu nutzen. Die Busse der Linie 245 werden trotz der Sperrung verkehren, Fahrgäste müssen sich jedoch auf geringfügige Fahrplanverzögerungen einstellen. Um Auswirkungen auf den Schulbusverkehr zu vermeiden, wird die Maßnahme noch während der Weihnachtsferien durchgeführt. Nötig sind die durch das Forstamt Bad Schwalbach geplanten Fällarbeiten, da sich die Baumkronen des angrenzenden Waldstücks deutlich in Richtung der Fahrbahn ausgedehnt haben und somit langfristig eine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. Zudem wurde im vergangenen Jahr der dortige Fichtenbestand durch den Borkenkäfer befallen, wodurch sich die Standfestigkeit der Bäume deutlich verringert hat.

B 54 – Burg Hohenstein: Unterbrechung der Arbeiten zur Felssicherung am Felsentor ab 20.12.2018

Felssicherungsarbeiten zwischen Bad Schwalbach und Burg Hohenstein werden für die Feiertage unterbrochen.

Ab Montag, den 07.01.2019 führt Hessen Mobil an der Bundesstraße B 54 zwischen Bad Schwalbach und Burg Hohenstein die Felssicherungsarbeiten fort. Hierzu ist die halbseitige Sperrung der B 54 im Baubereich notwendig. Dabei kommt es im Baustellenbereich zum Einsatz einer Ampel.

Bevor die Arbeiten zur Felssicherung beginnen können, bedarf es der vorbereitenden Bearbeitung des Felses. Darauf folgt die Installation der Schutznetze. Oberhalb der Netze werden Fangzäune aufgestellt, die den Streckenbereich zusätzlich vor Steinschlag schützen.

Bauphase 1: Von 14.11.2018 bis voraussichtlich Ende Januar

Im Baustellenbereich kommt es ab 07.01.2019 bis zum Ende der Bauphase 1, voraussichtlich Ende Januar 2019, zum Einsatz einer Ampel. Die Ausweisung einer Umleitungsstrecke für den anstehenden Bearbeitungszeitraum der Bauphase 1 ist somit nicht notwendig.

Bauphase 2: Im Anschluss an die Bauphase 1

Über die Sperrung in der Bauphase 2 wird Hessen Mobil gesondert informieren.

Fahrzeiten des Hohensteiner Busje an Weihnachten und Silvester

An Weihnachten und Silvester fährt unser Bus´je wie folgt:

Erster Weihnachtsfeiertag (Dienstag):    
14:00 bis 02:00 Uhr

Zweiter Weihnachtsfeiertag (Mittwoch):
16:00 bis 24:00 Uhr

Silvesterabend (Montag):      
14:00 bis 02:00 Uhr

Neujahr (Dienstag):                                    
14:00 bis 24:00 Uhr

An Heiligabend fährt das Bus´je nicht.

         

Vorbestellungen können wie gewohnt entgegengenommen werden:
Bürgerbüro:                06120/29-0
Handy Bus´je:            0151/11655330

 

 

Schließung der Verwaltung zwischen den Jahren

Die Gemeindeverwaltung Hohenstein in der Zeit vom 24. Dezember 2018 bis einschließlich 01. Januar 2019 geschlossen.

In dringenden Fällen (Notfällen) sind die Mitarbeiterin aus dem Bereich Friedhofsamt sowie ein Mitarbeiter des Bauhofes wie folgt telefonisch erreichbar:

Friedhofsamt:  Frau Barth, Telefon 06128-945300
Bauhof: Herr Guckes, Telefon 0160-3635061

Am 02. Januar 2019 stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Hohenstein wieder zu den gewohnten Sprechstunden im Rathaus zur Verfügung.

Hohenstein, 06. Dezember 2018

Daniel Bauer
Bürgermeister