Ablesen der Wasseruhren zum 31.12.2022

Für die Berechnung des Wasserverbrauches 2022 bitten wir, wie in den vorangegangenen Jahren, um Ablesung des Zählerstandes der Wasseruhr.

Hierfür werden Ablesekarten nur noch an die Grundstückseigentümer versandt (Kalenderwoche 49/50), welche noch keine digitalen Funkzähler installiert haben. Diese Ablesekarten sind bis zum 08. Januar 2023 an die Gemeindeverwaltung zurück zu reichen. Die ausgefüllten Ablesekarten können Sie uns per Post, per Fax oder E-Mail zusenden oder in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Bitte geben Sie bei der Übermittlung per E-Mail unbedingt die Zählerdaten, die sich auf der Ablesekarte befinden, an. Die Übermittlung des Zählerstandes kann auch direkt über das Formular auf dieser Homepage erfolgen. In der Menüleiste finden Sie unter dem Punkt Aktuelles „Wasserzähler“, die Möglichkeit der Abgabe des Standes der Wasseruhr.

Bei Rückfragen können Sie sich an Frau Schmitt (06120-2941) wenden oder eine E-Mail an steueramt@hohenstein-hessen.de senden.