Weitere Allgemeinverfügungen des Rheingau-Taunus-Kreises

Krisenstab erlässt weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Kreis
Infektionszahlen im Rheingau-Taunus-Kreis steigen weiter / 37 neue Fälle am Dienstag

„Am Dienstag haben wir 37 neue Fälle registriert. Am Morgen des 21. Oktober 2020 kamen noch einmal sieben weitere Infektionsfälle hinzu. Von Woche zu Woche verdoppelt sich derzeit die Zahl der neu gemeldeten Corona-Infizierten, vergangener Woche 72 auf aktuell 147“, berichtet die Leiterin des Kreis-Gesundheitsamtes, Dr. Renate Wilhelm, in der Krisenstabssitzung des Rheingau-Taunus-Kreises. Wegen der stetig steigenden Infektionszahlen hat Krisenstab am Mittwoch, 21. Oktober 2020, weitere Maßnahmen beschlossen, die der Eindämmung des Corona- Pandemie-Geschehens dienen. Diese richten sich nach den Vorgaben des Landes im Hessischen Präventions- und Eskalationskonzept.

„Gerade um eine Zersplitterung durch die Aufteilung in Rheingau und Untertaunus zu verhindern, haben wir uns für einheitliche Regeln für den gesamten Rheingau-Taunus-Kreis ausgesprochen“, berichten Landrat Frank Kilian und Gesundheits-Dezernentin Monika Merkert. Das betrifft unter anderem auch die Sperrstunde. „Es bringt niemand etwas, wenn wir unterschiedliche Regelungen im Rheingau und Untertaunus haben. Das fördert ein nicht gewollten ‚Tourismus‘ in den anderen Kreisteilen. Wenn es etwa eine Sperrfrist im Untertaunus gibt und keine im Rheingau, dann fahren die Menschen in den Rheingau, um dort eine Gaststätte aufzusuchen. Das will wirklich niemand“, so die Auffassung des Krisenstabes.

Folgende neue Maßnahmen gelten ab Donnerstag, 22. Oktober 2020, bis vorerst einschließlich Sonntag, 1. November 2020. Im Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises gilt eine Sperrzeit für das Gaststättengewerbe sowie für öffentliche Vergnügungsstätten. Die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr und der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr untersagt. Weiterhin sind abweichend von Paragraf 1 Absatz 2b der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und ähnliches nur zulässig, wenn die Teilnehmerzahl 100 nicht übersteigt oder die zuständige Behörde ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der Voraussetzungen gestattet.

Private Zusammenkünfte mit vornehmlich geselligem Charakter (Feiern) mit einer Teilnehmerzahl von mehr als zehn Personen sind untersagt. Dies gilt auch für Feiern in privaten Räumen, insbesondere in Wohnungen. Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten von Glaubensgemeinschaften muss auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. In Gaststätten sowie Übernachtungsbetrieben müssen Gäste beim Betreten und Verlassen sowie beim Verweilen auf Gemeinschaftsflächen wie Sanitärräumen, Garderoben und Wellnessbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Die Verwendung von sogenannten Gesichtsvisieren (Gesichts- oder Kinnvisier) anstelle einer Mund-Nasen-Bedeckung wird untersagt. Gesichts- und Kinnvisiere gelten somit nicht mehr als ausreichende Mund-Nasen-Bedeckungen. Die Details aller Regelungen stehen in Allgemeinverfügungen. Diese können auf www.rheingau-taunus.de nachgelesen werden.

„Wir wissen, dass wir einschneidende Maßnahmen beschlossen haben. Diese sind aber notwendig, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie wieder zu verlangsamen, Menschen aus Risikogruppen zu schützen und sicherzustellen, dass in Kliniken weiterhin ausreichend Behandlungskapazitäten vorhanden sind“, betonen Landrat Frank Kilian und Gesundheits-Dezernentin Monika Merkert. „Wir bitten alle Personen, die von den Maßnahmen betroffen sind, um Verständnis, und appellieren an alle Menschen im gesamten Kreisgebiet, sich an die Maßnahmen zu halten.“ Die Infektionslage im Rheingau-Taunus-Kreis verschärft sich also weiter. Landrat Kilian: „Aus diesem Grund mussten wir konsequente Beschränkungskonzepte zum Schutz der Bevölkerung vorlegen.“

Die Allgemeinverfügungen finden Sie auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises unter www.rheingau-taunus.de/corona

Wichtige Information für alle Sportvereine

Die Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises wurde nochmals ergänzt. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb sowohl des Spitzen- und Profisports im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 CoKoBeV sowie des Trainings- und Wettkampfbetriebs des Amateursports im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 CoKoBeV darf in geschlossenen Räumlichkeiten nur ohne Zuschauer und unter freiem Himmel mit maximal 100 Zuschauern durchgeführt werden. Ausgenommen von den vorstehenden Regelungen sind Begleitpersonen der Sportlerinnen und Sportler, insbesondere Betreuerinnen und Betreuer, Trainerinnen und Trainer sowie maximal zwei Aufsichtspersonen bzw. Erziehungsberechtigte bei Minderjährigen, die dem Trainings- und Wettkampfbetrieb stets beiwohnen dürfen. Die zugelassenen Zuschauer sowie die Angehörigen der vorgenannten Personengruppen dürfen sich nur gemeinsam ohne Einhaltung des gebotenen Mindestabstands zwischen Personen von 1,5 Metern aufhalten, soweit ihnen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum gestattet wäre.

Aktuelle Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises

Hier finden Sie aktuelle Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises, welche ab morgen (Freitag, den 16.10.2020) gelten wird.

1. Private Zusammenkünfte mit vornehmlich geselligem Charakter (Feiern) im öffentlichen Raum mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 10 Teilnehmern sind untersagt. Es
wird empfohlen, private Zusammenkünfte mit vornehmlich geselligem Charakter (Feiern) außerhalb des öffentlichen Raums auf eine Teilnehmerzahl von 10 Teilnehmern
aus höchstens zwei Hausständen zu begrenzen.

2. Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos nach
§ 2b der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung werden auf eine
Teilnehmerzahl von 100 Personen begrenzt. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes

3. In Gaststätten und Übernachtungsbetrieben nach § 4 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung haben Gäste beim Betreten und Verlassen der Lokalität in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen (wie zum
Beispiel Toiletten und Wellnessbereich) eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

4. Die Verwendung von sog. Gesichtsvisieren (Gesicht- oder Kinnvisiere) anstelle einer
Mund-Nasen-Bedeckung wird untersagt.

5. Diese Allgemeinverfügung tritt am 16.10.2020 in Kraft. Sie gilt vorerst bis 30.10.2020.
Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.

 

Hinsichtlich des Sport-Trainingsbetriebes werden derzeit noch mit den Landkreisen des Rhein-Main-Gebietes und dem Sozial- und Innenministerium die Möglichkeiten und Einschränkungen besprochen und voraussichtlich bis zum Beginn der kommenden Woche geregelt.


 

RTK: 7-Tage-Inzidenz bei 54

Seit heute ist die 7-Tage Inzidenz im Rheingau-Taunus-Kreis bei 54. Das bedeutet, dass es weitere, verschärfende Maßnahmen geben wird. Aktuell berät der Krisenstab des Rheingau-Taunus-Kreises mit dem Ministerium über das weitere Vorgehen. Heute Nachmittag werden die Bürgermeister mit dem Landrat konferieren, um diese Maßnahmen final zu besprechen. Wir werden Sie an dieser Stelle über alle Neuigkeiten informieren.

Aktuell liegen noch keine konkreten Maßnahmen auf dem Tisch. Wir erwarten konkrete Ergebnisse erst in den frühen Abendstunden.

Infektionszahlen steigen auch im Rheingau-Taunus-Kreis weiter stark an

Rheingau-Taunus-Kreis erreicht dritte Warnstufe des Eskalationskonzeptes des Landes / Am Wochenende 40 neue CoVid-Fälle

Im Rheingau-Taunus-Kreis steigen die Infektionszahlen immer schneller an. Alleine am Wochenende wurden 40 neue Personen gemeldet, die sich mit dem CoVid-19-Virus infizierten. Die 7-Tage-Inzidenzstieg in der Nacht auf Montag auf den Wert von knapp über 36, womit der Kreis die dritte Warnstufe des Eskalationskonzeptesdes Landes Hessen erreichte. Der Inzidenzwert legt das Infektionsgeschehen in den vergangenen sieben Tagen dar.

„Der Krisenstab des Rheingau-Taunus-Kreises hat sich mit der Entwicklung und den rasant steigenden Zahlen heute eingehend und ausführlich beschäftigt“, berichtet Landrat Frank Kilian. Er fordert zugleich die Bürgerinnen und Bürger des Kreises ausdrücklich auf, sich ganz strikt an die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln zu halten. „Wenn die Zahl an Infizierten auch in den kommenden Tagen weiter deutlich ansteigt, müssen wir strengere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in unserem Kreis ergreifen“, erklärt der Landrat nach der Sitzung des Krisenstabes. Der Kreis arbeitet derzeit an einem solchen Katalog mit Maßnahmen.

Während in den vergangenen Wochen Reiserückkehrer vor allem für das Infektionsgeschehen verantwortlich zeichneten, verändert sich das Bild – laut Krisenstab -derzeit: „Wir haben kleinere und größere Hotspots im Kreis, für die ganz unterschiedliche Anlässe der Grund sind.“ Familien- und private Feiern – mit bis 150, 200 Gästen – dienen vermehrt als Ansteckungsherd, ebenso wie Veranstaltungen, bei denen sich die Organisatoren nicht an ihr, dem Kreis-Gesundheitsamt vorgelegtes, Hygienekonzept halten. „In einem Restaurant im Kreis gab es unter den 74 Gästen aus dem In- und Ausland sowie dem Personal einen Corona-Ausbruch, der große Auswirkungen hatte, so dass das Personal des Gesundheitsamtes tagelang nur mit diesem einen Fall gebunden war“, so Kilian.

„Es gibt positive Corona-Infektionen in unterschiedlichen Orten im Kreisgebiet, etwa Gemeinschaftsunterkünften, in Kindertagesstätten und in weiteren Einrichtungen, die einen riesigen Arbeitsaufwand für das Gesundheitsamt zur Folge habe, den wiederum viele Außenstehende nicht erkennen können“, berichtete Liane Schmidt, zuständige Fachbereichsleiterin in der Kreisverwaltung. In den vergangenen Tagen musste, so die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Renate Wilhelm, das Amt zirka 300 Quarantäne-Anordnungen schreiben und dann an die betroffenen Personen übergeben. Hinzu kommt die Nachverfolgung von Kontaktpersonen am Telefon. Dabei klären die Mitarbeitenden, ob es sich um Kontaktpersonen ersten und zweiten Grades handelt.

Landrat Kilian: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreis-Gesundheitsamtes sind an ihrer Belastungsgrenze angelangt. Wechselnd arbeiten bis spät abends und sind am folgenden Tag bereits ab 6.30 Uhr wieder an ihren Arbeitsplätzen zu finden. Sie leisten seit Beginn der Pandemie mit Hochdruck wichtige Tätigkeiten, etwa bei der Kontaktpersonennachverfolgung und das Anordnen von Quarantänemaßnahmen, um damit das Corona-Ausbruchsgeschehen einzudämmen. Sie setzen sich mit großem Engagement für die Menschen in ihrer Region ein. Zahlreiche Mitarbeitende aus den weiteren Fachbereichen der Kreisverwaltung haben sich des Weiteren freiwillig gemeldet, um das Amt bei der Kontaktnachverfolgung oder beim Bürgertelefon aktiv zu unterstützen.“ Gerade auch beim Bürgertelefon registriert die Kreisverwaltung eine stark ansteigende Anzahl an Anrufen von besorgten Bürgern. „Derzeit steht das Thema innerdeutsche Hotspots ganz oben auf der Liste“, so Simone Witzel.

Trotz stark ansteigender Zahl an Corona-Infizierten in den vergangenen Tagen scheinen einige Mitbürgerinnen und Mitbürger leider immer noch nicht den Ernst der Lage erkannt zu haben. „Uns fehlt jedes Verständnis dafür, dass im Kreisgebiet Flyer kursieren, in denen die Verfasser beispielsweise gegen das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken polemisieren und dabei mit einem angeblichen Pseudowissen aufwarten“, berichtet die Gesundheits-Dezernentin Monika Merkert. „Diese Verschwörungstheoretiker wollen einzig und alleine zur Verunsicherung der Bevölkerung beitragen. Ihre Aussagen sind absurd und verantwortungslos“, so Landrat Kilian: „Das Gesundheitsamt kümmert sich um jene, die an Corona erkrankt sind und versucht so die Pandemie einzudämmen.“

Kein Verständnis zeigt der Krisenstab auch für Besitzer von Gaststätten und Restaurants, die sich nicht an die Abstands- und Hygieneregeln halten. „Uns wurden Fälle von einem Bürgermeister übermittelt, bei denen die Tische in den – namentlich bekannten – Gaststätten eng beieinanderstanden, bei denen keine Desinfektion von Tisch und Speisekarte erfolgten und bei denen die Kontaktdaten der Gäste nicht aufgenommen, bzw. nicht nachgeprüft wurden.“ Mit Hilfe der Bürgermeister soll vor Ort diesen Hinweisen nachgegangen werden. Kilian und Merkert: „Die große Zahl an Besitzern von Restaurants und Gaststätten halten sich sehr penibel an die Regeln und verringern somit ihre Einnahmen, wodurch deren Existenz bedroht ist. Es gibt aber leider einige ‚schwarze Schafe‘ in der Branche, denen die Auswirkungen ihres Handelns vollkommen egal sind. Diese setzen sich über die vorgegebenen Vorsichtsmaßnahmen einfach hinweg. Das werden wir nicht hinnehmen!“

„Wir appellieren an die Vernunft aller Menschen, sich an die bekannten AHA-Regeln während der Corona-Pandemie zu halten; gerade auch aus Solidarität mit unseren Mitmenschen, die wir nicht mit dem Virus anstecken wollen. Wir brauchen die kluge Einsicht bei allen, diese Regeln im Alltag anzuwenden. Nur so kommen wir aus der Corona-Pandemie wieder heraus“, erklären die Mitglieder des Krisenstabes. Einig ist man sich auch, dass die weitere Vorgehensweise mit den 17 Bürgermeistern abgestimmt wird. Ein gemeinsames Handeln von Kreis und Städten ist in dieser prekären Situation wichtig.

Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn – Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach

für folgende Geltungsbereiche: Gemeinden Aarbergen, Hohenstein, Heidenrod, Hünfelden, Hünstetten und die Verbandsgemeinde Aar Einrich.

Amt für Bodenmanagement
Limburg a. d. Lahn
Berner Straße 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Telefon: (06431) 9105-0
Telefax: (0611) 327 605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de

Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach
Aktenzeichen: F 1941

Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

1. Im Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach, Rheingau-Taunus-Kreis, werden die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung wie folgt festgestellt:
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie vom 27. Juli bis 04. September 2020 im Clubraum des Dorfgemeinschaftshauses Michelbach, Kirchstraße 4 in 65326 Aarbergen, Ortsteil Michelbach offen gelegen haben. Zur Auskunftserteilung war ein Bediensteter der Flurbereinigungsbehörde anwesend. In dem anberaumten Anhörungstermin am 08. September 2020 im Dorfgemeinschaftshaus Michelbach, Kirchstraße 4 in 65326 Aarbergen, Ortsteil Michelbach wurden die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert. Die Ergebnisse der Wertermittlung werden für das gesamte Flurbereinigungsverfahren festgestellt.
2. Von den Teilnehmern wurden keine Einwendungen gegen die Wertermittlung erhoben. Somit ergeben sich keine Änderungen gegenüber der Offenlegung.

Begründung
Damit alle Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach mit Land von gleichem Wert abgefunden werden können, ist der Wert der von ihnen in das Verfahren eingebrachten alten Grundstücke zu ermitteln. Dies erfolgte so, dass der Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes ermittelt wurde (§ 27 ff. FlurbG).
Die Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach ist gemäß §§ 27 ff FlurbG abgeschlossen. Die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten offen gelegen und in einem Anhörungstermin sind die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert worden.
Nach § 32 FlurbG sind die Ergebnisse der Wertermittlung durch die Flurbereinigungsbehörde festzustellen. Sie sind Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches der Beteiligten und damit Grundlage für den Flurbereinigungsplan.

Veröffentlichung und Bekanntmachung
Diese öffentliche Bekanntmachung wird in der Gemeinde Aarbergen und in den angrenzenden Gemeinden Hohenstein, Heidenrod, Hünfelden, Hünstetten und in der Verbandsgemeinde Aar Einrich öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Bekanntmachung sowie weitere Informationen zum Verfahren über die Internetadresse hvbg.hessen.de/F1941 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, – Flurbereinigungsbehörde -, Berner Straße 11 , 65552 Limburg an der Lahn schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, – Obere Flurbereinigungsbehörde –, Schaperstraße 16 in 65195 Wiesbaden schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird.
Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruchs bei einer der vorgenannten Behörden maßgebend.

Limburg, den 28. September 2020

Im Auftrag
gez. Albrecht (Verfahrensleitung)

 

 

Abfahrtszeiten Bus’je ab 5. Oktober 2020

Ab Montag, den 05.10.2020, wird das Busje seinen regulären Betrieb wieder aufnehmen:

Montag bis Donnerstag:  07:30 bis 24:00 Uhr

Freitag:                                 07:30 bis 02:00 Uhr

Samstag:                              18:00 bis 02:00 Uhr    

Sonntag:                               15:30 bis 22:00 Uhr

Hohensteiner Geschäfte unterstützen

Liebe Hohensteinerinnen und Hohensteiner,

unsere Geschäfte drohen zu sterben! Es ist wichtig, dass möglichst viele Menschen sowohl in der Coronazeit, aber auch in Zeiten der Umleitung hier in Breithardt unsere örtlichen Gewerbetreibenden unterstützen. Wir möchten Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, weil einerseits durch die Pandemie viele Menschen dazu übergegangen sind, auch Dinge des täglichen Gebrauchs im Internet zu bestellen, oder sich größeren Einkaufszentren zuwenden, um viele Erledigungen möglichst zentral an einer Stelle zu besorgen. Für die Hohensteiner Gewerbetreibenden ist dies ein Problem, es fehlt der Umsatz, die Existenzgrundlage wird den Unternehmern und Mitarbeitenden entzogen.

Am Beispiel des „nah und gut Steinheimer“ in Breithardt kann man gut verdeutlichen, wie schwierig die Lage ist. Monatlich fehlen durch die Umleitung in Breithardt und die Corona Pandemie Umsätze im mittleren fünfstelligen Bereich, alleine im August kamen fast 2000 Kunden weniger, was zu einer akuten Existenzbedrohung führt. Wir möchten uns unsere Gemeinde nicht ohne direkte Einkaufsmöglichkeiten vorstellen.

Die Lage ist ernst! Wenn wir Hohensteinerinnen und Hohensteiner in den kommenden Wochen und Monaten nicht verstärkt auf unsere regionalen Einkaufsmöglichkeiten vom Einzelhändler bis zum Elektrofachgeschäft, vom Metzger bis zum Bäcker, vom Spielzeugladen bis zum Hofladen zurückgreifen, dann wird sich die Einkaufsmöglichkeit in Hohenstein in sehr kurzer Zeit stark verschlechtern und damit wird auch ein gutes Stück Lebensqualität für uns alle verloren gehen. Gleiches gilt auch für unsere Gastronomen. Sie können nach wie vor bei allen Gastronomen auch zur Abholung bestellen, wenn Sie derzeit nicht ein Lokal besuchen können oder möchten. Prüfen Sie sich doch bitte selbst, ob es nicht die paar Meter, beispielsweise wegen einer Umleitung oder ins Nachbarort, mehr wert sind, die Geschäfte und Arbeitsplätze in Hohenstein mit Ihrem Einkauf zu erhalten. Wir haben es selbst in der Hand, helfen Sie bitte mit!

Ihr

Daniel Bauer

Bürgermeister