Seit dem 1. Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger ihre Ausweisdokumente direkt an die eigene Haustür liefern lassen. Der neue Direktversand gilt für Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel, eID-Karten sowie Reisepässe.
Die Zustellung übernimmt die Deutsche Post. Eine E-Mail der Post informiert vorab über den geplanten Zustelltag. Die Übergabe erfolgt persönlich an der Hauptwohnung – ausschließlich an die antragstellende Person. Da das Bürgerbüro das alte Ausweisdokument bereits bei der Beantragung entwertet, müssen Antragstellende bei der Zustellung ein zweites gültiges Ausweisdokument – etwa den Reisepass – vorzeigen. Wer zum Zustellzeitpunkt nicht zu Hause ist, kann die Sendung innerhalb von sieben Werktagen in einer Postfiliale abholen. Danach geht das Dokument zurück an das Bürgerbüro.
Was wichtig ist:
Der Direktversand ist ab dem 16. Geburtstag für Personalausweise und ab 18 Jahren für Reisepässe möglich. Kinder können diesen Service nicht nutzen, auch nicht über ihre Eltern. Expressbestellungen sind vom Direktversand ausgeschlossen. Eine Zustellung an Wunschadressen oder Nebenwohnsitze ist nicht möglich – die Sendung geht ausschließlich an die Hauptwohnung. Zudem steht die Online-Ausweisfunktion ab dem Zeitpunkt der Entwertung vorübergehend nicht mehr zur Verfügung und kann erst mit dem neuen Ausweis und einer neuen PIN wieder aktiviert werden. Der Direktversand kostet zusätzlich zur regulären Ausweisgebühr 15 Euro.
Beantragung bleibt weiterhin persönlich
Trotz neuem Direktversand müssen Ausweisdokumente weiterhin persönlich im Bürgerbüro beantragt werden.
Weitere Informationen und Voraussetzungen zur Ausweisbeantragung gibt es auf der FAQ-Seite des Bundesministeriums des Innern unter: www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/service/faq/faq-node.html.