Neues Testzentrum in Hohenstein

Im Gemeindezentrum in Hohenstein-Breithardt hat ein neues Corona-Testzentrum seine Pforten geöffnet. Gemeinsam mit der Gemeinde Hohenstein wurde das Angebot mit Blick auf die sich dynamisch entwickelnde Covid-19 Infektionslage kurzfristig aufgebaut. Dem Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises wurden die zur Genehmigung des Testzentrums erforderlichen Unterlagen im Dezember vorgelegt und die Genehmigung am 27.12.2021 erteilt. Am 31.12.2021, also zu Silvester, wurde das Testzentrum bereits eröffnet. Die Gemeinde Hohenstein bedankt sich bei dem Leiter der Einrichtung, Herrn Atlan aus dem benachbarten Aarbergen für die schnelle Umsetzung noch zum Silvestertag. Um sich testen zu lassen ist eine vorherige Terminvereinbarung nicht notwendig, die Registrierung kann entweder vor Ort oder mittels vorheriger Anmeldung im Internet unter https://testzentrum-hohenstein.web.app/ erfolgen. Bitte halten Sie auch ein Ausweisdokument bereit. Das Testergebnis bekommen Sie dann entweder ausgedruckt oder per Email binnen 15 Minuten zugestellt. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag 7-19 Uhr, Samstag von 8-20 Uhr, Sonntag von 10-14 Uhr und damit ideal, um sich beispielsweise direkt vor der Arbeit testen zu lassen. Bitte nehmen Sie die Testangebote der mittlerweile vielfältigen Teststellen zu Ihrem eigenen und dem Schutz Ihrer Lieben regelmäßig an.

 

Rheingau-Taunus-Kreis übernimmt neue STIKO-Empfehlung zu Impfungen gegen SARS-CoV-2 ab sofort

 
Leiterin des Corona-Krisenstabs Liane Schmidt: Auffrischungsimpfungen bereits nach drei Monaten

„Der Rheingau-Taunus-Kreis übernimmt ab sofort die aktualisierte Empfehlung der Ständige Impfkommission (STIKO)“, betont die Leiterin des Corona-Krisenstabs in der Kreisverwaltung, Liane Schmidt und weiter: „Mit dem Ersten Kreisbeigeordneten Klaus-Peter Willsch haben wir am Dienstag – sofort nach Bekanntgabe der STIKO-Empfehlung – deren Umsetzung in die Wege geleitet.“ Die STIKO sprach sich in ihrer am 21. Dezember 2021 veröffentlichten Empfehlung für Auffrischungsimpfungen – wegen der Omikron-Variante – nach mindestens drei statt bisher sechs Monaten aus. „In den Impfstationen des Kreises in Eltville und Taunusstein wird ab heute nach dieser Vorgabe geimpft“, so die Leiterin des Krisenstabs.
 
Die Empfehlung wurde angepasst, weil neue Erkenntnisse vorliegen, wonach zu einem möglichst guten Schutz vor der Omikron-Variante eine Auffrischungsimpfung notwendig ist. Die Grundimmunisierung alleine bewirkt bei dieser Variante nur einen sehr eingeschränkten Schutz. Es ist laut STIKO damit zu rechnen, dass Omikron das Infektionsgeschehen hierzulande „innerhalb kürzester Zeit“ bestimmen wird.
 
Die STIKO betont weiterhin, dass beide mRNA-Impfstoffe (Comirnaty und Spikevax) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit völlig gleichwertig sind. Die STIKO-Empfehlung ist in dem Wortlaut auf der Homepage unter http://www.rki.de/…/COVI…/Impfempfehlung-Zusfassung.html nachzulesen
 

Mobiles impfen in Holzhausen

Liebe Hohensteinerinnen und Hohensteiner,

in einer Woche, am 10. Dezember 2021 wird in der Zeit von 13-19 Uhr das mobile Impfteam des Rheingau-Taunus-Kreises im Dorfgemeinschaftshaus Holzhausen über Aar einen Impftermin für alle ohne Anmeldung anbieten. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

Hier finden Sie die Formulare zum Download:

Formulare für Impfung mit mRNA-Impfstoff (BioNTech und Moderna)

Formulare für Impfung mit Vektor-Impfstoff (Johnson&Johnson)

Dieses können Sie selbstverständlich auch vor Ort erhalten und ausfüllen.

Wichtiger Hinweis zur Booster-Impfung laut Rheingau-Taunus-Kreis:
Biontech und Moderna = mindestens 6 Monate nach der Zweitimpfung
2 x AstraZeneca = mindestens 5 Monate nach Zweitimpfung
Johnson & Johnson = mindenstens 4 Wochen

Wir bitten um Beachtung, dass es wahrscheinlich einen sehr großen Andrang geben könnte und daher ein rechtzeitiges Kommen wichtig ist. Es besteht die Möglichkeit, dass vor Ort entschieden werden muss, die Schlange zu schließen. Alternativ besteht für Sie auch die Möglichkeit sich im temporären Impfzentrum des Rheingau-Taunus-Kreises an der Silberbachhalle in Taunusstein Wehen (ohne Termin) impfen zu lassen.

Bleiben Sie gesund

Daniel Bauer

Sturmtief Ignatz ist da

Sturm Ignatz hat uns heute Nacht erreicht. Vereinzelt waren unsere Freiwilligen Feuerwehren im Einsatz. Vielen Dank für euer Engagement. Doch das Sturmtief und seine Folgen bleiben uns noch ein paar Tage erhalten.

Bitte seien Sie besonders vorsichtig im Freien und achten Sie auf möglicherweise herabstürzende Teile (bspw. Dachziegel etc).

Gehen Sie nicht im Wald oder am Waldrand spazieren, hier besteht durch abgebrochene Äste, entwurzelte Bäume oder durch Kronenabbruch unmittelbare Lebensgefahr.

Sichern Sie auch zuhause alles, was herumliegen und damit jemanden verletzen könnte.

Vielen Dank!

Neue Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises

Inzidenz über 100 – Neue Allgemeinverfügung greift ab Sonntag, 5. September 2021

Die Inzidenz im RTK hat gestern den Schwellenwert 100 überschritten. Gemäß Präventions- und Eskalationskonzept des Landes Hessen erlässt der RTK somit eine weitere Allgemeinverfügung, die am Sonntag, den 5. September 2021, in Kraft treten wird.

Die wichtigsten Veränderungen im Überblick:

🔷 Kontaktregel für Treffen im öffentlichen Raum: max. 10 Personen aus verschiedenen Hausständen oder aus zwei Hausständen in beliebiger Gruppengröße (Kinder bis 14 Jahre sowie Geimpfte & Genesene zählen nicht mit).
🔷 Schule: Pflicht zum Tragen medizinischer Masken, auch am Sitzplatz
🔷 Außen (!)- und Innengastronomie: nur mit Negativnachweis
🔷 Veranstaltungen: auch im Freien nur mit Negativnachweis, Teilnehmerbegrenzung im Freien auf 200 Personen, in Innenräumen auf 100 Personen
🔷 ÖPNV: Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ab 16 Jahren
🔷 Kultur-, Freizeiteinrichtungen und Sportstätten: Einlass nur mit Negativnachweis
🔷 Einzelhandel: Kundenbeschränkungen
🔷 Körpernahe Dienstleistungen: nur mit FFP2-Maske (nicht für Kinder unter 16 Jahren)
🔷 Clubs/Diskotheken: Einlass auf Außenflächen nur mit Negativnachweis (Ungeimpfte benötigen hier einen Negativnachweis mittels PCR-Test)

Unsere Pressemitteilung dazu finden Sie ab sofort auf unserer Homepage unter:
👉 https://www.rheingau-taunus.de/pressemitteilungen/detail/inzidenz-im-rheingau-taunus-kreis-ueber-100-neue-corona-regeln.html
Das Hessische Eskalationskonzept finden Sie hier:
👉 https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/2021-08-16_eskalationskonzept_hmsi_0.pdf

ℹ IMPFUNG:
Bis zum 30. September 2021 bleibt das Impfzentrum Eltville geöffnet. Bis dahin sind Erst- und Zweitimpfungen weiterhin ohne Termin möglich.
➡️Das heißt: Wenn Sie sich bis zum 9. September 2021 zum ersten Mal impfen lassen, können Sie auch die Zweitimpfung noch im Impfzentrum erhalten. 🤓

Am 16.8. impfen lassen ohne Termin

Liebe Hohensteinerinnen und Hohensteiner,
gemeinsam mit dem Impfzentrum Eltville bietet die Gemeinde Hohenstein einen Termin für die Erstimpfung gegen das Coronavirus an. Kommen Sie einfach vorbei und lassen sich impfen. Ohne Anmeldung.
Wann?  Montag 16. August von 9.00 – 11.30 Uhr und 12.30 – 15 Uhr Wo? Aubachhalle in Strinz-Margarethä Wer? Alle ab 12 Jahren

Mitzubringen sind lediglich die Krankenkassenkarte, der Ausweis und das Impfheft (falls verloren, wird ein neues ausgestellt). Selbstverständlich findet vor jeder Impfung ein persönliches Beratungsgespräch statt, indem sie alle Ihre Fragen rund um das Thema Impfungen stellen können. Als Impfstoff ist Johnson & Johnson  oder Moderna vorgesehen. Den Termin für die zweite Impfung vereinbaren Sie direkt vor Ort. Hohenstein ist verhältnismäßig gut durch die Pandemie gekommen, lassen Sie uns gemeinsam solidarisch den nächsten Schritt hin zu mehr Normalität gehen.
Mit solidarischen Grüßen Daniel Bauer Bürgermeister

Neue Corona-Regeln (Stand 19.7.2021)

Das Corona Kabinett des Landes Hessen hat heute die neuen Regelungen im Umgang mit der Corona Pandemie beschlossen.
 
Die wichtigsten Änderungen im Überblick. Sie gelten in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 35.
Veranstaltungen (ab 25 Personen):
Veranstaltungen können genehmigungsfrei wieder mit mehr Teilnehmern stattfinden. In geschlossenen Räumen wird die Obergrenze von 250 auf 750 Teilnehmer angehoben. Im Freien sind künftig 1.500 statt bislang 500 Teilnehmer möglich. Geimpfte und Genesene zählen bei dieser Zahl nicht mit. Größere Veranstaltungen bleiben genehmigungspflichtig.
Bei Veranstaltungen in Innenräumen entfällt zukünftig die Testpflicht, wenn nicht mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (einschließlich geimpfter und genesener Personen) eingelassen werden.
Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen muss die Kontaktdatenerfassung nur noch bei gastronomischen Angeboten erfolgen.
 
Hotels und Übernachtungen:
Bei Anreise muss bei touristischen Übernachtungen weiterhin ein aktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden. Die bisherige wöchentliche Testpflicht bei längeren Aufenthalten entfällt.
 
Gastronomie:
Die Testpflicht in der Innengastronomie wird aufgehoben. Es bleibt die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.
 
Bibliotheken und Archive:
Maskenpflicht besteht nur noch bis zum Sitzplatz.
 
Großveranstaltungen:
Hessen übernimmt die Regelungen für Großveranstaltungen, die auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien vereinbart wurden. Demnach ist ab einer Zuschauerzahl von 5.000 eine 50-prozentige Auslastung zulässig, maximal jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher.
 
Clubs / Discotheken:
Weiterhin sind Tanzveranstaltungen in Clubs und Discotheken nur im Freien zulässig. Allerdings wird die Zugangsregelung gelockert. Künftig ist eine Person je 5 qm möglich. Bislang ist es eine Person je 10 qm Veranstaltungsfläche.
 
Sollte die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigen, entfallen diese Lockerungen und es gelten die bisherigen Maßnahmen.
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.hessen.de.

Temporäre Sperrung der Klinghohl

Aufgrund mehrerer Unfälle in diesem Jahr, bei denen z.T. die Gemeinde Hohenstein in Regress genommen wurde und einen an fremden Eigentum entstandenen Schaden zu regulieren hatten, musste die Gemeinde Hohenstein kurzfristig im Sinne der Gefahrenabwehr tätig werden. Deswegen haben wir am vergangenen Freitag, den 2. Juli spontan die Entscheidung getroffen, die Klinghohl für den PKW Verkehr zu sperren. Ziel der Gemeinde Hohenstein ist nicht eine dauerhafte Sperrung, sondern vielmehr die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Schutz von Eigentum.

Was haben wir konkret geplant?

  1. Im unteren Bereich wird eine Schutzplanke angebracht.
  2. Durch Beschilderung wird sichergestellt, dass nur Anlieger die Klinghohl nutzen.
  3. Es wird geprüft, ob mittels Bodenschwellern die Geschwindigkeit auf ein Mindestmaß reduziert werden kann.
  4. Es wird geprüft, ob in den Wintermonaten die Klinghohl komplett gesperrt werden muss.

Es ist bedauerlich, dass die Sperrung so kurzfristig erfolgen musste, wir sehen uns allerdings aufgrund der Maßgaben zur Verkehrssicherungspflicht dringend veranlasst, zunächst eine schnelle Lösung zu finden, die uns die Zeit verschafft, o.g. Maßnahmen umzusetzen. Sobald dies geschehen ist, werden wir die Klinghohl wieder für den Verkehr freigeben. Wir bitten um Ihr Verständnis.