Neue Corona-Regeln (Stand 19.7.2021)

Das Corona Kabinett des Landes Hessen hat heute die neuen Regelungen im Umgang mit der Corona Pandemie beschlossen.
 
Die wichtigsten Änderungen im Überblick. Sie gelten in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 35.
Veranstaltungen (ab 25 Personen):
Veranstaltungen können genehmigungsfrei wieder mit mehr Teilnehmern stattfinden. In geschlossenen Räumen wird die Obergrenze von 250 auf 750 Teilnehmer angehoben. Im Freien sind künftig 1.500 statt bislang 500 Teilnehmer möglich. Geimpfte und Genesene zählen bei dieser Zahl nicht mit. Größere Veranstaltungen bleiben genehmigungspflichtig.
Bei Veranstaltungen in Innenräumen entfällt zukünftig die Testpflicht, wenn nicht mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (einschließlich geimpfter und genesener Personen) eingelassen werden.
Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen muss die Kontaktdatenerfassung nur noch bei gastronomischen Angeboten erfolgen.
 
Hotels und Übernachtungen:
Bei Anreise muss bei touristischen Übernachtungen weiterhin ein aktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden. Die bisherige wöchentliche Testpflicht bei längeren Aufenthalten entfällt.
 
Gastronomie:
Die Testpflicht in der Innengastronomie wird aufgehoben. Es bleibt die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.
 
Bibliotheken und Archive:
Maskenpflicht besteht nur noch bis zum Sitzplatz.
 
Großveranstaltungen:
Hessen übernimmt die Regelungen für Großveranstaltungen, die auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien vereinbart wurden. Demnach ist ab einer Zuschauerzahl von 5.000 eine 50-prozentige Auslastung zulässig, maximal jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher.
 
Clubs / Discotheken:
Weiterhin sind Tanzveranstaltungen in Clubs und Discotheken nur im Freien zulässig. Allerdings wird die Zugangsregelung gelockert. Künftig ist eine Person je 5 qm möglich. Bislang ist es eine Person je 10 qm Veranstaltungsfläche.
 
Sollte die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigen, entfallen diese Lockerungen und es gelten die bisherigen Maßnahmen.
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.hessen.de.

Temporäre Sperrung der Klinghohl

Aufgrund mehrerer Unfälle in diesem Jahr, bei denen z.T. die Gemeinde Hohenstein in Regress genommen wurde und einen an fremden Eigentum entstandenen Schaden zu regulieren hatten, musste die Gemeinde Hohenstein kurzfristig im Sinne der Gefahrenabwehr tätig werden. Deswegen haben wir am vergangenen Freitag, den 2. Juli spontan die Entscheidung getroffen, die Klinghohl für den PKW Verkehr zu sperren. Ziel der Gemeinde Hohenstein ist nicht eine dauerhafte Sperrung, sondern vielmehr die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Schutz von Eigentum.

Was haben wir konkret geplant?

  1. Im unteren Bereich wird eine Schutzplanke angebracht.
  2. Durch Beschilderung wird sichergestellt, dass nur Anlieger die Klinghohl nutzen.
  3. Es wird geprüft, ob mittels Bodenschwellern die Geschwindigkeit auf ein Mindestmaß reduziert werden kann.
  4. Es wird geprüft, ob in den Wintermonaten die Klinghohl komplett gesperrt werden muss.

Es ist bedauerlich, dass die Sperrung so kurzfristig erfolgen musste, wir sehen uns allerdings aufgrund der Maßgaben zur Verkehrssicherungspflicht dringend veranlasst, zunächst eine schnelle Lösung zu finden, die uns die Zeit verschafft, o.g. Maßnahmen umzusetzen. Sobald dies geschehen ist, werden wir die Klinghohl wieder für den Verkehr freigeben. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Antigen Schnelltest – Formulare

Auch an diesem Freitag findet im Grünen Raum der Alten Schule in Breithardt von der Johanniter Unfallhilfe die Schnelltestung auf das Coronavirus statt. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, stellen wir Ihnen hier das erforderliche Anmeldeformular aus.

Bitte melden Sie sich zunächst im Grünen Raum an, auch wenn einige Personen bereits davor warten sollten. Meist handelt es sich um bereits Getestete, die lediglich auf ihr Ergebnis warten.

Antigen-Schnelltests in Hohenstein

Ab Karfreitag – immer freitags- findet von 15-18 Uhr in der Alten Schule in Breithardt (Langgasse 43), Grüner Raum, ein Angebot für den kostenlosen Schnelltest von den Johannitern und der Gemeinde Hohenstein statt. Damit möchten wir vor Ort ein Angebot schaffen, um es allen Hohensteiner*innen zu ermöglichen, unkompliziert einen kostenlosen Schnelltest auf das Coronavirus zu bekommen. Es ist keine Terminvereinbarung notwendig.

Präsentation der Hohensteiner Wahlergebnisse

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der derzeitigen Corona-Kontakt-Beschränkung keine Präsentation der Wahlergebnisse im gewohnten Rahmen geben kann.

Die Wahlergebnisse der Gemeinde Hohenstein können am Wahlabend in Echtzeit über die Internetseite  https://votemanager-da.ekom21cdn.de/2021-03-14/06439006/html5/index.html  und die Smartphone-App „VoteManager“ verfolgt werden. Darüber hinaus wird auch das Hessische Statistische Landesamt die Ergebnisse unter statistik.hessen.de präsentieren.

Mobiles Impfangebot in Hohenstein

Der Rheingau-Taunus-Kreis bietet mobiles Impfangebot in Hohenstein am Montag, den 22. März

Der Corona-Krisenstab des Rheingau-Taunus-Kreises hat sich mit den Kommunen im Untertaunus auf ein – mobiles – Impfangebot vor Ort verständigt. Wie der Krisenstab immer betont hat, soll es Angebote für Menschen über 80 Jahre geben, die wegen ihrer eingeschränkten Mobilität nur unter erschwerten Bedingungen das Impfzentrum des Kreises in Eltville erreichen können. „Wir beginnen mit der Impfaktion mit mobilen Impfteams vor Ort – wie angekündigt – in Idstein am 15. März und nutzen die im dortigen Modellprojekt bereits gewonnenen Erkenntnisse für das weitere Verfahren“, heißt es aus dem Krisenstab.

Gleichzeitig schlug der Rheingau-Taunus-Kreis den Kommunen im Untertaunus das weitere Vorgehen vor. In den Städten und Gemeinden finden solche ortsnahen Impfungen statt. Der Krisenstab wird am Mittwoch die Reihenfolge der Gemeinden auslosen und das Ergebnis den Bürgermeistern mitteilen. Die Bürgermeister stimmten dem Losverfahren einstimmig zu.

Mit dem Verfahren ist die Chancengleichheit gewahrt. Danach weiß jeder, wann welche Kommune an der Reihe ist. Gemeinsam werden danach die notwendigen Modalitäten vereinbart. Die Städte und Gemeinden übernehmen dabei das Anschreiben und die Einladung an die Bürgerinnen und Bürger über 80 Jahren. Die Einladungsschreiben der Gemeinde Hohenstein sollen noch diese Woche rausgehen. Zudem werden der Zeitrahmen für die Impfungen und der Ort bekannt gegeben. Die Angeschriebenen melden dann zurück, ob sie das Angebot zur Impfung in ihrer Kommune annehmen.

Bürgermeister Daniel Bauer freut sich, dass es nun ganz kurzfristig für Menschen, die in der Mobilität eingeschränkt sind, ein Angebot vor Ort gibt. Alles Weitere teilen wir den zu Impfenden schriftlich mit.

NOTFALLRUCKSACK GESTOHLEN! – SÖHNGEN SPENDET NEUEN NOTFALLRUCKSACK

In der Nacht vom 20. auf den 21. Februar wurde aus einem Rettungswagen der Rettungswache in Hohenstein Breithardt ein Notfallrucksack im Wert von 2.200 € gestohlen. Durch einen Facebook-Beitrag des Hohensteiner Bürgermeisters, Daniel Bauer, wurden schnell Mitarbeiter der W.Söhngen GmbH aus Taunusstein auf den dreisten Diebstahl aufmerksam. Das Unternehmen produziert und vertreibt seit fast 100 Jahren Produkte für die Erste Hilfe und Notfallmedizin, darunter auch Notfallrucksäcke, und weiß um die enorme Wichtigkeit solcher Ausrüstungsteile. Für Christoph Hirschmann, Geschäftsführer der W.Söhngen GmbH, und sein Team ist deshalb sofort klar, dass man den Johanniter- Unfall-Hilfe e. V. in dieser Situation unterstützen muss. „Wir waren alle schockiert über diese Nachricht! Notfall- medizin ist natürlich genau unser Fachgebiet. Da bestand kein Zweifel, hier als Taunussteiner Unternehmen der Nachbargemeinde zu helfen!“, so Christoph Hirschmann, Geschäftsführer der W.Söhngen GmbH. Matthias Schirmer, Projektmanager Werbung & Kommunikation, ergänzt: „Als Bürger der Gemeinde Hohenstein ist es mir enorm wichtig, dass die Sicherheit in der eigenen Gemeinde aufrechterhalten wird! Nicht nur für mich, sondern auch für all meine Nachbarn. Ich habe die Nachricht mit Entsetzen vernommen und mich natürlich sofort dafür eingesetzt, hier zu unterstützen.“ Am Donnerstag, 25.02.2021 wurde dem JohanniterUnfall-Hilfe e. V. deshalb ein vollausgestatteter PROFiLNotfallrucksack von SÖHNGEN für die Notfallbehandlung überreicht. Ulf Weyer von der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. und Bürgermeister Daniel Bauer sind sich einig: „Wir sind sehr dankbar für die schnelle, unerwartete Hilfe der Firma SÖHNGEN. Es hätte allerdings erst gar nicht dazu kommen dürfen, dass jemand etwas so wichtiges, wie einen Notfallrucksack, entwendet.“

Briefwahl: Briefkasten am Rathaus verlegt

Aufgrund des erwartet hohen Aufkommens von Briefwahlunterlagen hat sich das Wahlamt der Gemeinde Hohenstein entschieden, den aktuellen Briefkasten zu verlegen. Bitte werfen Sie Ihre Briefwahlunterlagen ausschließlich in den Briefkasten am alten Haupteingang des Rathauses (siehe Bild).

Interaktiver Probestimmzettel für die Wahl der Gemeindevertretung

Im Vorfeld der Kommunalwahl stellen wir Ihnen hier (öffnet sich im Browser, Internet Explorer nicht empfehlenswert) einen interaktiven Probestimmzettel zur Verfügung.
Sie können sich darüber mit dem Original-Stimmzettel der Kommunalwahlen / Gemeindevertretung vertraut machen.
Mithilfe dieses interaktiven Stimmzettels können Sie Stimmen abgeben sowie Bewerberinnen und Bewerber streichen. Die Auswirkungen der Stimmabgabe werden unmittelbar im Stimmzettel angezeigt.
Damit kann man sicherstellen, dass man nicht versehentlich eine ungültige Stimmabgabe vornimmt. Möglich ist auch um die Stimmabgabe im Wahllokal zu beschleunigen, dass man sich die Wahlvorschlagsnummer oder die Nummern der Bewerberinnen und Bewerber notiert, denen man Stimmen abgeben will.
Gerade bei einer Wahl unter Pandemiebedingungen ist das ein großer Vorteil, weil es die Aufenthaltszeit in der Wahlkabine und damit auch im Wahllokal reduzieren kann.

Der interaktive Probestimmzettel dient ausschließlich zu Informationszwecken, er ist nicht zur „echten“ Stimmabgabe zulässig.

Weitere Informationen zu Wahlen in Hohenstein finden Sie hier.