Der erste Tag Lockdown und die erste Nacht mit Ausgangssperre haben wir hinter uns. Beides scheint gut funktioniert zu haben. Aber wie sind die Regeln für Weihnachten und Silvester, werden wir häufig gefragt?
Die wegen der hohen Inzidenz verhängte Ausgangssperre beginnt an HEILIGABEND erst um 00:00 Uhr, nicht bereits um 21 Uhr. Am 1. und 2. WEIHNACHTSFEIERTAG beginnt die Ausgangssperre um 22 Uhr.
An allen anderen Tagen gilt die Ausgangssperre ab 21 Uhr – 5 Uhr. Die Allgemeinverfügung gilt bis 30. Dezember. Dort gelten Stand jetzt also keine gesonderten Regeln wegen der Inzidenzen über 200.
Was bedeutet das für uns alle?
Von 21 – 5 Uhr darf das Haus in der Regel nicht verlassen werden! Ausnahmen sind wie folgt definiert:
– die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
- die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
- die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
- die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
- die Begleitung Sterbender
- die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen
- die Versorgung von Tieren (beispielsweise Gassi gehen) sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention