Beitragsfreistellung Kinder ab dem 3. Lebensjahr zum 01.08.2018

Die Gemeindeverwaltung ist gegenwärtig intensiv mit der Umsetzung der Änderung des § 32c HKJGB (Beitragsfreistellung im Elementarbereich für bis zu sechs Stunden tägliche Betreuungszeit) befasst.

In diesem Zusammenhang  sind die ab 01.08.2018 zu zahlenden Teilnahme- und Kostenbeiträge durch Änderungsbescheid neu festzusetzen. Die Zustellung der Änderungsbescheide kann aufgrund technischer Umstellungsarbeiten erst ab dem 14.08.2018 erfolgen. Auch die Abbuchung der Teilnahme- und Kostenbeiträge erfolgt erst ab der 34. Kalenderwoche.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Quint sowohl telefonisch (06120-2937) als auch per Email (Ilona.quint@hohenstein-hessen.de) gerne zur Verfügung.

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