Aufgrund rechtlicher Vorgaben des Kartellamtes und des Datenschutzes wurde der komplette Holzverkauf von der Waldbetreuung entkoppelt. Dies betrifft auch den Brennholzverkauf, welcher bislang über die Revierförstereien abgewickelt wurde.
Durch diese Veränderungen ergeben sich für die Brennholzkunden der Gemeinde Hohenstein folgende Neuerungen:
Das Brennholzbestellformular ist ab dem 01.10.2019 nur noch im Bürgerbüro im Erdgeschoss des Rathauses in Papierform oder online auf dieser website (Menüpunkt Gemeinde/Formulare&Anträge) erhältlich.
Das ausgefüllte Formular ist bis zum 30.12.2019 entweder im Bürgerbüro abzugeben oder per Fax an die Nummer 06120 / 2940 oder als E-Mail an jens.rejszer@hohenstein-hessen.de zu senden.
Der Bestellung ist eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang am liegenden Holz beizufügen. Nach der Loseinteilung durch den Forstbetrieb erhält der Kunde eine Rechnung über die bestellte Menge und eine Lagekarte. Innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist hat der Kunde die Möglichkeit das Brennholz in Augenschein zu nehmen. Eine Einweisung vor Ort durch die Revierleitung findet nicht mehr statt.
Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der Gemeindekasse und dem Erhalt des Abfuhrscheins kann der Kunde mit der Aufarbeitung beginnen.
Die Preise für Laubholz bleiben zum Vorjahr unverändert, der Preis für Fichtenkäferholz beträgt 20,00 € / Fm.
Nähere Informationen können Sie dem Bestellformular entnehmen. Für weitere Fragen steht Ihnen im Rathaus Herr Rejszer unter der Telefonnummer 06120 / 2923 oder per E-Mail unter jens.rejszer@hohenstein-hessen.de zur Verfügung.