Die Gemeinde Hohenstein ruft alle Vereine zur Teilnahme am Veranstaltungskalender 2025 auf

Die Gemeinde Hohenstein lebt von ihrem vielfältigen Vereinsleben, das Jahr für Jahr zahlreiche Veranstaltungen und Aktivitäten für die Bürgerinnen und Bürger und unsere Besucher bietet. Um auch im Jahr 2025 einen umfassenden Überblick über alle geplanten Events zu bieten, ruft die Gemeinde alle Hohensteiner Vereine dazu auf, sich am gemeinsamen Veranstaltungskalender zu beteiligen. Die Vereine werden gebeten, ihre geplanten Termine für das Jahr 2025 bis spätestens Freitag, 29.11. an die E-Mail-Adresse: elke.jopp@hohenstein-hessen.de zu senden. Dies ermöglicht es uns, frühzeitig alle Veranstaltungen zu sammeln und in einem übersichtlichen Kalender für alle Interessierten bereitzustellen.

Warum sollten Vereine teilnehmen?

Die Teilnahme am Veranstaltungskalender bietet den örtlichen Vereinen eine hervorragende Möglichkeit, ihre Events einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Dies erhöht nicht nur die Sichtbarkeit der Vereine, sondern fördert auch die Teilnahme und das Interesse der Gemeindemitglieder an den vielfältigen Aktivitäten vor Ort.

Darüber hinaus ermöglicht der gemeinsame Kalender eine bessere Koordination von Terminen, um Überschneidungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass möglichst viele Menschen an den Veranstaltungen teilnehmen können.

Die Einreichung der Termine ist einfach. Vereine können eine E-Mail an obenstehende Adresse senden und die folgenden Informationen bereitstellen:

1. Name des Vereins

2. Veranstaltungstitel

3. Datum und Uhrzeit der Veranstaltung

4. Veranstaltungsort

Die Gemeinde Hohenstein ist stolz auf ihr lebendiges Vereinsleben und möchte sicherstellen, dass auch im Jahr 2024 zahlreiche spannende Veranstaltungen angeboten werden. Die Teilnahme der örtlichen Vereine am Veranstaltungskalender ist ein wichtiger Schritt, um dies zu erreichen.

Wir bedanken uns im Voraus bei allen Vereinen für ihre Mitarbeit und freuen uns auf ein ereignisreiches Jahr 2025 mit einer Vielzahl von abwechslungsreichen Veranstaltungen für alle Hohensteinerinnen und Hohensteiner.

L 3074: Hessen Mobil bessert Schadstellen aus bei Strinz-Margarethä: VOLLSPERRUNG ab 14.10.2024!

Ab dem 14. Oktober bessert Hessen Mobil Schadstellen aus am Ortsausgang des Hohensteiner Ortsteils Strinz-Margarethä. Dafür wird die Landesstraße 3074 (Scheidertalstraße) bis Ende Oktober voll gesperrt. Die Sperrung beginnt an der Kreuzung der Scheidertalstraße / „Neuer Mühlweg“ und reicht bis zum Ortsteil Breithardt. Innerorts erfolgen keine Arbeiten.

Die Umleitung nach Idstein führt über die Straßen:

L 3373, L 3032, L 3274, B 417 über die Orte Breithardt, Steckenroth, Oberlibbach und Görsroth um Strinz-Margarethä herum.

Mehr zu Hessen Mobil und zum Verkehr auf Landesebene finden Sie unter mobil.hessen.de.

Haushaltsplanentwurf für 2025 eingebracht

Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 wurde im Rahmen einer Sondersitzung der Gemeindevertretung Hohenstein von Bürgermeister Daniel Bauer eingebracht.

Steuererhöhungen und Erhöhungen der Wasser- oder Abwassergebühr sind nicht vorgesehen sind. Die Grundsteuer A wird wie vom Finanzministerium vorgeschlagen auf 275 %-Punkte (- 68 %-Punkte) festgesetzt. Die Grundsteuer B wird auf 526 %-Punkte (-209 %-Punkte) festgesetzt. Die Gewerbesteuer verbleibt bei 380 %-Punkten.

Hier finden Sie die Haushaltsrede.

Eingeschränkter Bus´je-Fahrdienst im Oktober

Im Oktober kommt es beim Hohensteiner Bus´je leider zu Einschränkungen. Das Bus´je fährt NICHT zu folgenden Zeiten:

Mittwoch, 02.10.         15:00 bis 20:00 Uhr

Freitag, 04.10.            15:00 bis 22:00 Uhr

Dienstag, 08.10.         07:30 bis 13:00 Uhr

Donnerstag, 10.10.     15:00 bis 20:00 Uhr

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bauarbeiten an der Kita Steckenroth

Die Bauarbeiten an der Kita Steckenroth verzögern sich. Ursprünglich war geplant, den Betrieb vor Ort trotz Bauarbeiten ab kommendem Montag fortzuführen. Aufgrund der Notwendigkeit, das Podest und den Unterbau am Eingang der Kita zu sanieren, ist der Zugang zum Gebäude derzeit jedoch nicht möglich. Um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, bleibt der Kitabetrieb bis zum 1. November 2024 in die Räumlichkeiten in Breithardt verlegt.

Der geplante Termin für die Wiederaufnahme des Betriebs in Steckenroth ist der 4. November 2024. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und versichern, dass die Baumaßnahmen so zügig wie möglich abgeschlossen werden.

Krankheitswelle rollt durch die Kindertagesstätten

Zahlreiche kranke Kolleginnen in den Hohensteiner Kindertagesstätten führen leider dazu, dass wir den Kita-Betrieb momentan nicht so aufrechterhalten können, wie wir es eigentlich tun wollen. Aktuell versuchen wir Kolleginnen aus dem Urlaub zurückzuholen, um das Betreuungsangebot wieder herzustellen. Die Kindertagesstätte in Burg-Hohenstein muss heute leider trotzdem geschlossen bleiben, da uns kurzfristig hohensteinweit kein Vertretungspersonal zur Verfügung steht. Wir bedauern dies sehr und entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten.

Brennholzverkauf

Das Brennholzbestellformular ist ab sofort im Hohensteiner Blättchen oder auf dieser Seite unter Formulare bzw. hier als PDF-Datei erhältlich.

In Absprache mit dem Forstamt Bad Schwalbach, ist eine Mindestabnahme von 5 RM je Baumart maßgebend für die Brennholzbestellung. Die maximale Abgabemenge pro Haushalt ist auf 10 RM begrenzt (Es können nur RM bestellt werden, das gerückte Brennholz wird entsprechend umgerechnet). Sollten Sie einen höheren Bedarf haben, ist es möglich Nadelholz zusätzlich zu bestellen.

Sofern Sie eine Holzheizung als Alleinheizungsmöglichkeit haben, bitten wir um einen Hinweis, damit wir dies berücksichtigen können (bis zu 15 Rm).

Ihre Brennholzbestellung können Sie ab sofort bis 30. November 2024 bei der Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Str. 1 einreichen, oder uns per Fax 06120-2940 oder E-Mail an tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de zukommen lassen.

Aufgrund der hohen Brennholz-Nachfrage der Vorjahre, bitten wir um Vorlage Ihrer Feuerstättenbescheinigung, sowie falls noch nicht vorliegend eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägen-Lehrgang am liegenden Holz, falls uns diese aus dem Vorjahr nicht vorliegen.  

Nach der Loseinteilung durch den Forstbetrieb (frühestens ab Mitte Februar 2025) erhält der Kunde eine Rechnung über die bestellte Menge und eine Lagekarte. Innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist hat der Kunde die Möglichkeit das Brennholz in Augenschein zu nehmen. Eine Einweisung vor Ort durch die Revierleitung findet nicht statt. Von Rückfragen und Sonderwünschen bitten wir abzusehen. Diese können im Ausnahmefall berücksichtigt werden, verzögern aber in der Regel den Bereitstellungszeitpunkt der jeweiligen Bestellung.

Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der Gemeindekasse Hohenstein und dem Erhalt des Abfuhrscheins kann der Kunde mit der Aufarbeitung beginnen.

Die Brennholzpreise für Selbstwerber sind wie folgt:

  Selbstwerber in der Fläche
Maßeinheit Raummeter
Brennholz am Weg
Maßeinheit Festmeter
Buche u. s. Hartlaubholz 30,- € 60,- €
Eiche 25,- € 50,- €
Nadelholz 15,- € 40,- €

Die Brennholz-Aufarbeitung von Schlagabraum ist in der Zeit vom 16.08.-31.10.2024 gestattet. Die Aufarbeitungs-Pause ist vom 01.11.-15.12.24. Für die kommende Brennholzsaison beginnt die Brennholz-Aufarbeitung von Schlagabraum wieder am 16.12.2024 – 31.05.2025, Aufarbeitungspause vom 01.06 – 15.08.2025. Dies gilt nicht für gerücktes Industrieholz am Weg.

Ihr Ordnungsamt

Bundesweiter Warntag

Am kommenden Donnerstag, den 12. September 2024 ist bundesweiter Warntag. Im Zuge dessen wird es Sirenensignale in allen Ortsteilen geben. Darüber hinaus werden Cell Broadcast Meldungen versendet. Wir bitten um Beachtung.