Ablesen der Wasseruhren zum 31.12.2022

Für die Berechnung des Wasserverbrauches 2022 bitten wir, wie in den vorangegangenen Jahren, um Ablesung des Zählerstandes der Wasseruhr.

Hierfür werden Ablesekarten nur noch an die Grundstückseigentümer versandt (Kalenderwoche 49/50), welche noch keine digitalen Funkzähler installiert haben. Diese Ablesekarten sind bis zum 08. Januar 2023 an die Gemeindeverwaltung zurück zu reichen. Die ausgefüllten Ablesekarten können Sie uns per Post, per Fax oder E-Mail zusenden oder in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Bitte geben Sie bei der Übermittlung per E-Mail unbedingt die Zählerdaten, die sich auf der Ablesekarte befinden, an. Die Übermittlung des Zählerstandes kann auch direkt über das Formular auf dieser Homepage erfolgen. In der Menüleiste finden Sie unter dem Punkt Aktuelles „Wasserzähler“, die Möglichkeit der Abgabe des Standes der Wasseruhr.

Bei Rückfragen können Sie sich an Frau Schmitt (06120-2941) wenden oder eine E-Mail an steueramt@hohenstein-hessen.de senden.

Bundesweiter Warntag am 08.12.2022

Der nächste bundesweite Warntag findet am 8. Dezember 2022 statt. An diesem Aktionstag erproben Bund und Länder sowie die teilnehmenden Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ihre Warnmittel.
Ab 11:00 Uhr aktivieren die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte unterschiedliche Warnmittel wie z. B. Radio und Fernsehen, digitale Stadtanzeigetafeln oder Warn-Apps.
Auf diese Weise werden die technischen Abläufe im Fall einer Warnung und auch die Warnmittel selber auf ihre Funktion und auf mögliche Schwachstellen hin überprüft. Im Nachgang werden von den Verantwortlichen gegebenenfalls Verbesserungen vorgenommen und so das System der Bevölkerungswarnung sicherer gemacht.
Der bundesweite Warntag dient weiterhin dem Ziel, die Menschen in Deutschland über die Warnung der Bevölkerung zu informieren und sie damit für Warnungen zu sensibilisieren.
Auf der Internetseite https://warnung-der-bevoelkerung.de sind dazu ausführliche Informationen veröffentlicht.


Was passiert am bundesweiten Warntag?
Am bundesweiten Warntag wird ab 11:00 Uhr eine Probewarnung in Form eines Warntextes an alle am Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossene Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunksender und App-Server) geschickt. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung zeitversetzt an Warnmittel wie Fernseher, Radios und Smartphones. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören.
Parallel können auf Ebene der Länder, in den teilnehmenden Landkreisen und Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (z. B. Lautsprecherwagen oder Sirenen) werden.


Auf welchen Wegen wird gewarnt?
Da eine Warnung sehr wichtige Informationen beinhaltet, soll sie möglichst viele Menschen erreichen. Deswegen wird eine Warnmeldung über viele verschiedene Warnmittel bzw. Wege verbreitet. Zum Beispiel über Radio und Fernsehen, Internetseiten, Social Media, Warn-Apps, digitale Stadtanzeigetafeln, Lautsprecherwagen oder Sirenen.
Durch Vielzahl und Vielfalt der Warnmittel wird sichergestellt, dass eine Warnung möglichst viele Menschen erreicht. Denn werden bei Ihnen vor Ort beispielsweise keine Sirenen zur Warnung eingesetzt, so gibt es zahlreiche weitere Warnmittel, über die Sie im Gefahrenfall gewarnt werden können. Auch neue und alternative Warnmittel werden kontinuierlich erforscht, entwickelt und eingesetzt.


Wo werden welche Warnmittel eingesetzt?
pp: Informieren Sie sich in Ihrer Kommune (z. B. im Rathaus, beim Bürgerservice, bei der Feuerwehr oder beim Brandschutzamt), ob und auf welchen Wegen diese plant, am bundesweiten Warntag vor Ort zu warnen. So können Sie sich darauf einstellen und idealerweise auch andere darüber informieren.
Wichtig zu wissen ist: Die Teilnahme am bundesweiten Warntag ist freiwillig. Das bedeutet, dass nicht alle Kommunen daran teilnehmen und Warnmittel vor Ort testen.
Die vorhandenen Warnmittel werden abhängig von ihrer Verfügbarkeit und Einsatzmöglichkeit getestet.


Was sind die Ziele des bundesweiten Warntags?
Menschen mit dem Thema Warnung vertraut machen
Der bundesweite Warntag dient dazu, die Menschen in Deutschland zu informieren und sie vertraut zu machen mit dem Thema Warnung der Bevölkerung. Dabei stehen folgende Aspekte im Mittelpunkt:
• Wovor wird gewarnt?
• Wie wird gewarnt?
• Wer warnt?
• Was können Sie tun?
Je vertrauter Sie mit dem Thema sind, umso eigenständiger und effektiver können Sie in einer Krisensituation handeln und sich schützen.
Warnmittel und Abläufe der Warnung technisch erproben
Durch die Probewarnung am bundesweiten Warntag werden die unterschiedlichen Warnmittel und die Abläufe im Fall einer Warnung praktisch mit dem Ziel getestet,
• mögliche technische Schwachstellen in der Funktion der Warnmittel und in den Abläufen der Warnung aufzuspüren und
• diese gegebenenfalls im Nachgang zu beseitigen, um somit die Warnung der Bevölkerung stetig zu verbessern.


Wer ist verantwortlich für den bundesweiten Warntag?
Bund und Länder bereiten den jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September*** stattfindenden bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommunalen Vertreterinnen und Vertretern gemeinsam vor.
***Hinweis: Im Jahr 2022 wird der bundesweite Warntag ausnahmsweise auf den 8. Dezember verschoben, um dann einen ersten Test des Warnkanals Cell Broadcasting durchführen zu können.
Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), auf der Ebene der Länder die jeweiligen Innenministerien und auf der Ebene der Kommunen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.
Das ISF-Bund-Länder-Projekt „Warnung der Bevölkerung“ im BBK koordiniert die Maßnahmen der Vorbereitung und Durchführung des bundesweiten Warntages.
Wie verlief der erste bundesweite Warntag 2020?
Der erste bundesweite Warntag am 10. September 2020 löste ein großes mediales Echo aus. Vor allem die Tatsache, dass an manchen Orten keine Sirenensignale zu hören waren, wurde kritisch wahrgenommen. Gründe hierfür waren, dass Sirenen in einigen Kommunen nach Ende des Kalten Krieges sukzessive abgebaut wurden oder vorhandene Sirenen technisch nicht in der Lage waren, die Signale für die Bevölkerungswarnung und -entwarnung zu senden. Die Warninfrastruktur in Deutschland ist dementsprechend länderspezifisch und regional unterschiedlich ausgebaut.
Weiterhin kam es aufgrund technischer Probleme zu einer zeitlich verzögerten Aussendung der Warnmeldung über MoWaS. In der Folge warnten auch die an MoWaS angeschlossenen Warn-Apps erst verspätet. Dank des Tests am Warntag konnten diese Schwachstellen im Warnsystem identifiziert und im Nachgang vom Betreiber behoben werden, so dass das Problem in dieser Form nicht wieder auftreten kann.

 

 

 

Brennholzverkauf

Ab der Brennholzsaison 2022/2023 ist, in Absprache mit dem Forstamt Bad Schwalbach, eine Mindestabnahme von 5 FM und/oder 5 RM maßgebend für die Brennholzbestellung.
Ihre Brennholzbestellung können Sie bis spätestens 30.11.2022 bei der Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Str. 1 einreichen, oder uns per Fax 06120-2940 oder E-Mail an tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de zukommen lassen.
Der Bestellung ist eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägen-Lehrgang am liegenden Holz beizufügen.
Nach der Loseinteilung durch den Forstbetrieb (frühestens ab Mitte Februar 2023) erhält der Kunde eine Rechnung über die bestellte Menge und eine Lagekarte. Innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist hat der Kunde die Möglichkeit das Brennholz in Augenschein zu nehmen. Eine Einweisung vor Ort durch die Revierleitung findet nicht statt.
Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der Gemeindekasse Hohenstein und dem Erhalt des Abfuhrscheins kann der Kunde mit der Aufarbeitung beginnen.
Die Brennholzpreise für Selbstwerber wurden wie folgt angepasst.

  Selbstwerber in der Fläche Maßeinheit Raummeter Brennholz am Weg Maßeinheit Festmeter
Buche 30 € 60 €
Laubholz gemischt 30 € 60 €
Eiche 25 € 50 €
Fichte 15 € 40 €

Mengenbegrenzung pro Haushalt 15 m³.
Die Brennholz-Aufarbeitung ist ein der Zeit vom 16.08.-31.10.2022 gestattet. Die Aufarbeitungs-Pause ist vom 01.11.-15.12.22.
Für die kommende Brennholzsaison beginnt die Brennholz-Aufarbeitung wieder am 16.12.2022 – 31.05.2023, Aufarbeitungspause vom 01.06 – 15.08.2023.

Zum Bestellformular


Ihr Ordnungsamt
der Gemeinde Hohenstein

Neu: Online-Terminvereinbarung im Bürgerbüro/Zutritt zum Rathaus ab 01.10.2022

Aufgrund der aktuell angeordneten Energiesparmaßnahmen im Rathaus der Gemeinde Hohenstein ist der Zutritt zum Rathaus am dem 1. Oktober nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte nutzen Sie dazu entweder die Ihnen bekannten Rufnummern oder unseren neuen Online-Termin-Service. Diesen finden Sie auf dieser Homepage unter dem Menüpunkt Gemeinde – Online-Terminvergabe bzw. direkt über diesen Link.

Hohe Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens

Umweltministerium ruft erste von zwei Alarmstufen aus

Das Hessische Umweltministerium hat ab heute die erste von zwei Alarmstufen,
Alarmstufe A, für die Forstverwaltung in Hessen ausgerufen. Die Aussicht auf ein
Anhalten der Wetterlage ohne ergiebige landesweite Niederschläge macht diesen
vorsorgenden Schritt erforderlich. Für die nächsten Tage besteht nach aktuellen
Prognosedaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Hessen überwiegend hohe
Waldbrandgefahr. Die für Mitte der Woche vorhergesagten, gewittrigen Niederschläge
führen nach erster Einschätzung zu keiner anhaltenden Verbesserung der Situation.
Weite Teile Hessens sind seit Wochen ohne größere Niederschläge geblieben. Nach
unterdurchschnittlichen Niederschlägen in den Monaten März, Mai und Juni setzte sich
dieser Trend auch im Juli bislang fort. Bedingt durch das Andauern der trockenen
Witterung bei gleichzeitig hohen Temperaturen verschärft sich die Waldbrandgefahr in
ganz Hessen.
Bereits die schwierigen Bedingungen der Jahre 2018 bis 2020 mit umfangreichen
Sturm-, Trocken- und Borkenkäferschäden haben den Wald stark belastet. Durch die
aktuelle Witterung sind die Oberböden im Wald weitestgehend ausgetrocknet. Das
inzwischen stark ausgetrocknete Kronenrestholz, Reisigmaterial und abgestorbene
Bäume bilden in vielen Teilen des Landes ein leicht entzündbares Material.
Das Ministerium bittet daher alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte
Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein
Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein
Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig
gelöscht wird.
Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders
brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird bereits jetzt um
Verständnis gebeten. Bereits bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten.
Im Ausnahmefall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und
Waldflächen nicht ausgeschlossen.
Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch
durch entlang von Straßen achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus.
Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege
in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den
ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über
trockenem Bodenbewuchs stehen. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird
unter anderem sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt
überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft
sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112)
zu informieren.
Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr und den Alarmstufen finden Sie
hier: https://umwelt.hessen.de/wald/klimastabiler-wald/waldbrandgefah

Einladung zur Bürgerversammlung

(gem. §8a Hessische Gemeindeordnung)

Dienstag, 26. Juli 2022 ab 19.00 Uhr (Einlass ab 18.30 Uhr)
Aubachhalle in Strinz-Margarethä

Tagesordnung

  1.  Eröffnung und Begrüßung
  2. Grundsteuerreform (Vortrag von Jochen Kilp vom Bund der Steuerzahler Hessen)
  3. Fragen zur Arbeit der Gemeindevertretung
  4. Verschiedenes

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen!

 

Sebastian Reischmann, Vorsitzender der Gemeindevertretung
Daniel Bauer, Bürgermeister

Halteverbote während der Erntesaison 2022

Um den Landwirten während der Erntesaison 2022 ein geordnetes An- und Abfahren zu ihren landwirtschaftlichen Flächen zu gewährleisten wird für die Dauer vom 04.07. bis längstens 01.09.2022 in folgenden Ortsteilen und Straßenbereichen jeweils ein absolutes Haltverbot angeordnet:

Breithardt:

• K694 „Schwalbacher Straße“ aufwärts von Nr. 8 bis Einmündung Tannenstraße
• K694 „Schwalbacher Straße“ abwärts von Nr. 11 bis Einmündung Lindenstraße
• L3373 „Lindenstraße“ von Nr. 9 bis 13 (beidseitig)
• L3274 „Glockengasse“ von Einmündung L3373 “Langgasse” bis nach Nr. 8 (beidseitig)

Hennethal:

• Zwischen den Mühlen (Michelbacher Weg), im Bereich der Bebauung (beidseitig)

Holzhausen über Aar:

• L3373 „Klosterstraße“ komplett inkl. Parkflächen (beidseitig)
• „Festerbachstraße“ bis Einmündung Bohlenstraße aus Richtung Breithardt kommend (beidseitig)
• „Bohlenstraße“ komplett
• „Steinweg“ komplett
• „Am Roten Berg“ abwärts vom Feld kommend bis nach Nr. 11
• „Daisbacher Weg“ (eingezeichnete Parkplätze)

Ich weise darauf hin, dass das Halten und Parken in einigen Straßen der Gemeinde Hohenstein wegen der ohnehin geringen Restfahrbahnbreite grundsätzlich nicht möglich ist. Ein Halten oder Parken ist nur bei einer mindestens verbleibenden Restfahrbahnbreite von 3,05 m erlaubt. Ebenso ist das Halten oder Parken auf Gehwegen nicht gestattet sofern dies nicht durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist.

Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs werden die angeordneten Haltverbote regelmäßig kontrolliert. Sollte die Ernte früher abgeschlossen sein, werden die eingerichteten Haltverbotsregelungen vorzeitig durch das Ordnungsamt außer Kraft gesetzt.

Ich bitte die Bevölkerung um Kenntnisnahme und Beachtung hinsichtlich der Verkehrsbeschränkungen und bedanke mich für Ihr Verständnis.

Hohenstein, den 01.07.2022

Der Bürgermeister
als örtliche Ordnungsbehörde