Vorschläge zur Wahl von Schöffinnen und Schöffen sowie zur Wahl von Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt  8  Frauen und Männer, die am Amtsgericht Bad Schwalbach und Landgericht Wiesbaden als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2023 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) und für das Amt eines Jugendschöffen bis zum 17. März 2023 beim Bürgerbüro der Gemeinde Hohenstein, (Tel.: 06120/2926). Ein Formular und weitere Informationen können von der Internetseite  www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

 

Neuer Sachbereich in der Gemeinde Hohenstein

Mit Beschluss der Gemeindevertretung im Dezember 2022 wurde die Verwaltung damit beauftragt, neue Aufgabenstellungen für die bislang das Jugend- und Seniorenreferat zuständige Mitarbeiterin zu definieren. Bedarfe wurden ermittelt und nun in einem neuen Sachbereich gebündelt. Unter der Bezeichnung „Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben“ bedient die Mitarbeiterin ab sofort abteilungsübergreifend vielfältige Angelegenheiten. Insbesondere ist sie mit Koordinationsaufgaben und Öffentlichkeitsarbeit betraut.

Kontakt: Beate Heiler-Thomas, Telefon: 06120/2924.

Änderung der Fahrpreise und Fahrzeiten für das Hohensteiner Bus’je ab 05.02.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein hat in seiner Sitzung am 25. Januar 2023 eine Fahrpreisanpassung sowie Fahrzeitenreduzierung für das Hohensteiner Bus’je beschlossen.

Unser Hohensteiner Bus´je zeichnet sich durch hohen Komfort durch flexible Fahrzeiten und Haus-zu-Haus-Bedienung aus und besteht seit nun mehr als 20 Jahren.
Die Fahrpreise wurden seit 2015 nicht mehr erhöht.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein hat in ihrer Sitzung am 05. Dezember 2022 den Antrag der CDU und FWG Fraktion beschlossen, die Erträge (Fahrscheinpreise) auf Erhöhungen zu überprüfen mit dem Ziel, die Kosten um 30.000 € zu reduzieren.
Hinzu kommt der enorme Anstieg der Benzin- und Energiepreise.
Somit müssen wir eine Erhöhung der Fahrpreise und eine Reduzierung der Fahrzeiten umsetzen.

Ab 05. Februar 2023 treten die neuen Fahrpreise und Fahrzeiten in Kraft. Die alten Fahrkarten können auch nach diesem Zeitpunkt unter Zukauf einer Fahrkarte in Höhe des Differenzbetrages i.H.v. 1,50 € verwendet werden.

Hier die einzelnen Preisstufen und neuen Fahrzeiten im Überblick:

Bis 20 Uhr
Innerhalb Hohenstein Erwachsene 3,90 €
Jugendliche 3,00 €
Außerhalb Hohenstein Erwachsene 4,40 €
Jugendliche 3,60 €

Nach 20 Uhr
Innerhalb Hohenstein Erwachsene 4,40 €
Jugendliche 3,60 €
Außerhalb Hohenstein Erwachsene 5,40 €
Jugendliche 4,60 €

Für mobilitätseingeschränkte Personen ist die Nutzung des Bus´je bei entsprechendem Nachweis kostenlos. Ebenso für Kinder bis 6 Jahre in Begleitung Erwachsener.

Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 20:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 22:00 Uhr
Samstag: 18:00 bis 22:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen wird kein Fahrdienst mehr angeboten.

Befliegung des Gemeindegebietes mit einer Drohne zur Erstellung hochauflösender Bilddaten

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

als Folge der Starkregenereignisse in der jüngeren Vergangenheit hat sich die Gemeinde entschlossen, das Gemeindegebiet auf mögliche Gefahrenstellen untersuchen zu lassen.
In diesem Zusammenhang sind Datenerfassungen der Oberfläche und des Geländes notwendig, um den Abfluss von starkregenbedingten Wassermengen simulieren zu können.
Für diese Datenerhebungen werden in den kommenden Wochen auch Drohnen eingesetzt, die das Gemeindegebiet überfliegen. Dadurch ist es möglich, Starkregenereignisse realitätsnah zu simulieren. Die Ergebnisse dieser Simulation sollen helfen, auf mögliche Gefahrenstellen hinzuweisen, um vorbeugende Maßnahmen treffen zu können.

Eingeschränkte Erreichbarkeit zwischen den Jahren

Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Hohenstein “zwischen den Jahren” nur eingeschränkt erreichbar sind. Grundsätzlich ist die Verwaltung geöffnet, allerdings nur mit vorheriger Terminvergabe.
Im Notfall erreichen Sie die zuständige Mitarbeiterin der Friedhofsverwaltung unter Tel.: 0151 67755505 und  den Bauhofleiter unter Tel.: 0160 3635061.

Kitas bleiben heute geschlossen

Aufgrund der aktuellen Witterungslage mit Glatteis bleiben die Hohensteiner Kindertagesstätten heute geschlossen. Wir bitten um Entschuldigung und hoffen auf Ihr Verständnis.

Steudienst

Ein kleines Update vom Bauhof, denn es geht uns, wie Ihnen: Es ist spiegelglatt und selbst unsere Streufahrzeuge kommen nicht durch. Wir bitten um Geduld und hoffen auf Tauwetter.

Mögliche Notbetreuung in Hohensteiner Kitas

Aufgrund der unvorhersehbaren Witterungsverhältnisse am Montag, den 19. Dezember 2022 kann es in den Hohensteiner Kindertagesstätten dazu kommen, dass wir nur eine Notbetreuung anbieten können. Es kann aktuell nicht sichergestellt werden, dass unsere ErzieherInnen aufgrund der Straßenverhältnisse rechtzeitig die Kitas erreichen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Sprechstunde des Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Die nächste Sprechstunde des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Sebastian Reischmann, findet am Mittwoch, den 21.12.2022 um 17:30 Uhr im Gelben Raum der Alten Schule in Breithardt statt.

Die Sprechstunde bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Fragen zu Beschlüssen der Gemeindevertretung zu stellen.

Um Voranmeldung bis 20.12.2022 wird gebeten (Tel.: 06120/2941 oder per Email: tamara.schmitt@hohenstein-hessen.de)