Kreis hebt mit einer Ausnahme eigene Allgemeinverordnung auf

Landrat Kilian lobt schnelles Handeln der Landesregierung / Maskenpflicht in bestimmten Fußgängerzonen bleibt

„Nach der raschen Entscheidung der hessischen Landesregierung zum aktuellen Corona-Geschehen kann der Rheingau-Taunus-Kreise seine zuletzt veröffentlichten Allgemeinverordnungen – bis auf eine – wieder aufheben“, berichtet Landrat Frank Kilian. Die einzige Verordnung, die weiterhin Bestand hat, regelt die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen von Rüdesheim, Geisenheim, Eltville und Idstein, da sie sich konkret an Straßen orientiert und so weitergehend ist. Landrat Kilian: „Nach der gemeinsamen Veröffentlichung der Bundeskanzlerin, der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten mussten wir davon ausgehen, dass die bundesweiten Verordnungen erst zum 4. November 2020 in Kraft treten.“

Dadurch hätte ein Regelungsvakuum am 2. und 3. November 2020 auftreten können, das der Rheingau-Taunus-Kreis auf jeden Fall vermeiden musste. So habe der Kreis in der vergangenen Woche insgesamt acht Allgemeinverfügungen erlassen. „Durch das lobenswert schnelle Handeln der Hessischen Landesregierung sind unsere Allgemeinverordnungen, bis auf jene, die die Maskenpflicht in Fußgängerzonen betrifft, obsolet und werden nun zeitnah aufgehoben“, berichtet Kilian. Zumal die landesrechtlichen Regelungen vergleichbar oder weitergehender sind, als die bisherigen Verordnungen des Kreises. Kilian. „Wir brauchen einheitliche Regelungen in Hessen und vor allem im Rhein-Main-Gebiet; auch mit Blick auf die vielen Pendler.“

Insbesondere die Regelungen, wie das Verbot zum Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum in der Zeit von 23 bis 6 Uhr, die Regelungen über das Verbot von nicht vollständig an die Gesichtshaut anliegende Bedeckungen von Mund und Nase, sowie Maskenpflicht in diversen öffentlichen Bereichen und für das Personal in Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Flüchtlingsunterkünfte), und die Maskenpflicht in der Schule, sind nun entweder vergleichbar oder schärfer landesrechtlich geregelt. Positiv bewertet der Rheingau-Taunus-Kreis die Tatsache, dass sich das Land die Regelung des Kreises zu den Gesichtsvisieren zu Eigen gemacht hat.

„Der Rheingau-Taunus-Kreis hat mit den eigenen, umfangreichen Allgemeinverfügungen in den vergangenen Tagen einen nahtlosen Schutz der Bevölkerung zu jeder Zeit sichergestellt“, betont Landrat Frank Kilian, der diesem Zusammenhang an die Vernunft der Mitbürgerinnen und Mitbürger appelliert: „Der von Bundes- und Landesregierung verordnete Teil-Lockdown im November 2020 ist notwendig, um die Infektionsketten zu durchbrechen und das Gesundheitswesen nicht zu überlasten. Deshalb sollen sich alle Menschen trotz der Maßnahmen strikt daran halten.“ Das Ziel muss sein, den rapiden Anstieg der Infektionszahlen zu stoppen. Die nun vorgelegten Maßnahmen sind Teil eines Konzeptes, um die Corona-Pandemie endlich eindämmen zu können.