Afrikanische Schweinepest im RTK

In Hessen wurden zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschiedene Sperrzonen eingerichtet, darunter die Sperrzone I, auch als “Pufferzone” bezeichnet. Teile der Gemeinde Hohenstein liegen, nach den bestätigten Funden im Rheingau, nun auch in der Sperrzone I. Die Regelungen in dieser Zone umfassen:

❗️Verstärkte Bejagung von Wildschweinen: Ziel ist es, die Wildschweinpopulation zu reduzieren, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Dabei sind bestimmte Jagdarten, wie Bewegungs- und Erntejagden, untersagt, um eine Versprengung der Tiere zu vermeiden.

❗️Untersuchung erlegter Wildschweine: Erlegte Tiere müssen auf ASP getestet werden, um mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen.

❗️Meldepflicht für verendete Wildschweine: Funde toter Wildschweine sind den Veterinärbehörden zu melden, damit diese auf ASP untersucht werden können.

❗️Einhaltung von Hygienemaßnahmen: Personen, die in der Landwirtschaft oder Jagd tätig sind, sollten strenge Hygienemaßnahmen befolgen, um eine Verschleppung des Virus zu verhindern.

Für die Bevölkerung gibt es in der Sperrzone I keine besonderen Einschränkungen. Dennoch wird empfohlen, Hunde an der Leine zu führen und im Wald auf den Wegen zu bleiben, um Wildtiere nicht zu stören.

Bitte beachten Sie, dass sich die Tierseuchenlage ändern kann und die Zonengrenzen sowie Maßnahmen entsprechend angepasst werden müssen.

Die zur Anordnung der Maßnahmen erforderlichen Allgemeinverfügungen werden von den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten erlassen und sind auf deren Internetseiten in der jeweils aktuellen Fassung abrufbar (www.rheingau-taunus.de)