Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten. In Hohenstein gibt es drei Ortsgerichte. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte. Sie werden auf Vorschlag der Hohensteiner Gemeindevertretung von der Direktorin oder dem Direktor des Amtsgerichts Bad Schwalbach ernannt. Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden
- Sicherung von Nachlässen
- Aufstellung von Nachlassinventaren
- Erteilung von Sterbefallanzeigen
- Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf
Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
Bei Bedarf können sich die Bürger an das für ihren Ortsteil örtlich zuständige Ortsgericht wenden. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht über die für Hohenstein gebildeten drei Ortsgerichtsbezirke. Termine werden individuell über die nachstehenden Telefonnummern oder Mailadressen vereinbart.
Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.
Ortsgerichtsbezirk I
für die Ortsteile Breithardt, Burg-Hohenstein & Born
Ortsgerichtsvorsteherin Silvia Ohlemacher, 65329 Hohenstein Tel.: 0176 / 52316239
Ortsgerichtsbezirk II
für die Ortsteile Strinz-Margarethä & Steckenroth
Ortsgerichtsvorsteher Paul Hahn, 65329 Hohenstein Tel.: 06128/1279
Ortsgerichtsbezirk III
für die Ortsteile Holzhausen über Aar & Hennethal
Ortsgerichtsvorsteherin Marion Wilmes, 65329 Hohenstein Tel.: 06120/979737

