Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Hohenstein

Feststellungen zur Kommunalwahl am 15. März 2026

hier: Nachrücken in die Gemeindevertretung Hohenstein

Nachdem die bei der Kommunalwahl am 15. März 2026 gewählten Gemeindevertreter

des Wahlvorschlages der CDU

lfd. Nr. 3 Silvia Ohlemacher, Hohenstein

lfd. Nr. 5 Klaus Beisiegel, Hohenstein

lfd. Nr. 8 Michael Barber, Hohenstein

des Wahlvorschlages der SPD

lfd. Nr. 4 Halvor Boller, Hohenstein

lfd. Nr. 10 Hannes Opfer, Hohenstein

in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 20. April 2026 in den Gemeindevorstand gewählt wurden und ihr Mandat in der Gemeindevertretung niedergelegt haben, stelle ich als nächste Bewerber des

Wahlvorschlages der CDU

lfd. Nr. 11 Stefan Rosar, Hohenstein

lfd. Nr. 17 Uwe Ries, Hohenstein

lfd. Nr. 14 Andreas Pulch, Hohenstein

Wahlvorschlages der SPD

lfd. Nr. 15 Markus Hieß, Hohenstein

fest.

Gegen die vorstehenden Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlbezirkes Hohenstein binnen zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Tatjana Jadatz, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Hohenstein, 29.04.2026

Die Besondere Wahlleiterin

Tatjana Jadatz