Feststellungen zur Kommunalwahl am 15. März 2026
hier: Nachrücken in die Gemeindevertretung Hohenstein
Nachdem die bei der Kommunalwahl am 15. März 2026 gewählten Gemeindevertreter
des Wahlvorschlages der CDU
lfd. Nr. 3 Silvia Ohlemacher, Hohenstein
lfd. Nr. 5 Klaus Beisiegel, Hohenstein
lfd. Nr. 8 Michael Barber, Hohenstein
des Wahlvorschlages der SPD
lfd. Nr. 4 Halvor Boller, Hohenstein
lfd. Nr. 10 Hannes Opfer, Hohenstein
in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 20. April 2026 in den Gemeindevorstand gewählt wurden und ihr Mandat in der Gemeindevertretung niedergelegt haben, stelle ich als nächste Bewerber des
Wahlvorschlages der CDU
lfd. Nr. 11 Stefan Rosar, Hohenstein
lfd. Nr. 17 Uwe Ries, Hohenstein
lfd. Nr. 14 Andreas Pulch, Hohenstein
Wahlvorschlages der SPD
lfd. Nr. 15 Markus Hieß, Hohenstein
fest.
Gegen die vorstehenden Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlbezirkes Hohenstein binnen zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Tatjana Jadatz, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Hohenstein, 29.04.2026
Die Besondere Wahlleiterin
Tatjana Jadatz

