Hier finden Sie aktuelle Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises, welche ab morgen (Freitag, den 16.10.2020) gelten wird.
1. Private Zusammenkünfte mit vornehmlich geselligem Charakter (Feiern) im öffentlichen Raum mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 10 Teilnehmern sind untersagt. Es
wird empfohlen, private Zusammenkünfte mit vornehmlich geselligem Charakter (Feiern) außerhalb des öffentlichen Raums auf eine Teilnehmerzahl von 10 Teilnehmern
aus höchstens zwei Hausständen zu begrenzen.
2. Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos nach
§ 2b der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung werden auf eine
Teilnehmerzahl von 100 Personen begrenzt. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes
3. In Gaststätten und Übernachtungsbetrieben nach § 4 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung haben Gäste beim Betreten und Verlassen der Lokalität in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen (wie zum
Beispiel Toiletten und Wellnessbereich) eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
4. Die Verwendung von sog. Gesichtsvisieren (Gesicht- oder Kinnvisiere) anstelle einer
Mund-Nasen-Bedeckung wird untersagt.
5. Diese Allgemeinverfügung tritt am 16.10.2020 in Kraft. Sie gilt vorerst bis 30.10.2020.
Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.
Hinsichtlich des Sport-Trainingsbetriebes werden derzeit noch mit den Landkreisen des Rhein-Main-Gebietes und dem Sozial- und Innenministerium die Möglichkeiten und Einschränkungen besprochen und voraussichtlich bis zum Beginn der kommenden Woche geregelt.