Brennholzverkauf

Das Brennholzbestellformular ist ab sofort im Hohensteiner Blättchen oder auf dieser homepage unter Formulare & Anträge erhältlich.

Ab der Brennholzsaison 2021/2022 ist, in Absprache mit dem Forstamt Bad Schwalbach, eine Mindestabnahme von 5 FM und/oder 5 RM maßgebend für die Brennholzbestellung.

Ihre Brennholzbestellung können Sie bis spätestens 30.11.2021 bei der Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Str. 1 einreichen, oder uns per Fax 06120-2940 oder email an tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de zukommen lassen.

Der Bestellung ist eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägen-Lehrgang am liegenden Holz beizufügen.

Nach der Loseinteilung durch den Forstbetrieb (frühestens ab Mitte Januar 2022) erhält der Kunde eine Rechnung über die bestellte Menge und eine Lagekarte. Innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist hat der Kunde die Möglichkeit das Brennholz in Augenschein zu nehmen. Eine Einweisung vor Ort durch die Revierleitung findet nicht statt.

Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der Gemeindekasse Hohenstein und dem Erhalt des Abfuhrscheins kann der Kunde mit der Aufarbeitung beginnen.

Die Preise für Laubholz bleiben zum Vorjahr unverändert, der Preis für Fichtenkäferholz beträgt 20,00 € / Fm.

Die Brennholz-Aufarbeitung ist ein der Zeit vom 16.08.-31.10.2021 gestattet. Die Aufarbeitungs-Pause ist vom 01.11.-15.12.21.

Für die kommende Brennholzsaison beginnt die Brennholz-Aufarbeitung wieder am 16.12.2021 – 31.05.2022, Aufarbeitungspause vom 01.06 – 15.08.2022.

Ihr Ordnungsamt

der Gemeinde Hohenstein

Am 16.8. impfen lassen ohne Termin

Liebe Hohensteinerinnen und Hohensteiner,
gemeinsam mit dem Impfzentrum Eltville bietet die Gemeinde Hohenstein einen Termin für die Erstimpfung gegen das Coronavirus an. Kommen Sie einfach vorbei und lassen sich impfen. Ohne Anmeldung.
Wann?  Montag 16. August von 9.00 – 11.30 Uhr und 12.30 – 15 Uhr Wo? Aubachhalle in Strinz-Margarethä Wer? Alle ab 12 Jahren

Mitzubringen sind lediglich die Krankenkassenkarte, der Ausweis und das Impfheft (falls verloren, wird ein neues ausgestellt). Selbstverständlich findet vor jeder Impfung ein persönliches Beratungsgespräch statt, indem sie alle Ihre Fragen rund um das Thema Impfungen stellen können. Als Impfstoff ist Johnson & Johnson  oder Moderna vorgesehen. Den Termin für die zweite Impfung vereinbaren Sie direkt vor Ort. Hohenstein ist verhältnismäßig gut durch die Pandemie gekommen, lassen Sie uns gemeinsam solidarisch den nächsten Schritt hin zu mehr Normalität gehen.
Mit solidarischen Grüßen Daniel Bauer Bürgermeister

Neue Corona-Regeln (Stand 19.7.2021)

Das Corona Kabinett des Landes Hessen hat heute die neuen Regelungen im Umgang mit der Corona Pandemie beschlossen.
 
Die wichtigsten Änderungen im Überblick. Sie gelten in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 35.
Veranstaltungen (ab 25 Personen):
Veranstaltungen können genehmigungsfrei wieder mit mehr Teilnehmern stattfinden. In geschlossenen Räumen wird die Obergrenze von 250 auf 750 Teilnehmer angehoben. Im Freien sind künftig 1.500 statt bislang 500 Teilnehmer möglich. Geimpfte und Genesene zählen bei dieser Zahl nicht mit. Größere Veranstaltungen bleiben genehmigungspflichtig.
Bei Veranstaltungen in Innenräumen entfällt zukünftig die Testpflicht, wenn nicht mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (einschließlich geimpfter und genesener Personen) eingelassen werden.
Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen muss die Kontaktdatenerfassung nur noch bei gastronomischen Angeboten erfolgen.
 
Hotels und Übernachtungen:
Bei Anreise muss bei touristischen Übernachtungen weiterhin ein aktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden. Die bisherige wöchentliche Testpflicht bei längeren Aufenthalten entfällt.
 
Gastronomie:
Die Testpflicht in der Innengastronomie wird aufgehoben. Es bleibt die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.
 
Bibliotheken und Archive:
Maskenpflicht besteht nur noch bis zum Sitzplatz.
 
Großveranstaltungen:
Hessen übernimmt die Regelungen für Großveranstaltungen, die auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien vereinbart wurden. Demnach ist ab einer Zuschauerzahl von 5.000 eine 50-prozentige Auslastung zulässig, maximal jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher.
 
Clubs / Discotheken:
Weiterhin sind Tanzveranstaltungen in Clubs und Discotheken nur im Freien zulässig. Allerdings wird die Zugangsregelung gelockert. Künftig ist eine Person je 5 qm möglich. Bislang ist es eine Person je 10 qm Veranstaltungsfläche.
 
Sollte die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigen, entfallen diese Lockerungen und es gelten die bisherigen Maßnahmen.
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.hessen.de.

Temporäre Sperrung der Klinghohl

Aufgrund mehrerer Unfälle in diesem Jahr, bei denen z.T. die Gemeinde Hohenstein in Regress genommen wurde und einen an fremden Eigentum entstandenen Schaden zu regulieren hatten, musste die Gemeinde Hohenstein kurzfristig im Sinne der Gefahrenabwehr tätig werden. Deswegen haben wir am vergangenen Freitag, den 2. Juli spontan die Entscheidung getroffen, die Klinghohl für den PKW Verkehr zu sperren. Ziel der Gemeinde Hohenstein ist nicht eine dauerhafte Sperrung, sondern vielmehr die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Schutz von Eigentum.

Was haben wir konkret geplant?

  1. Im unteren Bereich wird eine Schutzplanke angebracht.
  2. Durch Beschilderung wird sichergestellt, dass nur Anlieger die Klinghohl nutzen.
  3. Es wird geprüft, ob mittels Bodenschwellern die Geschwindigkeit auf ein Mindestmaß reduziert werden kann.
  4. Es wird geprüft, ob in den Wintermonaten die Klinghohl komplett gesperrt werden muss.

Es ist bedauerlich, dass die Sperrung so kurzfristig erfolgen musste, wir sehen uns allerdings aufgrund der Maßgaben zur Verkehrssicherungspflicht dringend veranlasst, zunächst eine schnelle Lösung zu finden, die uns die Zeit verschafft, o.g. Maßnahmen umzusetzen. Sobald dies geschehen ist, werden wir die Klinghohl wieder für den Verkehr freigeben. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Haltverbote während der Erntesaison 2021

Um den Landwirten während der Erntesaison 2021 ein geordnetes An- und Abfahren zu ihren landwirtschaftlichen Flächen zu gewährleisten wird für die Dauer vom

15.07. bis 01.09.2021

in folgenden Ortsteilen und Straßenbereichen jeweils ein absolutes Haltverbot angeordnet:

Breithardt:

  • K694 „Schwalbacher Straße“ aufwärts von Nr. 8 bis Einmündung Tannenstraße
  • K694 „Schwalbacher Straße“ abwärts von Nr. 11 bis Einmündung Lindenstraße
  • L3373 „Lindenstraße“ von Nr. 9 bis 13 (beidseitig)
  • L3373 „Langgasse“ vor Nr. 21 (einzelner Parkplatz)

Hennethal:

  • Zwischen den Mühlen (Michelbacher Weg), im Bereich der Bebauung (beidseitig)

Holzhausen über Aar:

  • L 3373 „Klosterstraße“ inkl. Parkflächen (beidseitig)
  • Festerbachstraße bis Einmündung Bohlenstraße aus Richtung Breithardt kommend (beidseitig)
  • Bohlenstraße komplett bis „Am Roten Berg“ Nr. 3
  • Bohlenstraße Nr. 12 bis 16 (beidseitig)
  • Bohlenstraße Nr. 16 bis Steinweg (halbseitig rechts)
  • Daisbacher Weg (eingezeichnete Parkplätze)

Ich weise darauf hin, dass das Halten und Parken in einigen Straßen der Gemeinde Hohenstein wegen der ohnehin geringen Restfahrbahnbreite grundsätzlich nicht möglich ist. Ein Halten oder Parken ist nur bei einer mindestens verbleibenden Restfahrbahnbreite von 3,05 m erlaubt. Ebenso ist das Halten oder Parken auf Gehwegen nicht gestattet sofern dies nicht durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist.

Im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs werden die angeordneten Haltverbote regelmäßig kontrolliert. Sollte die Ernte früher abgeschlossen sein, werden die eingerichteten Haltverbotsregelungen vorzeitig durch das Ordnungsamt außer Kraft gesetzt.

Ich bitte die Bevölkerung um Kenntnisnahme und Beachtung hinsichtlich der Verkehrsbeschränkungen und bedanke mich für Ihr Verständnis.

Hohenstein, den 28.06.2021

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde

Achtung – Waldbrandgefahr!

Mittlere bis hohe Waldbrandgefahr am Wochenende
Das Umweltministerium warnt angesichts des anhaltend heißen Wetters vor einer hohen
Waldbrandgefahr und bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte
Vorsicht und Aufmerksamkeit. Derzeit besteht flächendeckend mittlere bis lokal sehr hohe
Waldbrandgefahr. Ursache hierfür sind die sehr hohen Temperaturen und die in den letzten
zwei Wochen ausgebliebenen Niederschläge. In Wäldern, in denen durch die Waldschäden
der letzten Jahre größere Freiflächen entstanden sind, besteht durch die stärkere
Sonneneinstrahlung und dort verbliebenes Reisig eine besondere Gefährdungssituation.
Aufgrund des vergleichsweise kühlen Frühjahrs gab es bisher erfreulicherweise nur wenige
Waldbrände in Hessen. Ab Sonntag oder Montag wird mit Niederschlägen und einem
deutlichen Temperaturrückgang gerechnet, was zu einem Rückgang der Waldbrandgefahr
führt.
Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den
Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und das Feuer
beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Für die im Einzelfall erforderliche
Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw.
Waldrandbereichen wird bereits jetzt um Verständnis gebeten.
Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Es sollten ebenfalls keine
Zigarettenkippen aus fahrenden Autos geworfen werden.
Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in
die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen
Parkplätzen abgestellt werden. Im Falle eines Waldbrandes müssen die Wege für die
Feuerwehr frei sein. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.

Zwischenablesung Wasserzähler

Ablesung der Zählerstände aufgrund der Gebührenerhöhung des Schmutzwassers zum 1.7.2021.

Alle erlassen Bescheide sind weiterhin gültig!

Für die Berechnung des Wasserverbrauches 2021 bitten wir um Zwischenablesung der Wasserzählerstände zum 01.07.2021.

Grundstückseigentümer, deren Immobilien bereits mit einem Funkzähler ausgestattet sind, erhalten keine Ablesekarte!  Die Ablesung der Funkzähler zum 01.07.2021 erfolgt seitens der Gemeindeverwaltung Hohenstein.

Für die Ablesung der Wasserzähler (ohne Funk) werden die Ablesekarten spätestens in der 25. Kalenderwoche an die Grundstückseigentümer versendet.

Die Ablesekarten sind bis zum 12. Juli 2021 ausgefüllt an die Gemeindeverwaltung zurück zu reichen und können per Post, per Fax oder E-Mail zugesendet, in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Bitte geben Sie bei der Übermittlung per E-Mail unbedingt die Zählerdaten, die sich auf der Ablesekarte befinden, an. Die Übermittlung des Zählerstandes kann auch direkt über die Homepage der Gemeinde Hohenstein (www.hohenstein-hessen.de) erfolgen. In der Menüleiste finden Sie unter dem Punkt „Aktuelles“ und dann „Wasserzähler“, die Möglichkeit der Abgabe der Wasserzählerstande.

Inklusionsbeautragte/r gesucht!

Die Gemeinde Hohenstein sucht zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit als sachverständige Person nach § 8 c der Hessischen Gemeindeordnung eine/n

Inklusionsbeauftragten (m/w/d).

Zu den Aufgaben der/des Inklusionsbeauftragten zählen insbesondere Beratung von Menschen mit Behinderung und ihrer in der Gemeinde Hohenstein tätigen Behindertenorganisationen, Koordinierung von Anliegen und Anregungen der Behinderten und ihrer in der Gemeinde Hohenstein tätigen Organisationen und Weiterleitung dieser an die zuständigen Stellen, Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber der Gemeindevertretung und/oder den Ausschüssen sowie dem Gemeindevorstand bei Planungen und vor der Entscheidung über Maßnahmen, die behinderte Menschen betreffen, Anregungen von Maßnahmen zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen, jährliche Vorlage eines Tätigkeitsberichtes an die Gemeindevertretung.

Die/der Inklusionsbeauftrage kann im Einvernehmen mit dem Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein Sprechstunden abhalten. Die/der ehrenamtlich Tätige wird durch die Wahl der Gemeindevertretung befristet für die Dauer der derzeitigen Wahlperiode, bis zum 31. März 2026, bestellt. Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt als Ehrenamt.

Für die Teilnahme an den Sitzungen der Gremien, die im Auftrag der Gemeinde besucht werden, wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Gesucht wird eine verantwortungsvolle Person, die bereits durch andere Tätigkeiten Erfahrungen im Bereich der Umsetzung der Gleichstellung nachweisen kann.

Interessenten richten Ihre Bewerbung bitte bis zum 16. Juli schriftlich oder per E-Mail an den Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Straße 1, 65329 Hohenstein, info@hohenstein-hessen.de

Geänderte Öffnungszeiten der Burg Hohenstein aufgrund von Sanierungsmaßnahmen

Ab sofort ist die Burg für den Publikumsverkehr mit Einschränkungen der Öffnungszeiten geöffnet. Diese werden hervorgerufen durch dringende Sanierungsarbeiten am Torturm.

Der Zugang zur Burg soll für Besucher auf die Zeiten begrenzt werden, an denen die Baustelle außer Betrieb ist. d.h. dass von Mo –Fr. ist die Burg nicht für den Publikumsverkehr zugänglich , jedoch am Wochenende, sowie Feiertagen und an Veranstaltungen der Taunusbühne.

An den Wochenenden und Feiertagen wird die  Öffnungszeit verlängert, so dass die Burg  von 8:00 bis 20:00 geöffnet hat. Die Öffnungszeiten werden vom LBIH am Burgtor ausgehängt.