Kreis hebt mit einer Ausnahme eigene Allgemeinverordnung auf

Landrat Kilian lobt schnelles Handeln der Landesregierung / Maskenpflicht in bestimmten Fußgängerzonen bleibt

„Nach der raschen Entscheidung der hessischen Landesregierung zum aktuellen Corona-Geschehen kann der Rheingau-Taunus-Kreise seine zuletzt veröffentlichten Allgemeinverordnungen – bis auf eine – wieder aufheben“, berichtet Landrat Frank Kilian. Die einzige Verordnung, die weiterhin Bestand hat, regelt die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen von Rüdesheim, Geisenheim, Eltville und Idstein, da sie sich konkret an Straßen orientiert und so weitergehend ist. Landrat Kilian: „Nach der gemeinsamen Veröffentlichung der Bundeskanzlerin, der Ministerpräsidentinnen und –präsidenten mussten wir davon ausgehen, dass die bundesweiten Verordnungen erst zum 4. November 2020 in Kraft treten.“

Dadurch hätte ein Regelungsvakuum am 2. und 3. November 2020 auftreten können, das der Rheingau-Taunus-Kreis auf jeden Fall vermeiden musste. So habe der Kreis in der vergangenen Woche insgesamt acht Allgemeinverfügungen erlassen. „Durch das lobenswert schnelle Handeln der Hessischen Landesregierung sind unsere Allgemeinverordnungen, bis auf jene, die die Maskenpflicht in Fußgängerzonen betrifft, obsolet und werden nun zeitnah aufgehoben“, berichtet Kilian. Zumal die landesrechtlichen Regelungen vergleichbar oder weitergehender sind, als die bisherigen Verordnungen des Kreises. Kilian. „Wir brauchen einheitliche Regelungen in Hessen und vor allem im Rhein-Main-Gebiet; auch mit Blick auf die vielen Pendler.“

Insbesondere die Regelungen, wie das Verbot zum Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum in der Zeit von 23 bis 6 Uhr, die Regelungen über das Verbot von nicht vollständig an die Gesichtshaut anliegende Bedeckungen von Mund und Nase, sowie Maskenpflicht in diversen öffentlichen Bereichen und für das Personal in Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Flüchtlingsunterkünfte), und die Maskenpflicht in der Schule, sind nun entweder vergleichbar oder schärfer landesrechtlich geregelt. Positiv bewertet der Rheingau-Taunus-Kreis die Tatsache, dass sich das Land die Regelung des Kreises zu den Gesichtsvisieren zu Eigen gemacht hat.

„Der Rheingau-Taunus-Kreis hat mit den eigenen, umfangreichen Allgemeinverfügungen in den vergangenen Tagen einen nahtlosen Schutz der Bevölkerung zu jeder Zeit sichergestellt“, betont Landrat Frank Kilian, der diesem Zusammenhang an die Vernunft der Mitbürgerinnen und Mitbürger appelliert: „Der von Bundes- und Landesregierung verordnete Teil-Lockdown im November 2020 ist notwendig, um die Infektionsketten zu durchbrechen und das Gesundheitswesen nicht zu überlasten. Deshalb sollen sich alle Menschen trotz der Maßnahmen strikt daran halten.“ Das Ziel muss sein, den rapiden Anstieg der Infektionszahlen zu stoppen. Die nun vorgelegten Maßnahmen sind Teil eines Konzeptes, um die Corona-Pandemie endlich eindämmen zu können.

MinisterpräsidentInnen und Bundeskanzlerin beschließen neue Maßnahmen

Alle Neuigkeiten finden Sie hier.

Update Donnerstag, 29.10.2020: Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung des Landes Hessen. Die aktuell gültigen Verordnungen finden Sie unter www.hessen.de

In Erwartung der Maßnahmen, die heute von den MinisterpräsidentInnen mit der Bundeskanzlerin  beschlossen werden, weisen wir schon jetzt darauf hin, dass wir sobald uns gesicherte Informationen vorliegen, diese auch an dieser Stelle zur Verfügung stellen werden. Weitere Informationen finden Sie auch auf www.hohenstein-hessen.de, www.hessen.de und www.rheingau-taunus.de/corona und in der Tagespresse, dem Radio und im TV.

Weitere Allgemeinverfügungen des Rheingau-Taunus-Kreises

Krisenstab erlässt weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Kreis
Infektionszahlen im Rheingau-Taunus-Kreis steigen weiter / 37 neue Fälle am Dienstag

„Am Dienstag haben wir 37 neue Fälle registriert. Am Morgen des 21. Oktober 2020 kamen noch einmal sieben weitere Infektionsfälle hinzu. Von Woche zu Woche verdoppelt sich derzeit die Zahl der neu gemeldeten Corona-Infizierten, vergangener Woche 72 auf aktuell 147“, berichtet die Leiterin des Kreis-Gesundheitsamtes, Dr. Renate Wilhelm, in der Krisenstabssitzung des Rheingau-Taunus-Kreises. Wegen der stetig steigenden Infektionszahlen hat Krisenstab am Mittwoch, 21. Oktober 2020, weitere Maßnahmen beschlossen, die der Eindämmung des Corona- Pandemie-Geschehens dienen. Diese richten sich nach den Vorgaben des Landes im Hessischen Präventions- und Eskalationskonzept.

„Gerade um eine Zersplitterung durch die Aufteilung in Rheingau und Untertaunus zu verhindern, haben wir uns für einheitliche Regeln für den gesamten Rheingau-Taunus-Kreis ausgesprochen“, berichten Landrat Frank Kilian und Gesundheits-Dezernentin Monika Merkert. Das betrifft unter anderem auch die Sperrstunde. „Es bringt niemand etwas, wenn wir unterschiedliche Regelungen im Rheingau und Untertaunus haben. Das fördert ein nicht gewollten ‚Tourismus‘ in den anderen Kreisteilen. Wenn es etwa eine Sperrfrist im Untertaunus gibt und keine im Rheingau, dann fahren die Menschen in den Rheingau, um dort eine Gaststätte aufzusuchen. Das will wirklich niemand“, so die Auffassung des Krisenstabes.

Folgende neue Maßnahmen gelten ab Donnerstag, 22. Oktober 2020, bis vorerst einschließlich Sonntag, 1. November 2020. Im Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises gilt eine Sperrzeit für das Gaststättengewerbe sowie für öffentliche Vergnügungsstätten. Die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr und der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr untersagt. Weiterhin sind abweichend von Paragraf 1 Absatz 2b der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung Zusammenkünfte und Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos und ähnliches nur zulässig, wenn die Teilnehmerzahl 100 nicht übersteigt oder die zuständige Behörde ausnahmsweise eine höhere Teilnehmerzahl bei Gewährleistung der kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung der Voraussetzungen gestattet.

Private Zusammenkünfte mit vornehmlich geselligem Charakter (Feiern) mit einer Teilnehmerzahl von mehr als zehn Personen sind untersagt. Dies gilt auch für Feiern in privaten Räumen, insbesondere in Wohnungen. Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten von Glaubensgemeinschaften muss auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. In Gaststätten sowie Übernachtungsbetrieben müssen Gäste beim Betreten und Verlassen sowie beim Verweilen auf Gemeinschaftsflächen wie Sanitärräumen, Garderoben und Wellnessbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Die Verwendung von sogenannten Gesichtsvisieren (Gesichts- oder Kinnvisier) anstelle einer Mund-Nasen-Bedeckung wird untersagt. Gesichts- und Kinnvisiere gelten somit nicht mehr als ausreichende Mund-Nasen-Bedeckungen. Die Details aller Regelungen stehen in Allgemeinverfügungen. Diese können auf www.rheingau-taunus.de nachgelesen werden.

„Wir wissen, dass wir einschneidende Maßnahmen beschlossen haben. Diese sind aber notwendig, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie wieder zu verlangsamen, Menschen aus Risikogruppen zu schützen und sicherzustellen, dass in Kliniken weiterhin ausreichend Behandlungskapazitäten vorhanden sind“, betonen Landrat Frank Kilian und Gesundheits-Dezernentin Monika Merkert. „Wir bitten alle Personen, die von den Maßnahmen betroffen sind, um Verständnis, und appellieren an alle Menschen im gesamten Kreisgebiet, sich an die Maßnahmen zu halten.“ Die Infektionslage im Rheingau-Taunus-Kreis verschärft sich also weiter. Landrat Kilian: „Aus diesem Grund mussten wir konsequente Beschränkungskonzepte zum Schutz der Bevölkerung vorlegen.“

Die Allgemeinverfügungen finden Sie auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises unter www.rheingau-taunus.de/corona

Wichtige Information für alle Sportvereine

Die Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises wurde nochmals ergänzt. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb sowohl des Spitzen- und Profisports im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 CoKoBeV sowie des Trainings- und Wettkampfbetriebs des Amateursports im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 CoKoBeV darf in geschlossenen Räumlichkeiten nur ohne Zuschauer und unter freiem Himmel mit maximal 100 Zuschauern durchgeführt werden. Ausgenommen von den vorstehenden Regelungen sind Begleitpersonen der Sportlerinnen und Sportler, insbesondere Betreuerinnen und Betreuer, Trainerinnen und Trainer sowie maximal zwei Aufsichtspersonen bzw. Erziehungsberechtigte bei Minderjährigen, die dem Trainings- und Wettkampfbetrieb stets beiwohnen dürfen. Die zugelassenen Zuschauer sowie die Angehörigen der vorgenannten Personengruppen dürfen sich nur gemeinsam ohne Einhaltung des gebotenen Mindestabstands zwischen Personen von 1,5 Metern aufhalten, soweit ihnen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum gestattet wäre.

Aktuelle Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises

Hier finden Sie aktuelle Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises, welche ab morgen (Freitag, den 16.10.2020) gelten wird.

1. Private Zusammenkünfte mit vornehmlich geselligem Charakter (Feiern) im öffentlichen Raum mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 10 Teilnehmern sind untersagt. Es
wird empfohlen, private Zusammenkünfte mit vornehmlich geselligem Charakter (Feiern) außerhalb des öffentlichen Raums auf eine Teilnehmerzahl von 10 Teilnehmern
aus höchstens zwei Hausständen zu begrenzen.

2. Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos nach
§ 2b der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung werden auf eine
Teilnehmerzahl von 100 Personen begrenzt. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes

3. In Gaststätten und Übernachtungsbetrieben nach § 4 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung haben Gäste beim Betreten und Verlassen der Lokalität in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen (wie zum
Beispiel Toiletten und Wellnessbereich) eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

4. Die Verwendung von sog. Gesichtsvisieren (Gesicht- oder Kinnvisiere) anstelle einer
Mund-Nasen-Bedeckung wird untersagt.

5. Diese Allgemeinverfügung tritt am 16.10.2020 in Kraft. Sie gilt vorerst bis 30.10.2020.
Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.

 

Hinsichtlich des Sport-Trainingsbetriebes werden derzeit noch mit den Landkreisen des Rhein-Main-Gebietes und dem Sozial- und Innenministerium die Möglichkeiten und Einschränkungen besprochen und voraussichtlich bis zum Beginn der kommenden Woche geregelt.


 

RTK: 7-Tage-Inzidenz bei 54

Seit heute ist die 7-Tage Inzidenz im Rheingau-Taunus-Kreis bei 54. Das bedeutet, dass es weitere, verschärfende Maßnahmen geben wird. Aktuell berät der Krisenstab des Rheingau-Taunus-Kreises mit dem Ministerium über das weitere Vorgehen. Heute Nachmittag werden die Bürgermeister mit dem Landrat konferieren, um diese Maßnahmen final zu besprechen. Wir werden Sie an dieser Stelle über alle Neuigkeiten informieren.

Aktuell liegen noch keine konkreten Maßnahmen auf dem Tisch. Wir erwarten konkrete Ergebnisse erst in den frühen Abendstunden.

Infektionszahlen steigen auch im Rheingau-Taunus-Kreis weiter stark an

Rheingau-Taunus-Kreis erreicht dritte Warnstufe des Eskalationskonzeptes des Landes / Am Wochenende 40 neue CoVid-Fälle

Im Rheingau-Taunus-Kreis steigen die Infektionszahlen immer schneller an. Alleine am Wochenende wurden 40 neue Personen gemeldet, die sich mit dem CoVid-19-Virus infizierten. Die 7-Tage-Inzidenzstieg in der Nacht auf Montag auf den Wert von knapp über 36, womit der Kreis die dritte Warnstufe des Eskalationskonzeptesdes Landes Hessen erreichte. Der Inzidenzwert legt das Infektionsgeschehen in den vergangenen sieben Tagen dar.

„Der Krisenstab des Rheingau-Taunus-Kreises hat sich mit der Entwicklung und den rasant steigenden Zahlen heute eingehend und ausführlich beschäftigt“, berichtet Landrat Frank Kilian. Er fordert zugleich die Bürgerinnen und Bürger des Kreises ausdrücklich auf, sich ganz strikt an die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln zu halten. „Wenn die Zahl an Infizierten auch in den kommenden Tagen weiter deutlich ansteigt, müssen wir strengere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in unserem Kreis ergreifen“, erklärt der Landrat nach der Sitzung des Krisenstabes. Der Kreis arbeitet derzeit an einem solchen Katalog mit Maßnahmen.

Während in den vergangenen Wochen Reiserückkehrer vor allem für das Infektionsgeschehen verantwortlich zeichneten, verändert sich das Bild – laut Krisenstab -derzeit: „Wir haben kleinere und größere Hotspots im Kreis, für die ganz unterschiedliche Anlässe der Grund sind.“ Familien- und private Feiern – mit bis 150, 200 Gästen – dienen vermehrt als Ansteckungsherd, ebenso wie Veranstaltungen, bei denen sich die Organisatoren nicht an ihr, dem Kreis-Gesundheitsamt vorgelegtes, Hygienekonzept halten. „In einem Restaurant im Kreis gab es unter den 74 Gästen aus dem In- und Ausland sowie dem Personal einen Corona-Ausbruch, der große Auswirkungen hatte, so dass das Personal des Gesundheitsamtes tagelang nur mit diesem einen Fall gebunden war“, so Kilian.

„Es gibt positive Corona-Infektionen in unterschiedlichen Orten im Kreisgebiet, etwa Gemeinschaftsunterkünften, in Kindertagesstätten und in weiteren Einrichtungen, die einen riesigen Arbeitsaufwand für das Gesundheitsamt zur Folge habe, den wiederum viele Außenstehende nicht erkennen können“, berichtete Liane Schmidt, zuständige Fachbereichsleiterin in der Kreisverwaltung. In den vergangenen Tagen musste, so die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Renate Wilhelm, das Amt zirka 300 Quarantäne-Anordnungen schreiben und dann an die betroffenen Personen übergeben. Hinzu kommt die Nachverfolgung von Kontaktpersonen am Telefon. Dabei klären die Mitarbeitenden, ob es sich um Kontaktpersonen ersten und zweiten Grades handelt.

Landrat Kilian: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreis-Gesundheitsamtes sind an ihrer Belastungsgrenze angelangt. Wechselnd arbeiten bis spät abends und sind am folgenden Tag bereits ab 6.30 Uhr wieder an ihren Arbeitsplätzen zu finden. Sie leisten seit Beginn der Pandemie mit Hochdruck wichtige Tätigkeiten, etwa bei der Kontaktpersonennachverfolgung und das Anordnen von Quarantänemaßnahmen, um damit das Corona-Ausbruchsgeschehen einzudämmen. Sie setzen sich mit großem Engagement für die Menschen in ihrer Region ein. Zahlreiche Mitarbeitende aus den weiteren Fachbereichen der Kreisverwaltung haben sich des Weiteren freiwillig gemeldet, um das Amt bei der Kontaktnachverfolgung oder beim Bürgertelefon aktiv zu unterstützen.“ Gerade auch beim Bürgertelefon registriert die Kreisverwaltung eine stark ansteigende Anzahl an Anrufen von besorgten Bürgern. „Derzeit steht das Thema innerdeutsche Hotspots ganz oben auf der Liste“, so Simone Witzel.

Trotz stark ansteigender Zahl an Corona-Infizierten in den vergangenen Tagen scheinen einige Mitbürgerinnen und Mitbürger leider immer noch nicht den Ernst der Lage erkannt zu haben. „Uns fehlt jedes Verständnis dafür, dass im Kreisgebiet Flyer kursieren, in denen die Verfasser beispielsweise gegen das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken polemisieren und dabei mit einem angeblichen Pseudowissen aufwarten“, berichtet die Gesundheits-Dezernentin Monika Merkert. „Diese Verschwörungstheoretiker wollen einzig und alleine zur Verunsicherung der Bevölkerung beitragen. Ihre Aussagen sind absurd und verantwortungslos“, so Landrat Kilian: „Das Gesundheitsamt kümmert sich um jene, die an Corona erkrankt sind und versucht so die Pandemie einzudämmen.“

Kein Verständnis zeigt der Krisenstab auch für Besitzer von Gaststätten und Restaurants, die sich nicht an die Abstands- und Hygieneregeln halten. „Uns wurden Fälle von einem Bürgermeister übermittelt, bei denen die Tische in den – namentlich bekannten – Gaststätten eng beieinanderstanden, bei denen keine Desinfektion von Tisch und Speisekarte erfolgten und bei denen die Kontaktdaten der Gäste nicht aufgenommen, bzw. nicht nachgeprüft wurden.“ Mit Hilfe der Bürgermeister soll vor Ort diesen Hinweisen nachgegangen werden. Kilian und Merkert: „Die große Zahl an Besitzern von Restaurants und Gaststätten halten sich sehr penibel an die Regeln und verringern somit ihre Einnahmen, wodurch deren Existenz bedroht ist. Es gibt aber leider einige ‚schwarze Schafe‘ in der Branche, denen die Auswirkungen ihres Handelns vollkommen egal sind. Diese setzen sich über die vorgegebenen Vorsichtsmaßnahmen einfach hinweg. Das werden wir nicht hinnehmen!“

„Wir appellieren an die Vernunft aller Menschen, sich an die bekannten AHA-Regeln während der Corona-Pandemie zu halten; gerade auch aus Solidarität mit unseren Mitmenschen, die wir nicht mit dem Virus anstecken wollen. Wir brauchen die kluge Einsicht bei allen, diese Regeln im Alltag anzuwenden. Nur so kommen wir aus der Corona-Pandemie wieder heraus“, erklären die Mitglieder des Krisenstabes. Einig ist man sich auch, dass die weitere Vorgehensweise mit den 17 Bürgermeistern abgestimmt wird. Ein gemeinsames Handeln von Kreis und Städten ist in dieser prekären Situation wichtig.

Abfahrtszeiten Bus’je ab 5. Oktober 2020

Ab Montag, den 05.10.2020, wird das Busje seinen regulären Betrieb wieder aufnehmen:

Montag bis Donnerstag:  07:30 bis 24:00 Uhr

Freitag:                                 07:30 bis 02:00 Uhr

Samstag:                              18:00 bis 02:00 Uhr    

Sonntag:                               15:30 bis 22:00 Uhr